BZ-Home BZ-Duisburg Politik NRW Sonderseiten
 



BZ-Sitemap

Duisburg Politik aktuell

Wahlen ab 1945




Ausschüsse
Archiv












Landtag und Ministerien Archiv Juni - September 2014

Präventionsprojekt "klarkommen!" schafft Sicherheit und fördert Integration - Innenminister Jäger: Gezielte Hilfe für Jugendliche in Köln

Düsseldorf/Duisburg, 22. September 2014 - Mehr Hilfe und mehr Integration – das sind die Eckpfeiler des Präventionsprojektes, das Innenminister Ralf Jäger heute in Köln gestartet hat. Die NRW-Initiative trägt den Titel „klarkommen!“ und wendet sich vor allem an junge nordafrikanische Flüchtlinge, die ohne Familie in Deutschland angekommen sind. Einige von ihnen sind der Polizei durch Taschendiebstähle und Trickbetrügereien aufgefallen. Sie haben in den zurückliegenden Wochen als sogenannte „Antänzer“ für Schlagzeilen gesorgt. Sie lenken Passanten geschickt ab und bestehlen sie.
„Wir wollen diese Jugendlichen vor einem weiteren Abrutschen in die Kriminalität bewahren und helfen ihnen deshalb, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren“, verspricht Innenminister Jäger. Umgesetzt wird das Projekt vor Ort. Kompetente Sozialarbeiter leisten konkrete Hilfe – individuell und unbürokratisch. Die Initiative „klarkommen!“ begegnet dem Kölner Problem, dass Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungshintergrund vermehrt Straftaten begehen.

„Die Taten verunsichern die Menschen und sorgen für Misstrauen gegenüber allen Zuwanderern. Deshalb handeln wir“, sagte Jäger. Für ihn steht fest: „Zuwanderung ist Teil eines offenen Europas und bietet viele Chancen. Wir profitieren von der kultureller Vielfalt. Und gerade Köln ist eine weltoffene Stadt.“ In Köln gestalten Polizei und Stadt gemeinsam das vom Innenministerium finanzierte Projekt aus. Für „klarkommen!“ stehen in Köln zwei kompetente Partner zur Seite: Das sind die AWO und Bikup - die Internationale Gesellschaft für Bildung, Kultur und Partizipation. Deren speziell ausgebildete Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind die Ansprechpartner und arbeiten als Kultur- und Sprachmittler.

Die in Köln eingesetzten Sozialarbeiter sind mit den kulturellen Sitten und Gebräuchen der betroffenen Kinder und Jugendlichen vertraut. „Sie überwinden Barrieren und schaffen Vertrauen“, erklärte Jäger. Die Jugendlichen erhalten gezielte Sprachförderung, werden in ihrem Schulalltag unterstützt und ihr Tagesablauf erhält eine geregelte Struktur. Gleichzeitig lernen die Jugendlichen mit den Normen und Werte der Gesellschaft zu handeln. Wie beispielsweise Malik. Der heute 16-Jährige kam vor einem Jahr aus Marokko nach Köln. Ganz alleine. Malik beherrscht kaum die deutsche Sprache. Von der Polizei wurde er mehrfach bei Diebstählen und Trickbetrügereien aufgegriffen.
 Mit „klarkommen!“ soll er sich integrieren können. Die Sozialarbeiter wissen, wie man auf ihn zugehen muss, sprechen seine Sprache. Malik bekommt jetzt eine gezielte Sprachförderung. Seine Freizeit wird durch regelmäßige Termine und Freizeitangebote strukturiert. Er lernt Dinge des Alltags zu regeln. „Unser Ziel ist es, die Sicherheit in den besonders betroffenen Stadtteilen zu erhöhen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich in Köln, auf ihrem Weg durch die Stadt sicher fühlen.“ „klarkommen! Chancen bieten durch Prävention vor Ort“ läuft bereits in Duisburg und Dortmund.

 

NRW entlastet Kommunen im kommenden Jahr um 107 Millionen Euro

Düsseldorf/Duisburg, 19. September 2014 - Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erhalten im kommenden Jahr rund 107 Millionen Euro zusätzlich vom Land. Möglich wird dies durch die Abrechnung der Einheitslasten des Jahres 2013. „Eine gute Nachricht für viele Kommunen. Auch im nächsten Jahr erstatten wir zu viel gezahlte Beträge zur Deutschen Einheit“, sagte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf.
Im November letzten Jahres hatte der nordrhein-westfälische Landtag das Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) geändert. Damit werden Kommunen in NRW aktuell um rund 145 Millionen Euro entlastet, weil in diesem Jahr das Jahr 2012 abgerechnet wurde.
Das Land und die Kommunalen Spitzenverbände hatten sich im Juni 2013 bei der Abrechnung der Kosten der Deutschen Einheit geeinigt. „Dabei war uns der Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden wichtig. Wir bleiben verlässlicher Partner der Kommunen“, erklärte Jäger. Die Regelung der früheren Landesregierung war durch den Verfassungsgerichtshof des Landes für verfassungswidrig und nichtig erklärt worden.

 

Kommunen im Stärkungspakt auf Kurs um wieder handlungsfähig zu werden

Düsseldorf/Duisburg, 16. September 2014 -  Besonders belastete Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben wieder eine Perspektive. Dank des Stärkungspaktes Stadtfinanzen sind sie auf Kurs, um wieder handlungsfähig zu werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie der kommunalen Spitzenverbände, die jetzt dem Landtag zugeleitet wurde. Dabei stand die Finanzentwicklung der Jahre 2012 und 2013 bei den 34 Kommunen auf dem Prüfstand, die bei einer „ersten Stufe“ verpflichtet waren, am Stärkungspakt teilzunehmen.
Wir sind auf dem richtigen Weg. Die Sanierung und die Durchführung der bisherigen Maßnahmen laufen nach Plan“, erklärte Kommunalminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf. „Die Analyse hat ergeben, dass sich der Stärkungspakt in den ersten beiden Jahren wie vorgesehen entwickelt hat. In ihren Haushaltssanierungsplänen rechnen fast alle Kommunen ab 2016 wieder mit positiven Jahresergebnissen“, erläuterte der Minister. Gleichwohl wies er darauf hin, dass es wie bei jedem Planungsprozess Unsicherheiten gebe.
„Nicht vorhersehbar sind beispielsweise wie sich die Konjunktur weiter entwickelt und wie sich die Risiken der Zinsänderungen auswirken“, führte Jäger aus. Die Kommunen, die am Stärkungspakt teilnehmen, reduzierten vor allem Ihre freiwilligen Ausgaben und legten hierbei einen strengen Maßstab an. Dies machte 72 Prozent der Haushaltskonsolidierung aus; 28 Prozent erfolgten durch Steuererhöhungen. In 2012 setzten die Stärkungspaktkommunen der ersten Stufe Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von 253 Millionen Euro um. In 2013 beliefen sie sich auf 434 Millionen Euro.
 „Mir ist bewusst, dass die Sparmaßnahmen nicht leicht sind. Aber sie sind erforderlich, damit die Kommunen langfristig wieder Gestaltungsspielräume erhalten“, betonte Jäger. Die Landesregierung will erreichen, dass bis 2021 alle Stärkungspaktkommunen wieder aus eigener Kraft einen ausgeglichenen Haushalt erwirtschaften. Dafür erhalten sie im Zeitraum von 2011 bis 2020 insgesamt 5,75 Milliarden Euro. Insgesamt zahlt das Land rund vier Milliarden Euro und trägt damit den Löwenanteil. „Im Gegenzug wird von den Kommunen ein harter Konsolidierungskurs verlangt“, sagte der Kommunalminister. Die nächste Evaluation erfolgt zum Stichtag 31. Dezember 2014. Dann werden die 27 Kommunen, die auf Antrag am Stärkungspakt teilnehmen („zweite Stufe“), unter die Lupe genommen.  

 

78 finanzstarke Kommunen sollen ihren Beitrag zum Stärkungspakt leisten

Düsseldorf/Duisburg, 1. September 2014 - NRW geht einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Konsolidierung der Kommunalfinanzen. Voraussichtlich werden im kommenden Jahr 78 besonders finanzstarke Städte und Gemeinden ihren Beitrag zur Solidaritätsumlage leisten. Das ergibt sich aus der ersten Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2015, die Kommunalminister Ralf Jäger heute veröffentlichte. Endgültige Zahlen werden erst in einem Monat vorliegen.
"Mir ist klar, dass die Solidaritätsumlage nicht nur Zustimmung hervorruft. Aber dieser Weg ist erforderlich und ist konsequent. Am Ende werden alle Kommunen vom Stärkungspakt profitieren", hob Jäger hervor. Bis 2020 zahlen finanzstarke Städte und Gemeinden jährlich rund 91 Millionen Euro, um 27 finanzschwache Kommunen im Stärkungspakt zu unterstützen.
 "Diesmal wird die Solidaritätsumlage von mehr Kommunen als im Vorjahr aufgebracht. Die Belastung wird dadurch auf mehr Schultern verteilt", erläuterte der Minister. Jede dieser 78 finanzstarkern Kommunen trägt mit 7,9 Prozent ihres Steuerkraftüberschusses dazu bei. Im laufenden Jahr bringen 59 Kommunen 11,9 Prozent auf. "Das Land zahlt mehr als zwei Drittel aller Stärkungspaktleistungen, es trägt damit den Löwenanteil. Es geht an die Grenze seiner Belastbarkeit und erweist sich hierbei als verlässlicher Partner der Städte und Gemeinden. Ergänzend brauchen wir allerdings auch die Solidarität der kommunalen Familie."

Bis auf eine Ausnahme haben alle Gemeinden, die am Stärkungspakt teilnehmen, einen genehmigten Sanierungsplan für das Jahr 2014. "Das zeigt, dass wir mit dem Stärkungspakt auf dem richtigen Weg sind. Mit dem Beitrag der 78 besonders steuerstarken Kommunen gibt es jetzt einen Weg aus der Vergeblichkeitsfalle", erklärte Jäger. Die Landesregierung will erreichen, dass bis 2021 alle Stärkungspaktkommunen in NRW wieder aus eigener Kraft einen ausgeglichenen Haushalt erwirtschaften. "Das setzt bei den Kommunen einen konsequenten Sparkurs voraus", führte Jäger aus. Andere Bundesländer erheben ähnliche Abundanzumlagen. Im Gegensatz zur Solidaritätsumlage in NRW sind deren Umlagen zeitlich unbefristet.  

 

Nach dem Unwetter unterstützt NRW 44 Kommunen mit 30 Millionen Euro

Düsseldorf/Duisburg, 26. August 2014 - Das Land wird 44 Städte und Gemeinden, die vom Unwetter Ela in besonderer Weise betroffen waren, mit insgesamt 30 Millionen Euro helfen. Das hat das Kabinett in Düsseldorf beschlossen. "Wir wissen, dass die geschädigten Kommunen unsere finanzielle Unterstützung benötigen. Jetzt soll die Hilfe schnell und unbürokratisch ankommen", sagte Kommunalminister Ralf Jäger.
Die Mittel sollen den Kommunen daher ohne Antrag direkt zugewiesen werden. Auch die Verwendung der Mittel braucht nur in einem vereinfachten Verfahren nachgewiesen werden. Darüber hinaus bekräftigte das Landeskabinett seine Zusage, den Fluthilfefonds 2013 für die Opfer des Hochwassers an Elbe und Donau auch für massive regionale Unwetterereignisse zu öffnen.
"Die geschädigten Kommunen werden weitere 30 Millionen Euro erhalten, wenn wir hier eine Verständigung mit dem Bund und den anderen Bundesländern erreichen oder wenn es finanzielle Rückflüsse aus dem Fonds gibt", betonte Minister Jäger. Um die Höhe der aktuellen finanziellen Zuweisung des Landes an die einzelnen Kommunen zu ermitteln, wurde als Grundlage die Zahl der Einsatzstunden gewählt, die für die unmittelbare und akute Gefahrenbeseitigung vor Ort notwendig waren. "Wir greifen den besonders betroffenen Gemeinden unter die Arme. Uns ist bewusst, dass wir damit den tatsächlichen Schaden nicht ersetzten können", erläuterte Jäger.
Beträge unter 20.000 Euro werden nicht ausgezahlt. Um die Hilfen möglichst gerecht und sachgemäß zu verteilen, wurde der Kreis der Empfänger auf die Kommunen eingegrenzt, die von der Wucht des Unwetters besonders heimgesucht worden waren. Auf der Grundlage eines Gutachtens des Deutschen Wetterdienstes sind das diejenigen Kommunen, deren Gemeindegebiet zu mindestens 30 Prozent im Zentrum des sogenannten Bogen-Echos lag. Dort hat es Spitzenböen der Stärke elf bis zwölf gegeben hat.
Von den 85 Gemeinden, die das Kriterium eines 30 Prozent-Anteils der Gemeindefläche erfüllen, haben 34 bei der Schadensabfrage Fehlanzeige erstattet. Weitere sieben hatten Schäden unter 20.000 Euro gemeldet. Die Landesregierung hat auch geprüft, ob Mittel aus Brüssel beantragt werden können. Allerdings sind die Hürden für finanzielle Hilfen aus dem EU-Solidaritätsfonds zu hoch. Die von den Gemeinden gemeldeten Schäden summieren sich auf 302 Millionen Euro.
"Obwohl diese Summe eine immense Belastung darstellt, können wir für diesen Fall den Europäischen Solidaritätsfonds nicht in Anspruch nehmen. Der dafür vorgesehene Schwellenwert liegt noch einmal deutlich höher. Dieser Schwellenwert wird am Bruttosozialprodukt bemessen und würde erst greifen, wenn nach aktuellem Stand bundesweit die Schadenssumme über 3,2 Milliarden Euro läge. Das ist nicht der Fall", erläuterte der Minister.  

 

Stadt Hagen bekämpft Spielsucht ab sofort mit neuer Wettbürosteuer - Landesregierung erteilte Genehmigung für neue Steuer

Düsseldorf/Duisburg, 05.08.2014 - Der Stadt Hagen ist die wachsende Zahl von Wettbüros in der Innenstadt ein Dorn im Auge. Sie belastet das Sicherheitsgefühl der Menschen und behindert im Umfeld auch die Neuansiedlung von Geschäften. Als erste Kommune in Nordrhein-Westfalen führt Hagen deshalb ab sofort eine Wettbürosteuer ein. Damit werden künftig Wettbüros besteuert, in denen Sport- und Pferdewetten mitverfolgt werden können. Auf diese Weise will die Stadt das Glücksspiel eindämmen und die Spielsucht bekämpfen.
Das Innenministerium und Finanzministerium haben die Genehmigung für die geplante Steuer erteilt. Wettbüros, in denen lediglich Wettscheine angenommen werden, sind nicht betroffen. „Die Wettbürosteuer hilft der Stadt beim Kampf gegen die Spielsucht“, erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf. Der Rat der Stadt Hagen hatte die neue Steuer im September letzten Jahres beschlossen. Die Prüfung der NRW-Ministerien hat unter anderem ergeben, dass in der Steuersatzung klarer definiert werden muss, wer Steuerschuldner ist. Die Genehmigung ist daher mit entsprechenden Maßgaben versehen worden. Deshalb hat der Rat der Stadt Hagen eine geänderte Fassung der Steuersatzung beschlossen, in der die Maßgaben berücksichtigt sind.

Ab sofort tritt die veränderte Steuersatzung in Kraft. Bevor eine neue Steuer eingeführt werden darf, prüfen Innen- und Finanzministerium, ob die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. "Für Kommunen sind Steuern eine wichtige Einnahmequelle. Sie nehmen damit ordnungspolitisch Einfluss auf die Entwicklung der Stadt, was Bestandteil ihrer Selbstverwaltung ist“, sagte Jäger. „Bei einer örtlichen Aufwandsteuer müssen die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Nachdem Hagen nachgebessert hat, ist das bei der Wettbürosteuer der Fall.“ Nordrhein-Westfalen übt mit der Genehmigungspflicht für neue Steuern eine Rechtskontrolle aus. Es können aber auch finanz- und ordnungspolitische Ziele verfolgt werden. Dabei muss das Land vor allem die Interessen der Kommunen im Blick haben.

 

NRW-Polizei sorgt für Sicherheit beim Fußball

Innenminister Ralf Jäger: Wir wollen den Kräfteeinsatz optimieren - Pilotprojekt startet für vier Spieltage
Düsseldorf/Duisburg,
04.08.2014 - Für Innenminister Ralf Jäger steht fest: Die NRW Polizei sorgt für die Sicherheit beim Fußball. "Darauf können sich alle fußballbegeisterten Menschen in unserem Land verlassen", betonte Jäger heute in Düsseldorf. "Um die Polizei aber dort weiterhin präsent zu halten, wo sie gebraucht wird, müssen wir den Kräfteeinsatz optimieren."
Hierzu startet die NRW-Polizei ein Pilotprojekt für die Dauer von vier Spieltagen. "Ich sage es ganz deutlich: Einsätze bei Risikospielen bleiben unangetastet. Gleiches gilt für das konsequente Vorgehen gegen Gewalttäter", erklärte der Minister. "Es geht uns allein um die Spiele, die in den letzten drei Jahren ohne Krawalle geblieben sind. Hier wollen wir den Kräfteeinsatz der Bereitschaftspolizei lageangepasst runterfahren."
Dabei setzt die NRW-Polizei besonders auf die Eigenverantwortung der Fans: "Gespräche mit Fans haben mir gezeigt, dass sie bereit sind, mehr Verantwortung zu übernehmen. Das können sie jetzt unter Beweis stellen", betonte Jäger. Bei der Einsatzplanung bindet die Polizei ihre Netzwerkpartner intensiv ein. "Es ist unser Ziel, gemeinsam für ein friedliches Fußballerlebnis zu sorgen. Nach Ablauf des Pilotprojekts werden wir sehen, ob uns dies gelungen ist", so der Minister. In NRW stehen in der kommenden Saison 231 Spiele der ersten drei Ligen auf dem Programm - im vergangen Jahr waren es 210.
Die Notwendigkeit, Kräfte zu optimieren, ergibt sich dabei vor allem vor dem Hintergrund des Aufstiegs zweier Westvereine in die erste Bundesliga. "Bereits jetzt verwendet die Bereitschaftspolizei ein Drittel ihrer Einsatzzeit nur für die Sicherheit bei Fußballspielen. Machten wir weiter wie bisher, würde sich das nochmal deutlich erhöhen. Das kann ich dem Steuerzahler nicht mehr vermitteln", erklärte der Innenminister. Der NRW-Innenminister setzt auch weiterhin auf den Schulterschluss mit den Vereinen und Verbänden.
"Wir sind uns einig, dass es unser gemeinsames Anliegen ist, Krawallmacher und Gewalttäter vom Fußball fernzuhalten", hob Jäger hervor. "Nirgendwo in Europa gibt es eine so tolle Stimmung in den Stadien wie bei uns - das soll auch künftig so bleiben!"

 

 

 

Debatte über Dortmunder Polizeibericht: Rechtstaat soll Herausforderung annehmen

Düsseldorf/Duisburg, 27. Juni 2014 - Der Aufmarsch von Rechtsextremen vor und im Dortmunder Rathaus am Abend der Kommunalwahl beschäftigte den Innenausschuss des Landtags. Dabei waren sich alle Fraktionen einig, gemeinsam gegen diejenigen vorgehen zu wollen, die Demokratie bekämpften, Ausländerhass schüren und sich mit Aggression bzw. Gewalt durchsetzen wollten.  

In dieser Auseinandersetzung müsse man sich als Demokraten aber an Recht und Gesetz halten, betonten die Abgeordneten unisono. Genau hier liege aber das Problem, so Innenminister Jäger (SPD) mit Blick auf die Vorkommnisse in Dortmund. Dort hatte am Wahlabend eine Menschenkette versucht, die Rechtsradikalen am Betreten des Ratshauses zu hindern. Mit Blick darauf unterstrich Jäger, die Polizei dürfe Menschen nicht nach ihrer Gesinnung bewerten, sondern nur nach ihren Taten, so gut diese auch gemeint sein wären.  
Es sei für die Polizei vor Ort problematisch gewesen, einerseits gegen gewaltbereite Rechtsextreme vorzugehen, andererseits deren Recht durchzusetzen, eine öffentliche Wahlveranstaltung im Rathaus besuchen zu dürfen – zumal als gewählte Volksvertreter, erläuterte Dieter Wehe (Inspekteur der Polizei NRW).

Die Absperrung des Rathauses durch Mitglieder anderer Parteien sowie Gruppen der Zivilgesellschaft sei nicht zulässig gewesen und müsse laut Rechtsprechung sogar als Nötigung und damit als Gewaltausübung gewertet werden. Daher habe die Polizei einschreiten müssen. Mittlerweile liefen 21 Verfahren gegen 25 Rechtsextreme und 29 Verfahren gegen 31 Personen des linken bürgerlichen Spektrums, so Wehe heute im Landtag.  
Den Einsatz der Polizei würdigten alle Fraktionen als besonnen und angemessen. Umso mehr wurde der Polizeibericht zum Gegenstand der Diskussion im Innenausschuss. Es werde darin nicht deutlich, von wem die Gewalt initial ausgegangen sei, kritisierte für die GRÜNEN deren Sprecherin Verena Schäffer. Daher sei der Bericht ein fataler Rückschlag für die gemeinsame Arbeit von Polizei und Zivilgesellschaft gegen Rechtsradikale in Dortmund. Die gewaltbereiten Rechten hätten auf diejenigen eingedroschen, die sich ihnen in den Weg gestellt hätten, ergänzte Torsten Sommer für die PIRATEN. Es sei unsäglich, dass sich davon nichts in dem Bericht finde. Dies schade dem Ansatz, mit der gesamten Gesellschaft gegen Neonazis vorzugehen. Er erwarte, dass die objektiv erkennbaren Fehler korrigiert würden, so Sommer.

Die Widersprüche müssten ausgeräumt werden, meinte auch Monika Düker (GRÜNE) und begrüßte die Bereitschaft der Polizei Dortmund zu entsprechenden Gesprächen. Demgegenüber forderten Theo Kruse, Sprecher der CDU, und Dr. Robert Orth, Sprecher der FDP, vom Innenminister eine klare Bewertung des Berichts. Mit Blick auf die öffentlich geäußerte Kritik aus den Reihen des grünen Koalitionspartners sowie des SPD-Fraktionsvorsitzenden wollte Kruse vom Innenminister wissen: „Stehen Sie hinter dem Polizeieinsatz und dem Bericht?“
Es sei wichtig zu wissen, ob er diesen als richtige Schilderung der Fakten oder als Wiedergabe subjektiver Eindrücke ansehe. Notwendig sei jedenfalls ein objektiver Bericht, ob er nun in die politische Landschaft passe oder nicht, unterstrich Gregor Golland (CDU). Genau dies sei der Knackpunkt in der Debatte innerhalb der Regierungskoalition. Auch in einer solchen Situation erwarte er, dass sich der Minister vor seine Beamtinnen und Beamten stelle, forderte Orth (FDP).  

„Ich stehe zu diesem Bericht. Er trägt meine Unterschrift. Ich stehe dazu, dass er sachlich richtig ist“, erklärte daraufhin Innenminister Jäger. Allerdings könne er die Kritik mit Blick auf die darin getroffene Wortwahl nachvollziehen. Man müsse aber berücksichtigen, dass es sich hierbei nicht um eine Schilderung des vollständigen Ablaufs, sondern um eine Zusammenfassung strafrechtlich relevanter Vorkommnisse handele. So stehe das Skandieren extremistischer Parolen nur dann unter Strafe, wenn dies aus einer geschlossenen Gruppe heraus geschehe, erläuterte Jäger ein heftig diskutiertes Beispiel. Dies sei aber in Dortmund nach Einschätzung der Polizei so nicht geschehen. So stehe es auch in dem Bericht. „Und ich denke nicht daran, diesen politisch zu korrigieren“, betonte der Minister.  

Wenn der Bericht Anlass zu Kritik gebe, dann nicht wegen des Inhalts, sondern wegen einzelner Formulierungen, meinte Hans-Willi Körfges (SPD). Wichtiger war für ihn die Frage, wie man den Rechtstaat mit rechtlichen Mitteln vor den Extremisten schützen könne. „Wie gelingt es, die Wählerinnen und Wähler der Neonazis zu erreichen und für die Demokratie zurückzugewinnen?“, fragte auch der SPD-Sprecher Thomas Stotko. Vor diesem Hintergrund schlug Lothar Hegemann (CDU) Gespräche über die Einführung einer entsprechenden Prozent-Hürde vor, damit bei einer niedrigen Wahlbeteiligung extremistische Splittergruppen nicht so leicht in die Räte einziehen könnten.

 

Kommunen in NRW erhalten 2015 Rekordsumme vom Land

Zuweisungen steigen voraussichtlich auf 9,6 Milliarden Euro
Düsseldorf/Duisburg, 25. Juni 2014 - Die Landesregierung hat in der vergangenen Kabinettsitzung die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2015 beschlossen. Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände erhalten im kommenden Jahr eine Rekordzuweisung vom Land. Der Betrag steigt gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich um rund 148 Millionen Euro (1,5 Prozent) auf 9,6 Milliarden Euro.
„Wir bleiben verlässlicher Partner der Kommunen in NRW und unterstützen sie nach Kräften“, erklärte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Die Landesregierung setzt mit dem GFG 2015 auch das sogenannte FiFo-Gutachten zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs um. „Es erfolgt eine gerechte Verteilung des Geldes zwischen den Kommunen. Dazu übernehmen wir Verbesserungsvorschläge aus dem FiFo-Gutachten. Hierzu gab es im Vorfeld einen intensiven Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden“, erläuterte der Kommunalminister. „An der Grundsystematik halten wir fest.
Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat erst vergangenen Monat unser bisheriges System bestätigt. Aber nichts ist so gut, dass es nicht noch besser werden kann.“ Die Fortentwicklung schafft für die Kommunen eine größere Planungssicherheit: Um den Finanzbedarf der Städte und Gemeinden zu ermitteln, werden künftig die Daten mehrerer Jahre zugrunde gelegt. Bislang wurde nur ein Jahr berücksichtigt. „So verhindern wir Momentaufnahmen und fangen Spitzen sowohl nach oben als auch nach unten ab“, betonte Jäger.
Eine weitere Änderung im GFG 2015 optimiert die Ermittlung des Finanzbedarfs durch eine an das Neue Kommunale Finanzmanagement angepasste Methode. „Auf diese Weise nutzen wir die doppischen Daten einfacher und haben das kameralistische System auch im GFG hinter uns gelassen“, erläuterte der Innenminister.
Auch im GFG 2015 werden die Parameter für den kommunalen Finanz-ausgleich aus aktuellen Daten entwickelt. Dadurch verändern sich insbesondere die Gewichtungsfaktoren der Nebenansätze des GFG 2015 im Vergleich zum GFG 2014. Dies betrifft den Soziallastenansatz, den Schüleransatz sowie auch Flächen- und Zentralitätsansatz und entspricht der Systematik unseres Finanzausgleichs, die durch das FiFo-Gutachten ausdrücklich bestätigt wird. Außerdem werden die Einwohnerzahlen aus den fortgeschriebenen Daten der aktuellen Volkszählung Zensus 2011 berücksichtigt. „Ansonsten bleibt es bei dem, was sich bewährt hat“, stellte Jäger klar.
Die gute Steuerentwicklung der vergangenen Monate ist ein Grund für den Anstieg der Zuweisungen. Zusätzlich werden die Kommunen seit 2010 nicht mehr zur Konsolidierung des Landeshaushalts herangezogen und wieder am Aufkommen des Landes an der Grunderwerbsteuer beteiligt. Wie viel konkret an jede Kommune ausgezahlt wird, steht allerdings noch nicht fest. Die umfangreichen Berechnungen für jede einzelne Kommune werden erst in einigen Wochen vorliegen. Der Innenminister wies zudem darauf hin, dass die Unterstützungen des Landes für die Kommunen nur dann ihre volle Wirkung entfalten könnten, wenn auch auf Bundesebene die im Koalitionsvertrag angelegte kommunalfreundliche Politik tatsächlich gelebt werde.
„Die vereinbarte Reform der Eingliederungshilfe und die damit verbundene Entlastung der Kommunen im Umfang von fünf Milliarden jährlich darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Eine vollständige Entlastung in 2018 ist zu spät. Angesichts rasant wachsender Sozialausgaben brauchen unsere Städte und Gemeinden schnell diese Entlastung“, mahnte Jäger.

 

Landesregierung hilft unwettergeschädigten Kommunen - Innenminister Jäger lädt betroffene Oberbürgermeister und Landräte zum Gespräch ein

Die Landesregierung hat in der Sitzung des Kabinetts über Hilfen des Landes für die unwettergeschädigten Kommunen entschieden.

Düsseldorf/Duisburg, 17. Juni 2014 -„Wir wollen den betroffenen Kommunen in NRW unter die Arme greifen. Die genaue Höhe des Hilfsfonds werden wir beschließen, sobald uns die Art und die Höhe der Schäden näher bekannt sind“, erklärte Innenminister Ralf Jäger nach der Kabinettsitzung in Düsseldorf.

Das Ziel der Landesregierung ist es, durch finanzielle Unterstützung die Sicherheit in den Kommunen, zum Beispiel durch funktionierende Straßenbeleuchtung und Ampeln zu gewährleisten. Auch die Infrastruktur soll möglichst schnell wieder funktionsfähig werden. Straßen müssen wieder befahrbar sein und die kommunalen Verkehrsbetriebe ihre normalen Aufgaben störungsfrei wahrnehmen. Außerdem müssen die Ökologie und Lebensqualität wieder hergestellt werden, dazu gehöre zum Beispiel die Wiederaufforstung geschädigter Wälder.

Die weiteren Einzelheiten der Hilfe und Förderprioritäten werden nach der Schadensermittlung und einer Bestandsaufnahme durch die betroffenen Kommunen von Innenministerium, Umweltministerium und Finanzministerium festgelegt. Der Kontakt zu den Kommunen ist Innenminister Jäger besonders wichtig. Deshalb will er am kommenden Freitag die Oberbürgermeister und Landräte der betroffenen Kreise und kreisfreien Städte zu einem Gespräch bitten, um zu klären, wie die Folgen des Unwetters bewältigt werden können. Außerdem wird er darüber in der kommenden Plenumswoche den Landtag informieren.

Um einen schnellen Überblick über das Ausmaß der Schäden zu erhalten, hatte das Innenministerium eine Abfrage bei allen 22 kreisfreien Städten und 31 Kreisen in NRW veranlasst. Schäden haben 17 Städte und 25 Kreise angezeigt. Doch die meisten Kommunen haben mitgeteilt, dass ihnen zurzeit noch keine verlässliche Schätzung der Schadenshöhe möglich ist. Lediglich drei kreisfreie Städte und sechs Kreise gaben Schätzungen ab. Hierbei ergaben sich sehr große Unterschiede: Die geschätzten Summen betrugen zwischen 5.000 Euro und 61,3 Millionen Euro. Teilweise wurden auch Schäden gemeldet, die von den Versicherungen beglichen werden.
 „Das Land wird dafür selbstverständlich nicht aufkommen“, betonte der Innenminister. Die Beratungen der Landesregierung ergaben, dass die Hürden für finanzielle Hilfen aus dem EU-Solidaritätsfonds sehr hoch sind. Dafür müsste allein im Regierungsbezirk Düsseldorf eine Schadenssumme von mindestens 2,7 Milliarden Euro entstanden sein. Nach der von Innenminister Jäger vorgelegten Einsatzbilanz rückten Feuerwehr und Polizei bis heute über 29.000 Mal aus. Durch das schwere Unwetter am Pfingstmontag mit Gewittern, Starkregen und Sturm kamen sechs Menschen ums Leben, 108 wurden verletzt, darunter waren 17 Einsatzkräfte. Der extreme Sturm hat nahezu ganz Nordrhein-Westfalen getroffen. „Besonders in der Rheinschiene kam es zu schweren Schäden und Ver-kehrsbeeinträchtigungen“, erläuterte Jäger.
In den meisten Fällen blockierten umgestürzte Bäume oder abgerissene große Äste Straßen und Schienen. "Unser Wald ist mit einem blauen Auge davon gekommen. Auch wenn das Sturmtief in den Großstädten teilweise deutliche Verwüstungen anrichtete, sind die Schäden in den Waldgebieten in NRW begrenzt. Nach ersten Erhebungen geht unser Landesbetrieb Wald und Holz NRW davon aus, dass gut 80.000 Festmeter vor allem an Laubbäumen geschädigt wurden. Zum Vergleich: Beim Orkan Kyrill 2007 waren es gut 15 Millionen Festmeter Holz", erläuterte NRW-Umweltminister Johannes Remmel.

Keller und Straßensenken mussten von den Feuerwehren freigepumpt werden. Landesweit waren über 29.100 Helfer der Feuerwehren, der Hilfsorganisationen und des Technischen Hilfswerks (THW) im Einsatz. Neben der Unterstützung durch Einsatzkräfte erfolgte die Hilfeleistung insbesondere durch die Entsendung aller verfügbaren Kraftfahrdrehleitern aus allen Landesteilen und vom Institut der Feuerwehr. Zusätzlich unterstützte die Bundeswehr mit rund 300 Soldaten und Pionierpanzern die Kräfte in Düsseldorf.
Die Aufräumarbeiten dauern noch weiter an. Trotz eigener Schadenslagen unterstützten vor allem die weniger stark betroffenen Regionen Nordrhein-Westfalens andere Kreise und Städte. Dies geschah im Rahmen der vorgeplanten, landesweiten überörtlichen Hilfe. Das Konzept greift immer dann, wenn die Leistungsfähigkeit einzelner Kreise oder Städte erschöpft ist. Minister Jäger dankte erneut allen Einsatzkräften persönlich und im Namen der Landesregierung: „Wir sind stolz auf alle Einsatzkräfte der Feuerwehren, der Hilfsorganisationen und des THW. Sie haben mit einem gewaltigen Kraftakt die schlimmsten Schäden beseitigt und dafür gesorgt, dass es zu keinen weiteren Schäden kommt. Auch die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen wissen deren Leistungen zu schätzen. Sie sind ihnen außerordentlich dankbar.“