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Bürgertelefon
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Lärmsanierung: Bahn informierte über
Schallschutzmaßnahmen in Meiderich, Beeck
und Beckerwerth - von Harald Jeschke |
Bürgerinformationsveranstaltung
Duisburg, 23. September 2015 -
"Bauen sie die Lärmschutzwände an beiden Seiten
gleichzeitig?" "Warum wird die Geschwindigkeit der Züge nicht
wie in Wohngebieten zum Schutz der Menschen auf 50 oder 30
Kilometer reduziert?" "Bleibe ich beim Bau der Wände und
Schäden am Haus auf den Kosten sitzen oder muss ich Jahrelang
auf Regulierung warten?"
Diese und viele weitere Fragen
prasselten wie der Regen draußen auf die Bahnvertreter
der DB Netz AG Tarsa Murad (Projektingenieurin, in Bildmitte)
und Herr Oliver Faber (Projektleiter) ein. Rund 60
interessierte Bürger und auch Politiker waren gekommen, um
sich zu informieren. "Duisburg ist der führende Standort im
Logistikbereich und da werden wir mit viel Verkehr rechnen
müssen", brachte es am Bruno Sagurna im Saal des Bezirksamtes
Meiderich/Beeck auf der Von-der-Mark-Straße zwischenzeitlich
auf den Punkt.
Bahn-Vertreter Oliver Faber erklärte, was es mit dem
freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes, das es seit
1999 mit bescheidenen 50,1 Millionen Mark auf nun rund 100
Millioen Euro jährlicher Aufwändungen bringt, auf sich hat.
Zum einen gibt es - sofern kein Neubau einer Strecke oder
eine wirklich gravierende Änderung am Streckennetz vorgesehen
ist, keinen gesetzlich geregelten Anspruch auf Lärmsschutz.
Zum anderen soll es bei den nun vorliegenden Planungen für
Bereiche mit mehr als 900 Wohneinheiten aktive
Lärmsanierungsmaßnahmen z.B. durch den Bau von
Schallschutzwänden eine Lärmminderung direkt an der
Lärmquelle, sowie passive Lärmsanierungsmaßnahmen (u.a. durch
den Einbau von Schallschutzfenstern) die Lärmbelastung am
Immissionsort mindern, geben. Passiven Lärmschutz kann
derjenige erhalten, der in einem vor 1974 (dem In-Krafttreten
des Bundesimmissionsschutzgesetztes) gebauten Haus wohnt und
dessen Schlafraum auch im Bereich durch die zuvor erfolgte
Software-Auswertung liegt. Bei nach 1974 gebauten Häusern
wird vorausgesetzt, dass der Lärmschutz berücksichtigt wurde.
Beim passiven Lärmschutz müssen 25 Prozent der Aufwändungen
selbst getragen werden (Wertsteigerung).
Über allem steht die Entscheidung des
Gesetzgebers mit Förderichtlinien des Bundes die
Berücksichtigung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses.
Die planerischen notwendigen
Maßnahnen werden seitens der Bahn mit der Stadt und den
entsprechenden Ämtern koordiniert. "Ich rechne mit einem
Beginn ab 2017 für den südlichen Bereich und Start 2018/19
für den nördlichen Bereich der drei Meter hohen
Schallschutzwände", erklärte Oliver Faber mit dem deutlichen
Hinweis, dass dazu auch die notwendigen Sperrungen seitens DB
Netz vorliegen müssen. Dies muss aufgrund der von der EU
vorgegeben Interoperabilität (Netzinhaber Deutsche Bahn AG
muss anderen Anbietern die Nutzung gewähren) aufgrund der
Taktung mit erheblicher Reichweite sehr arbeitsintensiv
abgestimmt werden. Das Ausloten der Sperrzeiten kann bis zu
einem Jahr Vorlaufzeit erfordern.
In den Sperrzeiten
(meistens in der verkehrsarmeren Zeit in der Nacht) werden
dann die Baumaßnahmen am und neben dem Gleis durchgeführt.
Dazu werden nach Vorbohrungen in Gleisnähe mit rund 60
Zentimer Durchmesser und bis zu neun Meter Länge in den Boden
eingebracht. In diese Rohre werden dann die - siehe Bild) die
Stangen eingebracht, die die hier drei Meter hohen Wände
aufnehmen bzw. halten.
Da es hier zu Erschütterungen in den
direkt in Gleisnähe gebauten Häusern kommen kann, erfolgt vor
und nach diesen Maßnahmen ein Beweisverfahren, um eventuelle
Schäden dokumentieren bzw. falls erforderlich regulieren zu
können.
Probleme bereiten immer wieder
Brücken, da es hier
Dröhnungseffekte gibt, die man kompensieren möchte. Das ist
für die Ingenieure meist die härteste Nuss, die zu knacken
ist. Was bleibt sind Erschütterungen und der
belastende Feinstaub durch die mächtigen
Dieselloks, die einen
Waggonverbund mit bis zu 700 Meter Länge und oft genug 4000
Tonnen an Gewicht bewältigen müssen. Was besonders ins Auge
ist auch die hohe Zahl an Gefahrguttransporten.
Ein Teil der erschienenen Bürger Betroffen sind die
Straßen:
Albrechtstraße, Am Rönsbergshof, Am Welschenhof, An der
Brauerei, An der Vogelwiese, Augustastraße, Baustraße,
Biesenstraße, Bügelstraße, Dreibundstraße,
Friedrich-Ebert-Straße, Gartroper Straße, Herkenberger
Straße, Hilfswerkstraße, Koopmannstraße, Laaker Straße,
Lehmbruckstraße, Lipperheider Straße, Neanderstraße,
Niebuhrstraße, Oberhauser Straße, Obermeidericher Straße
und Scheperskamp.
Macht Lärm krank?
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Auswirkungen hoher Geräuschbelastungen auf die
Gesundheit
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Duisburg, 23. September 2015 -
Egal ob Straßenverkehr, Flugzeuge, Bauarbeiten,
Rasenmäher oder sogar der eigene MP3-Player:
Lärmquellen sind ein Teil des Alltags. Doch der
ständige Krach ist nicht nur oft störend, sondern
kann auf Dauer auch die Gesundheit gefährden. Welche
Auswirkungen andauernder Lärm genau hat und wie
Verbraucher ihr Gehör im Alltag schützen können, weiß
Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV
Deutsche Krankenversicherung.
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Wir nehmen täglich eine unendliche Vielzahl von
Geräuschen wahr. Wann empfinden wir sie als Lärm und
wann nicht? Und wie „laut“ ist eigentlich unser
Alltag?
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Geräusche, die uns stören oder von denen wir uns
beeinträchtigt fühlen, werden als Lärm bezeichnet.
Wann das der Fall ist, hängt von vielen Faktoren ab:
von der Lautstärke, der Art des Geräusches und der
Situation. Dazu kommt, dass das Lärmempfinden jedes
Menschen anders ist. Laut Deutscher Gesellschaft für
Akustik empfinden die Deutschen Verkehrslärm als
stärkste Lärmbelästigung im Alltag: Knapp
die Hälfte der Bevölkerung fühlt sich durch Fluglärm
erheblich belästigt, bei Straßenlärm sind es sogar
zwei Drittel. Wer direkt an einer stark befahrenen
Straße steht, ist einem Lärmpegel von 70 bis 80
Dezibel ausgesetzt. Lastwagen rauschen mit bis zu 90
Dezibel vorbei. Der Start eines Flugzeuges kommt auf
130 Dezibel. Dagegen empfinden wir viele Geräusche
als nicht besonders störend, obwohl sie sehr laut
sind: Ein Haarföhn ist mit 85 Dezibel etwa lauter als
ein Rasenmäher mit 70 Dezibel! Und in Diskotheken
haben Schallpegelmessungen Werte zwischen 92 und 111
Dezibel ergeben.
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Wie wirkt sich Lärm auf die Gesundheit aus? Zu
welchen Krankheiten kann Dauerlärm führen?
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Dass ein plötzlicher lauter
Knall das Gehör schädigen und zum Beispiel einen
akuten Hörschaden zur Folge haben kann, ist den
meisten bekannt. Dauerhafter Lärm wird dagegen häufig
unterschätzt, weil wir ihn oft nicht mehr bewusst
wahrnehmen. Doch ein Gewöhnungseffekt des Körpers
tritt bei Lärm leider nicht ein. Im Gegenteil:
Andauernder Lärm kann sich auf den gesamten Körper
negativ auswirken – und das ab einer dauerhaft hohen
Geräuschkulisse ab 80 Dezibel. Denn Lärm bedeutet für
den Körper Stress. Laut einer Langzeitstudie des
Robert-Koch-Instituts schwächt ständiger Krach auf
Dauer sowohl das Herz-Kreislauf- als auch das
Immunsystem. Er kann auf den Magen schlagen und zu
Nervosität führen. Auch Bluthochdruck ist eine
mögliche Folge. Kinder und Jugendliche sind ebenfalls
betroffen: Bereits jeder achte Heranwachsende leidet
laut Umweltbundesamt bereits unter Hörschäden. Bei
Kindern kann starker Umweltlärm außerdem zu Lern- und
Konzentrationsbeeinträchtigungen beitragen. In
der Nacht sind die Ohren noch sensibler. Nächtlicher
Verkehrslärm kann die Regeneration erschweren
beziehungsweise stören und auf lange Sicht der
Gesundheit schaden. Er ist nicht nur schädlich, wenn
er den Schlaf unterbricht. Auch ohne Aufwachreaktion
reagiert der Körper bei lauten Geräuschen mit der
Freisetzung von Stresshormonen. So lässt zum Beispiel
nächtlicher Fluglärm laut einer Studie des
Bundesumweltamts die Gefahr für Bluthochdruck um 14
Prozent ansteigen.
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Wie kann ich mein Gehör schonen und schützen?
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Vollständig können wohl die wenigsten dem Lärm
entrinnen. Ein erster Schritt ist aber, Einfluss auf
den Lärm zu nehmen, dem wir uns in der Freizeit
bewusst aussetzen: Nach einem Live-Konzert empfiehlt
es sich zum Beispiel, dem Gehör mindestens zehn
Stunden Ruhe zu gönnen. Diese Pause benötigen die
Ohren, um sich zu erholen. Am besten bleiben
während dieser Zeit auch Fernsehen und Radio aus. Und
nicht nur bei einem Konzert oder Diskobesuch – auch
beim Rasenmähen oder lauten Arbeiten, wie beim
Heimwerken mit Schleifmaschine oder Kettensäge,
empfiehlt sich das Tragen von Ohrstöpseln. Wer
regelmäßig Konzerte besucht, für den lohnt sich die
Anschaffung spezieller Ohrstöpsel, die so konzipiert
sind, dass die Musik auch mit Gehörschutz noch
richtig gut klingt. Ganz wichtig: Beim Musikhören
über Kopfhörer auf die Lautstärke achten! Wer
stundenlang einen Knopf im Ohr hat, sollte 60 Dezibel
auf keinen Fall überschreiten. Der eigene MP3-Player
beispielsweise sollte über eine Schallbegrenzung
verfügen. Auf einen „ruhigen“ Schlaf zu achten,
schützt ebenfalls die Gesundheit. Das Schlafzimmer
liegt deshalb am besten auf der ruhigsten Seite der
Wohnung oder des Hauses. Wer an einer lauten Straße
oder gar in einer Flugschneise wohnt, sollte in jedem
Fall nachts die Fenster geschlossen halten.
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Lärmaktionsplan Rheinhausen – Bürgerbeteiligung erwünscht |
Duisburg, 23. Mai 2012 - Bürgerinnen und Bürger können sich ab Mittwoch, 23. Mai 2012, an der Lärmaktionsplanung für den Stadtbezirk Rheinhausen beteiligen. Unter der Adresse www.duisburg.de/laermaktionsplanung veröffentlicht die Stadt ihre geplanten Maßnahmen. Interessierte haben dann einen Monat die Möglichkeit, sich online an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Rheinhausen ist damit der letzte Bezirk, für den die
Online-Beteiligung durchgeführt wird.
Im gesamten Stadtgebiet erfolgte vorab eine Lärmkartierung. Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme wurden Belastungsschwerpunkte ermittelt. Im Anschluss wurden für jeden dieser Straßenabschnitte mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung erarbeitet.
Vier Wochen lang können sich die Bürgerinnen und Bürger nun darüber informieren, welche Straßenabschnitte von der Lärmaktionsplanung erfasst werden und welche Aktionen die Stadt zur
Verbesserung der Situation vorschlägt. Darüber hinaus können die Bürgerinnen und Bürger über ein Kontaktformular zu diesen Plänen Stellung nehmen und eigene Vorschläge machen, wie die Belastungsschwerpunkte leiser werden können.
Wer über keinen Internetzugang verfügt, hat die Möglichkeit, die Pläne während der Öffnungszeiten in der Zeit vom 23. Mai bis zum 23. Juni 2012 im Stadthaus Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Raum 312) einzusehen. Anregungen und Vorschläge können dann vor Ort
mitgeteilt werden. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter des Fachbereiches auch telefonisch zu erreichen (Telefon: 0203/283-2877).
Änderungen und Ergänzungen, die sich im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit ergeben, fließen in die Beratungen zum fertigen Lärmaktionsplan ein. Die Stadt Duisburg hofft auf eine rege Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Auch in den anderen Stadtbezirken wurden bereits Belastungsschwerpunkte identifiziert und die zugehörige Maßnahmenplanung im Internet
veröffentlicht.
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Bahnhofsanierungen: Wer setzt die Prioritäten? |
Duisburg, 2. Mai 2012 - Im Bereich Sanierung von Bahnanlagen bzw. Bahnhöfen gibt es
wieder heftige Kritik an den Bundesverkehrsminister. Völlig
unverständlich in den Augen der gebeutelten Ruhrstädte ist
die Sanierung des Bahnhofes jetzt in Bad Reichenhall, in
einer der reichsten Gegenden Deutschlands also. Während der
Logistiksektor im Westen Deutschlands und hier vornehmlich
im Ballungsraum Ruhr eine seiner Hauptschlagadern besitzt,
weisen die Hauptbahnhöfe der betroffen Städte mit
zigtausenden von Reisenden täglich unglaublichen
Sanierungsbedarf auf und verdeutlichen täglich jedem, wie
die bittere Realität aussieht.
Wann welche Bahnhöfe im Ruhrgebiet endlich saniert werden
können ist konkret nur vage bekant. Nur dass es Bestrebungen
und auch Pläne sowie gewisse Finanzierungsrahmen gibt schon.
Wie aber die Prioritätenliste aussieht, wissen wohl nur die
Eingeweihten rund um Bundesverkehrsminister Ramsauer. Zu
dessen Verteidigung mus aber erwähnt werden, dass dies bei
seinen Vorgängern wahrlich nicht viel anders war. duma
Abstruse
Diskussionen um Schienenbonus der Bahn:
Betuwe-Linie wird Paradebeispiel dafür, wie die Bahn AG die
Politik auf`s Kreuz legt
Koalitionsvertrag von CDU-CSU-FDP vom 26. Oktober 2009 –
Zitat:
Zeile 1595 ff. Die Akzeptanz für einen weiteren Ausbau der
Verkehrsinfrastruktur hängt entscheidend davon ab, dass die
Lärmbelastung der Bevölkerung reduziert wird. Wir wollen
deshalb den Lärmschutz ausweiten. Dazu wollen wir den
Schienenbonus schrittweise reduzieren mit dem Ziel, ihn ganz
abzuschaffen.
In Deutschland
werden die Aussagen zum Schienenbonus immer abstruser
geführt und bekommen neben den Aussagen von Betreibern immer
wieder neue Nahrung durch die Politik, die sich zum Teil
sehr schwammig zeigt. So pocht die Bahn AG beim
dreigleisigen Ausbau der Betuwe-Linie strikt auf Einhaltung
des Schienenbonus, weil sich die Politik uneins ist. Es geht
ausschließlich um wirtschaftliche Interessen, da die Bahn
einen gegenüber der Straße um fünf Dezibel höheren
Belastungs-Lärmpegel geltend machen kann und entsprechend
teurere Ausgleichsmaßnahmen nicht umsetzen muss.
„Schienenbonus“ und neue Ergebnisse der
Lärmwirkungsforschung - Begründungen des Schienenbonus von
Seiten des Bahnsektors
Im Originaltext: Die DB AG nennt als Hauptgründe für die
„geringere Störwirkung des Schienenverkehrs“:
1. Im Gegensatz zum Straßenverkehrslärm werden
Schienenverkehrsgeräusche durch lange Geräuschpausen
unterbrochen.
2. Schienenverkehrslärm tritt nach Fahrplan auf. Es ist
medizinisch nachgewiesen, dass diese Regelmäßigkeit eine
bessere Gewöhnung an Geräusche zur Folge hat, so dass sie
zum Beispiel nachts nicht mehr zum Aufwachen führen.
3. Die von einer Schienenverkehrsstrecke ausgehenden
Geräusche sind im Wesentlichen gleich laut und haben den
gleichen Klangcharakter. Dies ist die offizielle Version der
Deutschen Bahn AG, die gebetsmühlenhaft von allen
Verantwortlichen für das Nichtvorgehen gegen
Schienenverkehrslärm kritiklos nachgeplappert wird.
Die Wirklichkeit sieht anders aus:
1. Wenn Züge, insbesondere Güterzüge, nachts im
Dreiminutentakt verkehren, kann man nicht mehr von „langen
Geräuschpausen“ sprechen. Aufgrund der dichten Zugfolge kann
sich der Organismus vom Lärm nicht mehr erholen. Einmal
aufgewacht, können gerade ältere Menschen oder
Schichtarbeiter schwer wieder einschlafen. Wer Menschen
nachts nicht zur Ruhe kommen lässt und ihnen so einen
erholsamen Schlaf raubt, macht sie krank. Wer dagegen nichts
unternimmt, ist für enormen volkswirtschaftlichen Schaden
mitverantwortlich.
2. Güterzugverkehr tritt nicht nach Fahrplan auf, sondern
füllt statistisch die Zeitlücken, die der Personenzugverkehr
lässt. Er tritt deshalb massiert in der Nachtzeit auf. Die
hohe Zugfolge verhindert nach dem Aufwachen das erneute
Einschlafen. Der „medizinische Nachweis“ einer Gewöhnung an
Lärm ist ein Märchen. Es ist vielmehr medizinisch erwiesen,
dass sich der Organismus physiologisch nicht an Lärm
gewöhnt. Die Lärmwirkungsforschung weist massive
Gesundheitsschäden durch Lärm nach.
3. Die von einer Schienenstrecke ausgehenden Geräusche sind
abhängig von der Zugart ganz und gar nicht gleich laut und
haben völlig unterschiedlichen Klangcharakter. Sogar
Güterzüge weisen unterschiedliche Charakteristiken auf.
Selbst die stetige Wiederholung von mehr oder weniger
gleichartigem Lärm auf hohem Pegelniveau mit kurzen
Unterbrechungen beeinträchtigt das Schlafverhalten. Dabei
geht es nicht nur ums Aufwachen, sondern um die Struktur des
Nachtschlafs.
Wissenschaftliche Untersuchungen des Nachtschlafs unter dem
Einfluss von Verkehrsgeräuschen in In- und Ausland belegen,
dass der Schienenverkehrslärm den Nachtschlaf am stärksten
beeinträchtigt. Ein „Schienenbonus“ konnte bei allen
Untersuchungen nicht nachgewiesen werden, sondern eher ein „Schienenmalus“.
Kritik an Verordnungs- und Gesetzestexten
Die Formulierungen der Rechtslage zum Lärmschutz,
insbesondere zum Schutz vor Schienenlärm, verschleiern die
Tatsachen. Es ist nicht ohne weiteres einsichtig, was ein
„Beurteilungspegel“ ist. Der Normalbürger verbindet mit
einem Lärmgrenzwert von 49 dB(A) ein relativ leises
Geräusch. Er weiß nicht, dass es sich dabei um einen
Mittelungspegel handelt, den er gar nicht hört, der zudem
noch durch einen Lärmbonus weiter herunter gerechnet werden
darf. Hier handelt es sich um eine
(bewusste?) Irreführung der Bevölkerung. Was der Bürger beim
genannten Grenzwert tatsächlich hört, ist der vorbeifahrende
Zug mit einem Lärmpegel von mindestens 69 dB(A), der
physiologisch 4-mal und physikalisch 100-mal höher ist als
der Grenzwert! Und das im Dreiminutentakt nachts und mit
Billigung durch den Gesetzgeber. Gesundheit schützender
Schallschutz muss sich an den tatsächlich gehörten
Schallpegeln orientieren!
Der sogenannte passive Schallschutz, mit dem lärmgeplagte
Menschen abgespeist werden, wenn die aktiven
Schallschutzmaßnahmen nicht ausreichen will die Menschen ab
22 Uhr in ihre Schlafzimmer einsperren! Passiver
Schallschutz kann das Wohnumfeld des Menschen (Garten,
Terrasse, Balkon, etc.), das im besonderen Maße für
Lebensqualität steht, nicht schützen. Immobilien mit
passivem Schallschutz sind heute auf dem Immobilienmarkt
kaum noch verkäuflich. Menschen, die im Freien mit
Lärmpegeln belastet werden, die die Grenzwerte
überschreiten, sollten einen Anspruch auf Schmerzensgeld
haben. duma
Kommentar
Kommt die Abschaffung des Schienenbonus nicht endlich voran,
bewirkt dies das genaue Gegenteil: Die Belastung der
Bevölkerung durch Bahnlärm wird nicht reduziert, sondern mit
dem weiter zunehmenden Güterverkehr auf der Schiene noch
gesteigert!
Der sog. Schienenbonus ist nachgewiesenermaßen ein
ausgemachter Unsinn, an dem die Lobby des Bahnsektors –
Eisenbahnverkehrsunternehmen, Halter von Güterwaggons,
Infrastrukturunternehmen wie DB Netz, Waggon-Hersteller,
Eisenbahnbundesamt – wider besseres Wissen festhält, um sich
von den Folgekosten des Bahnlärms zu befreien. Es ist ein
Unding, dass der Staat diese Untätigkeit beim Lärmschutz
durch Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen auch noch
subventioniert. Fatal ist allerdings, dass er dieses durch
seine eigene Gesetzgebung auch noch befördert.
Die politischen Amts-, Mandats- und Entscheidungsträger
sollten sich nicht als Hand-langer und Erfüllungsgehilfen
des Bahnsektors missbrauchen lassen, sondern die Interessen
des Volkes im Fokus haben, als dessen Vertreter sie ins
Parlament gewählt wurden.
Ein Festhalten am längst widerlegten Schienenbonus ist
vorsätzlicher Betrug am Volk, das um die Zusammenhänge weiß.
Es wird daher bei künftigen Wahlentscheidungen die
Regierungsparteien an der Glaubwürdigkeit ihrer Aussage im
Koalitionsvertrag messen. Lärmschutz ist Gesundheitsschutz!
Wer mit fadenscheinigen Begründungen am Schutz vor Bahnlärm
spart, setzt wissentlich die Gesundheit von Menschen aufs
Spiel und verstößt gegen Artikel 2 des Grundgesetzes. duma
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Empörung in Duisburg-Neudorf: "Wir schämen uns für Bund und Bahn!" Harald Jeschke
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