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Zahl der NRW-Haushalte mit Wohngeldbezug um 8,3 Prozent gestiegen
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 26. September 2023 - Ende 2022 haben 170 975 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld bezogen; das waren 8,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2021: 157 850 Haushalte).
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war das der höchste Stand seit 2012 (damals 172 778). Damit bezogen Ende letzten Jahres 2,0 Prozent aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte im Land Wohngeld. Ein Jahr zuvor hatte der Anteil noch bei 1,8 Prozent gelegen.

Bei 164 190 (96,0 Prozent) der Haushalte mit Bezug von Wohngeld handelte es sich um reine Wohngeldhaushalte, bei denen alle
Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt waren (2021: 150 410). Neben den reinen Wohngeldhaushalten gibt es auch sogenannte Mischhaushalte, in denen Wohngeldberechtigte mit Personen zusammenleben, die nicht wohngeldberechtigt sind. Ende 2022 erhielten in NRW insgesamt 6 780 solcher Mischhaushalte Wohngeld (2021: 7 445).

Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum (Lastenzuschuss) geleistet. Zum Jahresende 2022 erhielten in NRW 154 745 reine Wohngeldhaushalte (94,2 Prozent) das Wohngeld in Form eines Mietzuschusses, 9 450 Haushalte (5,8 Prozent) bekamen einen Lastenzuschuss. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch der reinen Wohngeldhaushalte lag bei 206 Euro und war damit um drei Euro niedriger als ein Jahr zuvor. Der Durchschnittsbetrag für den Mietzuschuss belief sich auf 203 Euro (2021: 205 Euro) – der durchschnittlich gezahlte Lastenzuschuss auf 260 Euro (2021:
280 Euro). Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des Einkommens, der zuschussfähigen Miete oder Belastung und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab.

Wohngeld können einkommensschwächere Haushalte zur Finanzierung eines angemessenen Wohnraums beantragen, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügen und durch das Wohngeld der Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII
(Grundsicherung/Bürgergeld/Sozialhilfe) vermieden werden kann. Nach Wohngelderhöhungen (Wohngeldreformen 2016 und 2020) stieg deshalb die Zahl der Anspruchsberechtigten. Mit der Anfang 2020 in Kraft getretenen Wohngeldreform wurden regelmäßige Erhöhungen
entsprechend der Mieten- und Einkommensentwicklung beschlossen. Zum 1. Januar 2022 wurde das Wohngeld erstmals automatisch angepasst. Zudem stieg der Anreiz einer Inanspruchnahme durch die 2022 wegen der stark gestiegenen Energiekosten beschlossenen Heizkostenzuschüsse für Wohngeldbeziehende. Das Wohngeld-Plus-Gesetz, das zum Ziel hat, mehr Haushalte durch ein höheres Wohngeld stärker zu entlasten, trat am 1. Januar 2023 – und damit nach dem Stichtag 31.12.2022 – in Kraft.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass ab dem Berichtsjahr 2020 die Ergebnisse der Wohngeldstatistik aus Datenschutzgründen auf Vielfache von fünf gerundet wurden. Hierdurch besteht keine Additivität.

Haushalte, die unverbindlich und schnell prüfen möchten, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben, können den Wohngeldrechner
(https://www.wohngeldrechner.nrw.de) nutzen. Diese Online-Anwendung wird von Information und Technik Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.



2022 lag die durchschnittliche Mietbelastungsquote in NRW bei 28,9% und damit über dem Bundesdurchschnitt
Düsseldorf/Duisburg, 28. August 2023 - In Nordrhein-Westfalen lag die durchschnittliche Bruttokaltmiete (Grundmiete inklusive umlegbarer Nebenkosten) im Jahr 2022 bei 8,30 Euro je Quadratmeter bzw. bei 585 Euro je Wohnung.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, gaben nordrhein-westfälische Haushalte, die zur Miete wohnen, damit durchschnittlich 28,9 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete aus (sog. Mietbelastungsquote).

Deutschlandweit lag die Bruttokaltmiete bei 8,60 Euro je Quadratmeter, die Mietbelastungsquote bei 27,8 Prozent.
Beim Vergleich aller Regierungsbezirke und statistischen Regionen Deutschlands wies der Regierungsbezirk Köln im Jahr 2022 mit 30,7 Prozent die höchste Mietbelastungsquote auf. Dahinter folgten das Land Bremen (30,4 Prozent) und der Regierungsbezirk Darmstadt in Hessen mit 30,3 Prozent.
Am niedrigsten war die Mietbelastungsquote 2022 in der Statistischen Region Chemnitz in Sachsen mit 21,4 Prozent.

Im Vergleich der nordrhein-westfälischen Kreise und kreisfreien Städte hatte im Jahr 2022 die Stadt Aachen mit 33,4 Prozent die höchste Mietbelastungsquote. Auf den Plätzen zwei bis drei lagen der Rheinisch-Bergische Kreis (32,1 Prozent) sowie Köln und Krefeld (jeweils 31,7 Prozent).

Den niedrigsten Anteil des Nettoeinkommens für ihre Bruttokaltmiete zahlten 2022 dagegen Mieterinnen und Mieter im Hochsauerlandkreis (23,2 Prozent), im Kreis Borken (25,8 Prozent) sowie in den Kreisen Gütersloh und Paderborn (jeweils 26,2 Prozent).

Interaktive Karten und Grafiken im Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Hier werden regionale Unterschiede der Bruttokaltmieten und Mietbelastungsquoten deutschlandweit auf Ebene der Regierungsbezirke und statistischen Regionen veranschaulicht.

Weitere Informationen und Daten zum Thema Wohnen, z. B. zu Wohnungsgrößen, Beheizungs-/Energiearten und zur Barrierereduktion von Wohnungen sind in der Gemeinschaftsveröffentlichung „Wohnen in Deutschland – Zusatzprogramm des Mikrozensus 2022” zu finden.

Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die befragten Haushalte übernehmen mit ihren Angaben einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft, der Presse und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Alle vier Jahre werden die privaten Haushalte zu ihrer Wohnsituation befragt.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass sich die Ergebnisse auf Hauptmieterhaushalte beziehen. Es wurden nur Daten von Haushalten ausgewertet, die allein in einer Wohnung leben. Haushalte, die mit einem oder mehreren Haushalten zusammen in einer Wohnung leben (z. B. klassische Wohngemeinschaften), wurden nicht berücksichtigt. Aufgrund methodischer Änderungen sind die Ergebnisse des Mikrozensus für die Jahre ab 2020 nur eingeschränkt mit denen aus den Vorjahren vergleichbar.