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					Bürgertelefon    
				363 44 66  | 
			    
			   
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					  Lärmsanierung: Bahn informierte über 
					  Schallschutzmaßnahmen in Meiderich, Beeck 
				   und Beckerwerth - von Harald Jeschke | 
			   	    
				   
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					  Bürgerinformationsveranstaltung 
				     
					  Duisburg, 23. September 2015 -
					  "Bauen sie die Lärmschutzwände an beiden Seiten 
				   gleichzeitig?" "Warum wird die Geschwindigkeit der Züge nicht 
				   wie in Wohngebieten zum Schutz der Menschen auf 50 oder 30 
				   Kilometer reduziert?" "Bleibe ich beim Bau der Wände und 
				   Schäden am Haus auf den Kosten sitzen oder muss ich Jahrelang 
				   auf Regulierung warten?" 
				     
				   Diese und viele weitere Fragen 
				   prasselten wie der Regen draußen auf die Bahnvertreter 
				   der DB Netz AG Tarsa Murad (Projektingenieurin, in Bildmitte) 
				   und Herr Oliver Faber (Projektleiter) ein. Rund 60 
				   interessierte Bürger und auch Politiker waren gekommen, um 
				   sich zu informieren. "Duisburg ist der führende Standort im 
				   Logistikbereich und da werden wir mit viel Verkehr rechnen 
				   müssen", brachte es am Bruno Sagurna im Saal des Bezirksamtes 
				   Meiderich/Beeck auf der Von-der-Mark-Straße zwischenzeitlich 
				   auf den Punkt. 
					   
				   
				   Bahn-Vertreter Oliver Faber erklärte, was es mit dem 
				   freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes, das es seit 
				   1999 mit bescheidenen 50,1 Millionen Mark auf nun rund 100 
				   Millioen Euro jährlicher Aufwändungen bringt, auf sich hat.
				    Zum einen gibt es - sofern kein Neubau einer Strecke oder 
				   eine wirklich gravierende Änderung am Streckennetz vorgesehen 
				   ist, keinen gesetzlich geregelten Anspruch auf Lärmsschutz. 
				   Zum anderen soll es bei den nun vorliegenden Planungen für 
				   Bereiche mit mehr als 900 Wohneinheiten aktive 
				   Lärmsanierungsmaßnahmen z.B. durch den Bau von 
				   Schallschutzwänden eine Lärmminderung direkt an der 
				   Lärmquelle, sowie passive Lärmsanierungsmaßnahmen (u.a. durch 
				   den Einbau von Schallschutzfenstern) die Lärmbelastung am 
				   Immissionsort mindern, geben.  Passiven Lärmschutz kann 
				   derjenige erhalten, der in einem vor 1974 (dem In-Krafttreten 
				   des Bundesimmissionsschutzgesetztes) gebauten Haus wohnt und 
				   dessen Schlafraum auch im Bereich durch die zuvor erfolgte 
				   Software-Auswertung liegt.  Bei nach 1974 gebauten Häusern 
				   wird vorausgesetzt, dass der Lärmschutz berücksichtigt wurde. 
				   Beim passiven Lärmschutz müssen 25 Prozent der Aufwändungen 
				   selbst getragen werden (Wertsteigerung).
					  Über allem steht die Entscheidung des 
				   Gesetzgebers mit Förderichtlinien des Bundes die 
				   Berücksichtigung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses.  
				   Die planerischen notwendigen 
				   Maßnahnen werden seitens der Bahn mit der Stadt und den 
				   entsprechenden Ämtern koordiniert. "Ich rechne mit einem 
				   Beginn ab 2017 für den südlichen Bereich und Start 2018/19 
				   für den nördlichen Bereich der drei Meter hohen 
				   Schallschutzwände", erklärte Oliver Faber mit dem deutlichen 
				   Hinweis, dass dazu auch die notwendigen Sperrungen seitens DB 
				   Netz vorliegen müssen. Dies muss aufgrund der von der EU 
				   vorgegeben Interoperabilität (Netzinhaber Deutsche Bahn AG 
				   muss anderen Anbietern die Nutzung gewähren) aufgrund der 
				   Taktung mit erheblicher Reichweite sehr arbeitsintensiv 
				   abgestimmt werden. Das Ausloten der Sperrzeiten kann bis zu 
				   einem Jahr Vorlaufzeit erfordern.
  In den Sperrzeiten 
				   (meistens in der verkehrsarmeren Zeit in der Nacht) werden 
				   dann die Baumaßnahmen am und neben dem Gleis durchgeführt. 
				   Dazu werden nach Vorbohrungen in Gleisnähe mit rund 60 
				   Zentimer Durchmesser und bis zu neun Meter Länge in den Boden 
				   eingebracht. In diese Rohre werden dann die - siehe Bild) die 
				   Stangen eingebracht, die die hier drei Meter hohen Wände 
				   aufnehmen bzw. halten. 
				   
				     
				   Da es hier zu Erschütterungen in den 
				   direkt in Gleisnähe gebauten Häusern kommen kann, erfolgt vor 
				   und nach diesen Maßnahmen ein Beweisverfahren, um eventuelle 
				   Schäden dokumentieren bzw. falls erforderlich regulieren zu 
				   können.   
				     
				   Probleme bereiten immer wieder
				   
					  Brücken, da es hier 
				   Dröhnungseffekte gibt, die man kompensieren möchte. Das ist 
				   für die Ingenieure meist die härteste Nuss, die zu knacken 
				   ist.  Was bleibt sind Erschütterungen und der 
				   belastende Feinstaub durch die mächtigen
				   
					  Dieselloks, die einen 
				   Waggonverbund mit bis zu 700 Meter Länge und oft genug 4000 
				   Tonnen an Gewicht bewältigen müssen. Was besonders ins Auge 
				   ist auch die hohe Zahl an Gefahrguttransporten. 
				   
				      
				   Ein Teil der erschienenen Bürger   Betroffen sind die 
					  Straßen:  
					  Albrechtstraße, Am Rönsbergshof, Am Welschenhof, An der 
					  Brauerei, An der Vogelwiese, Augustastraße, Baustraße, 
					  Biesenstraße, Bügelstraße, Dreibundstraße, 
					  Friedrich-Ebert-Straße, Gartroper Straße, Herkenberger 
					  Straße, Hilfswerkstraße, Koopmannstraße, Laaker Straße, 
					  Lehmbruckstraße, Lipperheider Straße, Neanderstraße, 
					  Niebuhrstraße, Oberhauser Straße, Obermeidericher Straße 
					  und Scheperskamp.   
				     
				   
				    
					   
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						   Macht Lärm krank? 
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						   Auswirkungen hoher Geräuschbelastungen auf die 
						   Gesundheit 
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						   Duisburg, 23. September 2015 -
						   Egal ob Straßenverkehr, Flugzeuge, Bauarbeiten, 
						   Rasenmäher oder sogar der eigene MP3-Player: 
						   Lärmquellen sind ein Teil des Alltags. Doch der 
						   ständige Krach ist nicht nur oft störend, sondern 
						   kann auf Dauer auch die Gesundheit gefährden. Welche 
						   Auswirkungen andauernder Lärm genau hat und wie 
						   Verbraucher ihr Gehör im Alltag schützen können, weiß 
						   Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV 
						   Deutsche Krankenversicherung. 
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						   Wir nehmen täglich eine unendliche Vielzahl von 
						   Geräuschen wahr. Wann empfinden wir sie als Lärm und 
						   wann nicht? Und wie „laut“ ist eigentlich unser 
						   Alltag? 
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						   Geräusche, die uns stören oder von denen wir uns 
						   beeinträchtigt fühlen, werden als Lärm bezeichnet. 
						   Wann das der Fall ist, hängt von vielen Faktoren ab: 
						   von der Lautstärke, der Art des Geräusches und der 
						   Situation. Dazu kommt, dass das Lärmempfinden jedes 
						   Menschen anders ist. Laut Deutscher Gesellschaft für 
						   Akustik empfinden die Deutschen Verkehrslärm als 
						   stärkste Lärmbelästigung im Alltag:  Knapp 
						   die Hälfte der Bevölkerung fühlt sich durch Fluglärm 
						   erheblich belästigt, bei Straßenlärm sind es sogar 
						   zwei Drittel. Wer direkt an einer stark befahrenen 
						   Straße steht, ist einem Lärmpegel von 70 bis 80 
						   Dezibel ausgesetzt. Lastwagen rauschen mit bis zu 90 
						   Dezibel vorbei. Der Start eines Flugzeuges kommt auf 
						   130 Dezibel. Dagegen empfinden wir viele Geräusche 
						   als nicht besonders störend, obwohl sie sehr laut 
						   sind: Ein Haarföhn ist mit 85 Dezibel etwa lauter als 
						   ein Rasenmäher mit 70 Dezibel! Und in Diskotheken 
						   haben Schallpegelmessungen Werte zwischen 92 und 111 
						   Dezibel ergeben. 
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						   Wie wirkt sich Lärm auf die Gesundheit aus? Zu 
						   welchen Krankheiten kann Dauerlärm führen? 
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						    Dass ein plötzlicher lauter 
						   Knall das Gehör schädigen und zum Beispiel einen 
						   akuten Hörschaden zur Folge haben kann, ist den 
						   meisten bekannt. Dauerhafter Lärm wird dagegen häufig 
						   unterschätzt, weil wir ihn oft nicht mehr bewusst 
						   wahrnehmen. Doch ein Gewöhnungseffekt des Körpers 
						   tritt bei Lärm leider nicht ein. Im Gegenteil: 
						   Andauernder Lärm kann sich auf den gesamten Körper 
						   negativ auswirken – und das ab einer dauerhaft hohen 
						   Geräuschkulisse ab 80 Dezibel. Denn Lärm bedeutet für 
						   den Körper Stress.  Laut einer Langzeitstudie des 
						   Robert-Koch-Instituts schwächt ständiger Krach auf 
						   Dauer sowohl das Herz-Kreislauf- als auch das 
						   Immunsystem. Er kann auf den Magen schlagen und zu 
						   Nervosität führen. Auch Bluthochdruck ist eine 
						   mögliche Folge. Kinder und Jugendliche sind ebenfalls 
						   betroffen: Bereits jeder achte Heranwachsende leidet 
						   laut Umweltbundesamt bereits unter Hörschäden. Bei 
						   Kindern kann starker Umweltlärm außerdem zu Lern- und 
						   Konzentrationsbeeinträchtigungen beitragen.  In 
						   der Nacht sind die Ohren noch sensibler. Nächtlicher 
						   Verkehrslärm kann die Regeneration erschweren 
						   beziehungsweise stören und auf lange Sicht der 
						   Gesundheit schaden. Er ist nicht nur schädlich, wenn 
						   er den Schlaf unterbricht. Auch ohne Aufwachreaktion 
						   reagiert der Körper bei lauten Geräuschen mit der 
						   Freisetzung von Stresshormonen. So lässt zum Beispiel
						   nächtlicher Fluglärm laut einer Studie des 
						   Bundesumweltamts die Gefahr für Bluthochdruck um 14 
						   Prozent ansteigen. 
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						   Wie kann ich mein Gehör schonen und schützen? 
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						   Vollständig können wohl die wenigsten dem Lärm 
						   entrinnen. Ein erster Schritt ist aber, Einfluss auf 
						   den Lärm zu nehmen, dem wir uns in der Freizeit 
						   bewusst aussetzen: Nach einem Live-Konzert empfiehlt 
						   es sich zum Beispiel, dem Gehör mindestens zehn 
						   Stunden Ruhe zu gönnen. Diese Pause benötigen die 
						   Ohren, um sich zu erholen.  Am besten bleiben 
						   während dieser Zeit auch Fernsehen und Radio aus. Und 
						   nicht nur bei einem Konzert oder Diskobesuch – auch 
						   beim Rasenmähen oder lauten Arbeiten, wie beim 
						   Heimwerken mit Schleifmaschine oder Kettensäge, 
						   empfiehlt sich das Tragen von Ohrstöpseln. Wer 
						   regelmäßig Konzerte besucht, für den lohnt sich die 
						   Anschaffung spezieller Ohrstöpsel, die so konzipiert 
						   sind, dass die Musik auch mit Gehörschutz noch 
						   richtig gut klingt. Ganz wichtig: Beim Musikhören 
						   über Kopfhörer auf die Lautstärke achten! Wer 
						   stundenlang einen Knopf im Ohr hat, sollte 60 Dezibel 
						   auf keinen Fall überschreiten. Der eigene MP3-Player 
						   beispielsweise sollte über eine Schallbegrenzung 
						   verfügen. Auf einen „ruhigen“ Schlaf zu achten, 
						   schützt ebenfalls die Gesundheit. Das Schlafzimmer 
						   liegt deshalb am besten auf der ruhigsten Seite der 
						   Wohnung oder des Hauses. Wer an einer lauten Straße 
						   oder gar in einer Flugschneise wohnt, sollte in jedem 
						   Fall nachts die Fenster geschlossen halten. 
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					Lärmaktionsplan Rheinhausen – Bürgerbeteiligung erwünscht | 
			    
			   
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					 Duisburg, 23. Mai 2012 - Bürgerinnen und Bürger können sich ab Mittwoch, 23. Mai 2012, an der Lärmaktionsplanung für den Stadtbezirk Rheinhausen beteiligen. Unter der Adresse www.duisburg.de/laermaktionsplanung veröffentlicht die Stadt ihre geplanten Maßnahmen. Interessierte haben dann einen Monat die Möglichkeit, sich online an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Rheinhausen ist damit der letzte Bezirk, für den die 
					  Online-Beteiligung durchgeführt wird.  
  Im gesamten Stadtgebiet erfolgte vorab eine Lärmkartierung. Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme wurden Belastungsschwerpunkte ermittelt. Im Anschluss wurden für jeden dieser Straßenabschnitte mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung erarbeitet.
  Vier Wochen lang können sich die Bürgerinnen und Bürger nun darüber informieren, welche Straßenabschnitte von der Lärmaktionsplanung erfasst werden und welche Aktionen die Stadt zur 
					  Verbesserung der Situation vorschlägt. Darüber hinaus können die Bürgerinnen und Bürger über ein Kontaktformular zu diesen Plänen Stellung nehmen und eigene Vorschläge machen, wie die Belastungsschwerpunkte leiser werden können.
  Wer über keinen Internetzugang verfügt, hat die Möglichkeit, die Pläne während der Öffnungszeiten in der Zeit vom 23. Mai bis zum 23. Juni 2012 im Stadthaus Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Raum 312) einzusehen. Anregungen und Vorschläge können dann vor Ort 
					  mitgeteilt werden. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter des Fachbereiches auch telefonisch zu erreichen (Telefon: 0203/283-2877). 
  Änderungen und Ergänzungen, die sich im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit ergeben, fließen in die Beratungen zum fertigen Lärmaktionsplan ein. Die Stadt Duisburg hofft auf eine rege Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Auch in den anderen Stadtbezirken wurden bereits Belastungsschwerpunkte identifiziert und die zugehörige Maßnahmenplanung im Internet 
					  veröffentlicht. 
					  
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					Bahnhofsanierungen: Wer setzt die Prioritäten? | 
			    
				
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					 Duisburg, 2. Mai 2012 - Im Bereich Sanierung von Bahnanlagen bzw. Bahnhöfen gibt es 
					wieder heftige Kritik an den Bundesverkehrsminister. Völlig 
					unverständlich in den Augen der gebeutelten Ruhrstädte ist 
					die Sanierung des Bahnhofes jetzt in Bad Reichenhall, in 
					einer der reichsten Gegenden Deutschlands also. Während der 
					Logistiksektor im Westen Deutschlands und hier vornehmlich 
					im Ballungsraum Ruhr eine seiner Hauptschlagadern besitzt, 
					weisen die Hauptbahnhöfe der betroffen Städte mit 
					zigtausenden von Reisenden täglich unglaublichen 
					Sanierungsbedarf auf und verdeutlichen täglich jedem, wie 
					die bittere Realität aussieht. 
					Wann welche Bahnhöfe im Ruhrgebiet endlich saniert werden 
					können ist konkret nur vage bekant. Nur dass es Bestrebungen 
					und auch Pläne sowie gewisse Finanzierungsrahmen gibt schon. 
					Wie aber die Prioritätenliste aussieht, wissen wohl nur die 
					Eingeweihten rund um Bundesverkehrsminister Ramsauer. Zu 
					dessen Verteidigung mus aber erwähnt werden, dass dies bei 
					seinen Vorgängern wahrlich nicht viel anders war. duma 
  Abstruse 
					Diskussionen um Schienenbonus der Bahn: 
					Betuwe-Linie wird Paradebeispiel dafür, wie die Bahn AG die 
					Politik auf`s Kreuz legt 
					  
					Koalitionsvertrag von CDU-CSU-FDP vom 26. Oktober 2009 – 
					Zitat: 
					Zeile 1595 ff. Die Akzeptanz für einen weiteren Ausbau der 
					Verkehrsinfrastruktur hängt entscheidend davon ab, dass die 
					Lärmbelastung der Bevölkerung reduziert wird. Wir wollen 
					deshalb den Lärmschutz ausweiten. Dazu wollen wir den 
					Schienenbonus schrittweise reduzieren mit dem Ziel, ihn ganz 
					abzuschaffen. 
  In Deutschland 
					werden die Aussagen zum Schienenbonus immer abstruser 
					geführt und bekommen neben den Aussagen von Betreibern immer 
					wieder neue Nahrung durch die Politik, die sich zum Teil 
					sehr schwammig zeigt. So pocht die Bahn AG beim 
					dreigleisigen Ausbau der Betuwe-Linie strikt auf Einhaltung 
					des Schienenbonus, weil sich die Politik uneins ist. Es geht 
					ausschließlich um wirtschaftliche Interessen, da die Bahn 
					einen gegenüber der Straße um fünf Dezibel höheren 
					Belastungs-Lärmpegel geltend machen kann und entsprechend 
					teurere Ausgleichsmaßnahmen nicht umsetzen muss.
  „Schienenbonus“ und neue Ergebnisse der 
					Lärmwirkungsforschung  - Begründungen des Schienenbonus von 
					Seiten des Bahnsektors 
					Im Originaltext: Die DB AG nennt als Hauptgründe für die 
					„geringere Störwirkung des Schienenverkehrs“: 
					1. Im Gegensatz zum Straßenverkehrslärm werden 
					Schienenverkehrsgeräusche durch lange Geräuschpausen 
					unterbrochen. 
					2. Schienenverkehrslärm tritt nach Fahrplan auf. Es ist 
					medizinisch nachgewiesen, dass diese Regelmäßigkeit eine 
					bessere Gewöhnung an Geräusche zur Folge hat, so dass sie 
					zum Beispiel nachts nicht mehr zum Aufwachen führen. 
					3. Die von einer Schienenverkehrsstrecke ausgehenden 
					Geräusche sind im Wesentlichen gleich laut und haben den 
					gleichen Klangcharakter. Dies ist die offizielle Version der 
					Deutschen Bahn AG, die gebetsmühlenhaft von allen 
					Verantwortlichen für das Nichtvorgehen gegen 
					Schienenverkehrslärm kritiklos nachgeplappert wird.
  
					  Die Wirklichkeit sieht anders aus: 
					1. Wenn Züge, insbesondere Güterzüge, nachts im 
					Dreiminutentakt verkehren, kann man nicht mehr von „langen 
					Geräuschpausen“ sprechen. Aufgrund der dichten Zugfolge kann 
					sich der Organismus vom Lärm nicht mehr erholen. Einmal 
					aufgewacht, können gerade ältere Menschen oder 
					Schichtarbeiter schwer wieder einschlafen. Wer Menschen 
					nachts nicht zur Ruhe kommen lässt und ihnen so einen 
					erholsamen Schlaf raubt, macht sie krank. Wer dagegen nichts 
					unternimmt, ist für enormen volkswirtschaftlichen Schaden 
					mitverantwortlich.  
					2. Güterzugverkehr tritt nicht nach Fahrplan auf, sondern 
					füllt statistisch die Zeitlücken, die der Personenzugverkehr 
					lässt. Er tritt deshalb massiert in der Nachtzeit auf. Die 
					hohe Zugfolge verhindert nach dem Aufwachen das erneute 
					Einschlafen. Der „medizinische Nachweis“ einer Gewöhnung an 
					Lärm ist ein Märchen. Es ist vielmehr medizinisch erwiesen, 
					dass sich der Organismus physiologisch nicht an Lärm 
					gewöhnt. Die Lärmwirkungsforschung weist massive 
					Gesundheitsschäden durch Lärm nach. 
					3. Die von einer Schienenstrecke ausgehenden Geräusche sind 
					abhängig von der Zugart ganz und gar nicht gleich laut und 
					haben völlig unterschiedlichen Klangcharakter. Sogar 
					Güterzüge weisen unterschiedliche Charakteristiken auf. 
					Selbst die stetige Wiederholung von mehr oder weniger 
					gleichartigem Lärm auf hohem Pegelniveau mit kurzen 
					Unterbrechungen beeinträchtigt das Schlafverhalten. Dabei 
					geht es nicht nur ums Aufwachen, sondern um die Struktur des 
					Nachtschlafs. 
					Wissenschaftliche Untersuchungen des Nachtschlafs unter dem 
					Einfluss von Verkehrsgeräuschen in In- und Ausland belegen, 
					dass der Schienenverkehrslärm den Nachtschlaf am stärksten 
					beeinträchtigt. Ein „Schienenbonus“ konnte bei allen 
					Untersuchungen nicht nachgewiesen werden, sondern eher ein „Schienenmalus“. 
					 
					  Kritik an Verordnungs- und Gesetzestexten 
					Die Formulierungen der Rechtslage zum Lärmschutz, 
					insbesondere zum Schutz vor Schienenlärm, verschleiern die 
					Tatsachen. Es ist nicht ohne weiteres einsichtig, was ein 
					„Beurteilungspegel“ ist. Der Normalbürger verbindet mit 
					einem Lärmgrenzwert von 49 dB(A) ein relativ leises 
					Geräusch. Er weiß nicht, dass es sich dabei um einen 
					Mittelungspegel handelt, den er gar nicht hört, der zudem 
					noch durch einen Lärmbonus weiter herunter gerechnet werden 
					darf. Hier handelt es sich um eine 
					(bewusste?) Irreführung der Bevölkerung. Was der Bürger beim 
					genannten Grenzwert tatsächlich hört, ist der vorbeifahrende 
					Zug mit einem Lärmpegel von mindestens 69 dB(A), der 
					physiologisch 4-mal und physikalisch 100-mal höher ist als 
					der Grenzwert! Und das im Dreiminutentakt nachts und mit 
					Billigung durch den Gesetzgeber. Gesundheit schützender 
					Schallschutz muss sich an den tatsächlich gehörten 
					Schallpegeln orientieren! 
					Der sogenannte passive Schallschutz, mit dem lärmgeplagte 
					Menschen abgespeist werden, wenn die aktiven 
					Schallschutzmaßnahmen nicht ausreichen will die Menschen ab 
					22 Uhr in ihre Schlafzimmer einsperren! Passiver 
					Schallschutz kann das Wohnumfeld des Menschen (Garten, 
					Terrasse, Balkon, etc.), das im besonderen Maße für 
					Lebensqualität steht, nicht schützen. Immobilien mit 
					passivem Schallschutz sind heute auf dem Immobilienmarkt 
					kaum noch verkäuflich. Menschen, die im Freien mit 
					Lärmpegeln belastet werden, die die Grenzwerte 
					überschreiten, sollten einen Anspruch auf Schmerzensgeld 
					haben. duma
  Kommentar 
					Kommt die Abschaffung des Schienenbonus nicht endlich voran, 
					bewirkt dies das genaue Gegenteil: Die Belastung der 
					Bevölkerung durch Bahnlärm wird nicht reduziert, sondern mit 
					dem weiter zunehmenden Güterverkehr auf der Schiene noch 
					gesteigert! 
					Der sog. Schienenbonus ist nachgewiesenermaßen ein 
					ausgemachter Unsinn, an dem die Lobby des Bahnsektors – 
					Eisenbahnverkehrsunternehmen, Halter von Güterwaggons, 
					Infrastrukturunternehmen wie DB Netz, Waggon-Hersteller, 
					Eisenbahnbundesamt – wider besseres Wissen festhält, um sich 
					von den Folgekosten des Bahnlärms zu befreien. Es ist ein 
					Unding, dass der Staat diese Untätigkeit beim Lärmschutz 
					durch Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen auch noch 
					subventioniert. Fatal ist allerdings, dass er dieses durch 
					seine eigene Gesetzgebung auch noch befördert.  
					Die politischen Amts-, Mandats- und Entscheidungsträger 
					sollten sich nicht als Hand-langer und Erfüllungsgehilfen 
					des Bahnsektors missbrauchen lassen, sondern die Interessen 
					des Volkes im Fokus haben, als dessen Vertreter sie ins 
					Parlament gewählt wurden.  
					Ein Festhalten am längst widerlegten Schienenbonus ist 
					vorsätzlicher Betrug am Volk, das um die Zusammenhänge weiß. 
					Es wird daher bei künftigen Wahlentscheidungen die 
					Regierungsparteien an der Glaubwürdigkeit ihrer Aussage im 
					Koalitionsvertrag messen. Lärmschutz ist Gesundheitsschutz! 
					Wer mit fadenscheinigen Begründungen am Schutz vor Bahnlärm 
					spart, setzt wissentlich die Gesundheit von Menschen aufs 
					Spiel und verstößt gegen Artikel 2 des Grundgesetzes. duma 
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					 Empörung in Duisburg-Neudorf: "Wir schämen uns für Bund und Bahn!" Harald Jeschke 
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