BZ-Home BZ-Duisburg Politik NRW Sonderseiten - Fotostrecken und mehr



BZ-Sitemap

Duisburg Politik aktuell




Ausschüsse
Archiv



Berlin aktuell








Landtag und Ministerien aktuell 
Städte, Gemeinden und Kreise erhalten 2013 Rekordsumme vom Land Zuweisungen steigen um 2,8 Prozent auf 8,7 Milliarden Euro

Regierungskoalition im Bundestag blockiert Ausbau von Betuwe- Linie und Eisernem Rhein

Düsseldorf/Duisburg, 20. März 2013 - Die NRW-Kommunen erhalten im Jahr 2013 rund 8,7 Milliarden Euro Zuweisungen vom Land. Der Betrag steigt gegenüber 2012 um rund 235 Millionen Euro (2,8 Prozent). Der nordrhein-westfälische Landtag verabschiedete heute (20.03.) das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2013.
„Die Zuweisungen des Landes sind ein neuer Höchststand. Wir bleiben ein verlässlicher Partner aller Kommunen und unterstützen sie bei der Sanierung ihrer Haushalte“, sagte Jäger. Seit 2010 werden die Kommunen nicht mehr zur Konsolidierung des Landeshaushalts herangezogen. Zudem werden sie wieder am Aufkommen des Landes aus der Grunderwerbsteuer beteiligt. Dadurch stehen jährlich rund 300 Millionen Euro mehr als vor der Entlastung zur Verfügung.
 "Wir geben die gestiegenen Steuereinnahmen an die Kommunen weiter. Und sie profitieren auch weiterhin von den Entlastungen, die wir 2010 beschlossen haben", erläuterte Jäger. Jäger mahnte erneut eine stärkere Unterstützung der Städte und Gemeinden durch den Bund an: "Die Kosten für Sozialleistungen fressen große Löcher in die kommunalen Haushalte. Wir tun alles in unserer Macht stehende, um die kommunale Familie so gut es geht zu entlasten. Wir wollen lebenswerte Städte und Gemeinden für die Menschen in NRW."

 

Regierungskoalition im Bundestag blockiert Ausbau von Betuwe- Linie und Eisernem Rhein
Groschek: „Wo bleibt der Aufschrei der Empörung von CDU und FDP in NRW?“

Düsseldorf – Mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen SPD und Grüne bei Enthaltung der Linken hat heute morgen der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages den Antrag der Grünen „Hinterlandanbindung der ZARA-Häfen verbessern“ abgelehnt.
Die sogenannten ZARA-Häfen sind die belgischen und niederländischen Häfen Zeebrügge, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam. Deren Gesamtgüterumschlag ist mit 760 Millionen Tonnen mehr als dreimal so hoch wie der der deutschen Seehäfen Hamburg, Bremen, Bremerhaven, Wilhelmshaven. Auch beim Containerumschlag haben die ZARA-Häfen mit 21,7 zu 14,9 Mrd. Euro die Nase weit vorn. Für die meisten dieser Güter ist Deutschland Ziel- oder Transitland. Daher sind der zügige Ausbau der Betuwe-Linie und der Bau der A52-Trasse für den Eisernen Rhein unverzichtbar.

„Während CDU und FDP vor Ort so tun, als setzten sie sich für den Ausbau der für NRW wichtigen Güterverkehrsstrecken ein, blockieren sie in Berlin“, kritisierte NRW-Verkehrsminister Michael Groschek in Düsseldorf das Abstimmungsverhalten. „CDU und FDP befördern damit aktiv den Stau auf unseren Straßen, weil sie den Ausbau der Schienenstrecken für die wachsenden Güterverkehrsmengen verweigern.“
Hauptforderung des Antrags war, im Rahmen der anstehenden Bundesverkehrswegeplanung alle geplanten und im Bau befindlichen
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Westen Deutschlands auf ihre Wirksamkeit für den Gütertransport Richtung Süden und Osten zu überprüfen und hierbei insbesondere den ansteigenden Bedarf an Gütertransporten von und zu den ZARA-Seehäfen zu berücksichtigen.

 

Erfolge der Polizei bei der Kriminalitätsbekämpfung in NRW
aber mehr Wohnungseinbrüche und Cybercrime

Innenminister Jäger legt Kriminalstatistik 2012 vor: Historischer Tiefstand bei Jugendkriminalität, Rückgang bei Gewaltdelikten, deutlich weniger Taschendiebstähle, aber mehr Wohnungseinbrüche und Cybercrime

Düsseldorf/Duisburg, 11. März 2013 - Die NRW-Polizei hat Erfolge bei der Bekämpfung der Kriminalität im Jahr 2012 erzielt: Weniger Gewalttaten, weniger gefährliche und schwere Körperverletzungen, Rückgang bei der Kinder- und Jugendkriminalität. Ein gemischtes Bild bietet sich bei den Eigentumsdelikten mit mehr Wohnungseinbrüchen und einem deutlichen Rückgang beim Taschendiebstahl. So fasste Innenminister Ralf Jäger heute (11.3.) in Düsseldorf die Eckpunkte der Kriminalstatistik für das vergangene Jahr zusammen. Die Polizei registrierte rund 1,52 Millionen Straftaten. Das sind 0,5 Prozent mehr als im Jahr davor. Die Aufklärungsquote beträgt wie im Vorjahr 49,1 Prozent. Cybercrime: Polizei bündelt Kompetenz.
Die Fallzahlen der Computerkriminalität sind gegenüber dem Vorjahr um 10,9 Prozent auf insgesamt 22.228 Fälle gestiegen (+ 2.192). Insbesondere bei Straftaten der Datenveränderung und Computersabotage gab es einen deutlichen Anstieg um rund 175 Prozent auf nunmehr 4.118 Fälle. Dabei handelte es sich hauptsächlich um digitale Erpressungen mit sogenannter Ransomware. Das ist eine Schadsoftware, mit der die Täter den Zugriff auf den befallenen Computer durch Verschlüsselung der Daten blockieren und ein Lösegeld zur Freischaltung der Daten fordern. Selbst wenn Geld gezahlt wird, bleibt der Computer jedoch gesperrt. „Cybercrime ist die Kriminalität von heute. Darauf hat sich die NRW-Polizei eingestellt“, erklärte der Innenminister. Im Cybercrime-Kompetenzzentrum des Landeskriminalamtes wird das Expertenwissen technisch gebündelt. Rund 100 spezialisierte Polizeibeamte, Wissenschaftler und Techniker sind dort unter anderem in der Auswertestelle für Kinderpornografie oder in der Computerforensik tätig. Jäger:
„Die Jahresbilanz des Kompetenzzentrums ist beeindruckend. Es unterstützte andere Dienststellen in fast 600 Fällen. Darunter waren 20 umfangreiche Ermittlungsverfahren, für die Massendaten ausgewertet wurden. Die Zentrale Internetrecherche initiierte 291 komplexe Ermittlungsverfahren, zum Beispiel im Spektrum politisch motivierter Kriminalität.“ Eine der ganz dunklen Seiten der Internetkriminalität ist die Kinderpornografie. „Die Täter sind schwer zu ermitteln, sie profitieren vom Streit zwischen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesinnenminister Friedrich um die Mindestspeicherdauer von Telekommunikationsdaten. Dieser Konflikt dauert bereits drei Jahre. Das ist unerträglich, besonders für die Opfer“, kritisierte der NRW-Innenminister. Die zentrale Ansprechstelle „Cybercrime“ unterstützt Unternehmen und Behörden beispielsweise bei Hacking- oder DDOS-Attacken. Im vergangenen Jahr gingen dort 198 Anfragen ein.
Auf Grund einer solchen Anfrage ermittelte das LKA bei einem Angriff auf die Internetpräsenz eines deutschen, börsennotierten Unternehmens. Die Täter hatten das Firmennetz einen Tag lang mit DDOS-Attacken durch ein Botnet angegriffen und nahezu lahm gelegt. Die umfangreichen Auswertungen und Ermittlungen der LKA-Experten führten zur Identifizierung eines Tatverdächtigen als Betreiber des Botnets.
Mehr Wohnungseinbrüche
Die Zahl der Wohnungseinbrüche stieg um 7,5 Prozent auf 54.167 Fälle an (+ 3.800). In 21.714 dieser Fälle scheiterten die Täter an gut gesicherten Türen und Fenstern. Damit nahm der Anteil der Einbruchsversuche in den vergangenen zehn Jahren von 35 Prozent auf über 40 Prozent zu. „Das zeigt, wie wichtig der gute Schutz der eigenen vier Wände ist“, betonte der Innenminister. Aufgeklärt wurden 13,8 Prozent der Einbrüche (2011: 13,6 Prozent).
„Es zeichnet sich ab, dass NRW eine geringere Steigerung als andere Bundesländer hat“, erklärte Jäger. „Wir haben auf die bundesweite Zunahme der Einbruchszahlen frühzeitig reagiert und mit "Riegel vor!" eine landesweite Strategie gegen Wohnungseinbrecher entwickelt, die Wirkung zeigt. Deshalb setzen wir sie konsequent fort.“ Die NRW-Strategie ist auf eine verbesserte örtliche Analyse, eine systematische Spurensuche und Spurensicherung sowie die Ausschöpfung aller Fahndungsmöglichkeiten ausgerichtet. Durch tagesaktuelle und landesweite Lageinformationen des LKA können die Polizeibehörden neue Vorgehensweisen von Tätern oder Einbruchserien frühzeitig erkennen und gegensteuern.
„Die Polizeibehörden arbeiten enger zusammen. Sie stellen ihre Erkenntnisse über Datenbanken überregional bereit und führen in den Regionen gemeinsame Fahndungen und Razzien durch“, erläuterte der Innenminister.
Die Polizeibehörden im Ruhrgebiet, im Rheinland, im Münsterland und in Ostwestfalen haben in den vergangenen Monaten überregional gemeinsam Durchsuchungen und Schwerpunktkontrollen durchgeführt. „Diese Aktionen waren erfolgreich. Sie brachten neue Erkenntnisse über Tatzusammenhänge und Reisewege von südosteuropäischen Einbrecherbanden. Hier werden wir weitermachen.“ Die Polizei ermittelte 1.851 ausländische Einbrecher. Das ist die höchste Zahl seit über 30 Jahren. In ganz NRW fahnden seit 2011 mehr als 40 spezielle Ermittlungskommissionen erfolgreich gegen Einbrecher. „Wir wollen aber auch den Menschen mit der Kampagne „Riegel vor!“ deutlich machen, dass sich jeder gegen einen Einbruch schützen kann“, sagte Jäger.
„Bei der Sicherung der eigenen vier Wände berät die Polizei kostenlos. Jeder kann zudem auf seine Umgebung achten und verdächtige Beobachtungen sofort der Polizei über die Nummer 110 melden. Lieber einmal mehr als einmal zu wenig.“ Das NRW-Innenministerium hat dem LKA im vergangenen Jahr zusätzliche vier Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit konnten DNA-Spuren an besonders qualifizierte Labore zur Untersuchung gegeben werden. Die seit Jahren bestehenden Überhänge bei unbearbeiteten DNA-Spuren wurden so abgebaut. „Jetzt stehen die Ergebnisse der Untersuchungen den Ermittlern schneller zur Verfügung. Dabei hat die Aufklärung von Einbrüchen Vorrang“, erklärte Jäger.

Deutlich weniger Taschendiebstähle Gegen den Trend der letzten Jahre gingen die Taschendiebstähle um 17,3 Prozent Fälle auf 43.615 Fälle zurück (- 9.092). Taschendiebstähle sind ein Schwerpunkt internationaler Diebesbanden. „Sie schlagen vorwiegend im Gedränge der Großstädte zu. Deshalb hat die Polizei dort konsequent reagiert und ihre Konzepte gegen Taschendiebstahl weiterentwickelt. Der Erfolg zeigt sich jetzt“, erklärte Jäger. Im Jahr 2011 war die Zahl gegenüber 2010 um 29 Prozent (+ 12.000 Fälle) angestiegen. Fahrzeugdiebstähle auf niedrigstem Stand seit 20 Jahren.
Die Zahl der Kraftfahrzeugdiebstähle ging um 5,3 Prozent auf 7.369 Fälle zurück (- 412). Das ist der niedrigste Wert seit 20 Jahren. Hier greifen die technischen Sicherungen der Fahrzeughersteller wie Wegfahrsperren, Alarmanlagen und bessere Türschließsysteme und die Aufklärungsarbeit der Polizei. „Daran zeigt sich für jeden erkennbar, dass gute Sicherungsmaßnahmen gegen Diebstahl schützen“, hob Jäger hervor.
Jugendkriminalität: Niedrigster Stand seit 42 Jahren Erneut eine gute Entwicklung gibt es bei der Jugendkriminalität. Von den insgesamt 481.260 ermittelten Tatverdächtigen waren 114.999 unter 21 Jahre alt. Das sind acht Prozent weniger als im Jahr davor (- 9.954). Ihr Anteil an allen Tatverdächtigen betrug damit 23,9 Prozent (2011: 25,3 Prozent). Das ist der niedrigste Stand seit 42 Jahren. Diese positive Entwicklung zeigt sich auch bei den unter 21-jährigen Mehrfachtatverdächtigen, die fünf oder mehr Straftaten in einem Jahr begehen. Die Polizei ermittelte im vergangenen Jahr 6.997 von ihnen. 2003 waren es noch 8.473. Besonders erfreulich ist die Entwicklung bei den 8- bis unter 14-Jährigen. Hier sank die Zahl der Mehrfachtatverdächtigen im gleichen Zeitraum von 932 auf 378. „Kinder- und Jugendkriminalität bleibt trotz der guten Entwicklung im Fokus der Polizei“, betonte Jäger.
„Seit vielen Jahren kümmert sie sich mit wirkungsvollen Programmen um jugendliche Intensivtäter. Das bleibt auch in Zukunft so. Mit unserem bundesweit einmaligen Präventionsprojekt „Kurve kriegen“ setzen wir noch früher an. Wir verhindern damit, dass Kinder und Jugendlichen dauerhaft in die Kriminalität abgleiten.“
Gewaltkriminalität: Weniger Taten - Hohe Aufklärungsquote Die Gesamtzahl der Gewaltdelikte sank um 1,7 Prozent auf 49.159 Taten. Das ist der niedrigste Stand seit zehn Jahren. 70 Prozent aller Gewaltdelikte klärten die Ermittler auf. Bei den gefährlichen und schweren Körperverletzungen, die um 4,1 Prozent auf 31.979 Taten zurückgingen, waren es 79,4 Prozent. Mord und Totschlag: Niedrigster Stand seit 20 Jahren Die Anzahl der Straftaten gegen das Leben, einschließlich der Versuche, sank im Vergleich zum Vorjahr um 15 Prozent auf 425 Fälle (- 72). Das ist der niedrigste Stand seit 20 Jahren. 93,7 Prozent davon klärten die Ermittler auf. Die Kriminalpolizei ermittelte im Jahr 2012 in 105 Mordfällen und Mordversuchen. Das sind 22,8 Prozent weniger (- 31 Fälle) als im Jahr davor.
Die Anzahl der Totschlagsdelikte einschließlich der Versuche sank um 11,9 Prozent auf 214 Fälle (-29). Betrugsdelikte: Mehr Schwarzfahrer angezeigt Im Jahr 2012 nahm die Zahl der Betrugsdelikte deutlich um 11,5 Prozent auf 263.992 Fälle zu (+ 27.162). Diese Steigerung ist durch ein geändertes Anzeigeverhalten der Deutschen Bahn AG und regionaler Verkehrsbetriebe gegen Schwarzfahrer begründet. Die Zahl der Anzeigen stieg im vergangenen Jahr um 14,2 Prozent auf 87.915 Fälle (+ 10.896). Die Deutsche Bahn zeigte in NRW 55.795 Schwarzfahrer an. Im Jahr 2010 meldete sie noch 17.746 und 2011 bereits 45.225 Fälle.

 

Kommunalausschuss: Gemeinsame Wahl von Bürgermeistern und Räten

Düsseldorf/Duisburg, 8. März 2013 - Die mit der Kommunalrechtsreform 2007 eingeführte Trennung der Wahl von kommunalen Räten einerseits und Bürgermeisterinnen beziehungsweise Bürgermeistern andererseits soll wieder rückgängig gemacht werden.
Der Ausschuss für Kommunalpolitik stimmte einem entsprechenden Gesetzentwurf von SPD und GRÜNEN mit einigen Änderungen zu. Für den Gesetzentwurf stimmten SPD und Grüne, dagegen CDU und FDP, die PIRATEN enthielten sich. Der Gesetzentwurf muss noch vom Plenum des Landtags NRW verabschiedet werden. Unterschiedliche Meinungen gab es vor allem über verfassungsrechtlich und beamtenrechtlich haltbare Übergangsregelungen.
Über einen Gesetzentwurf der PIRATEN, nach dem bei einer Wiederholungswahl, die später als sechs Monate nach der ursprünglichen Wahl stattfindet, auch neue Kandidaten zugelassen werden sollen, soll noch weiter beraten werden. Gleiches gilt auch für das Anliegen der CDU, auf Gemeinde- und Kreisebene wieder Sperrklauseln einzuführen. Die SPD regte an, hierzu ein Gutachten einzuholen. Beides wird gemeinsam mit einem Entschließungsantrag der FDP zum gleichen Thema noch im Plenum beraten.  

 

NRW-Justizministerium und die Verbraucherzentrale:
Anwaltskanzleien geraten zur Landplage

Düsseldorf/Duisburg, 7. März 2013 - Im Schulterschluss fordern das NRW-Justizministerium und die Verbraucherzentrale NRW die Bundesregierung auf, Massenabmahnungen von Verbrauchern wegen geringer Urheberrechtsverstöße endlich einen wirkungsvollen gesetzlichen Riegel vorzuschieben: Spezialisierte Anwaltskanzleien geraten zur Landplage, wodurch der Schutz des geistigen Eigentums völlig in den Hintergrund gerate. Nach einer repräsentativen Umfrage der Verbraucherzentralen sind in Deutschland rund 4,3 Millionen Bürger bereits abgemahnt und zur Zahlung horrender Vergleichssummen von bis zu 4.800 Euro aufgefordert worden.
Auf Antrag von Nordrhein-Westfalen hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung am 01.03.2013 die Bundesregierung aufgefordert entschlossen gegen den Abmahnmissbrauch gesetzgeberisch vorzugehen. Trotz mehrfacher Ankündigungen: Bislang hat das Bundesjustizministerium keinen Gesetzentwurf gegen den Abmahnmissbrauch wegen Urheberrechtsverletzungen auf den Weg gebracht. "Die Welle unseriöser Geschäftspraktiken auf Grundlage des derzeitigen Urheberrechts bricht weiter ungebremst auf zumeist unbedarfte Internetnutzer herein", kritisiert NRW-Justizminister Thomas Kutschaty die Berliner Untätigkeit.

Massenhaft flatterten Internetnutzern Abmahnungen durch spezialisierte Anwaltskanzleien ins Haus, weil sie Songs, Alben und Filme in Tauschbörsen heruntergeladen haben sollen. Obwohl das Ausmaß der Verstöße meist gering sei, würden sie mit drastischen Schadenersatzforderungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen konfrontiert. "Weil sie die Kostenrisiken nicht abschätzen können, scheuen Betroffene die gerichtliche Auseinandersetzung. Um weiteren Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, werden dann oftmals überhöhte Vergleichsbeträge einfach gezahlt."
Insbesondere bei einmaligen, geringfügigen Urheberrechtsverstößen soll der Streitwert nach Auffassung des NRW-Justizministeriums auf 500 Euro begrenzt werden. In der Folge würden künftig die mit einer Abmahnung anfallenden Kosten bei 83,54 Euro gehalten.
"Unbedacht Klick gemacht – die Rechtsberatung und -vertretung der Verbraucherzentrale NRW zählte 2012 fast 5.400 Anfragen. Die Schadenersatzforderungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen fangen bei Streitwerten bei 10.000 Euro an und hören bei 400.000 Euro längst nicht auf", erläutert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller die grassierenden Abzock-Maschen. Zur Strafe sollten meist eine Unterlassungserklärung unterschrieben und eine horrend hohe Vergleichssumme gezahlt werden – im Extremfall 4.800 Euro, durchschnittlich 800 Euro.
"Selbst bei Verbrauchern ohne Internetzugang oder solchen, die zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht online waren, haben es Abmahnanwälte mit dem Abkassieren probiert", fordert Klaus Müller gesetzliche Nachbesserungen für mehr Verbraucherschutz im Urheberrecht ein. Der Verbraucherschützer sieht insbesondere beim Auskunftsanspruch von Urheberrechtsinhabern gegenüber den Internetprovidern Nachbesserungsbedarf: "Die Auslegung, wann eine Urheberrechtsverletzung als gewerblich zu bewerten ist, darf nicht mehr länger vom angerufenen Gericht abhängen. Um Transparenz für den Nutzer zu schaffen und damit die Folgen seines Handelns vorhersehbar zu machen, muss der Gesetzgeber aufnehmen, dass auch die Rechtsverletzung ein gewerbliches Ausmaß haben muss und diesen Begriff konkret definieren."
Das schließe dann unbedachte Klicks durch Nutzer von der Verfolgung als Urheberrechtsverstöße gleich aus. Auch wer wiederholt unbedacht klickt, sollte künftig besser geschützt sein: "Die Streitwerte von derzeit 10.000 Euro und mehr lassen die Verfahrenskosten bei den Gerichten in diesen Fällen in Schwindel erregende Höhen steigen. Hier sollten künftig die konkreten finanziellen Verhältnisse des Betroffenen als Messlatte dienen, um die Kosten für Verbraucher entsprechend zu reduzieren und ihnen die Wahrnehmung ihrer Rechte zu ermöglichen", bahnt Klaus Müller einer Kostendeckelung den Weg.

 

 

Rechtsextremistische Splitterpartei schürt gezielt Hass
Innenminister Jäger: Landesregierung beobachtet die Hetzkundgebungen vor Flüchtlingsheimen scharf -- Als erbärmliche und menschenverachtende Propaganda von Rechtsextremisten stuft die Landesregierung die angekündigten Hetzkundgebungen der Splitterpartei pro NRW ein. Vor mehr als 20 Flüchtlingsheimen wollen sie die Bewohner einschüchtern. "Wir werden dies sehr scharf beobachten und bei Rechtsverstößen konsequent durchgreifen", erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger heute (7. März) im Düsseldorfer Landtag. „Die Extremisten in Nadelstreifen" schüren gezielt Hass gegen Menschen, die aus ihrer Heimat geflohen sind und hier Schutz suchen. Das ist schäbig und gefährlich für das friedliche Miteinander in unserem Land. Alle Menschen, die hier leben, sollen sich sicher fühlen, unabhängig von ihrer Herkunft, Hautfarbe und Religion“.
Die Agitationen der Rechtsextremisten sind für die nächsten zwei Wochen geplant. „Auf infame Weise stellen die Wirrköpfe Grundwerte unserer Demokratie in Frage“, warnte Jäger. „Wir wollen politisch Verfolgten bei uns Schutz gewähren. Menschenwürde und Diskriminierungsverbot sind unverzichtbare Menschenrechte. Das dürfen wir auch aufgrund der Nazi-Diktatur nicht vergessen."
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Einschätzung des Verfassungsschutzes NRW bestätigt, der pro NRW als rechtsextremistisch einstuft und seit Jahren beobachtet. „Unter dem Deckmantel eines unverfänglichen Namens schüren diese geistigen Brandstifter bewusst Ängste vor Überfremdung und transportieren ihre antidemokratische und ausländerfeindliche Ideologie“, erklärte Jäger.
Ihr Versuch, den Stempel der Verfassungsfeindlichkeit um jeden Preis zu vermeiden, ist gescheitert. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in seiner Entscheidung im Februar 2011 deutlich herausgestellt: Die Bekenntnisse von pro NRW zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind ersichtlich unglaubwürdig und taktisch bedingt. Tatsächlich will die Partei - so das Gericht - „einen Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, nämlich die Menschenrechte für bestimmte Personengruppen außer Geltung setzen.“

 

Wohnraumförderung 2013
Zusätzliche Anreize für Investoren - studentisches Wohnen integriert

Düsseldorf/Duisburg, 22. Februar 2013 - Bauminister Michael Groschek hat das Wohnraumförderungsprogramm für 2013 und die dazu gehörigen Förderrichtlinien des Landes veröffentlicht. Damit startet das diesjährige Programm, mit dem das Land für den Neubau, für Verbesserungen im Wohnungsbestand und für den Studen- tenwohnungsbau Fördermittel in Höhe von 800 Millionen Euro bereitstellt.
Minister Groschek betonte: „Wir haben die Förderkonditionen noch einmal erheblich verbessert, damit deutlich mehr Investoren als in der Vergangenheit die Mittel auch wirklich abrufen“. Die Fördermittel werden jetzt den örtlichen Bewilligungsbehörden, das sind die Kreise und die kreis freien Städte, zugewiesen. Diese können dann unmittelbar mit dem Fördergeschäft, der Antragsbearbeitung und den Förderzusagen, beginnen.


Für Wissenschaftsministerin Svenja Schulze kommt das Programm „zum richtigen Zeitpunkt, damit die Studierenden in der Phase besonders hoher
Studiennachfrage davon profitieren können“. Im Jahr des doppelten Abitur-Jahrgangs sei es ein „ganz wichtiges Signal, um die Wohnraumsituation für Studierende auf einem insgesamt engen Wohnungsmarkt zu entschärfen“.

Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit und Emanzipation, weist be- sonders auf die Chance des Förderschwerpunktes Quartiersentwicklung hin: „Den Gedanken der Quartiersentwicklung auch im Wohnungsbauför- derungsprogramm zu verankern, ist ein richtiger Schritt. So können Woh- nen und Arbeiten mit hoher Lebensqualität dort zusammengeführt wer den, wo Menschen jeden Alters leben möchten: In ihrem vertrauten Lebensumfeld, ihrem Dorf, ihrem Quartier.“
Im zurückliegenden Jahr waren die abgerufenen Mittel deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. „Das kann man beklagen, man kann aber auch Konsequenzen daraus ziehen: Mit den deutlich verbesserten Förderkonditionen im Programm 2013 schaffen wir die Voraussetzungen für ein besseres Ergebnis in diesem Jahr“, sagte Groschek.
Hauptgrund für die zuletzt geringe Nachfrage nach Mitteln aus der Wohn- raumförderung waren die niedrigen Kapitalmarktzinsen und die im frei
finanzierten Wohnungsbau erzielbaren höheren Mieten. Um den sozialen Wohnungsbau gerade in den angespannten Märkten für Investoren attraktiver zu machen, gibt es im neuen Programm zinslose Darlehen. Die Fördersätze pro Quadratmeter werden differenziert nach Mietenniveaus erhöht, die Dauer der Zinsbindung wird verlängert. Außerdem werden die Mietobergrenzen moderat angehoben.

 

Anhörungen zu Ladenöffnungsgesetz und mehr...

Wasserentnahmeentgeltgesetz, Vollzug der Sicherungsverwahrung, Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine, mehr Marktwirtschaft bei der Energiewende, Anerkennungsgesetz
Düsseldorf/Duisburg, 14. Februar 2013 - Das Ladenöffnungsgesetz soll nach Willen der Landesregierung und der Fraktionen von SPD und GRÜNEN geändert werden. So sollen u.a. die Zahl der zur Öffnung frei gegebenen Kalendersonntage begrenzt und die Öffnungszeiten an den Samstagen auf 22 Uhr beschränkt werden, vereinzelt soll „Late Night-Shopping“ möglich sein.
Außerdem sollen die zulässigen Warensortimente für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen festgelegt und Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften, Back- und Konditorwaren von entsprechenden Verkaufsstellen wieder wie früher an Ostern, Pfingsten und Weihnachten am 1. Feiertag verkauft werden. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes ist Thema einer Expertenanhörung im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (Vorsitz Georg Fortmeier, SPD) am Montag, 18. Februar 2013, 13 Uhr in Raum E3 – A02.  

 

Der Entgeltsatz für die Wasserentnahme soll von 4,5 Cent/m3 auf 5 Cent/m3 angehoben werden. Dies sieht die Landesregierung als notwendig an, um mit entsprechenden Maßnahmen einen guten Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers zu verwirklichen, so wie es die EU-Wasserrahmenrichtlinie als Ziel setzt. Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen äußern sich im Haushalts- und Finanzausschuss (Vorsitz Christian Möbius, CDU) sowie im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Vorsitz Friedhelm Ortgies, CDU) Sachverständige am Dienstag, 19. Februar 2013, 13.30 Uhr, Raum E3 – A02.

Mit dem „Gesetz zur Regelung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen“ reagiert die Landesregierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011. Die Gesetzgeber in Bund und Ländern sollen ein Gesamtkonzept der Sicherungsverwahrung entwickeln, das dem verfassungsrechtlichen Abstandsgebot entspricht, wonach sich der Vollzug der Sicherungsverwahrung vom Vollzug der Strafhaft deutlich zu unterscheiden hat. Während der Bundesgesetzgeber für den Bereich des Strafrechts die wesentlichen Leitlinien vorgeben soll, sollen die Landesgesetzgeber das Abstandsgebot sichernde, effektive Regelungen für den Vollzug der Maßregel treffen, die einen freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug gewährleisten.
Die Gefahren, die von den Untergebrachten ausgehen, sollen effektiv gemindert und eine frühzeitige Entlassung aus der Sicherungsverwahrung ermöglicht werden. Sämtliche Aspekte der Alltagsgestaltung einschließlich der Kontakte nach außen sollen konsequent im Abstand zum Strafvollzug geregelt und Einschränkungen auf das Unumgängliche reduziert werden.
Für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist ein Neubau am Standort Werl geplant. Die Verpflichtung zur Entwicklung umfassender Betreuungskonzepte, die Erweiterung der Behandlungsangebote, die zu leistende Motivationsarbeit und die vorgesehenen Dokumentationspflichten erfordern qualifiziertes Personal. Zu dem Gesetzentwurf nehmen Experten Stellung im Rechtsausschuss (Vorsitz Dr. Robert Orth, FDP) am Mittwoch, 20. Februar 2013, 13.30 Uhr, Raum E3 – A02.

Mit dem Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine soll anerkannten Tierschutzvereinen ein Verbandsklagerecht eingeräumt werden, damit sie die Interessen der Tiere auch vor Gericht geltend machen und einklagen können. Außerdem soll den Tierschutzvereinen die Mitwirkung an tierschutzrelevanten Rechtsetzungs- und Verwaltungsverfahren des Landes ermöglicht werden. Dazu hört der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Vorsitz Friedhelm Ortgies, CDU) am Mittwoch, 20. Februar 2013, 10.30 Uhr, Raum E3 – A02 Experten an.  

„Mit mehr Marktwirtschaft die Energiewende aktiv gestalten – Verantwortung für den Energie- und Industriestandort Nordrhein-Westfalen übernehmen“ lautet ein Antrag der FDP-Fraktion, zu dem sich am Mittwoch, 20. Februar 2013, 13 Uhr, Plenarsaal im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (Vorsitz Georg Fortmeier, SPD) Experten äußern werden.
Die Energiewende sei eines der technologisch, wirtschaftlich und politisch anspruchsvollsten Projekte der kommenden Jahrzehnte, heißt es in dem Antrag. Umweltverträglichkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung müssten gleichermaßen gewährleistet sein. Investiert werden müsse in den Ausbau der Erzeugungskapazitäten, übergangsweise in konventionelle und zunehmend in erneuerbare Energien, in Kapazitäten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, in den Aufbau von Speicher- und Netzinfrastruktur sowie in die Steigerung der Energieeffizienz.
Die Landesregierung soll sich für eine ordnungspolitische Neuausrichtung bei der Energiewende einsetzen, die durch Investitions- und Innovationsanreize einen kosteneffizienten Umbau des Energiesystems und die wirtschaftliche Integration der Erneuerbaren vorantreibt. Der Landtag soll sich zur Gemeinschaftsaufgabe Energiewende auf der Basis des Energiekonzepts von Bundesregierung und Bundestag bekennen. Eigene Umsetzungsmaßnahmen der Landesregierung sollen künftig besser auf allen staatlichen und zwischenstaatlichen Ebenen koordiniert werden.

Mit dem Anerkennungsgesetz Nordrhein-Westfalen soll es Menschen, die im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben, einfacher gemacht werden, diese anerkennen zu lassen. NRW agiert dabei innerhalb einer Initiative aller Länder. Da sich aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik eine Vielzahl unterschiedlicher Berufe mit zum Teil stark voneinander abweichenden Regelungen und Inhalten entwickelt habe, wird es als unerlässlich angesehen, ein einheitliches Anerkennungsverfahren mit einheitlichen Standards in allen Ländern zu entwickeln. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist am Mittwoch, 20. Februar 2013, 13.30 Uhr, Raum E3 – D01 im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Vorsitz Günter Garbrecht, SPD) Gegenstand einer Anhörung.

Minister Kutschaty und Groschek wollen Reform des Mietrechts zu Lasten der Mieter im Bundesrat stoppen

Düsseldorf/Duisburg, 1. Februar 2013 - Die NRW-Minister Thomas Kutschaty (Justiz) und Michael Groschek (Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und Verkehr) wollen die von den Regierungsfraktionen des Bundestags geplante Reform des Mietrechts am Freitag (01.02.2013) im Bundesrat stoppen: „Luxussanierungen und Penthäuser dürfen nicht das Bild der Städte in NRW prägen. Vielmehr gehören auch ältere Menschen und Familien mit Kindern in unsere schönen Innenstädte.“

Der Deutsche Bundestag hat im Dezember vergangenen Jahres mit den Stimmen der Regierungsfraktionen eine Reform des Mietrechts beschlossen, nach der Mieter unter anderem nicht mehr berechtigt sein sollen, die Miete für drei Monate zu mindern, wenn der Vermieter die Wohnung energetisch saniert.  
Justizminister Kutschaty hierzu: „Wenn der Vermieter also im Winter anfängt, die Fenster auszutauschen und der Mieter faktisch nur sehr eingeschränkt in seiner Wohnung wohnen kann, muss er weiterhin die volle Miete zahlen. Warum? Noch deutlicher wird die einseitige Verschiebung der Lasten, wenn man sich vor Augen führt, dass der Vermieter im Anschluss berechtigt ist, jedes Jahr elf Prozent der Sanierungskosten auf den Mieter abzuwälzen. Nach neun Jahren hat der Mieter die Sanierung also nicht nur klaglos erdulden müssen; er hat sie auch komplett bezahlt. Ab dem zehnten Jahr verdient nur der Vermieter an der Sanierung. Eine Rendite von elf Prozent nach zehn Jahren und zwar jedes Jahr ist also nicht etwa das unseriöse Werbeversprechen eines Hedgefonds, sondern "soziales Mietrecht" nach der Vorstellung unserer Bundesregierung.“  
Minister Groschek erklärt weiter: „Das aus Sicht der Stadtentwicklung wichtigste Thema, nämlich das der Wiedervermietung ignoriert der Gesetzesentwurf völlig. Derzeit können Vermieter bei einer Wiedervermietung die Preise bis an die Grenze der Sittenwidrigkeit so weit erhöhen, wie der Markt es hergibt. In Ballungsgebieten und attraktiven Wohngegenden können deshalb bei Neuvermietungen zum Teil schwindelerregende Preise verlangt werden. Das beweist, dass Schwarz-Gelb die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen, die tatsächlich dringend Änderungen im Mietrecht erfordern, bewusst missachtet. Da werden Klientelinteressen bedient. Zum Schutz der Mieter muss die Erhöhung bei einer Wiedervermietung auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt werden.“  
Die nordrhein-westfälische Landesregierung sieht hier eine drohende Fehlentwicklung im Mietrecht, die dazu führen wird, dass ältere Menschen und Familien mit Kindern die immer höher werdenden Mieten nicht bezahlen können.   Die Minister Kutschaty und Groschek erklären deshalb gemeinsam: „Diese Reform geht nur auf Kosten der sozial Schwächeren! Unsere Städte leben gerade auch von der sozialen Vielfalt! Städte ohne ältere Menschen und Familien mit Kindern wollen wir nicht!“ Sie werden sich deshalb morgen im Bundesrat dafür einsetzen, dass diese Reform gestoppt und der Vermittlungsausschuss angerufen wird.

 

Köln bekommt ein Spielkasino

NRW-Innenminister Jäger: "Domstadt bietet beste Voraussetzungen für einen erfolgreichen Spielbankbetrieb"
Düsseldorf/Duisburg, 29. Januar 2013 - Köln wird Standort einer Spielbank - der fünften in Nordrhein-Westfalen. Das hat die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettsitzung (29.01.) auf Vorschlag von Innenminister Ralf Jäger entschieden. "Als größte Stadt in Nordrhein-Westfalen mit leistungsfähiger Infrastruktur und starker Anziehungskraft über die Stadtgrenzen hinaus bietet die Domstadt beste Voraussetzungen für einen erfolgreichen Spielbankbetrieb", erklärte Jäger in Düsseldorf.
"Ziel ist es, eine attraktive Alternative zu unerlaubtem Glücksspiel zu schaffen, vor allem zu illegalem Online-Poker und illegalem Casino-Spiel. Wir wollen das Glücksspiel in geordnete Bahnen lenken." Als Großstadt mit dicht besiedeltem Einzugsgebiet und hoher touristischer Attraktivität hat Köln gute Chancen, mit einer Spielbank einen großen Teil der spielaffinen Bevölkerung zu erreichen. "Köln verfügt über eine gut ausgeprägte Infrastruktur im öffentlichen Nahverkehr und eine direkte Anbindung an das Autobahnnetz. Dies ermöglicht, auch die spielinteressierten Einwohner der umliegenden Städte und Gemeinden anzusprechen", unterstrich der NRW Innenminister.
Zugleich werde mit dem Standort Köln ein regionales Überangebot an Spielbanken in Nordrhein-Westfalen vermieden. "Für die Domstadt spricht, dass in der südlichen Rheinschiene bisher kein Spielbankangebot vorgehalten wurde", erläuterte Jäger. Spielcasinos gibt es derzeit in Bad Oeynhausen, Dortmund-Hohensyburg, Duisburg und Aachen. Betreiber der Spielbanken in NRW ist die Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG.
"Mit einem begrenzten Angebot zeitgemäßer Spielbanken stellen wir ein faires Glücksspielangebot in unserem Land sicher, das zugleich dem hohen Stellenwert des Jugend- und Spielerschutzes Rechnung trägt", betonte der NRW-Innenminister. Dabei verwies er auf das bei Casinospielen einschließlich Poker besonders ausgeprägte Suchtpotenzial. "Es wäre fahrlässig, derartige Spiele dem illegalen Schwarzmarkt zu überlassen", unterstrich Jäger. Die Erfahrung habe gezeigt: Die staatliche Spielbank erfülle ihren ordnungspolitischen Auftrag, öffentliches Glücksspiel legal und verantwortungsvoll anzubieten.
Und der Minister ergänzte: "Wichtig ist: Die Umsätze an den Spieltischen und den Automaten der Spielbanken kommen nicht nur dem Unternehmen zu Gute. Vielmehr geht der Löwenanteil der Bruttospielerträge an die Stiftung Wohlfahrtspflege, über die zahlreiche soziale Projekte in NRW gefördert werden." Dies gelte auch für den künftigen Standort Köln. Im Dezember 2012 hatte das Parlament das NRW-Spielbankgesetz geändert und einen fünften Standort beschlossen.

 

Anhörungen zu Stärkungspakt für Gymnasien und zum Kommunalwahlgesetz

Düsseldorf/Duisburg, 28. Januar 2013 - Stärkungspakt für Gymnasien – Ganztagsorganisation an den weiterführenden Schulen flexibilisieren und Kampagne für Ganztagsgymnasien starten“ lautet ein Antrag der FDP-Fraktion, der Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung (Vorsitz Wolfgang Große Brömer, SPD) am Mittwoch, 30. Januar 2013, 13.30 Uhr im Plenarsaal ist. Der Ganztag sei eine Bereicherung für das NRW-Schulsystem und leiste einen unverzichtbaren Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bei den Ganztagsangeboten gebe es allerdings ein erhebliches Ungleichgewicht, vor allem zu Lasten der Gymnasien, heißt es in dem Antrag. Beim Ausbau der Ganztagsangebote müsse zudem den unterschiedlichen Elternerwartungen entsprochen werden. Die FDP-Fraktion setzt sich deshalb dafür ein, die Organisation des Ganztagsangebots an weiterführenden Schulformen zu flexibilisieren und künftig ein paralleles Angebot von Ganztags- und Halbtagszügen zu ermöglichen. Für den Ausbau der Ganztagsangebote an Gymnasien solle eine umfangreiche Werbekampagne initiiert werden. Eltern- und Fachverbände sollen in die Maßnahmen eingebunden werden.

 

Eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes will die Piratenfraktion. Sie möchte aktives und passives Wahlrecht gleichstellen, damit bei einer Wiederholungswahl sechs Monate nach einer für ungültig erklärten Wahl auch neue Bewerber kandidieren können. Die Fraktion der PIRATEN wendet sich damit gegen § 42 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes, der festlegt, dass bei einer Wiederholungswahl nach denselben Wahlvorschlägen gewählt werden muss, die bei der für ungültig erklärten Wahl vorlagen. Während das Wählerverzeichnis im Falle einer Wiederholungswahl sechs Monate nach der für ungültig erklärten Wahl aktualisiert werde, verbleibe es bei den alten Wahlvorschlägen. Damit künftig auch neue Bewerberinnen und Bewerbe antreten können, soll die Differenzierung zwischen aktivem und passivem Wahlrecht aufgehoben werden. Zu dem entsprechenden Gesetzentwurf äußern sich Experten im Ausschuss für Kommunalpolitik (Vorsitz Christian Dahm, SPD) am Freitag, 1. Februar 2013, 10 Uhr im Plenarsaal. Die Sachverständigen nehmen außerdem Stellung zu dem Gesetzentwurf „Stärkung der kommunalen Demokratie“ der Fraktionen von SPD und GRÜNEN. Danach sollen Rat, Bürgermeister sowie Kreistag, Landräte wieder zeitgleich gewählt werden und die 2007 eingeführte Entkoppelung der Wahl von kommunalen Vertretungen und Hauptverwaltungsbeamten rückgängig gemacht werden. Da es nicht unproblematisch sei, in laufende Amtszeiten und Wahlperioden einzugreifen, soll die Verbindung beider Wahlen erstmalig für 2020 sichergestellt werden.

 

Anhörung zum Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz Hearing zu Transparenzregeln für Nebentätigkeiten von Abgeordneten

Düsseldorf/Duisburg, 18. Januar 2013 -  Der Entwurf der Landesregierung für ein „Gesetz zur Zweckbindung der dem Land Nordrhein-Westfalen nach dem Entflechtungsgesetz aus dem Bundeshaushalt zustehenden Finanzmittel“ (Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz) ist Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (Vorsitz Dieter Hilser, SPD) am Dienstag, 22. Januar 2013, 14 Uhr im Plenarsaal des Landtags. Mit dem Gesetzentwurf will die Landesregierung, dass die Verteilungsquoten aus dem Bundes-Entflechtungsgesetz aufrechterhalten und die bisherige Zweckbindung für den Zeitraum 2014 bis 2019 verbindlich festgelegt werden.

Hintergrund: Den Ländern stehen seit 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013 jährlich Festbeträge aus dem Bundeshaushalt zu, die zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (NRW 259.521.000), die Wohnraumförderung (NRW 97.072.000), den Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken (NRW 107.045.000) sowie für die Bildungsplanung  (NRW 4.859.000) eingesetzt werden. Bis Ende 2013 soll geprüft werden, ob diese Beträge noch angemessen und erforderlich sind. Auch die Zweckbindung soll dann entfallen: Die aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Beiträge sollen dann nur noch einer allgemeinen investiven Zweckbindung unterliegen.
Die Landesregierung hält dagegen die weitergehende Bereitstellung der Mittel in der bisherigen Höhe sowie die gruppenspezifische Zweckbindung aus Gründen der Planungssicherheit für die aufgeführten Politikbereiche für zwingend erforderlich.

Zu den „Möglichkeiten und Grenzen der Transparenzregeln für die Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen“ beziehen Experten in einem öffentlichen Hearing des Hauptausschusses und des Ältestenrats am Freitag, 25. Januar 2013, 11 Uhr im Plenarsaal Stellung. Der Ältestenrat des Landtags hatte in seiner Sitzung am 31. Oktober 2012 beschlossen, ein solches Hearing zu den verschiedenen Aspekten der Nebentätigkeiten von Abgeordneten zu veranstalten. Damit soll eine verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage für den politischen Entscheidungsprozess zum Thema Nebentätigkeiten von Abgeordneten des Landtags NRW geliefert werden. Das Hearing wird live im Internet www.landtag.nrw.de übertragen.

Girlsʼ Day im Landtag: Duisburgs SPD-Abgeordnete Sarah Philipp bietet Einblick in den Alltag einer Politikerin  

Düsseldorf/Duisburg, 16. Januar 2013 - Die SPD-Landtagsabgeordnete Sarah Philipp bietet in diesem Jahr erstmals einer Schülerin aus ihrem Wahlkreis die Möglichkeit, sie am 25. April 2013, dem bundesweiten Girlsʼ Day, einen Tag lang zu begleiten und im NRW-Landtag den Arbeitsalltag von Abgeordneten vor Ort mitzuerleben.
„Der Girlsʼ Day leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Chancengleichheit von Mädchen und Frauen in der Ausbildung und im Erwachsenenleben. Auch in der Politik und im politiknahen Umfeld brauchen wir mehr Frauen. So gibt es unter den 237 Abgeordneten lediglich 70 Frauen. Das ist zu wenig. Deshalb beteilige ich mich als Abgeordnete gerne an diesem Tag. Da an dem diesjährigen Girlsʼ Day eine Plenarsitzung des Landtags stattfindet, ist ein spannender Einblick in den Politikbetrieb garantiert“, so Philipp.
Mitmachen können Schülerinnen aller weiterführenden Schulen der Jahrgangsstufen 8 bis 12, die in den Stadtteilen Bissingheim, Buchholz, Duissern, Großenbaum, Huckingen, Hüttenheim, Mündelheim, Neudorf, Rahm, Ungelsheim, Wanheim-Angerhausen, Wanheimerort oder Wedau wohnen.  
Ausreichend für die Bewerbung ist eine E-Mail oder Brief mit kurzer Begründung, warum das Interesse an der Teilnahme vorhanden ist. Die Bewerbung ist zu richten an:  
Landtag Nordrhein-Westfalen Sarah Philipp MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf E-Mail: sarah.philipp@landtag.nrw.de
Bewerbungsschluss ist der 15. März 2013.

Anhörungen zum Haushaltsgesetz und zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2013

Düsseldorf/Duisburg, 14. Januar 2013 - Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Haushaltsgesetz 2013 (Drs. 16/1400) Ist Thema der öffentlichen Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss (Vorsitz Christian Möbius, CDU) am Donnerstag, 17. Januar 2013, 13.30 Uhr, Raum E3 – A02. Das Volumen des nordrhein-westfälischen Landeshaushalts soll 2013 etwas über 60 Milliarden Euro liegen. Zur Deckung der Ausgaben soll das Finanzministerium ermächtigt werden, Kreditmittel bis zum Höchstbetrag von 3,6 Milliarden Euro aufzunehmen. Die Sachverständigen werden sich zu Aspekten in Einzelplänen äußern, aber auch Stellung nehmen zur Nettoneuverschuldung, zur Schuldenbremse, zu Investitionen, zum Personalbestand, zum Einsparpotential in der Landesverwaltung bei den Personal- und Verwaltungskosten.
Einen Tag später, am Freitag, 18. Januar 2013, 10 Uhr, Raum E 3 – D01, hören die Mitglieder des Ausschusses für Kommunalpolitik (Vorsitz Christian Dahm, SPD) Experten zum Entwurf der Landesregierung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2013 an.  Der Gesetzentwurf sieht Zuweisungen des Landes von etwas über 8,6 Milliarden Euro an die Kommunen vor und ergänzt damit die Erträge der Gemeinden und Gemeindeverbände, die diese zur Finanzierung ihrer Aufgaben benötigen.