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NRW: Frauenanteil im MINT-Studium steigt auf knapp ein Drittel
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 24. April 2024 - Der Frauenanteil bei den Studierenden in MINT-Fächern ist seit Anfang der 1990er Jahre um rund elf Prozentpunkte gestiegen.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Girls‘ Day am 25. April mitteilt, waren im Wintersemester 2022/23 dennoch weniger als ein Drittel der MINT-Studierenden weiblich (31,8 Prozent).
Im Wintersemester 1992/93 waren es 20,7 Prozent gewesen. Betrachtet wurden die Studierenden der Fächergruppen Mathematik/Naturwissenschaften und Ingenieurwissenschaften.  

Auch in den Studienfächern, die nicht dem MINT-Bereich zugeordnet werden, ist der Frauenanteil angestiegen: War das Geschlechterverhältnis Anfang der 1990er Jahre nahezu ausgeglichen, lag der Frauenanteil in diesen Fächern zuletzt bei 60,2 Prozent. Über alle Studienfächer hinweg ist der Anteil der Frauen bei den NRW-Studierenden von 38,4 Prozent (Wintersemester 1992/93) auf 49,1 Prozent (Wintersemester 2022/23) gestiegen.  

Niedrigster Anteil mit 5,0 Prozent im Studienfach Fahrzeugtechnik  
Unter den 175 Studienfächern, in denen im Wintersemester 2022/23 mindestens 100 Studierende gezählt wurden, wies das Studienfach Fahrzeugtechnik, wie auch im Wintersemester 1992/93 (damals: 1,4 Prozent), mit 5,0 Prozent den niedrigsten Frauenanteil auf. Es folgten die Fächer Mechatronik (8,2 Prozent) und Maschinenbau/-wesen (12,2 Prozent). Im Wintersemester 2022/23 gehörten die 21 Studienfächer mit den niedrigsten Frauenanteilen alle der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften an.  

Als MINT-Fächer bezeichnet man die Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (z. B. Ingenieurwissenschaften, Fertigung und Bauwesen). In der Studierendenstatistik werden dazu die Fächergruppen Mathematik/Naturwissenschaften und Ingenieurwissenschaften betrachtet. Die Zuordnung von Studierenden erfolgt auf Basis ihres ersten Studienfaches. Nebenhörerinnen und Nebenhörer werden nicht berücksichtigt. Zur Wahrung der Geheimhaltung erfolgt für die Veröffentlichung der Merkmalsausprägungen des Dritten Geschlechts („divers” und „ohne Angabe”) seit dem Berichtsjahr 2019 eine Zuordnung per Zufallsprinzip zu den Kategorien „männlich” und „weiblich”.