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Lärmsanierung: Bahn informierte über Schallschutzmaßnahmen in Meiderich, Beeck und Beckerwerth - von Harald Jeschke

Bürgerinformationsveranstaltung
Duisburg, 23. September 2015 - "Bauen sie die Lärmschutzwände an beiden Seiten gleichzeitig?" "Warum wird die Geschwindigkeit der Züge nicht wie in Wohngebieten zum Schutz der Menschen auf 50 oder 30 Kilometer reduziert?" "Bleibe ich beim Bau der Wände und Schäden am Haus auf den Kosten sitzen oder muss ich Jahrelang auf Regulierung warten?"

Diese und viele weitere Fragen prasselten wie der Regen draußen auf die Bahnvertreter der DB Netz AG Tarsa Murad (Projektingenieurin, in Bildmitte) und Herr Oliver Faber (Projektleiter) ein. Rund 60 interessierte Bürger und auch Politiker waren gekommen, um sich zu informieren. "Duisburg ist der führende Standort im Logistikbereich und da werden wir mit viel Verkehr rechnen müssen", brachte es am Bruno Sagurna im Saal des Bezirksamtes Meiderich/Beeck auf der Von-der-Mark-Straße zwischenzeitlich auf den Punkt.

Bahn-Vertreter Oliver Faber erklärte, was es mit dem freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes, das es seit 1999 mit bescheidenen 50,1 Millionen Mark auf nun rund 100 Millioen Euro jährlicher Aufwändungen bringt, auf sich hat.
Zum einen gibt es - sofern kein Neubau einer Strecke oder eine wirklich gravierende Änderung am Streckennetz vorgesehen ist, keinen gesetzlich geregelten Anspruch auf Lärmsschutz. Zum anderen soll es bei den nun vorliegenden Planungen für Bereiche mit mehr als 900 Wohneinheiten aktive Lärmsanierungsmaßnahmen z.B. durch den Bau von Schallschutzwänden eine Lärmminderung direkt an der Lärmquelle, sowie passive Lärmsanierungsmaßnahmen (u.a. durch den Einbau von Schallschutzfenstern) die Lärmbelastung am Immissionsort mindern, geben.
Passiven Lärmschutz kann derjenige erhalten, der in einem vor 1974 (dem In-Krafttreten des Bundesimmissionsschutzgesetztes) gebauten Haus wohnt und dessen Schlafraum auch im Bereich durch die zuvor erfolgte Software-Auswertung liegt.
Bei nach 1974 gebauten Häusern wird vorausgesetzt, dass der Lärmschutz berücksichtigt wurde. Beim passiven Lärmschutz müssen 25 Prozent der Aufwändungen selbst getragen werden (Wertsteigerung).
Über allem steht die Entscheidung des Gesetzgebers mit Förderichtlinien des Bundes die Berücksichtigung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses.

Die planerischen notwendigen Maßnahnen werden seitens der Bahn mit der Stadt und den entsprechenden Ämtern koordiniert. "Ich rechne mit einem Beginn ab 2017 für den südlichen Bereich und Start 2018/19 für den nördlichen Bereich der drei Meter hohen Schallschutzwände", erklärte Oliver Faber mit dem deutlichen Hinweis, dass dazu auch die notwendigen Sperrungen seitens DB Netz vorliegen müssen. Dies muss aufgrund der von der EU vorgegeben Interoperabilität (Netzinhaber Deutsche Bahn AG muss anderen Anbietern die Nutzung gewähren) aufgrund der Taktung mit erheblicher Reichweite sehr arbeitsintensiv abgestimmt werden. Das Ausloten der Sperrzeiten kann bis zu einem Jahr Vorlaufzeit erfordern.

In den Sperrzeiten (meistens in der verkehrsarmeren Zeit in der Nacht) werden dann die Baumaßnahmen am und neben dem Gleis durchgeführt. Dazu werden nach Vorbohrungen in Gleisnähe mit rund 60 Zentimer Durchmesser und bis zu neun Meter Länge in den Boden eingebracht. In diese Rohre werden dann die - siehe Bild) die Stangen eingebracht, die die hier drei Meter hohen Wände aufnehmen bzw. halten.

Da es hier zu Erschütterungen in den direkt in Gleisnähe gebauten Häusern kommen kann, erfolgt vor und nach diesen Maßnahmen ein Beweisverfahren, um eventuelle Schäden dokumentieren bzw. falls erforderlich regulieren zu können.

 

Probleme bereiten immer wieder Brücken, da es hier Dröhnungseffekte gibt, die man kompensieren möchte. Das ist für die Ingenieure meist die härteste Nuss, die zu knacken ist. Was bleibt sind Erschütterungen und der belastende Feinstaub durch die mächtigen Dieselloks, die einen Waggonverbund mit bis zu 700 Meter Länge und oft genug 4000 Tonnen an Gewicht bewältigen müssen. Was besonders ins Auge ist auch die hohe Zahl an Gefahrguttransporten.


Ein Teil der erschienenen Bürger

Betroffen sind die Straßen:
Albrechtstraße, Am Rönsbergshof, Am Welschenhof, An der Brauerei, An der Vogelwiese, Augustastraße, Baustraße, Biesenstraße, Bügelstraße, Dreibundstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Gartroper Straße, Herkenberger Straße, Hilfswerkstraße, Koopmannstraße, Laaker Straße, Lehmbruckstraße, Lipperheider Straße, Neanderstraße, Niebuhrstraße, Oberhauser Straße, Obermeidericher Straße und Scheperskamp. 

 

Macht Lärm krank?

Auswirkungen hoher Geräuschbelastungen auf die Gesundheit

Duisburg, 23. September 2015 - Egal ob Straßenverkehr, Flugzeuge, Bauarbeiten, Rasenmäher oder sogar der eigene MP3-Player: Lärmquellen sind ein Teil des Alltags. Doch der ständige Krach ist nicht nur oft störend, sondern kann auf Dauer auch die Gesundheit gefährden. Welche Auswirkungen andauernder Lärm genau hat und wie Verbraucher ihr Gehör im Alltag schützen können, weiß Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung.

 

Wir nehmen täglich eine unendliche Vielzahl von Geräuschen wahr. Wann empfinden wir sie als Lärm und wann nicht? Und wie „laut“ ist eigentlich unser Alltag?

Geräusche, die uns stören oder von denen wir uns beeinträchtigt fühlen, werden als Lärm bezeichnet. Wann das der Fall ist, hängt von vielen Faktoren ab: von der Lautstärke, der Art des Geräusches und der Situation. Dazu kommt, dass das Lärmempfinden jedes Menschen anders ist. Laut Deutscher Gesellschaft für Akustik empfinden die Deutschen Verkehrslärm als stärkste Lärmbelästigung im Alltag:
 Knapp die Hälfte der Bevölkerung fühlt sich durch Fluglärm erheblich belästigt, bei Straßenlärm sind es sogar zwei Drittel. Wer direkt an einer stark befahrenen Straße steht, ist einem Lärmpegel von 70 bis 80 Dezibel ausgesetzt. Lastwagen rauschen mit bis zu 90 Dezibel vorbei. Der Start eines Flugzeuges kommt auf 130 Dezibel. Dagegen empfinden wir viele Geräusche als nicht besonders störend, obwohl sie sehr laut sind: Ein Haarföhn ist mit 85 Dezibel etwa lauter als ein Rasenmäher mit 70 Dezibel! Und in Diskotheken haben Schallpegelmessungen Werte zwischen 92 und 111 Dezibel ergeben.

 

Wie wirkt sich Lärm auf die Gesundheit aus? Zu welchen Krankheiten kann Dauerlärm führen?

Dass ein plötzlicher lauter Knall das Gehör schädigen und zum Beispiel einen akuten Hörschaden zur Folge haben kann, ist den meisten bekannt. Dauerhafter Lärm wird dagegen häufig unterschätzt, weil wir ihn oft nicht mehr bewusst wahrnehmen. Doch ein Gewöhnungseffekt des Körpers tritt bei Lärm leider nicht ein. Im Gegenteil: Andauernder Lärm kann sich auf den gesamten Körper negativ auswirken – und das ab einer dauerhaft hohen Geräuschkulisse ab 80 Dezibel. Denn Lärm bedeutet für den Körper Stress.
Laut einer Langzeitstudie des Robert-Koch-Instituts schwächt ständiger Krach auf Dauer sowohl das Herz-Kreislauf- als auch das Immunsystem. Er kann auf den Magen schlagen und zu Nervosität führen. Auch Bluthochdruck ist eine mögliche Folge. Kinder und Jugendliche sind ebenfalls betroffen: Bereits jeder achte Heranwachsende leidet laut Umweltbundesamt bereits unter Hörschäden. Bei Kindern kann starker Umweltlärm außerdem zu Lern- und Konzentrationsbeeinträchtigungen beitragen.
In der Nacht sind die Ohren noch sensibler. Nächtlicher Verkehrslärm kann die Regeneration erschweren beziehungsweise stören und auf lange Sicht der Gesundheit schaden. Er ist nicht nur schädlich, wenn er den Schlaf unterbricht. Auch ohne Aufwachreaktion reagiert der Körper bei lauten Geräuschen mit der Freisetzung von Stresshormonen. So lässt zum Beispiel nächtlicher Fluglärm laut einer Studie des Bundesumweltamts die Gefahr für Bluthochdruck um 14 Prozent ansteigen.

 

Wie kann ich mein Gehör schonen und schützen?

Vollständig können wohl die wenigsten dem Lärm entrinnen. Ein erster Schritt ist aber, Einfluss auf den Lärm zu nehmen, dem wir uns in der Freizeit bewusst aussetzen: Nach einem Live-Konzert empfiehlt es sich zum Beispiel, dem Gehör mindestens zehn Stunden Ruhe zu gönnen. Diese Pause benötigen die Ohren, um sich zu erholen.
Am besten bleiben während dieser Zeit auch Fernsehen und Radio aus. Und nicht nur bei einem Konzert oder Diskobesuch – auch beim Rasenmähen oder lauten Arbeiten, wie beim Heimwerken mit Schleifmaschine oder Kettensäge, empfiehlt sich das Tragen von Ohrstöpseln. Wer regelmäßig Konzerte besucht, für den lohnt sich die Anschaffung spezieller Ohrstöpsel, die so konzipiert sind, dass die Musik auch mit Gehörschutz noch richtig gut klingt. Ganz wichtig: Beim Musikhören über Kopfhörer auf die Lautstärke achten! Wer stundenlang einen Knopf im Ohr hat, sollte 60 Dezibel auf keinen Fall überschreiten. Der eigene MP3-Player beispielsweise sollte über eine Schallbegrenzung verfügen. Auf einen „ruhigen“ Schlaf zu achten, schützt ebenfalls die Gesundheit. Das Schlafzimmer liegt deshalb am besten auf der ruhigsten Seite der Wohnung oder des Hauses. Wer an einer lauten Straße oder gar in einer Flugschneise wohnt, sollte in jedem Fall nachts die Fenster geschlossen halten.

 
Lärmaktionsplan Rheinhausen – Bürgerbeteiligung erwünscht

Duisburg, 23. Mai 2012 - Bürgerinnen und Bürger können sich ab Mittwoch, 23. Mai 2012, an der Lärmaktionsplanung für den Stadtbezirk Rheinhausen beteiligen. Unter der Adresse www.duisburg.de/laermaktionsplanung veröffentlicht die Stadt ihre geplanten Maßnahmen. Interessierte haben dann einen Monat die Möglichkeit, sich online an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Rheinhausen ist damit der letzte Bezirk, für den die Online-Beteiligung durchgeführt wird. 

Im gesamten Stadtgebiet erfolgte vorab eine Lärmkartierung. Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme wurden Belastungsschwerpunkte ermittelt. Im Anschluss wurden für jeden dieser Straßenabschnitte mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung erarbeitet.

Vier Wochen lang können sich die Bürgerinnen und Bürger nun darüber informieren, welche Straßenabschnitte von der Lärmaktionsplanung erfasst werden und welche Aktionen die Stadt zur Verbesserung der Situation vorschlägt. Darüber hinaus können die Bürgerinnen und Bürger über ein Kontaktformular zu diesen Plänen Stellung nehmen und eigene Vorschläge machen, wie die Belastungsschwerpunkte leiser werden können.

Wer über keinen Internetzugang verfügt, hat die Möglichkeit, die Pläne während der Öffnungszeiten in der Zeit vom 23. Mai bis zum 23. Juni 2012 im Stadthaus Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Raum 312) einzusehen. Anregungen und Vorschläge können dann vor Ort mitgeteilt werden. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter des Fachbereiches auch telefonisch zu erreichen (Telefon: 0203/283-2877).

Änderungen und Ergänzungen, die sich im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit ergeben, fließen in die Beratungen zum fertigen Lärmaktionsplan ein. Die Stadt Duisburg hofft auf eine rege Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Auch in den anderen Stadtbezirken wurden bereits Belastungsschwerpunkte identifiziert und die zugehörige Maßnahmenplanung im Internet veröffentlicht.

 

Bahnhofsanierungen: Wer setzt die Prioritäten?

Duisburg, 2. Mai 2012 - Im Bereich Sanierung von Bahnanlagen bzw. Bahnhöfen gibt es wieder heftige Kritik an den Bundesverkehrsminister. Völlig unverständlich in den Augen der gebeutelten Ruhrstädte ist die Sanierung des Bahnhofes jetzt in Bad Reichenhall, in einer der reichsten Gegenden Deutschlands also. Während der Logistiksektor im Westen Deutschlands und hier vornehmlich im Ballungsraum Ruhr eine seiner Hauptschlagadern besitzt, weisen die Hauptbahnhöfe der betroffen Städte mit zigtausenden von Reisenden täglich unglaublichen Sanierungsbedarf auf und verdeutlichen täglich jedem, wie die bittere Realität aussieht.
Wann welche Bahnhöfe im Ruhrgebiet endlich saniert werden können ist konkret nur vage bekant. Nur dass es Bestrebungen und auch Pläne sowie gewisse Finanzierungsrahmen gibt schon. Wie aber die Prioritätenliste aussieht, wissen wohl nur die Eingeweihten rund um Bundesverkehrsminister Ramsauer. Zu dessen Verteidigung mus aber erwähnt werden, dass dies bei seinen Vorgängern wahrlich nicht viel anders war. duma
 
Abstruse Diskussionen um Schienenbonus der Bahn: Betuwe-Linie wird Paradebeispiel dafür, wie die Bahn AG die Politik auf`s Kreuz legt
Koalitionsvertrag von CDU-CSU-FDP vom 26. Oktober 2009 – Zitat:
Zeile 1595 ff. Die Akzeptanz für einen weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur hängt entscheidend davon ab, dass die Lärmbelastung der Bevölkerung reduziert wird. Wir wollen deshalb den Lärmschutz ausweiten. Dazu wollen wir den Schienenbonus schrittweise reduzieren mit dem Ziel, ihn ganz abzuschaffen.
 
In Deutschland werden die Aussagen zum Schienenbonus immer abstruser geführt und bekommen neben den Aussagen von Betreibern immer wieder neue Nahrung durch die Politik, die sich zum Teil sehr schwammig zeigt. So pocht die Bahn AG beim dreigleisigen Ausbau der Betuwe-Linie strikt auf Einhaltung des Schienenbonus, weil sich die Politik uneins ist. Es geht ausschließlich um wirtschaftliche Interessen, da die Bahn einen gegenüber der Straße um fünf Dezibel höheren Belastungs-Lärmpegel geltend machen kann und entsprechend teurere Ausgleichsmaßnahmen nicht umsetzen muss.

„Schienenbonus“ und neue Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung
- Begründungen des Schienenbonus von Seiten des Bahnsektors
Im Originaltext: Die DB AG nennt als Hauptgründe für die „geringere Störwirkung des Schienenverkehrs“:
1. Im Gegensatz zum Straßenverkehrslärm werden Schienenverkehrsgeräusche durch lange Geräuschpausen unterbrochen.
2. Schienenverkehrslärm tritt nach Fahrplan auf. Es ist medizinisch nachgewiesen, dass diese Regelmäßigkeit eine bessere Gewöhnung an Geräusche zur Folge hat, so dass sie zum Beispiel nachts nicht mehr zum Aufwachen führen.
3. Die von einer Schienenverkehrsstrecke ausgehenden Geräusche sind im Wesentlichen gleich laut und haben den gleichen Klangcharakter. Dies ist die offizielle Version der Deutschen Bahn AG, die gebetsmühlenhaft von allen Verantwortlichen für das Nichtvorgehen gegen Schienenverkehrslärm kritiklos nachgeplappert wird.

Die Wirklichkeit sieht anders aus:
1. Wenn Züge, insbesondere Güterzüge, nachts im Dreiminutentakt verkehren, kann man nicht mehr von „langen Geräuschpausen“ sprechen. Aufgrund der dichten Zugfolge kann sich der Organismus vom Lärm nicht mehr erholen. Einmal aufgewacht, können gerade ältere Menschen oder Schichtarbeiter schwer wieder einschlafen. Wer Menschen nachts nicht zur Ruhe kommen lässt und ihnen so einen erholsamen Schlaf raubt, macht sie krank. Wer dagegen nichts unternimmt, ist für enormen volkswirtschaftlichen Schaden mitverantwortlich.
2. Güterzugverkehr tritt nicht nach Fahrplan auf, sondern füllt statistisch die Zeitlücken, die der Personenzugverkehr lässt. Er tritt deshalb massiert in der Nachtzeit auf. Die hohe Zugfolge verhindert nach dem Aufwachen das erneute Einschlafen. Der „medizinische Nachweis“ einer Gewöhnung an Lärm ist ein Märchen. Es ist vielmehr medizinisch erwiesen, dass sich der Organismus physiologisch nicht an Lärm gewöhnt. Die Lärmwirkungsforschung weist massive Gesundheitsschäden durch Lärm nach.
3. Die von einer Schienenstrecke ausgehenden Geräusche sind abhängig von der Zugart ganz und gar nicht gleich laut und haben völlig unterschiedlichen Klangcharakter. Sogar Güterzüge weisen unterschiedliche Charakteristiken auf. Selbst die stetige Wiederholung von mehr oder weniger gleichartigem Lärm auf hohem Pegelniveau mit kurzen Unterbrechungen beeinträchtigt das Schlafverhalten. Dabei geht es nicht nur ums Aufwachen, sondern um die Struktur des Nachtschlafs.
Wissenschaftliche Untersuchungen des Nachtschlafs unter dem Einfluss von Verkehrsgeräuschen in In- und Ausland belegen, dass der Schienenverkehrslärm den Nachtschlaf am stärksten beeinträchtigt. Ein „Schienenbonus“ konnte bei allen Untersuchungen nicht nachgewiesen werden, sondern eher ein „Schienenmalus“.

Kritik an Verordnungs- und Gesetzestexten
Die Formulierungen der Rechtslage zum Lärmschutz, insbesondere zum Schutz vor Schienenlärm, verschleiern die Tatsachen. Es ist nicht ohne weiteres einsichtig, was ein „Beurteilungspegel“ ist. Der Normalbürger verbindet mit einem Lärmgrenzwert von 49 dB(A) ein relativ leises Geräusch. Er weiß nicht, dass es sich dabei um einen Mittelungspegel handelt, den er gar nicht hört, der zudem noch durch einen Lärmbonus weiter herunter gerechnet werden darf. Hier handelt es sich um eine
(bewusste?) Irreführung der Bevölkerung. Was der Bürger beim genannten Grenzwert tatsächlich hört, ist der vorbeifahrende Zug mit einem Lärmpegel von mindestens 69 dB(A), der physiologisch 4-mal und physikalisch 100-mal höher ist als der Grenzwert! Und das im Dreiminutentakt nachts und mit Billigung durch den Gesetzgeber. Gesundheit schützender Schallschutz muss sich an den tatsächlich gehörten Schallpegeln orientieren!
Der sogenannte passive Schallschutz, mit dem lärmgeplagte Menschen abgespeist werden, wenn die aktiven Schallschutzmaßnahmen nicht ausreichen will die Menschen ab 22 Uhr in ihre Schlafzimmer einsperren! Passiver Schallschutz kann das Wohnumfeld des Menschen (Garten, Terrasse, Balkon, etc.), das im besonderen Maße für Lebensqualität steht, nicht schützen. Immobilien mit passivem Schallschutz sind heute auf dem Immobilienmarkt kaum noch verkäuflich. Menschen, die im Freien mit Lärmpegeln belastet werden, die die Grenzwerte überschreiten, sollten einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. duma

Kommentar
Kommt die Abschaffung des Schienenbonus nicht endlich voran, bewirkt dies das genaue Gegenteil: Die Belastung der Bevölkerung durch Bahnlärm wird nicht reduziert, sondern mit dem weiter zunehmenden Güterverkehr auf der Schiene noch gesteigert!
Der sog. Schienenbonus ist nachgewiesenermaßen ein ausgemachter Unsinn, an dem die Lobby des Bahnsektors – Eisenbahnverkehrsunternehmen, Halter von Güterwaggons, Infrastrukturunternehmen wie DB Netz, Waggon-Hersteller, Eisenbahnbundesamt – wider besseres Wissen festhält, um sich von den Folgekosten des Bahnlärms zu befreien. Es ist ein Unding, dass der Staat diese Untätigkeit beim Lärmschutz durch Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen auch noch subventioniert. Fatal ist allerdings, dass er dieses durch seine eigene Gesetzgebung auch noch befördert.
Die politischen Amts-, Mandats- und Entscheidungsträger sollten sich nicht als Hand-langer und Erfüllungsgehilfen des Bahnsektors missbrauchen lassen, sondern die Interessen des Volkes im Fokus haben, als dessen Vertreter sie ins Parlament gewählt wurden.
Ein Festhalten am längst widerlegten Schienenbonus ist vorsätzlicher Betrug am Volk, das um die Zusammenhänge weiß. Es wird daher bei künftigen Wahlentscheidungen die Regierungsparteien an der Glaubwürdigkeit ihrer Aussage im Koalitionsvertrag messen. Lärmschutz ist Gesundheitsschutz! Wer mit fadenscheinigen Begründungen am Schutz vor Bahnlärm spart, setzt wissentlich die Gesundheit von Menschen aufs Spiel und verstößt gegen Artikel 2 des Grundgesetzes. duma


 

Empörung in Duisburg-Neudorf: "Wir schämen uns für Bund und Bahn!"
Harald Jeschke