Düsseldorf/Duisburg, 26. September 2023 -
Ende 2022 haben 170 975 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld
bezogen; das waren 8,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2021:
157 850 Haushalte). Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war das
der höchste Stand seit 2012 (damals 172 778). Damit bezogen Ende
letzten Jahres 2,0 Prozent aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte im
Land Wohngeld. Ein Jahr zuvor hatte der Anteil noch bei 1,8 Prozent
gelegen.
Bei 164 190 (96,0 Prozent) der Haushalte mit Bezug
von Wohngeld handelte es sich um reine Wohngeldhaushalte, bei denen
alle Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt waren (2021:
150 410). Neben den reinen Wohngeldhaushalten gibt es auch
sogenannte Mischhaushalte, in denen Wohngeldberechtigte mit Personen
zusammenleben, die nicht wohngeldberechtigt sind. Ende 2022
erhielten in NRW insgesamt 6 780 solcher Mischhaushalte Wohngeld
(2021: 7 445).
Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete
(Mietzuschuss) oder zur Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum
(Lastenzuschuss) geleistet. Zum Jahresende 2022 erhielten in NRW
154 745 reine Wohngeldhaushalte (94,2 Prozent) das Wohngeld in Form
eines Mietzuschusses, 9 450 Haushalte (5,8 Prozent) bekamen einen
Lastenzuschuss. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch
der reinen Wohngeldhaushalte lag bei 206 Euro und war damit um drei
Euro niedriger als ein Jahr zuvor. Der Durchschnittsbetrag für den
Mietzuschuss belief sich auf 203 Euro (2021: 205 Euro) – der
durchschnittlich gezahlte Lastenzuschuss auf 260 Euro (2021:
280 Euro). Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des
Einkommens, der zuschussfähigen Miete oder Belastung und der Zahl
der Haushaltsmitglieder ab.
Wohngeld können
einkommensschwächere Haushalte zur Finanzierung eines angemessenen
Wohnraums beantragen, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügen
und durch das Wohngeld der Bezug von Grundsicherungsleistungen nach
dem SGB II oder SGB XII (Grundsicherung/Bürgergeld/Sozialhilfe)
vermieden werden kann. Nach Wohngelderhöhungen (Wohngeldreformen
2016 und 2020) stieg deshalb die Zahl der Anspruchsberechtigten. Mit
der Anfang 2020 in Kraft getretenen Wohngeldreform wurden
regelmäßige Erhöhungen entsprechend der Mieten- und
Einkommensentwicklung beschlossen. Zum 1. Januar 2022 wurde das
Wohngeld erstmals automatisch angepasst. Zudem stieg der Anreiz
einer Inanspruchnahme durch die 2022 wegen der stark gestiegenen
Energiekosten beschlossenen Heizkostenzuschüsse für
Wohngeldbeziehende. Das Wohngeld-Plus-Gesetz, das zum Ziel hat, mehr
Haushalte durch ein höheres Wohngeld stärker zu entlasten, trat am
1. Januar 2023 – und damit nach dem Stichtag 31.12.2022 – in Kraft.
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass ab dem
Berichtsjahr 2020 die Ergebnisse der Wohngeldstatistik aus
Datenschutzgründen auf Vielfache von fünf gerundet wurden. Hierdurch
besteht keine Additivität.
Haushalte, die unverbindlich und
schnell prüfen möchten, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben, können
den Wohngeldrechner (https://www.wohngeldrechner.nrw.de)
nutzen. Diese Online-Anwendung wird von Information und Technik
Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
zur Verfügung gestellt.
2022 lag die
durchschnittliche Mietbelastungsquote in NRW bei 28,9% und damit
über dem Bundesdurchschnitt Düsseldorf/Duisburg, 28. August 2023 - In
Nordrhein-Westfalen lag die durchschnittliche Bruttokaltmiete
(Grundmiete inklusive umlegbarer Nebenkosten) im Jahr 2022 bei
8,30 Euro je Quadratmeter bzw. bei 585 Euro je Wohnung. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, gaben nordrhein-westfälische Haushalte, die zur
Miete wohnen, damit durchschnittlich 28,9 Prozent ihres
Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete aus (sog.
Mietbelastungsquote).
Deutschlandweit lag die Bruttokaltmiete
bei 8,60 Euro je Quadratmeter, die Mietbelastungsquote bei
27,8 Prozent. Beim Vergleich aller Regierungsbezirke und
statistischen Regionen Deutschlands wies der
Regierungsbezirk Köln im Jahr 2022 mit 30,7 Prozent die
höchste Mietbelastungsquote auf. Dahinter folgten
das Land Bremen (30,4 Prozent) und der Regierungsbezirk Darmstadt in
Hessen mit 30,3 Prozent. Am niedrigsten war die
Mietbelastungsquote 2022 in der Statistischen Region
Chemnitz in Sachsen mit 21,4 Prozent.
Im Vergleich
der nordrhein-westfälischen Kreise und kreisfreien Städte hatte im
Jahr 2022 die Stadt Aachen mit 33,4 Prozent die
höchste Mietbelastungsquote. Auf den Plätzen zwei
bis drei lagen der Rheinisch-Bergische Kreis
(32,1 Prozent) sowie Köln und Krefeld (jeweils
31,7 Prozent).
Den niedrigsten Anteil des
Nettoeinkommens für ihre Bruttokaltmiete zahlten 2022 dagegen
Mieterinnen und Mieter im Hochsauerlandkreis
(23,2 Prozent), im Kreis Borken (25,8 Prozent)
sowie in den Kreisen Gütersloh und Paderborn
(jeweils 26,2 Prozent).
Interaktive
Karten und Grafiken im Statistikportal der
Statistischen Ämter des Bundes und der Länder Hier
werden regionale Unterschiede der Bruttokaltmieten und
Mietbelastungsquoten deutschlandweit auf Ebene der Regierungsbezirke
und statistischen Regionen veranschaulicht.
Weitere
Informationen und Daten zum Thema Wohnen, z. B. zu Wohnungsgrößen,
Beheizungs-/Energiearten und zur Barrierereduktion von Wohnungen
sind in der Gemeinschaftsveröffentlichung „Wohnen
in Deutschland – Zusatzprogramm des Mikrozensus 2022” zu finden.
Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus,
einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung
durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der
Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische
Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor.
Die befragten Haushalte übernehmen mit ihren Angaben einen wichtigen
Beitrag für unsere Gesellschaft. Die Ergebnisse des Mikrozensus
dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale
Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft, der Presse und
allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Alle vier Jahre werden
die privaten Haushalte zu ihrer Wohnsituation befragt.
Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass sich die Ergebnisse
auf Hauptmieterhaushalte beziehen. Es wurden nur Daten von
Haushalten ausgewertet, die allein in einer Wohnung leben.
Haushalte, die mit einem oder mehreren Haushalten zusammen in einer
Wohnung leben (z. B. klassische Wohngemeinschaften), wurden nicht
berücksichtigt. Aufgrund methodischer Änderungen sind die Ergebnisse
des Mikrozensus für die Jahre ab 2020 nur eingeschränkt mit denen
aus den Vorjahren vergleichbar.
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