Düsseldorf/Duisburg, 15. Mai 2024 - Im Jahr
2022 haben 4,6 Millionen Personen in Nordrhein-Westfalen
Rentenleistungen bezogen. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt durch Auswertungen
der neu veröffentlichten Statistik der Rentenbezugsmitteilungen
mitteilt, erhielt jede dieser Personen im Schnitt eine jährliche
Rente in Höhe von 16 300 Euro.
Unter den 53
nordrhein-westfälischen Kreisen und kreisfreien Städten verzeichnete
Leverkusen mit etwa 18 700 Euro im Schnitt die
höchsten Rentenleistungen pro Kopf und Jahr. Darauf folgten der
Kreis Mettmann (ca. 18 000 Euro) und der
Rheinisch-Bergische Kreis (ca. 17 900 Euro).
Die
niedrigsten Rentenleistungen im Jahr 2022 hatten
Empfängerinnen und Empfänger im Kreis Heinsberg (ca.
15 300 Euro), im Kreis Höxter und im Kreis
Paderborn (jeweils ca. 15 400 Euro).
Frauen über 65 Jahre bezogen durchschnittlich 15 100 Euro, Männer 20
200 Euro Mehr als vier Fünftel der Personen, die 2022
in NRW Rentenleistungen bezogen, waren über 65 Jahre alt. Die
Durchschnittsrente dieser rund 3,8 Millionen Personen betrug im Jahr
2022 etwa 17 300 Euro. Unter den Rentenbeziehenden über 65 Jahren
waren 2,2 Millionen Frauen und 1,6 Millionen Männer. Während Frauen
über 65 Jahre Rentenleistungen von etwa 15 100 Euro bezogen,
erhielten Männer dieser Altersgruppe durchschnittlich 20 200 Euro
Rente.
98 Prozent der Rentenbeziehenden erhielten
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Erfasst wurden in der Statistik Leistungen aus gesetzlicher,
privater oder betrieblicher Rente. 98,0 Prozent der
Rentenbeziehenden über 65 Jahren erhielten Leistungen aus der
gesetzlichen Rentenversicherung; die Einkünfte lagen bei
durchschnittlich 15 600 Euro pro Kopf. 1,6 Prozent der
Rentenbeziehenden bezogen Leistungen aus einer berufsständischen
Versorgungseinrichtung; hier betrugen die Einkünfte rund 27 300 Euro
pro Kopf und Jahr. Weiterhin bekamen etwa 1,5 Prozent der Personen
dieser Altersgruppe Leistungen aus der landwirtschaftlichen
Alterskasse (5 800 Euro pro Kopf) und 0,6 Prozent aus einem
zertifizierten Basis-Rentenvertrag (3 000 Euro pro Kopf). Es ist zu
beachten, dass ein- und dieselbe Person gleichzeitig aus mehreren
Rentenarten Leistungen bezogen haben kann.
Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass diese Daten auf der
neu veröffentlichten Statistik der Rentenbezugsmitteilungen beruhen.
In der Landesdatenbank NRW finden sich Daten für die Statistikjahre
2019 bis 2022, wobei die aktuellen Jahre ab 2020 künftigen
Revisionen unterliegen können. Grundsätzlich werden alle
wesentlichen inländischen Rentenarten nach verschiedenen
Besteuerungsansätzen in die Statistik einbezogen. Pensionszahlungen
an Beamtinnen und Beamte sind nicht in den aufgeführten Daten
enthalten.
NRW: Ende 2023 erhielten knapp
vier Prozent mehr Menschen Grundsicherung im Alter als ein Jahr
zuvor Düsseldorf/Duisburg, 15. Mai 2024 - Ende 2023 war
die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der
Grundsicherung im Alter nach dem 4. Kapitel des zwölften
Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit 184 205 Menschen um 6 820 höher als
ein Jahr zuvor (+3,8 Prozent). Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, ist damit
die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger das dritte Jahr in Folge
gestiegen. Wie auch im Vorjahr ist der Anstieg größtenteils
auf den Zuwachs der Empfängerinnen und Empfänger mit nicht deutscher
Staatsangehörigkeit (+8,6 Prozent) und hier besonders auf die
gestiegene Zahl der Anspruchsberechtigten aus der Ukraine
zurückzuführen (+18,6 Prozent). Ende 2023 erhielten 18 865
Ukrainerinnen und Ukrainer Grundsicherung im Alter – das waren 2 955
Personen mehr als zum Jahresende 2022. Insgesamt bezogen 63 465
Menschen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit 2023 in NRW
Leistungen im Rahmen der Grundsicherung im Alter.
Auch die
Zahl der Deutschen mit Bezug von Grundsicherung im Alter in NRW ist
zum Jahresende 2023 erneut gestiegen (+1,5 Prozent gegenüber 2022),
wobei der Anstieg bei den Männern mit +3,2 Prozent deutlich höher
ausfiel als bei den Frauen mit +0,2 Prozent. Anteil der Frauen bei
der Grundsicherung im Alter bei 58,3 Prozent
Auch bei den
Nichtdeutschen ist die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im
Alter 2023 deutlicher gestiegen (+9,5 Prozent) als die der
Empfängerinnen (+8,1 Prozent). Dennoch beziehen nach wie vor
insgesamt mehr Frauen als Männer Grundsicherung im Alter. Der
Frauenanteil lag Ende 2023 bei 58,3 Prozent (2022: 58,8 Prozent).
Rund 56 Prozent der Personen mit Bezug von
Grundsicherung bei Erwerbsminderung sind Männer Neben
der Grundsicherung im Alter regelt das 4. Kapitel des SGB XII auch
die Grundsicherung aufgrund einer dauerhaften vollen
Erwerbsminderung. 125 445 Personen erhielten diese Art der Leistung
zum Jahresende 2023 (−2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Bei der
Grundsicherung aufgrund einer Erwerbsminderung waren die Männer mit
55,8 Prozent in der Überzahl (2022: 55,7 Prozent). Insgesamt
erhielten zum 31.12.2023 in Nordrhein-Westfalen 309 650 Menschen
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach
dem SGB XII (2022: 306 015).
Leistungsberechtigt sind
Erwachsene, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen
und Vermögen sicherstellen können und entweder dauerhaft voll
erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach §41 Absatz 2 SGB
XII erreicht haben. Diese liegt für Personen, die vor dem Jahr 1947
geboren sind bei 65 Jahren. Für Personen, die 1947 oder später
geboren wurden, wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012
schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2023 lag sie
bei 66 Jahren. Seit 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine,
die diese Voraussetzungen erfüllen, Anspruch auf diese Leistungen
nach dem (SGB XII) anstatt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG).
NRW: Von 400.000
Empfängern erhielten fast 100.000 Väter im Jahr 2023 Elterngeld
Düsseldorf/Duisburg, 7. Mai 2024 - Rund
400 000 Personen haben im Jahr 2023 in Nordrhein-Westfalen
Elterngeld erhalten. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des
Vatertags am 9. Mai mitteilt, waren von ihnen 99 926 männlich und
301 505 weiblich. Der sogenannte Väteranteil beim Elterngeldbezug
lag damit bei rund einem Viertel (24,9 Prozent). Er ist zuletzt
jährlich gestiegen. Im Jahr 2019 hatte er bei 22,4 Prozent gelegen.
Unter den kreisfreien Städten und Kreisen war der Anteil
der männlichen Elterngeldbezieher 2023 – wie schon im Jahr zuvor –
in Gelsenkirchen (14,9 Prozent), Duisburg (18,1 Prozent) und
Hagen (18,4 Prozent) am niedrigsten.
Die
höchsten Väteranteile gab es in Münster (33,7 Prozent), im Kreis
Coesfeld (31,2 Prozent) und in Köln (29,9 Prozent).
Männliche Elterngeldbezieher in NRW planten 2023
durchschnittlich 4,1 Monate Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Im
Jahr 2019 waren es noch 4,4 Monate gewesen. Bei den Müttern lag die
vorgesehene Bezugsdauer 2023 mit 15,1 Monaten fast viermal so hoch
wie bei den Vätern (2019: 14,7 Monate). Regional schwankte die
durchschnittliche geplante Bezugsdauer bei männlichen
Elterngeldbeziehern zwischen 3,0 Monaten im Kreis Olpe und
5,6 Monaten in Hagen und Herne.
Die vorgesehene Dauer des
Elterngeldbezugs hängt auch davon ab, ob Basiselterngeld oder
Elterngeld Plus in Anspruch genommen wird, welches insbesondere
Teilzeitarbeit nach der Geburt begünstigen soll. 18,7 Prozent der
Väter, die 2023 in NRW Elterngeld bezogen, nahmen – zumindest
anteilig – die Variante Elterngeld Plus (mit/ohne
Partnerschaftsbonus) in Anspruch. Bei den Frauen waren es
42,6 Prozent. Dieser Anteil ist bei beiden Geschlechtern im
Fünfjahresvergleich gestiegen; 2019 hatten 15,2 Prozent der
männlichen und 34,9 Prozent der weiblichen Elterngeldbeziehenden
diese Variante gewählt. Auch hier gab es regionale Unterschiede:
Während sich 2023 in Bonn 27,9 Prozent der elterngeldbeziehenden
Väter für Elterngeld Plus entschieden, waren es im Kreis Olpe
lediglich 10,2 Prozent.
Das Statistische Landesamt weist
darauf hin, dass Elterngeld Plus doppelt so lange bezogen werden
kann wie das Basiselterngeld, jedoch in der Regel geringer ausfällt.
Das Elterngeld Plus kann um einen Partnerschaftsbonus (bis zu vier
weitere Monate Elterngeld Plus pro Elternteil) ergänzt werden, wenn
beide Elternteile zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit
erwerbstätig sind.
Grundlage der vorliegenden Auswertung
zum Elterngeld sind die Ergebnisse der Elterngeldstatistik des
Statistischen Bundesamtes. Der Väteranteil gibt den Anteil der
Männer an allen Elterngeldbeziehern und -bezieherinnen wieder.
NRW: 3,3
Millionen Menschen waren 2023 armutsgefährdet Düsseldorf/Duisburg, 29. April 2024 - Rund
3,3 Millionen Personen in Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2023 von
relativer Einkommensarmut betroffen gewesen. Wie Information und
Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt,
entspricht das einer Armutsgefährdungsquote von 18,3 Prozent. Im
Jahr 2022 lag dieser Wert bei 18,7 Prozent. Als armutsgefährdet
gelten Menschen, die weniger als 60 Prozent des mittleren
bedarfsgewichteten Haushaltseinkommens (sogenanntes
Nettoäquivalenz-einkommen) zur Verfügung haben. Im Jahr 2023 galt
somit ein Einpersonenhaushalt in Nordrhein-Westfalen mit weniger als
1 233 Euro netto pro Monat als von Armut bedroht.
Armutsrisiko in NRW war regional unterschiedlich verteilt
Die höchste Armutsgefährdungsquote in Nordrhein-Westfalen wurde
mit 22,1 Prozent für die Raumordnungsregion Dortmund
berechnet. Die niedrigste Armutsgefährdungsquote gab es mit
12,5 Prozent in der Raumordnungsregion Siegen.
Etwas mehr als die Hälfte aller armutsgefährdeten Personen
insgesamt lebten in Haushalten ohne minderjährige Kinder
(1,8 Millionen). Alleinlebende waren mit einem Anteil von
29,0 Prozent am häufigsten von Armut bedroht. Personen, die mit
einer weiteren Person im Haushalt lebten, waren hingegen nur in
9,4 Prozent der Fälle armutsgefährdet.
Alleinerziehende waren am stärksten von Armut bedroht
Unter den Haushalten mit minderjährigen Kindern wiesen
Alleinerziehende mit 45,7 Prozent die höchste Armutsgefährdungsquote
im Land auf. Bei Haushalten mit zwei erwachsenen Personen hing das
Armutsrisiko von der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder ab: Je
mehr minderjährige Kinder im Haushalt lebten, desto eher war der
Haushalt von Armut bedroht. So lag die Armutsgefährdungsquote bei
Haushalten mit einem Kind bei 9,1 Prozent, während sie bei
Haushalten mit drei oder mehr Kindern mit 35,3 Prozent etwa vier Mal
so hoch war. In Haushalten mit Kind(ern) lebten 1,5 Millionen von
relativer Einkommensarmut betroffene Personen.
Erwerbsbeteiligung und Qualifikation beeinflussen Häufigkeit von
Einkommensarmut Weitere Faktoren für die Häufigkeit
von relativer Einkommensarmut sind die Erwerbsbeteiligung und die
Qualifikation: Etwas mehr als jede zweite erwerbslose Person war
armutsgefährdet (50,6 Prozent), jedoch nur etwas weniger als jede
zehnte erwerbstätige Person (8,9 Prozent). Hat die Person mit dem
höchsten Einkommen im Haushalt maximal einen Abschluss der
Sekundarstufe I (z. B. Haupt- oder Realschulabschluss), so lag das
Armutsrisiko bei 40,4 Prozent, gegenüber 7,7 Prozent bei einem
hohen Bildungsabschluss (z. B. Studium).
Diese und weitere
Ergebnisse zum Thema Armut finden Sie auch im Internet auf unserer
Themenseite Armut:
https://www.it.nrw/themenschwerpunkt-armut
Die hier
vorgestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit
1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten
Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der
Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits-
und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die befragten Haushalte
übernehmen mit ihren Angaben einen wichtigen Beitrag für unsere
informierte demokratische Gesellschaft. Die Ergebnisse des
Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und
soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der
Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur
Verfügung.
NRW: Knapp 3,5
Millionen Menschen lebten 2023 allein Düsseldorf/Duisburg, 6. April 2024 - In NRW
gab es im Jahr 2023 insgesamt knapp 3,5 Millionen
Einpersonenhaushalte. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis erster
Ergebnisse des Mikrozensus 2023 weiter mitteilt, entsprach dies
einem Anteil von 40,0 Prozent an den insgesamt 8,72 Millionen
Haushalten in NRW.
Rund ein Drittel (33,9 Prozent) der
nordrhein-westfälischen Haushalte waren Zweipersonenhaushalte,
11,9 Prozent Dreipersonenhaushalte und 9,9 Prozent
Vierpersonenhaushalte. Haushalte mit fünf oder mehr Personen machten
mit 4,4 Prozent nur einen geringen Anteil der Haushalte aus.
Anteil der Einpersonenhaushalte in
Großstädten höher als in kleineren Gemeinden
Tendenziell gilt: Je größer die Gemeinde, desto größer ist der
Anteil an Haushalten, in denen nur eine Person lebt. Während in
kleineren Gemeinden mit einer Bevölkerung bis unter 20 000 weniger
als ein Drittel der Haushalte aus nur einer Person bestand
(32,3 Prozent), waren es in Städten ab 200 000 Einwohnerinnen und
Einwohnern schon über 46 Prozent.
Auf Ebene der Kreise und
kreisfreien Städte wiesen die Städte Aachen (54,7 Prozent), Münster
(51,3 Prozent) und Köln (48,3 Prozent) im Jahr 2023 die höchsten
Anteile an Einpersonenhaushalten auf.
Am niedrigsten waren
die Anteile in den Kreisen Coesfeld (31,3 Prozent), Viersen
(31,7 Prozent) und Gütersloh (31,8 Prozent).
Jede
zweite alleinlebende Frau in NRW ist 65 Jahre oder älter
Nach Altersgruppen aufgegliedert stellten die 35-49-Jährigen mit
14,9 Prozent insgesamt gesehen die kleinste und ab 65-Jährigen mit
37,9 Prozent die größte Gruppe der Alleinlebenden in NRW dar. Die
Altersstruktur der Alleinlebenden unterscheidet sich zwischen
Männern und Frauen deutlich. Insbesondere bei den Frauen zeigen sich
altersspezifische Unterschiede: Während 9,2 Prozent der
alleinlebenden Frauen 35-49 Jahre alt waren, war jede zweite
alleinlebende Frau (50,9 Prozent) 65 oder älter.
Alleinlebende in Großstädten häufig jünger als Alleinlebende in
kleineren Gemeinden Alleinlebende in größeren Städten
haben eine jüngere Altersstruktur als Alleinlebende in kleineren
Gemeinden. In 2023 waren lediglich 14,7 Prozent der Alleinlebenden
in Gemeinden bis unter 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern unter 35
Jahren alt, in Großstädten ab 500 000 Personen waren es
28,3 Prozent. Der Anteil Alleinlebender im Alter von 65 und mehr
Jahren war dagegen in kleineren Gemeinden höher als in größeren: In
Gemeinden unter 20 000 Personen waren insgesamt 44,8 Prozent
mindestens 65 Jahre alt, in Großstädten mit einer Einwohnerzahl ab
500 000 betraf dies nur 32,2 Prozent.
Die hier
vorgestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit
1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten
Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der
Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits-
und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die befragten Haushalte
übernehmen mit ihren Angaben einen wichtigen Beitrag für unsere
Gesellschaft. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage
für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie
stehen auch der Wissenschaft, der Presse und allen Bürgerinnen und
Bürgern zur Verfügung.
IT.NRW weist darauf hin, dass sich
die hier dargestellten Ergebnisse auf Hauptwohnsitzhaushalte
beziehen. Hierbei handelt es sich um Haushalte, in denen mindestens
eine Person ab 16 Jahren am Hauptwohnsitz wohnt. Aufgrund
methodischer Änderungen sind die Ergebnisse ab dem Erhebungsjahr
2020 nur eingeschränkt mit denen aus den Vorjahren vergleichbar.
NRW: Ausgaben für
Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2022 um 6,1 Prozent auf 14,1
Milliarden Euro gestiegen Düsseldorf/Duisburg, 21. November 2023 - Für
Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe in
Nordrhein-Westfalen hat die öffentliche Hand im Jahr 2022 rund
14,1 Milliarden Euro (brutto) ausgegeben. Das entspricht rein
rechnerisch etwa 780 Euro je Einwohner. Wie Information und
Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt,
waren die Ausgaben um 6,1 Prozent höher als ein Jahr zuvor (2021:
13,3 Milliarden Euro).
Der weitaus größte Teil der Ausgaben
floss im Jahr 2022 mit 9,1 Milliarden Euro in die
Kindertagesbetreuung. Davon gingen 91,6 Prozent in
Kindertageseinrichtungen (8,3 Milliarden Euro) und 8,4 Prozent in
die Kindertagespflege (765 Millionen Euro). Von den Ausgaben für
Kindertageseinrichtungen wurden 0,7 Prozent für die Finanzierung von
Horten bzw. Einrichtungen für Schulkinder (55 Millionen Euro)
aufgewendet. Umgerechnet auf die Bevölkerung gab die öffentliche
Hand rund 504 Euro (brutto) pro Kopf für die Kindertagesbetreuung
aus.
Die Ausgaben für Kindertagesbetreuung sind im Jahr 2022
um 6,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2021: 8,6 Milliarden Euro)
gestiegen. Die Ausgaben für Horte bzw. Einrichtungen für Schulkinder
erhöhten sich mit +10,8 Prozent am stärksten.
Der
zweithöchste Ausgabenbetrag hinter der Kindertagesbetreuung waren im
Jahr 2022 mit etwa 3,8 Milliarden Euro (211 Euro je Einwohner) die
Hilfen zur Erziehung, die Eingliederungshilfe für seelisch
behinderte Kinder und Jugendliche, die Hilfe für junge Volljährige
und die vorläufigen Schutzmaßnahmen. Im Vergleich zum Jahr 2021
sind diese Ausgaben um 6,3 Prozent (damals: 3,6 Milliarden Euro)
gestiegen. Weitere 1,2 Milliarden Euro flossen 2022 z. B. in die
Jugendarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.
Den Ausgaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe standen im
Jahr 2022 Einnahmen (z. B. aus Gebühren) von etwa 860 Millionen Euro
gegenüber. Daraus ergeben sich Nettoausgaben in Höhe von
13,2 Milliarden Euro; das entspricht rein rechnerisch einem Betrag
von 732 Euro pro Kopf.
NRW: Ende 2022
bezogen 6,2 Prozent mehr Menschen Mindestsicherungsleistungen als
ein Jahr zuvor Düsseldorf/Duisburg, 6. November 2023 -
Ende 2022 haben rund 2,0 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen
Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten; das waren über
116 000 bzw. 6,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, hat damit Ende letzten Jahres etwa jeder Neunte
(11,0 Prozent der Bevölkerung des Landes)
Mindestsicherungsleistungen bezogen. Ende 2021 lag dieser Anteil bei
10,5 Prozent. Nachdem die Zahl der Menschen mit
Mindestsicherungsleistungen seit 2016 fünfmal in Folge gefallen war,
ist diese nun wieder gestiegen.
Der Anstieg der Zahl der
Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen in NRW
ist mit Ausnahme der „Grundsicherung bei Erwerbsminderung” auf
alle Leistungsbereiche zurückzuführen: Ende 2022 bezogen rund
1,6 Millionen Menschen und damit 5,4 Prozent bzw. 80 000 mehr
Personen Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II
Grundsicherung für Arbeitssuchende) als ein Jahr zuvor. Hilfe zum
Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhielten rund 30 000
Personen. Das waren 5,6 Prozent bzw. 1 600 mehr als im Jahr 2021.
Die relativ höchste Zunahme gab es 2022 bei den
Empfängerinnen und Empfängern von „Regelleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz” (+24,4%) und von „Grundsicherung im
Alter” (+9,5%). Mit 107 000 Personen gab es 21 000 mehr Personen die
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten als ein
Jahr zuvor. Die Zahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im
Alter lag mit über 177 000 Personen um 15 400 über dem
Vorjahrswert und damit auf einem neuen Höchststand. Dagegen
erhielten 129 000 Personen Grundsicherung bei Erwerbsminderung und
damit weniger Menschen als Ende 2021 (−1,0%).
Die
Veränderungen bei den Mindestsicherungsleistungen in NRW sind in den
Leistungsarten unterschiedlich von der Zuwanderung aus der Ukraine
betroffen, insgesamt aber davon beeinflusst. Die Zahl der
Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem SGB II
wäre ohne Ukrainerinnen und Ukrainer sogar zurückgegangen (um 61 000
Personen; −4,2 Prozent). Gleiches gilt für die Hilfen zum
Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (ohne Menschen mit
ukrainischer Staatsangehörigkeit: −1 600 Personen; −5,7 Prozent).
Die Zahl der Menschen mit Grundsicherung im Alter steigt
hingegen unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Bei den
Empfängerinnen und Empfängern von Asylbewerberleistungen machen
Menschen aus der Ukrainerinnen und Ukrainer gut die Hälfte
(54,1 Prozent) des Anstiegs aus.
Die höchste
Mindestsicherungsquote aller 396 Städte und Gemeinden NRWs
ermittelte das Statistische Landesamt mit 22,2 Prozent für
Gelsenkirchen. Die niedrigste Mindestsicherungsquote hatte Ende 2022
mit 3,5 Prozent die Gemeinde Südlohn im Kreis Borken. Weitere
Ergebnisse zum Thema stehen unter
http://url.nrw/SBE für alle Städte und Gemeinden NRWs in der
Landesdatenbank zur Verfügung.
Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen in NRW
2013 bis 2022 nach Art der Leistungen (Gemeindeergebnisse)
NRW: Zahl der
Empfänger/- innen von Regelleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz um 24,4 % gestiegen Düsseldorf/Duisburg, 31. August 2023 - Ende
2022 haben 106 950 Menschen Leistungen zur Deckung des täglichen
Bedarfs (sog. Regelleistungen) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) in Nordrhein-Westfalen bezogen. Wie Information und
Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt,
waren das 20 970 Personen bzw. 24,4 Prozent mehr als ein Jahr
zuvor. Dieser Anstieg geht um mehr als die Hälfte auf die gestiegene
Zahl der Schutzsuchenden mit ukrainischer Staatangehörigkeit
(+11 340 Personen) zurück. Zwar haben Ukrainer/-innen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG seit dem 1. Juni 2022
grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld)
bzw. SGB XII (Sozialhilfe), jedoch erfolgt die Umstellung
sukzessive. Neu ankommende Ukrainer/-innen erhalten bis zur
Erteilung der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis und Klärung der
Einordnung zum SGB II oder SGB XII zunächst Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz.
Die fünf häufigsten
Herkunftsländer der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz waren 2022 Syrien, Irak,
Ukraine, Afghanistan und die Türkei. Personen mit syrischer
Staatsangehörigkeit verzeichneten nach den Ukrainerinnen und
Ukrainern den zweitgrößten Zuwachs (+4 830 Personen) gegenüber
dem Vorjahr.
Asylbewerberinnen und -bewerber erhalten nach
Ankunft zunächst Grundleistungen nach §3 AsylbLG. Diese Leistungen
werden zum Teil als Sachleistungen oder in Form von
Wertgutscheinen erbracht. Nach einem Aufenthalt von 18 Monaten
besteht nach §2 AsylbLG in der Regel Anspruch auf sog.
Analogleistungen nach dem SGB XII; Leistungsberechtigte erhalten
dann Regelleistungen in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt.
Ende 2022 erhielten 61 885 Asylbewerber/-innen Grundleistungen
nach §3 AsylbLG, das waren fast doppelt so viel wie im Vorjahr
(+96,9 Prozent). Die Zahl der Empfänger/-innen der Hilfe zum
Lebensunterhalt nach dem SGB XII (§2 AsylbLG) ist dagegen um
17,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken und lag Ende 2022
bei 45 065 Personen.
Knapp zwei Drittel (64,5 Prozent) der
Personen mit Regelleistungsbezug waren Ende 2022 im erwerbsfähigen
Alter von 18 bis 64 Jahren. 2,0 Prozent waren 65 Jahre oder
älter und rund ein Drittel (33,5 Prozent) waren Kinder und
Jugendliche. Unbegleitet eingereiste Minderjährige aus dem
Ausland zählen nicht zu den Empfängerinnen und Empfängern von
Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
60,1 Prozent der Personen, die Ende 2022 Regelleistungen bezogen,
waren männlich.
Ergebnisse für kreisangehörige Städte und Kreise
NRW: Im Jahr 2022
erhielten rund 3% mehr Personen Eingliederungshilfe nach dem IX.
Sozialgesetzbuch Düsseldorf/Duisburg, 23. August 2023 - Im
Jahr 2022 erhielten in NRW rund 258 000 Personen Leistungen der
Eingliederungshilfe zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen
mit Behinderung nach dem SGB IX. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag damit
die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger um rund drei Prozent über
der des Vorjahres (2021: rund 249 000 Personen). Für die Leistungen
der Eingliederungshilfe nach dem SGBI X wurden im Jahr 2022
netto insgesamt 5,8 Milliarden aufgewendet (2021: 5,5 Milliarden).
Knapp ein Drittel der Personen mit Leistungsbezug waren im
Alter von unter 18 Jahren (31,1 Prozent), 62,0 Prozent waren im
mittleren Alter von 18 bis unter 65 Jahren und 6,8 Prozent
hatten das 65. Lebensjahr überschritten.
Die
Eingliederungshilfe nach dem SGB IX umfasst ein großes Spektrum
unterschiedlicher Leistungen: Am häufigsten werden Leistungen zur
sozialen Teilhabe gewährt. Diese wurden 2022 von drei Viertel der
Empfängerinnen und Empfänger (rund 194 000 Personen) in Anspruch
genommen. Dazu zählen in erster Linie die Assistenzleistungen zur
selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags sowie
heilpädagogische Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder.
An zweiter Stelle folgten die Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben, die im Jahr 2022 rund 76 000 Personen erhalten haben.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nahmen rund 23 000
Personen in Anspruch. Rund 18 000 Personen erhielten Leistungen
zur Teilhabe an Bildung.
Insgesamt erhielten mehr männliche
Personen (59,0 Prozent) Eingliederungshilfe als weibliche. Bei den
Minderjährigen waren die männlichen Leistungsempfänger am
deutlichsten in der Überzahl (68,3 Prozent): Im mittleren Alter (18
bis unter 65 Jahren) lag der Männeranteil bei 55,3 Prozent und
bei den Älteren (65 Jahre und älter) war das Geschlechterverhältnis
fast ausgeglichen (Männeranteil von 50,5 Prozent).
Die
Leistungen der Eingliederungshilfe sollen dazu dienen, behinderten
Menschen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der
Gesellschaft eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen
Behinderung bedroht sind eine individuelle Lebensführung zu
ermöglichen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu
fördern.
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass
Empfänger mehrerer verschiedener Leistungen bei jeder Leistungsart
gezählt werden. Insgesamt sind Mehrfachzählungen nur insoweit
ausgeschlossen, falls sie aufgrund der Meldungen erkennbar waren.
Aufgrund fehlender Datenmeldungen ist von einer Untererfassung
von Personen mit Leistungsbezug auszugehen: 2021: ca. 3 000
Personen; 2022: 1 000 Personen.
IT.NRW als Statistisches
Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten
für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300
Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der
zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen
wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige
statistische Daten dienen als Grundlage für politische,
wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der
Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Sozialhilfeausgaben in NRW im Jahr 2022 um 4,5 Prozent gesunken
Düsseldorf/Duisburg, 31. Juli 2023 - Die
Nettoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben im Jahr 2022 bei rund
3,7 Milliarden Euro gelegen und sind damit um 4,5 Prozent niedriger
gewesen als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren die
gesunkenen Aufwendungen für die Hilfe zur Pflege ursächlich für den
Rückgang – alle anderen Ausgaben sind gestiegen.
Die
Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem vierten Kapitel SGB XII waren der größte Posten der
Sozialhilfeausgaben: Mit rund 2,2 Milliarden Euro wurden 7,3 Prozent
mehr als im Jahr 2021 und damit mehr als die Hälfte (60,1 Prozent)
der gesamten Nettoausgaben für diese Leistungsart ausgegeben. Diese
Ausgaben wurden vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die
Länder finanziert.
Den zweitgrößten Ausgabeposten bildete
die Hilfe zur Pflege nach dem siebten Kapitel SGB
XII, für die im Jahr 2022 mit rund 782 Millionen Euro netto nahezu
ein Drittel (−32,6 Prozent) weniger aufgewendet wurde als ein Jahr
zuvor. Wesentlicher Grund für diesen Rückgang war der Anfang 2022
eingeführte Leistungszuschlag der Pflegekassen für Pflegebedürftige
der Pflegegrade zwei bis fünf in vollstationärer Pflege (gemäß
Paragraph 43c SGB XI).
Für die Hilfe zum
Lebensunterhalt (drittes Kapitel SGB XII) lagen die
Nettoausgaben im Jahr 2022 mit rund 324 Millionen Euro um
8,3 Prozent über denen des Jahres 2021.
Ein weiterer
Ausgabeposten waren die Hilfen zur Gesundheit
(fünftes Kapitel SGB XII); hierfür wurden rund 209 Millionen Euro
(+8,7 Prozent) aufgewendet. Darin enthalten sind die Erstattungen an
die Krankenkassen für die Übernahme von Krankenbehandlungen.
Auch die Ausgaben für die Hilfe zur Überwindung besonderer
sozialer Schwierigkeiten (z. B. Obdachlosigkeit) und Hilfe
in anderen Lebenslagen (z. B. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts,
Übernahme von Bestattungskosten, Blindenhilfe) nach dem achten
und neunten Kapitel des SGB XII sind gegenüber dem Jahr 2021
gestiegen (+5,5 Prozent); sie lagen im Jahr 2022 bei rund
168 Millionen Euro.
Wie das Statistische Landesamt weiter
mitteilt, werden die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel seit 2017 nicht mehr
in der Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem SGB XII
erfasst. Die Angaben zu diesem Posten stammen vom Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
auf Basis der Erstattungszahlungen des Bundes nach Paragraph 46a SGB
XII für Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung an die Länder.
Außerdem ist zu beachten, dass bei den Nettoausgaben für das dritte
und das fünfte bis neunte Kapitel im Berichtsjahr 2021 von einer
Untererfassung auszugehen ist, da aus einer kreisfreien Stadt keine
Angaben zu den Ausgaben in örtlicher Trägerschaft gemacht wurden.
IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht
zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-
Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage.
Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die
damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten.
Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für
politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen
auch der Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur
Verfügung.
Nettoausgaben der Sozialhilfe (Leistungen nach dem SGB XII) in NRW
2021 und 2022 (Ergebnisse für kreisangehörige Städte und
Kreise)
Zahl der
Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in NRW
nicht gestiegen Düsseldorf/Duisburg, 30. Juli 2023 - Ende
2022 erhielten in Nordrhein-Westfalen 54.730 Personen Hilfe zum
Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag die
Zahl damit in etwa auf dem gleichen Niveau wie Ende 2021. Während
die Zahl der Personen mit Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen Ende 2022 um rund 1 200 Personen
(+4,2 Prozent) höher war als ein Jahr zuvor, verringerte sich die
Zahl der Leistungsempfänger/-innen innerhalb von Einrichtungen um
rund 1 200 Personen (−4,5 Prozent).
Der Anstieg der Zahl der
Personen, die außerhalb von Einrichtungen Hilfe zum Lebensunterhalt
bezogen haben, ist darauf zurückzuführen, dass ukrainische
Kriegsflüchtlinge mit dem Rechtskreiswechsel zum 1. Juni 2022 keine
Asylbewerberleistungen mehr erhalten, sondern Leistungen nach dem
SGB II bzw. SGB XII in Anspruch nehmen können. Die Zahl der Personen
mit ukrainischer Staatsangehörigkeit mit Bezug von Hilfe zum
Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen ist dadurch zum
Jahresende 2022 (im Vergleich zum 31.12.2021) um 3 170 Personen auf
3 245 gestiegen.
Die Zahl der Empfänger/-innen von Hilfe zum
Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen mit deutscher
Staatsangehörigkeit ist dagegen um 1 830 Personen auf 21 345
gesunken (−7,9 Prozent). Außerhalb von Einrichtungen waren
Leistungsempfänger/-innen Ende 2022 mit durchschnittlich 44,0 Jahren
jünger als diejenigen in Einrichtungen (68,9 Jahre). Bei Personen
mit Leistungsbezug, die nicht in Einrichtungen lebten, waren Männer
mit einem Anteil von 51,5 Prozent in der Überzahl; in Einrichtungen
waren dagegen Frauen mit 52,0 Prozent überrepräsentiert.
Die
Hilfe zum Lebensunterhalt soll den für das sozioökonomische
Existenzminimum notwendigen Grundbedarf decken. Leistungsberechtigt
sind Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus
eigenen Mitteln oder durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger
decken können. Dazu zählen beispielsweise vorübergehend
Erwerbsunfähige, Vorruheständler mit niedriger Rente oder
längerfristig Erkrankte.
Das Statistische Landesamt weist
darauf hin, dass seit dem Berichtsjahr 2020 die Ergebnisse der
Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebeunterhalt aus
Datenschutzgründen auf ein Vielfaches von fünf gerundet werden.
Hierdurch besteht keine Additivität. IT.NRW als Statistisches
Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten
für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken
auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen
Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag
für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige statistische Daten
dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale
Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft und allen
Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
NRW: 3,3
Millionen Menschen waren 2022 armutsgefährdet Düsseldorf/Duisburg, 23. Mai 2023 - Von
relativer Einkommensarmut sind im Jahr 2022 rund 3,3 Millionen
Personen in Nordrhein-Westfalen betroffen gewesen. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, entspricht das einer Armutsgefährdungsquote von
18,7 Prozent. Im Jahr 2021 lag dieser Wert bei 18,6 Prozent. Als
armutsgefährdet gelten Menschen, die weniger als 60 Prozent des
mittleren bedarfsgewichteten Haushaltseinkommens (sogenanntes
Nettoäquivalenzeinkommen) zur Verfügung haben. Im Jahr 2022 lag
die Armutsgefährdungsschwelle für einen Einpersonenhaushalt in
Nordrhein-Westfalen laut Mikrozensus bei 1 166 Euro pro Monat.
Die höchste Armutsgefährdungsquote in Nordrhein-Westfalen wurde
mit 22,0 Prozent für die Raumordnungsregion Emscher-Lippe berechnet.
Die niedrigste Armutsgefährdungsquote gab es mit 14,1 Prozent in der
Raumordnungsregion Arnsberg.
Etwas mehr als die Hälfte der
armutsgefährdeten Personen insgesamt lebten in Haushalten ohne
minderjährige Kinder (1,7 Millionen). Alleinlebende waren mit einem
Anteil von 28,3 Prozent am häufigsten von Armut bedroht. Personen,
die mit einer weiteren Person im Haushalt leben, waren hingegen nur
in 9,3 Prozent der Fälle armutsgefährdet.
Unter den
Haushalten mit minderjährigen Kindern wiesen Alleinerziehende die
höchste Armutsgefährdungsquote im Land auf: Nahezu die Hälfte
(45,9 Prozent) der Alleinerziehenden war von relativer
Einkommensarmut betroffen. Bei Haushalten mit zwei erwachsenen
Personen hing das Armutsrisiko von der Zahl der im Haushalt lebenden
Kinder ab: Je mehr minderjährige Kinder im Haushalt lebten, desto
eher war der Haushalt von Armut bedroht. So lag die
Armutsgefährdungsquote bei Haushalten mit einem Kind bei
9,7 Prozent, während sie bei Haushalten mit drei oder mehr Kindern
mit 38,5 Prozent etwa vier Mal so hoch war. In Haushalten mit
Kind(ern) lebten 1,6 Millionen von relativer Einkommensarmut
betroffene Personen. Weitere Faktoren für die Häufigkeit von
relativer Einkommensarmut sind die Erwerbsbeteiligung und die
Qualifikation: Nahezu jede zweite erwerbslose Person war
armutsgefährdet (49,1 Prozent), jedoch nur knapp jede zehnte
erwerbstätige Person (9,4 Prozent).
Hat die Person mit dem
höchsten Einkommen im Haushalt maximal einen Abschluss der
Sekundarstufe I (z. B. Haupt- oder Realschulabschluss), so lag das
Armutsrisiko bei 41,4 Prozent, gegenüber 7,0 Prozent bei einem hohen
Bildungsabschluss (z. B. Studium).
Diese und weitere
Ergebnisse zum Thema Armut finden Sie auf im Internet auf unserer
Themenseite Armut:
https://www.it.nrw/themenschwerpunkt-armut
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