Düsseldorf/Duisburg, 4. März 2024 - Nach den
Ergebnissen einer Modellrechnung waren die nordrhein-westfälischen
Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer Beteiligungen
zum Jahresende 2022 beim nicht-öffentlichen Bereich mit
83,4 Milliarden Euro verschuldet. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das
1,5 Milliarden Euro bzw. 1,8 Prozent mehr als zu Beginn des Jahres.
Bezogen auf die Bevölkerung des Landes ergibt sich daraus eine
Verschuldung von 4 612 Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner.
Die Modellrechnung ermöglicht einen von kommunalen
Ausgliederungsentscheidungen unabhängigen Vergleich, da auch die
Schulden ausgegliederter Einheiten berücksichtigt werden.
46,6 Milliarden Euro und damit der Hauptteil der Schulden
(55,9 Prozent) entfiel auf die Kernhaushalte. Mehr als jeder
dritte geschuldete Euro (31,4 Milliarden Euro; 37,7 Prozent) betraf
sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen. Hierbei
handelt es sich um Marktproduzenten, die ihre Kosten überwiegend mit
eigenen Umsätzen decken (z. B. Ver- und Entsorgungsunternehmen). Die
Extrahaushalte trugen mit 5,3 Milliarden Euro (6,4 Prozent) zur
Verschuldung bei. Hierzu zählen alle öffentlichen Fonds,
Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Kriterien des
Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG)
dem Sektor Staat zuzurechnen sind (z. B. Bäderbetriebe und
Kulturbetriebe).
Bei Betrachtung der integrierten
kommunalen Schulden insgesamt hatte Mülheim a. d. Ruhr
nach der Modellrechnung Ende 2022 mit 11 737 Euro die
höchste Pro-Kopf-Verschuldung aller kreisfreien Städte
NRWs; Oberhausen (10 040 Euro) und
Remscheid (8 689 Euro) folgten auf den Plätzen zwei und
drei.
Die niedrigsten Schulden je Kopf
wiesen bei den kreisfreien Städten Hamm
(3 023 Euro), Düsseldorf (3 222 Euro) und
Bottrop (3 324 Euro) auf.
Bei einem Vergleich der
Kreise hatten Ende 2022 der Kreis Herford (4 896 Euro), die
Städteregion Aachen (4 876 Euro) und der Rhein-Sieg-Kreis
(4 635 Euro) die höchste Pro-Kopf-Verschuldung.
Die
niedrigsten Schulden je Einwohnerin bzw. Einwohner auf Kreisebene
wiesen die Kreise Olpe (1 019 Euro), Coesfeld (1 144 Euro) und
Gütersloh (1 419 Euro) auf. Hierbei wurden die Schulden der
kreisangehörigen Gemeinden und der Kreisverwaltungen in Summe
betrachtet.
Bei der Berechnung wurde eine erweiterte
Definition kommunaler Schulden zugrunde gelegt: Berücksichtigung
fanden die Schulden der kommunalen Kernhaushalte und anteilmäßig die
Schulden der öffentlichen Unternehmen, an denen die Gemeinden
mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind. Das können sowohl
Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform sein
(Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts) als
auch öffentliche Unternehmen in privater Rechtsform. Es wurden nur
solche Unternehmen in privater Rechtsform berücksichtigt, an denen
die öffentliche Hand zu mehr als 50 Prozent beteiligt ist.
Die ermittelten Schulden fallen höher aus als die vom Statistischen
Landesamt im Juli 2023 veröffentlichten Ergebnisse zu den kommunalen
Schulden für Ende 2022. Diese beziehen sich ausschließlich auf
Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform.
Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass ausschließlich die
Schulden beim nichtöffentlichen Bereich in die Berechnung einbezogen
wurden. Hierzu zählen Kreditinstitute, der sonstige inländische
Bereich – wie zum Beispiel private Unternehmen – und der sonstige
ausländische Bereich.
Die Modellrechnung lässt keine
Schlüsse auf eine mögliche kommunale Haftungsverpflichtung zu. Die
Veränderungsraten der Schulden werden jeweils zum Anfangsbestand am
1. Januar eines Jahres berechnet und beziehen sich auf eine
konstante Grundgesamtheit. Eine Gegenüberstellung mit den kommunalen
Vermögen ist wegen fehlender Angaben zu den sonstigen öffentlichen
Fonds, Einrichtungen und Unternehmen nicht möglich..
2022 setzte der
Fiskus in NRW mit 1,6 Milliarden Euro 27,7 Prozent weniger
Erbschaftsteuer fest als 2021 Düsseldorf/Duisburg, 23. August 2023 - Die
nordrhein-westfälischen Finanzämter erteilten im Jahr 2022
Erbschaftsteuerbescheide zu 30 405 steuerrelevanten „Erwerben von
Todes wegen” mit einem Vermögenswert von insgesamt 12,0 Milliarden
Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt mitteilt, verblieben nach Abzug von
sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen und Hinzurechnung
steuerlich relevanter Vorerwerbe insgesamt 7,4 Milliarden Euro an
steuerpflichtigem Erbe; das waren 25,1 Prozent weniger als im Jahr
2021. Auf diese Summe mussten 26 742 Nachlassbegünstigte zusammen
1,6 Milliarden Euro Erbschaftsteuer an den Fiskus zahlen; das waren
27,7 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2021: 2,3 Milliarden Euro).
Bei 39,7 Prozent der steuerpflichtigen Erbschaften lag der
Vermögenswert im vergangenen Jahr bei unter 50 000 Euro; hieraus
resultierten 2,7 Prozent der insgesamt festgesetzten
Erbschaftsteuer. Dagegen steuerten die 0,5 Prozent der Fälle mit
Erbschaften von jeweils mehr als fünf Millionen Euro 30,5 Prozent
zum gesamten Erbschaftsteueraufkommen bei.
Neben den
Erbschaften gab es 11 662 steuerrelevante Schenkungen (2021: 11 404)
mit einem Vermögenswert von 7,1 Milliarden Euro (−0,5 Prozent).
Hiervon wurden sachliche und persönliche Steuerbefreiungen
abgezogen, steuerlich relevante Vorerwerbe hingegen hinzugezählt.
Dadurch ergab sich für die Schenkungen insgesamt ein
steuerpflichtiger Erwerb von 3,3 Milliarden Euro (2021:
2,9 Milliarden Euro). Die in 7 191 Fällen hierfür festgesetzte
Schenkungsteuer summierte sich auf einen Betrag von 418 Millionen
Euro; das waren 34,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Erbschaft- und
Schenkungsteuerstatistik nur Informationen zu dem Teil der
Vermögensübergänge liefert, der innerhalb des Berichtsjahres von der
Finanzverwaltung steuerlich erfasst wurde. Die Mehrzahl der
Vermögensübertragungen liegt unterhalb der Freibetragsgrenzen und
führt zu keiner Steuerfestsetzung. Der Steuerentstehungszeitpunkt
des Erbschafts- oder Schenkungsfalls kann bereits in den Vorjahren
liegen. In dem Vermögenswert sind ggf. Vorerwerbe aus
vorangegangenen Jahren enthalten, auf die bereits eine Steuer
erhoben wurde. Dies kann dazu führen, dass die Finanzämter bei einem
gestiegenen steuerpflichtigen Erwerb weniger Steuern festsetzen als
im Vorjahr bzw. sich die Steuern trotz eines verminderten
steuerpflichtigen Erwerbs erhöhen.
IT.NRW erhebt und
veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und
objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als
300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der
zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen
wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige
statistische Daten dienen als Grundlage für politische,
wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der
Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Kommunale
Verschuldung in den Kernhaushalten stieg 2022 um 1,5 Prozent auf
47,6 Milliarden Euro Düsseldorf/Duisburg, 28. Juli 2023 - Die
Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände Nordrhein-Westfalens
beliefen sich Ende 2022 in den Kernhaushalten auf rund
47,6 Milliarden Euro. Das waren 1,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor
(31.12.2021: 47,0 Milliarden Euro). Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, ergab sich
damit rein rechnerisch eine Verschuldung in den Kernhaushalten von
2.636 Euro (2021: 2 623 Euro) pro Kopf.
Die Schulden der Kernhaushalte setzten sich Ende 2022 zu
44,4 Prozent aus Kassenkrediten und Wertpapierschulden zur
Liquiditätssicherung und zu 55,6 Prozent aus Verbindlichkeiten zu
Investitionszwecken zusammen. Die Schulden zur Überbrückung
kurzfristiger Liquiditätsengpässe waren mit 21,1 Milliarden Euro um
4,0 Prozent niedriger als 2021 (damals: 22,0 Milliarden Euro).
Bei den mittel- und langfristigen Krediten und Wertpapierschulden zu
Investitionszwecken gab es dagegen einen Zuwachs von 6,2 Prozent auf
26,5 Milliarden Euro (31.12.2021: 25,0 Milliarden Euro).
Im
regionalen Vergleich zeigten sich für Ende 2022 Unterschiede bei der
Pro-Kopf-Verschuldung. Bei den kreisfreien Städten und Kreisen
(Summe der Kreisverwaltungen und kreisangehörigen Gemeinden) wurden
für Oberhausen (9 336,23 Euro), Mülheim an
der Ruhr (9 107 Euro), Bonn
(6 077,33 Euro), Remscheid (5 917,84 Euro) und
Essen (5 225,51 Euro) die höchsten Schulden
in den Kernhaushalten pro Kopf ermittelt.
Landesweit die niedrigsten Werte ergaben sich für
die Kreise Gütersloh (589,71 Euro),
Coesfeld (634,65 Euro) und Olpe
(683,29 Euro), die Stadt Düsseldorf (687,18 Euro)
und den Kreis Warendorf (687,67 Euro).
Regionale Unterschiede gab es auch hinsichtlich der dominierenden
Schuldenart: Während in den Kreisen und kreisfreien Städten mit der
höchsten Pro-Kopf-Verschuldung beispielsweise in Remscheid
(87,5 Prozent) und Oberhausen (79 Prozent) der überwiegende Teil der
Schulden aus Krediten zur Liquiditätssicherung stammte, entfiel das
Gros der Schulden in Bonn (66,9 Prozent) auf
Kredite für Investitionszwecke.
In den
kreisfreien Städten und Kreisen mit der geringsten
Pro-Kopf-Verschuldung dominierten investive Kredite; im Kreis
Gütersloh lag ihr Anteil z. B. bei 96,7 Prozent.
Zu den
Schulden der Kernhaushalte kamen 2022 weitere 13,3 Milliarden Euro
aus Schulden der kommunalen Eigenbetriebe, der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und der kommunalen Anstalten
öffentlichen Rechts hinzu. Die kommunale Verschuldung belief
sich damit insgesamt auf 61,0 Milliarden Euro, das waren 1,2 Prozent
mehr als Ende 2021 (damals: 60,3 Milliarden Euro). Die
Pro-Kopf-Verschuldung lag bei dieser Betrachtung bei 3 373 Euro
(2021: 3 367 Euro).
Das Statistische Landesamt weist darauf
hin, dass mit der Veröffentlichung des aktuellen Berichtsjahres eine
Revision des Vorberichtsjahres erfolgt ist.
Kredite, Kassenkredite und Wertpapierschulden der Gemeinden und
Gemeindeverbände NRWs 2022 (Gemeindeergebnisse)
Gewerbesteuerhebesätze in NRW tendenziell höher als in den meisten
anderen Gemeinden Deutschlands Düsseldorf/Duisburg, 26. Juni 2023 - Die
Hebesätze der Gewerbesteuer haben im Jahr 2022 in fast allen
Gemeinden (96,5 Prozent) in Nordrhein-Westfalen 400 Prozent oder
mehr betragen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, fanden Gewerbetreibende in NRW
damit höhere Hebesätze vor als in den meisten anderen deutschen
Gemeinden. Nur 1 931 (17,9 Prozent) der insgesamt 10 786 Gemeinden
in Deutschland hatten im Jahr 2022 Hebesätze der Gewerbesteuer von
über 400 Prozent festgesetzt. Diese und weitere Informationen
liefert eine Gemeinschaftsveröffentlichung der Statistischen Ämter
des Bundes und der Länder, die ab sofort für das Jahr 2022 kostenlos
im Internet zum Download bereitsteht.
Von den 396 Städten
und Gemeinden in NRW meldeten – wie im Jahr zuvor ؘ– Monheim
am Rhein im Kreis Mettmann und die Stadt Leverkusen
(je 250 Prozent) sowie Langenfeld (Rheinland) im Kreis
Mettmann (299 Prozent) die geringsten Hebesätze der Gewerbesteuer.
Am höchsten – auch im Bundesvergleich – war dieser Wert in der
Gemeinde Inden im Kreis Düren (650 Prozent). Auf den weiteren
Plätzen folgten die Städte Oberhausen und Mülheim an der Ruhr mit je
580 Prozent. Deutschlandweit am geringsten war der Hebesatz in
Langenwolschendorf im Landkreis Greiz in Thüringen (200 Prozent).
Auch bei der Grundsteuer B lagen die Hebesätze bei fast
allen Gemeinden (96 Prozent) in NRW bei 400 Prozent und mehr,
während bundesweit nur rund 39,4 Prozent der 10 786 Gemeinden
Hebesätze von über 400 Prozent festgesetzt hatten.
NRW-weit
am niedrigsten war dieser Hebesatz für Eigentümer/-innen von
bebauten und unbebauten Grundstücken in Verl im Kreis Gütersloh
(190 Prozent); den Höchstwert erhob Hürtgenwald im Kreis Düren
(950 Prozent). Deutschlandweit reichte die Spanne bei der
Grundsteuer B von 45 Prozent in Christinenthal im Kreis Steinburg
(Schleswig-Holstein) bis 1 050 Prozent in Lorch im
Rheingau-Taunus-Kreis (Hessen).
Bei der Grundsteuer A wiesen
die Gemeinden in NRW im bundesweiten Vergleich dagegen
unterdurchschnittliche Hebesätze auf: Während deutschlandweit
88,0 Prozent der Gemeinden Hebesätze von 300 Prozent oder mehr
festgesetzt hatten, erhoben in NRW lediglich 43,7 Prozent der
Gemeinden Hebesätze für land- und forstwirtschaftlich genutzte
Flächen von mindestens 300 Prozent.
Den geringsten Wert in
NRW meldete Verl im Kreis Gütersloh (110 Prozent), den höchsten
Heimbach im Kreis Düren (900 Prozent). Bundesweit reichten die Sätze
von 45 Prozent in Christinenthal bis 1 900 Prozent in den Gemeinden
Bad Herrenalb und Bad Wildbad im Landkreis Calw (Baden-Württemberg).
Das
Gewerbesteueraufkommen der NRW-Kommunen war 2022 um 15,4 Prozent
höher als 2021 Düsseldorf/Duisburg, 4. Mai 2023 -
Rund 15,4 Milliarden Euro aus der Gewerbesteuer sind im
Jahr 2022 in die Kassen der nordrhein-westfälischen Städte und
Gemeinden geflossen. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das
15,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2021: 13,3 Milliarden Euro)
und 20,6 Prozent mehr als im Vor-Corona-Jahr (2019: 12,8 Milliarden
Euro). Im ersten Pandemie-Jahr (2020) war das
Gewerbesteueraufkommen auf 10,2 Milliarden Euro zurückgegangen.
Nach Auskunft des NRW-Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung erhielten die nordrhein-westfälischen Kommunen im
Jahr 2020 auf der Grundlage des Gewerbesteuerausgleichsgesetzes
Nordrhein-Westfalen Kompensationsmittel in Höhe von 2,7 Milliarden
Euro. In Summe lagen die im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer
vereinnahmten Mittel (Gewerbesteuereinzahlungen 2020 sowie
Gewerbesteuerausgleichszuweisungen 2020) der nordrhein-westfälischen
Kommunen im Jahr 2020 somit bei 12,9 Milliarden Euro.
Die
höchsten absoluten Zuwächse aller 396 Kommunen des Landes gegenüber
dem Jahr 2021 verzeichneten im Jahr 2022 Düsseldorf (+277 Millionen
Euro), Gelsenkirchen (+117 Millionen Euro) und Duisburg
(+112 Millionen Euro).
Die höchsten Rückgänge
wurden für die Städte Monheim am Rhein (−59 Millionen Euro), Frechen
(−42 Millionen Euro) und Dortmund (−35 Millionen Euro) ermittelt.
Für das Jahr 2022 wurden die höchsten Einzahlungen aus der
Gewerbesteuer je Einwohner aller Städte und Gemeinden des Landes für
die Städte Monheim am Rhein (4 753,82 Euro je Einwohner) und Verl
(2 649,20 Euro) sowie für die Gemeinde Burbach (2 407,27) ermittelt.
Die niedrigsten Pro-Kopf-Werte hatten Bergkamen
(175,57 Euro), Rheurdt (195,00 Euro) und Nörvenich (205,82 Euro).
Die genannten Daten entstammen aus den Einzahlungen der
vierteljährlichen Kassenstatistik. Ein Teil der Einzahlungen wird
mit der Gewerbesteuerumlage an Bund und Land abgeführt. Der
Gewerbesteuer unterliegt jeder „stehende Gewerbebetrieb”, soweit er
im Inland betrieben wird (§ 2 Absatz 1 Gewerbesteuergesetz). Die
Steuer wird aufgrund des Steuermessbetrags mit einem Hebesatz
festgesetzt und erhoben, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu
bestimmen ist (§ 16 GewStG). Dieser liegt bei mindestens
200 Prozent, wenn die Gemeinde nicht einen höheren Hebesatz bestimmt
hat (§ 16 Abs. 4, Satz 2 GewStG).
NRW: Kommunen
erzielten mit 104,6 Millionen Euro neuen Höchststand an Einzahlungen
aus Hundesteuern Düsseldorf/Duisburg, 6. Januar 2023 -
104,6 Millionen Euro an Hundesteuern flossen von Januar bis
September 2022 in die öffentlichen Kassen der Städte und Gemeinden
des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das
2,5 Millionen Euro bzw. 2,4 Prozent mehr als im entsprechenden
Vorjahreszeitraum. Im Vergleich zu den ersten neun Monaten des
Jahres 2017 sind die Hundesteuer-einzahlungen um 13,6 Millionen Euro
bzw. 15,0 Prozent gestiegen.
Die Einzahlungen aus
Hundesteuern entwickelten sich in den ersten neun Monaten 2022 in
den 396 Städten und Gemeinden des Landes NRW unterschiedlich: Die
höchsten Zuwächse im Vergleich zu den ersten drei Quartalen des
Jahres 2021 verbuchten Köln (+209 407 Euro), Neunkirchen-Seelscheid
(+101 459 Euro) und Düsseldorf (+94 486 Euro). Die höchsten
Rückgänge ermittelte das Statistische Landesamt für die Städte Velen
(−124 637 Euro), Welver (−67 788 Euro) und Siegburg (−47 205 Euro).
Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, belief sich
die Höhe der bereinigten Einzahlungen aller Städte und Gemeinden in
NRW von Januar bis September 2022 auf insgesamt 62,5 Milliarden
Euro. Die Hundesteuer hatte daran einen Anteil von 0,2 Prozent.
Die Hundesteuer ist eine Kommunalsteuer. Die Gemeinden legen die
Höhe dieser Steuer mittels Hundesteuersatzung nach der Zahl bzw. der
Gefährlichkeit der Tiere selbst fest. Hier werden bestimmte Rassen
zum Teil explizit angegeben. Die finanzielle Belastung der
Hundehalter ist regional sehr unterschiedlich. So verzichtet z. B.
die Stadt Ahlen bei nur einem Hund ganz auf die Hundesteuer – in
Moers werden nach der aktuellen Hundesteuersatzung circa 120 Euro
für einen Hund fällig.
Zahlbar sind die Beträge meist
quartals-, halbjahres- oder jahresweise. Die Höhe der
Hundesteuereinzahlungen erlaubt daher keine Rückschlüsse auf die
Zahl der besteuerten Tiere. Die Daten entstammen der
vierteljährlichen Kassenstatistik, die alle Zahlungsvorgänge
(Einzahlungen und Auszahlungen) der kommunalen Haushalte abbildet.
Bei den bereinigten Einzahlungen werden Einzahlungen von gleicher
Ebene, d. h. von anderen Gemeinden und Gemeindeverbänden, abgezogen.
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