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Städte und Gemeinden in NRW erhalten 2014 Rekordsumme vom Land
Jäger: Zuweisungen steigen um mehr als neun Prozent

Düsseldorf/Duisburg, 13. Dezember 2013 - Städte und Gemeinden in NRW erhalten im kommenden Jahr die Rekordsumme von rund 9,4 Milliarden Euro aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG)2014. Der Betrag steigt gegenüber 2013 um 9,3 Prozent (808 Millionen Euro).
Der nordrhein-westfälische Landtag verabschiedete heute (18.12.) das GFG 2014. „Die Sanierung der Kommunalfinanzen ist eines unserer wichtigsten Anliegen. Wir bleiben verlässlicher Partner aller Städte und Gemeinden in NRW“, erklärte Kommunalminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf. Grund für den Anstieg der Zuweisungen ist die gute Steuerentwicklung im aktuellen Jahr.
„Die außerordentliche Höhe dieser Masse ist auch das Verdienst der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmer in Nordrhein-Westfalen. Wir verteilen das Geld für unsere Kommunen gerecht“, betonte Jäger. Zusätzlich werden die Kommunen seit 2010 nicht mehr zur Konsolidierung des Landeshaushalts herangezogen und wieder am Aufkommen des Landes an der Grunderwerbsteuer beteiligt.

Mit dem GFG 2014 werden die Parameter für den kommunalen Finanzausgleich an aktuelle Daten angepasst. So werden etwa die Einwohnerzahlen aus den fortgeschriebenen Daten der aktuellen Volkszählung Zensus 2011 berücksichtigt.
Die Grunddatenaktualisierung wirkt sich außerdem auf die Gewichtung der Ansätze des GFG und somit auch auf den Soziallastenansatz aus.
Mit dieser Fortschreibung werden die Belastungen der Kommunen im sozialen Bereich berücksichtigt. Die notwendigen Veränderungen werden in zwei Schritten 2014 und 2015 vorgenommen, um teilweise erhebliche Umverteilungswirkungen abzumildern. Damit wendet die Landesregierung das gleiche Prinzip der Jahre 2011 und 2012 an. Auch damals wurde der Soziallastenansatz schrittweise angepasst.
Außerdem werden die Städte und Gemeinden in NRW durch das neu geregelte Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) in diesem Jahr um rund 275 Millionen Euro entlastet. 2014 erhalten sie voraussichtlich rund 145 Millionen Euro zusätzlich vom Land. Auch in den Folgejahren werden bis zu 155 Millionen Euro jährlich erstattet. "Die Kommunen sind Partner auf Augenhöhe. Das Gesetz ermöglicht eine gerechte Abrechnung der Einheitslasten und gibt den Kommunen die nötige Planungssicherheit", meinte der Minister.
"Unser Ziel ist es, die Einheitslasten fair und zukunftsfest zwischen Land und Kommunen zu verteilen." Der Landtag hatte im November das entsprechende Gesetz verabschiedet.

Hauptbahnhof Essen:
Akutes Problem im Griff Frage der Altschächte und Stollen bleibt  
 

Düsseldorf/Duisburg, 13. Dezember 2013 -  Rund 200 Züge seien ausgefallen, 1.800 umgeleitet worden: Über diesen Zwischenstand der notwendigen Bergbausanierungsmaßnahme am Hauptbahnhof Essen informierte Andreas Sikorski, Leiter der Abteilung Bergbau und Energie bei der Bezirksregierung Arnsberg, den Unterausschuss Bergbau des Landtags NRW.  
Danach habe man am 21. November im Zusammenhang mit dem Bau eines Hochhauses in Gleisnähe und in einer Tiefe von 18 Metern einen alten Bergbaustollen entdeckt. Wie man zwischenzeitlich wisse, sei mit diesem im Jahr 1733 begonnen worden. Um Genaueres zu erfahren, seien derzeit fünf Bohrgeräte Tag und Nacht im Einsatz.
Mittlerweile habe man 303 Bohrungen mit insgesamt 11.500 Bohrmetern durchgeführt. Die entdeckten Hohlräume seien – soweit möglich – auch mittels Kamera erkundet worden. Alles zusammen führte dazu, dass bislang rund 2.500 Kubikmeter Baustoff eingebracht worden sei, so Sikorski. Da es sich um einen historischen Bergbau handele, könne ein Verantwortlicher wohl nicht mehr haftbar gemacht werden; die Kosten von gut 1 Millionen Euro müsse wohl das Land tragen, erklärte die Bezirksregierung.  
„Wir mussten von einer unmittelbaren Gefahr ausgehen“, betonte Sikorski und verwies auf die Bedeutung des Eisenbahnknotenpunkts Essen. Immerhin habe die Möglichkeit bestanden, dass die vorhandenen Kohleflöze mit einer Mächtigkeit von 1 bis 1,8 Metern teilweise abgebaut worden seien. Bei der Erkundung habe man auf mögliche Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg, aber auch auf Versorgungsleitungen jüngeren Datums achten müssen. Die Arbeiten hätten auch im Gleisbett stattgefunden.
Sikorski lobte die „hervorragende Zusammenarbeit“ mit der Deutschen Bahn, die sofort die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen ergriffen habe, sowie das große Verständnis der betroffenen Anwohner und Reisenden. Die Arbeiten würden wohl bis Jahresende abgeschlossen.  

Problem Altbergbau
Die Abgeordneten dankten der Bergbehörde für ihr schnelles Eingreifen und ein „vorbildliches“ Krisenmanagement. Sorge bereitete ihnen vor allem das Problem des „Altbergbaus“, also der stillgelegten und zum Teil nicht erfassten bzw. nicht genehmigten Schächte und Stollen. Zu diesem Thema liefen umfangreiche und permanente Sicherungsmaßnahmen, erklärten für das Land die Bergbehörde sowie als verantwortliche Eigentümer die Ruhrkohle AG, EON und RWE-System. Nach ihren Ausführungen sichern und überwachen sie in einem konsequenten Risikomanagement einerseits die bekannten Schächte.
Ebenso suche man, teilweise mit Mitteln der Seismologie und der Geoelektrik, nach bislang nicht kartographierten Schächten und unbekanntem erdnahem Bergbau. Hierzu bedürfe es ebenso ausreichender finanzieller Mittel als auch der entsprechenden Fachleute, waren sich die geladenen Sprecher einig. Es werde aber lange dauern, bis man alle Risiken ausschließen könne. Denn wo man suche, finde man.
 

 Wahlberechtigten beteiligt. 
Mehr als die Hälfte der Bürgermeister und Landräte macht Weg frei für gemeinsame Kommunalwahl 2014
 

Düsseldorf/Duisburg, 6. Dezember 2013 - In Nordrhein-Westfalen werden Bürgermeister und Landräte künftig wieder an einem Tag gemeinsam mit den Räten gewählt. „Eine gemeinsame Wahl erhöht die Wahlbeteiligung, stärkt die Demokratie und spart Kosten", erklärte Kommunalminister Ralf Jäger. Um das zu unterstützen, hat sich mehr als die Hälfte der Bürgermeister und Landräte in NRW dafür entschieden, das Amt vorzeitig niederzulegen. Diese Information hat das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW heute in Düsseldorf (6.12.) dem Ausschuss für Kommunalpolitik im Landtag gegeben.
„Das ist ein ordentliches Ergebnis. Mit der gemeinsamen Wahl beseitigen wir einen Fehler aus der Vergangenheit. Bürgermeister und Gemeinderäte stehen in einer Verantwortungsgemeinschaft und sollen deswegen auch gemeinsam gewählt werden“, führte Jäger aus. Bürgermeister und Landräte mussten bis zum 30. November entscheiden, ob sie ihr Amt bereits ein Jahr früher niederlegen und damit den Weg für gleichzeitige Wahlen am 25. Mai 2014 frei machen.
Von den 427 Hauptverwaltungsbeamten konnten 401 ihr Amt vorzeitig zur Verfügung stellen. Von dieser Möglichkeit haben 219 Amtsinhaber Gebrauch gemacht, das sind 54 Prozent. „Das Niederlegungsrecht ist gut angenommen worden und zwar von allen Parteien gleichermaßen“, hob Jäger hervor.
181 Hauptverwaltungsbeamte, also 45 Prozent, wollen ihre volle Dienstzeit von sechs Jahren ableisten. 26 Bürgermeister und Landräte konnten wegen ihrer besonderen Amtszeiten nicht früher aus dem Amt scheiden.

Das im März beschlossene „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie“ stellt eine Verbindung beider Wahlen ab dem Jahr 2020 sicher. Dazu wurde die Amtszeit der Räte einmalig von fünf auf sechs Jahre verlängert. Die Amtszeit der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wurde dauerhaft von sechs auf fünf Jahre verkürzt. Ab 2020 finden die gemeinsamen Wahlen dann regelmäßig in fünfjährigem Abstand statt. Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte die Wahlzeiten voneinander getrennt. Die Amtszeit der Bürgermeister und Landräte wurde von fünf auf sechs Jahre verlängert. An der getrennten Wahl der Bürgermeister und Landräte hatten sich in einzelnen Kommunen gerade 30 Prozent der Wahlberechtigten beteiligt.

r Wahlberechtigten beteiligt. 
Innenminister Jäger: Antrag NPD-Verbot klares Signal

NPD-Verbotsantrag ist klares Signal im Kampf gegen Rechtsextremismus - NRW-Innenminister Jäger sieht gute Erfolgschancen für ein Verbot der rechtsextremistischen Partei
Düsseldorf/Duisburg, 4. Dezember 2013 - NRW-Innenminister Ralf Jäger hält den jetzt von den Ländern beim Bundesverfassungsgericht eingereichten NPD-Verbotsantrag für ein klares Signal der Entschlossenheit im Kampf gegen aggressive Rechtsextremisten. "Die Antragsschrift stützt sich auf viele aktuelle Belege, die zeigen, dass sich die NPD in aggressiv-kämpferischer Weise gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung stellt und diese abschaffen will“, erklärte der Minister heute (4.12.) beim Auftakt der Innenministerkonferenz in Osnabrück.
"Es ist deshalb richtig und notwendig, jetzt den Verbotsantrag zu stellen."

Nach Auffassung des NRW-Innenministers sind Verbote nicht das einzige, aber ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Rechtsextremisten. "Ein Verbotsverfahren ist ein wichtiges Zeichen, dass unser Rechtsstaat konsequent gegen Verfassungsfeinde vorgeht. Die NPD bereitet den Boden für braune Gewalt und schürt Hass gegen Ausländer, ihre Ideologie ist menschenverachtend und antidemokratisch. Sie bietet eine ideologische Plattform für geistige Brandstifter“, erklärte Jäger.

„Die NPD propagiert einen Staat, der nicht mit unserer Verfassung vereinbar ist. In ihm wären Ausländer und Minderheiten permanent Repressalien ausgesetzt und würden in ihrer Menschenwürde verletzt. Diesem organisiert betriebenen Rassismus wollen wir die logistische Basis entziehen. Es wäre endlich Schluss damit, dass wir aus Steuermitteln die Wahlkampfkosten dieser Rechtsextremisten erstatten müssen. Diesen Zustand finde ich unerträglich.“
Der Minister wies darauf hin, dass die Innenminister enorme Anstrengungen unternommen haben, um die bekannten rechtlichen Anforderungen für ein Verbot zu erfüllen. "Es gibt Risiken, aber auch die realistische Chance, die Karlsruher Richter von der Verfassungswidrigkeit der NPD zu überzeugen. Diese Chance wollen wir jetzt nutzen.“
Jäger betonte: „Für Extremisten, die fremdenfeindlich und rassistisch auftreten, ist bei uns kein Platz. Ich kann gut verstehen, wie sich Migranten fühlen müssen, wenn sie martialisch auftretende Neonazis sehen oder gar von ihnen bedroht werden. So etwas dulden wir nicht. Die Demokratie muss jetzt beweisen, dass sie wehrhaft ist.“ Gleichzeitig machte der Minister deutlich: "Es ist ganz klar, dass wir auch nach einem NPD-Verbot weiter entschlossen gegen Rechtsextremisten kämpfen müssen. Die Ideologie ist weiter in den Köpfen mancher Verblendeter. Deshalb werden wir die Straftaten von Rechtsextremisten weiter konsequent ahnden. Aber genauso wichtig ist eine verstärkte politische Aufklärung. Keiner darf bei rassistischen oder fremdenfeindlichen Parolen einfach weghören. Wir alle müssen im Alltag Flagge zeigen und die Werte unserer Demokratie verteidigen."
Um die formalen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verbotsantrag zu erfüllen, hatten die Verfassungsschutzbehörden bereits vor Monaten ihre V-Leute aus den Führungsgremien der NPD abgezogen. Am vergangenen Dienstag hatten die Länder die 268 Seiten umfassende Verbotsantragsschrift dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

 

Haushaltsberatungen 2014 starten mit Gemeindefinanzierung

Düsseldorf/Duisburg, 27. November 2013 - Rund 62,3 Milliarden Euro will die Landesregierung im kommenden Jahr ausgeben. Der Entwurf, den das Kabinett am 10. Juli 2013 beschlossen hat (Drucksache 16/3800), sieht vor, die Neuverschuldung auf 2,4 Milliarden Euro zu verringern (für 2013 ist noch eine Neuverschuldung von rund 3,35 Milliarden Euro geplant). An Zuweisungen für die Städte und Gemeinden sind rund 9,4 Milliarden Euro vorgesehen.

 

Bei der Beratung über das Gemeindefinanzierungsgesetz (Drucksache 16/3802) im Landtag fiel die Bewertung erwartungsgemäß unterschiedlich aus.

 

Mehr Geld für die Kommunen: Das gehe nur auf weitergegebene Mehreinnahmen zurück, nicht aber auf zukunftsgerichtete Ansätze der Landesregierung, kritisierte André Kuper (CDU). Bundesweit sorge das Plus bei den Steuereinnahmen auch für ein Plus in den Gemeindehaushalten. Nur in NRW könnten die Kommunen weniger investieren, litten unter zu geringen Schlüsselzuweisungen. Die höchsten kommunalen Steuersätze seien die Folge.

 

„Das ist nicht Robin Hood, das ist Räuber Hotzenplotz, was Sie hier geben“, konterte Hans-Willi Körfges (SPD). Schließlich habe die vorvorletzte, schwarz-gelbe Landesregierung die Kommunen zur Konsolidierung des Landeshaushalts herangezogen. Was in Gutachten vorgeschlagene Änderungen zur GFG-Systematik angehe, plädiere er für einen Dialog mit den Betroffenen. „Wir wollen nichts übers Knie brechen“, so Körfges.

 

Kai Abruszat (FDP) warf dem Kommunalminister vor, den Abgeordneten Fehlinformationen zur finanziellen Lage der Kommunen vorgelegt zu haben. Das GFG habe ein beachtliches Volumen, gestand er zu. Das sei aber kein Verdienst der Landesregierung, sondern vieler Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, die für mehr Steuereinnahmen gesorgt hätten. Abruszat warb dafür, die GFG-Systematik an die tatsächlichen Bedarfe der Kommunen anzupassen.

 

Darin, dass viele NRW-Kommunen zu wenig Geld hätten, war Mario Krüger (GRÜNE) einer Meinung mit seinem Vorredner. Aber auch er wies darauf hin, dass die damalige schwarz-gelbe Landesregierung eine Konsolidierung des Landeshaushalts auf Kosten der Kommunen betrieben habe. Nicht weiterhelfen würde im Übrigen der Blick auf niedrige Hebesätze in Mecklenburg-Vorpommern: Es gehe um die Entwicklung in NRW.

 

Vor dem Hintergrund niedrigerer Hebesätze in benachbarten Bundesländern sah Torsten Sommer (PIRATEN) eine in NRW drohende Spirale der Hebesätze kritisch. Positiv hob der Abgeordnete den gestiegenen Schüleransatz hervor. Vom GFG als Gesamtpaket zeigte er sich dennoch enttäuscht: Weder sei das gestiegene Volumen auf das Engagement der Regierung zurückzuführen, noch werde es ausreichen, um die Situation zu entspannen.

 

Kommunalminister Ralf Jäger (SPD) sprach von einem guten und fairen Gesetz und zeigte sich enttäuscht von der Debatte. Er habe das Gefühl, die Oppositionsfraktionen übten Kritik um jeden Preis, quasi als Selbstzweck. Was das den Kommunen nützen solle, verstand er nicht. Immerhin bekämen die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen weiterhin das, was ihnen zustehe, verteidigte er den Gesetzentwurf.

 

Daten und Fakten

Den im Etatentwurf 2014 geplanten Ausgaben von 62,3 Milliarden Euro stehen laut Regierung unter anderem ein Steueraufkommen von 47 Milliarden Euro gegenüber. Darüber hinaus sollen zusätzliche Einnahmen von 12,7 Milliarden Euro in die Landeskasse fließen. Die verfassungsgemäße Regelgrenze für die Neuverschuldung liege im Jahr 2014 bei gut 4,3 Milliarden Euro und werde somit in der Haushaltsplanung um fast 2 Milliarden Euro deutlich unterschritten, so die Landesregierung. Das Kabinett hat sich auf Einsparungen von insgesamt 865 Millionen Euro verständigt. Dazu soll auch eine gestaffelte Erhöhung bei der Beamtenbesoldung (bzw. Nullrunden) beitragen.

In Zusammenhang mit dem Haushaltsgesetz werden die Finanzplanung 2013 bis 2017 mit Finanzbericht 2014 (Drucksache 16/3801) sowie folgende Gesetzentwürfe beraten:

 

  • das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2014 (Drucksache 16/3802)

 

 

Im Anschluss an die zweite Lesung des Entwurfs zum Landeshaushalt 2014 wird das zweite Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes (Drucksache 16/3968) in zweiter Lesung beraten. 

 

Neue Zielvereinbarung für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung vorbereitet

Düsseldorf/Duisburg, 20. November 2013 - Eine neue Zielvereinbarung für die kommenden Jahre haben heute Landtagspräsidentin Carina Gödecke und die LAG Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung NRW vorbereitet. Die Präsidentin unterstrich, dass sich der Landtag NRW seiner Vorbildfunktion bei der Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung bewusst sei. Auf der Basis der Zielvereinbarung von 2011sei das nordrhein-westfälische Landtagsgebäude in weiten Teilen mittlerweile barrierefrei. Mit der Sanierung des Plenarsaals seien durchaus auch Maßstäbe für inklusives Bauen gesetzt worden. 

Die Vorsitzende der LAG Selbsthilfe NRW Geesken Wörmann hob die deutlichen Fortschritte nach der ersten Zielvereinbarung 2011 hervor; heute wollten sich die Beteiligten auf die nächsten Schritte für eine neue Zielvereinbarung verständigen. An dem Gespräch nahmen außerdem Annette Schlatholt, Geschäftsführung LAG Selbsthilfe, Anna-Maria Koolwaay, Landesverband der Schwerhörigen, Gerd Kozyk, Landesverband der Blinden, Thomas Meyer, Landesverband der Körperbehinderten, Ute Palm, Landesverband der Sehbehinderten, sowie der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung Norbert Killewald teil. Der Landtag war durch seine Präsidentin sowie Landtagsdirektor Peter Jeromin vertreten. 

Folgende Maßnahmen will der Landtag in den beiden kommenden Jahren umsetzen: 

Ø  Ausstattung des Plenarsaals und weiterer Sitzungssäle mit einer transportablen Induktionsschleife für schwerhörige Menschen

Ø  Maßnahmen zur besseren Wegebeziehung und Wegeführung im Landtagsgebäude (Gebäude-Leitsystem)

Ø  Tastmodell des Landtagsgebäudes

Ø  Realisierung einer Besuchertoilette für besonders Behinderte

Ø  Umstellung der beiden großen Türen in der Wandelhalle zu den Fraktionsbereichen auf Automatikbetrieb

Ø  Sanierung und barrierefreie Umgestaltung des Besuchersaales.

 

Die Zielvereinbarung soll auch eine konzeptionelle Weiterentwicklung der Barrierefreiheit im Landtag enthalten. Die Unterzeichnung ist für Dezember 2013 vorgesehen.

 

150 Kilometer Radschnellwege in NRW / Gewinner im Landeswettbewerb Radschnellwege sind Aachen, Bad Oeynhausen, Düsseldorf, Köln und Rhede

In Nordrhein-Westfalen sollen mit Unterstützung der Landesregierung fünf Radschnellwege geplant werden. Aus den verbliebenen acht Projektskizzen, die Kommunen aus NRW im Juli beim Verkehrsministerium für einen Planungswettbewerb eingereicht hatten, hat eine Jury die fünf besten Vorschläge ausgewählt. Damit entstehen in NRW in verschiedenen Regionen zusammen mit dem 80 Kilometer langen Ruhrgebietsprojekt 230 Kilometer überörtliche Radschnellwege. Insgesamt gibt es in Nordrhein-Westfalen ein landesweites Radverkehrsnetz von 14.200 Kilometern Länge.  

NRW-Verkehrsminister Michael Groschek und Landrat Günter Rosenke (Kreis Euskirchen) vom Präsidium der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrrad-freundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) gaben in Düsseldorf die Wettbewerbssieger bekannt. 

„Ich gratuliere den Gewinnerkommunen. Sie können Vorreiter sein für eine großartige Entwicklung. Der Radverkehr boomt. Pedelecs werden den Zweiradverkehr weiter puschen. Wir schaffen jetzt dafür die notwendige Infrastruktur, denn wir wollen in den nächsten Jahren einen Quantensprung beim Radverkehr in NRW schaffen“, sagte Verkehrsminister Groschek.

 „Für das Rad gibt es nur gute Gründe“ ergänzte Landrat Rosenke. „Mehr Rad und weniger Autos tun den Städten und Gemeinden genauso gut, wie den Menschen, die sich mit dem Rad fortbewegen. Mobilität per Rad spart Platz, ist innerorts meist schneller, macht Spaß und ist gesund.“ 

Die prämierten Vorschläge sind:

•     Die StädteRegion Aachen mit der Strecke Aachen – Herzogenrath/Kerkrade/Heerlen (30 km)

•     Die Stadt Düsseldorf mit der Strecke Neuss - Universität Düsseldorf - D.-Benrath - D.-Garath – Langenfeld und Monheim (31 km)

•     Die Stadt Bad Oeynhausen mit der Strecke Herford, Löhne, Bad Oeynhausen, Porta Westfalica und Minden (36 km)

•     Die Stadt Köln mit der Strecke Köln Innenstadt - Universität zu Köln - Köln-Lindenthal - Gewerbegebiet Marsdorf (Köln) und Europark (Frechen) - Bahnhof Frechen (8,4 km)

•     Die Stadt Rhede mit der Strecke Isselburg-Anholt - Isselburg - Isselburg-Werth - Bocholt - Rhede - Borken – Velen (45 km)

Zusätzliche Streckenvorschläge aus Düsseldorf (für die Strecke Ratingen-Kaiserswerth) und Rhede (für den Abschnitt Velen - Coesfeld) konnten die Jury nicht überzeugen.

 

Nicht durchsetzen konnten sich die Vorschläge aus

•     Bonn (Bornheim - Alfter - Bonn - Troisdorf – Siegburg, 27 km),

•     Kreis Düren (Düren Bahnhof – Gewerbegebiet „Im großen Tal“ – Huchem-Stammeln – Selhausen – Krauthausen – Selgersdorf – Forschungszentrum Jülich –Jülich Bahnhof – FH-Campus Jülich, 18 km),

•     Iserlohn (Hagen-Hohenlimburg - Iserlohn–Hemer - Menden - Lendringsen - Holzen –Arnsberg, 62 km).

Ihren Vorschlag zurückgezogen hatte die Stadt Kleve (mit der geplanten Strecke Kleve - Kranenburg (D) –Nijmegen, NL, 12,5 km). 

Für die fünf Gewinnerprojekte fördert das Land zunächst eine Machbarkeitsstudie. Die ist Grundlage für die weitere Vor- und Ausführungsplanung, die das Land ebenfalls unterstützt. Die Förderung von Radschnellwegen hatte die Landesregierung als einen wichtigen Baustein in ihrem im Februar 2012 beschlossenen Aktionsplan zur Förderung der Nahmobilität definiert. 

Die Koalition hatte beschlossen, das Straßen- und Wegegesetz NRW in Hinblick auf Radschnellwege so zu ändern, dass in Zukunft Radschnellwege Landesstraßen werden, für die (außerhalb von Großstädten >80 Tsd. Einwohnern) die Baulast, also die Kosten für Bau und Unterhaltung, beim Land liegen.  

 

Land stellt rund eine halbe Milliarde Euro mehr für die Sanierung der Kommunalfinanzen bereit

Düsseldorf/Duisburg, 12. November 2013 - „Wir werden keine Kommune finanziell überfordern. Das war stets unser Anspruch. Genau deswegen haben wir entschieden, noch stärker als bisher geplant die Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Finanzen zu unterstützen“, erklärte Kommunalminister Ralf Jäger heute (12.11.) in Düsseldorf.
Das Land wird sich mit zusätzlich über 495 Millionen Euro in den kommenden sieben Jahren an der Finanzierung der zweiten Stufe des Stärkungspaktes Stadtfinanzen beteiligen. Auf diese Weise wird die Solidaritätsumlage, der Beitrag der finanzstarken Kommunen, deutlich gesenkt. „Das ist eine Konsequenz, die wir aus vielen Gesprächen mit Bürgermeistern und aus der Sachverständigenanhörung gezogen haben“, erläuterte Ralf Jäger. Ein jetzt von den Regierungsfraktionen beschlossener Vorstoß zum vorliegenden Entwurf des zweiten Stärkungspaktänderungsgesetzes sieht vor, den mit der Solidaritätsumlage aufzubringenden Betrag von ursprünglich rund 182 Millionen Euro pro Jahr auf rund 91 Millionen Euro zu halbieren.
„Dies bedeutet für die betroffenen Gemeinden eine deutliche Entlastung“, unterstrich Jäger. Erreicht wird dies dadurch, dass das Land 91 Millionen Euro pro Jahr bereitstellt. Davon werden rund 71 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt aufgebracht und 20 Millionen pro Jahr den Kommunen vorgestreckt. Die Laufzeit der Solidaritätsumlage verlängert sich damit um zwei Jahre bis 2022. Gleichzeitig wird auch die Höchstgrenze des abzuschöpfenden Steuerkraftüberschusses von ursprünglich geplanten 50 Prozent auf 25 Prozent halbiert.
„Das Land trägt beim Stärkungspakt mit jetzt insgesamt rund vier Milliarden Euro den Löwenanteil. Damit geht NRW an die Grenze seiner Belastbarkeit und erweist sich als verlässlicher Partner der Städte und Gemeinden“, betonte der Kommunalminister.
Durch die geplante Änderung wird die Solidaritätsumlage der 59 beteiligten Städte und Gemeinden im kommenden Jahr um die Hälfte gesenkt: Danach zahlt die Stadt Monheim rund 23 Millionen Euro, Düsseldorf rund 13 Millionen Euro, Ratingen (4,3 Millionen Euro), Straelen (4 Millionen Euro), Verl (3,9 Millionen Euro), Burbach (3,1 Millionen Euro), Langenfeld (3 Millionen Euro), Halle Westfalen (2,6 Millionen Euro) bis hin zu Wachtendonk (14.800 Euro) und Blomberg (9.300 Euro).

„Wir brauchen die Solidarität der kommunalen Familie. Und wir sorgen dafür, dass sie leistbar ist“, versicherte Jäger. Für den Kommunalminister steht fest: „Nur wenn Land und Kommunen an einem Strang ziehen, haben hoch belastete Städte und Gemeinden wieder die Chance, zu einer selbstbestimmten Haushaltspolitik zurückzukommen.“
Zur Solidaritätsumlage werden nur besonders finanzstarke, sogenannte abundante Kommunen herangezogen. Mit ihr sollen finanzschwache Kommunen im Stärkungspakt Stadtfinanzen gezielt unterstützt werden. Bei der Berechnung der Umlage wird vorausgesetzt, dass die Steuerkraft der herangezogenen Städte und Gemeinden nicht nur im aktuellen Haushaltsjahr den Finanzbedarf übersteigt, sondern die Kommune auch in den vier Vorjahren mindestens zweimal abundant war.
 "Die Abundanz ist ein objektives, bewährtes und anerkanntes Kriterium", stellte Jäger klar. „Dieses Vorgehen ist transparent und konsequent. Die Sanierung der kommunalen Haushalte liegt im gemeinsamen Interesse des Landes und aller Kommunen. Am Ende werden alle Kommunen vom Stärkungspakt profitieren."
Die Landesregierung will erreichen, dass bis 2021 alle Stärkungspaktkommunen in NRW wieder aus eigener Kraft einen ausgeglichenen Haushalt erwirtschaften.

 

 Duisburg gesamt: 473.396.830 Euro