Düsseldorf/Duisburg, 13. September 2024 -
Von Januar bis Juni 2024 haben die nordrhein-westfälischen
Amtsgerichte 2 722 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, waren das 26,0 Prozent mehr
Unternehmensinsolvenzen als ein Jahr zuvor (Januar bis Juni 2023:
2 160 Verfahren). Zum Zeitpunkt der Übermittlung der Daten waren
39 683 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer
Unternehmensinsolvenz betroffen, das waren etwas weniger als von
Januar bis Juni 2023 (damals: 40 933 Beschäftigte). Die Höhe der
voraussichtlichen Forderungen der Unternehmensinsolvenzen summierte
sich im ersten Halbjahr 2024 auf 9,6 Milliarden Euro (Januar bis
Juni 2023: 5,7 Milliarden Euro) und war damit um 69,3 Prozent höher
als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Ursächlich, insbesondere
für den Anstieg der voraussichtlichen Forderungen insgesamt, war
eine erhöhte Zahl von Insolvenzanträgen wirtschaftlich
bedeutender Unternehmen und Unternehmensketten. Es handelt
sich hierbei um alle Forderungen, die von den Gläubigerinnen und
Gläubigern bis zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an das
Statistische Landesamt bei den Amtsgerichten angemeldet wurden.
Insolvenzen im freiberuflichen, wissenschaftlichen
und technischen Wirtschaftsbereich um rund 42 Prozent gestiegen
Den größten Anstieg der beantragten Insolvenzverfahren mit
41,9 Prozent gab es von Januar bis Juni 2024 im Wirtschaftsbereich
„Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen”.
Darunter fallen beispielsweise Unternehmensberatungen,
Architektur-, und Ingenieurbüros. Hier gab es 264 Verfahren
(Vorjahreszeitraum: 186 Verfahren).
Privatinsolvenzen um
5,3 % gestiegen Weitere 8 748 der Insolvenzverfahren in
Nordrhein-Westfalen betrafen Verbraucherinnen und Verbraucher (dazu
zählen Arbeitnehmer/-innen, Personen in Rente oder Erwerbslose); das
waren 5,3 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2023 (damals: 8 309
Verfahren). Die voraussichtlichen Forderungen der
Verbraucherinsolvenzen beliefen sich im ersten Halbjahr 2024 auf
39 Millionen Euro und waren damit fast identisch zum
Vorjahreszeitraum (40 Millionen Euro).
Insolvenzen
übriger Schuldnerinnen und Schuldner um 11,1 Prozent gestiegen
Neben den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen gab
es im ersten Halbjahr 2024 noch 2 687 weitere Anträge von übrigen
Schuldnerinnen und Schuldnern auf Eröffnung von Insolvenzverfahren.
Hier wurde im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Anstieg von
11,1 Prozent verzeichnet (2 419 Anträge). Zu den übrigen
Schuldnerinnen und Schuldnern gehören ehemals selbstständig Tätige,
natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä., Nachlässe und
Gesamtgut.
Insolvenzen insgesamt um 9,8 Prozent
gestiegen In der Summe war die Zahl der gemeldeten
Insolvenzverfahren im ersten Halbjahr mit 14 157 um 9,8 Prozent
höher als im Vorjahreshalbjahr (Januar bis Juni 2023: 12 888
Verfahren). Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im
ersten Halbjahr 2024 auf 10,6 Milliarden Euro und waren damit um
65,6 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum (Januar bis Juni 2023:
6,4 Milliarden Euro).
Insolvenzen insgesamt im
Vergleich zum Vorkrisenniveau 2019 gestiegen Damit
lag die Zahl der Insolvenzverfahren insgesamt 6,7 Prozent über dem
Vorkrisenniveau von 2019 (Januar bis Juni 2019: 13 273). Die
Zahl der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen war um 3,2 Prozent
niedriger als im ersten Halbjahr 2019 (damals: 2 811). Die Zahl
der gemeldeten Verbraucherinsolvenzen lag mit 3,2 Prozent über dem
Niveau von 2019 (Januar bis Juni 2019: 8 476).
Beendete
Insolvenzverfahren in NRW Gläubigerinnen und Gläubiger mussten
auf fast 96% ihrer Forderungen verzichten Düsseldorf/Duisburg, 22. Juli 2024 -
Die Gläubigerinnen und Gläubiger der im Jahr 2013 eröffneten und bis
Ende 2020 beendeten Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen haben
im Schnitt 4,5 Prozent ihrer angemeldeten Forderungen erhalten.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt auf Basis der nun zur Verfügung stehenden Ergebnisse für
das Jahr 2020 mitteilt, wurden 170 Millionen Euro der geforderten
3,8 Milliarden Euro an die Gläubigerinnen und Gläubiger verteilt.
Die Verluste beliefen sich auf 3,6 Milliarden Euro (95,5 Prozent
der Forderungen).
Insgesamt wurden bis zum 31. Dezember
2020 in NRW 31 406 der 32 552 Insolvenzverfahren beendet, die im
Jahr 2013 eröffnet worden waren (96,5 Prozent). Betrachtet wird
obligatorisch ein Zeitraum von sieben Jahren, weil in diesem die
überwiegende Mehrheit der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen
beendet ist.
Verlustquote von 94,1 Prozent bei
Unternehmensinsolvenzen Von 6 871 im Jahr 2013
eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren wurden bis Ende 2020 in
NRW 5 936 Verfahren beendet (86,4 Prozent). Unternehmensinsolvenzen
haben im Vergleich teilweise eine längere Verfahrensdauer. Bei den
Unternehmensinsolvenzen wurden 143 Millionen Euro an Forderungen
gedeckt (5,9 Prozent). Die Gläubigerinnen und Gläubiger hatten
Verluste in Höhe von 2,3 Milliarden Euro (94,1 Prozent). Es
konnten 183 Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens saniert
werden (3,1 Prozent der beendeten Verfahren). Außerdem wurden 5 040
Arbeitsplätze gesichert. Zum Vergleich: Bei Antragstellung im Jahr
2013 waren 46 741 betroffene Arbeitnehmer/-innen gemeldet worden.
Hierbei handelt es sich um eine Untergrenze, da die Anzahl der
betroffenen Arbeitnehmer/-innen nicht in allen Verfahren bekannt
war.
Verlustquote von 98,1 Prozent bei
Verbraucherinsolvenzen Bei den Verbraucherinsolvenzen
waren bis Ende 2020 mit 99,5 Prozent fast alle der 2013 eröffneten
Verfahren beendet (23 119 von 23 245). Die überwiegende Mehrheit
davon waren bereits nach drei Jahren abgeschlossen gewesen. Die
Gläubigerinnen und Gläubiger erhielten 1,9 Prozent ihrer anerkannten
Forderungen (19 Millionen Euro). Die Verluste beliefen sich auf fast
eine Milliarde Euro (98,1 Prozent). Die Schuldnerinnen und
Schuldner einer Verbraucherinsolvenz waren am Ende mehrheitlich
schuldenfrei. In 20 727 Verbraucherinsolvenzverfahren, die im Jahr
2013 eröffnet worden waren, erteilten die Gerichte bis Ende 2020
eine Restschuldbefreiung (89,2 Prozent). Bei 971
Verbraucherinsolvenzen wurde die Restschuldbefreiung versagt
(4,3 Prozent). Der häufigste Grund einer Versagung war die nicht
gezahlte Mindestvergütung des Treuhänders (80,9 Prozent). In den
übrigen Fällen wurde der Antrag entweder zurückgenommen, die
Schuldnerinnen und Schuldner waren verstorben oder die
Restschuldbefreiung wurde nach ihrer Erteilung widerrufen.
Neben den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen wurden bis
Ende 2020 weitere 2 351 Verfahren von sonstigen Schuldnerinnen und
Schuldnern beendet, die 2013 Insolvenz angemeldet hatten. Hier
konnten 8,6 Millionen Euro gedeckt werden (2,4 Prozent). Die
Verluste beliefen sich auf 345 Millionen Euro (97,6 Prozent).
NRW: 27,1 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen
im ersten Quartal 2024 Düsseldorf/Duisburg, 12. Juni 2024 - Im
ersten Quartal 2024 haben die nordrhein-westfälischen Amtsgerichte
1 313 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Wie Information und
Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt,
waren das 27,1 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (Januar bis
März 2023: 1 033 Verfahren). Die Höhe der voraussichtlichen
Forderungen der Unternehmensinsolvenzen summierte sich im ersten
Quartal 2024 auf 3,7 Milliarden Euro und war damit fast genauso hoch
wie im Vorjahresquartal. Berücksichtigt wurden alle Forderungen, die
von den Gläubigern bis zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an das
Statistische Landesamt bei den Amtsgerichten angemeldet wurden.
Zum Zeitpunkt der Übermittlung waren
15 472 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer
Unternehmensinsolvenz betroffen; damit hat sich die Zahl im
Vergleich zum Vorjahresquartal nahezu halbiert (Januar bis
März 2023: 29 62 Beschäftigte). Ursächlich insbesondere für den
Rückgang der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer war eine
geringere Zahl von Insolvenzanträgen wirtschaftlich bedeutender
Unternehmen und Unternehmensketten.
Die meisten gemeldeten
Insolvenzverfahren gab es von Januar bis März 2024 mit 240 Verfahren
im Wirtschaftsbereich &bquo;Handel; Instandhaltung und Reparatur von
KFZ”. Gegenüber dem Vorjahresquartal war das ein Anstieg von
31,1 Prozent (Januar bis März 2023: 183 Verfahren). Nach ersten
Auswertungen gab es bei den betroffenen Beschäftigten in diesem
Wirtschaftsbereich jedoch den größten Rückgang.
Wie das
Statistische Landesamt weiter mitteilt, stieg im ersten Quartal 2024
auch die Zahl der beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren in
Nordrhein-Westfalen auf 4 401. Hierzu zählen die Verfahren von
Arbeitnehmer(inne)n, Rentner(inne)n und Erwerbslosen. Für das erste
Quartal meldeten die Amtsgerichte 7,9 Prozent mehr
Verbraucherinsolvenzverfahren als im ersten Quartal 2023 (damals:
4 080 Verfahren). Die voraussichtlichen Forderungen der
Verbraucherinsolvenzen waren mit 198 Millionen Euro um 9,2 Prozent
höher als im Vorjahresquartal (damals: 181 Millionen Euro).
Neben den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen gab es im
ersten Quartal 2024 noch 1 365 weitere gemeldete Insolvenzverfahren
von übrigen Schuldner(inne)n. Insgesamt war die Zahl der gemeldeten
Insolvenzverfahren im ersten Quartal 2024 mit 7 079 um 12,1 Prozent
höher als im Vorjahresquartal (Januar bis März 2023: 6 317
Verfahren). Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im
ersten Quartal 2024 auf 4,3 Milliarden Euro und waren damit um
6,7 Prozent höher als im entsprechenden Vorjahresquartal (Januar bis
März 2023: 4,0 Milliarden Euro).
Damit lag die Zahl der
Insolvenzverfahren insgesamt 5,1 Prozent über dem Vorkrisenniveau
von 2019 (Januar bis März 2019: 6 734). Die Zahl der gemeldeten
Unternehmensinsolvenzen war um 9,8 Prozent niedriger als im ersten
Quartal 2019 (Damals: 1 455). Die Zahl der gemeldeten
Verbraucherinsolvenzen lag mit 2,3 Prozent über dem Niveau von 2019
(Januar bis März 2019: 4 303).
NRW:
Unternehmensinsolvenzen in 2.2024 um gut 30% gestiegen – weniger
betroffene Beschäftigte als 2.2023 Düsseldorf/Duisburg, 13. April 2024 -
Für Februar 2024 haben die Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen 456
beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Wie Information und
Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand
vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 30,7 Prozent mehr als im
Februar 2023 (damals: 349 Verfahren). Gegenüber dem Vormonat gab es
einen Anstieg um 9,4 Prozent (Januar 2024: 417 Verfahren).
Die Zahl der von einer Unternehmensinsolvenz betroffenen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer war im Februar 2024 mit 3 963
Beschäftigten um 83,1 Prozent niedriger als im entsprechenden
Vorjahresmonat (Februar 2023: 23 461 Beschäftigte). Damals hatte es
eine erhöhte Zahl von gemeldeten Insolvenzanträgen wirtschaftlich
bedeutender Unternehmen und Unternehmensketten gegeben. Im Vergleich
zum Vormonat (Januar 2024: 9 373 Beschäftigte) lag der Rückgang der
betroffenen Beschäftigten bei 57,7 Prozent.
Wie das
Statistische Landesamt weiter mitteilt, stieg auch die Zahl der
beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren in NRW auf 1 375
Verfahren; hierzu zählen die Verfahren von Arbeitnehmer(inne)n,
Rentner(inne)n und Erwerbslosen. Für Februar 2024 meldeten die
Amtsgerichte 10,4 Prozent mehr solcher Anträge als für Februar 2023
(damals: 1 245 Verfahren). Im Vergleich zum Vormonat (Januar 2024:
1 387 Verfahren) gab es einen Rückgang von 0,9 Prozent. Neben den
Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen gab es im Februar 2024 noch
449 weitere gemeldete Insolvenzverfahren von übrigen Schuldnerinnen
und Schuldnern.
Die Gesamtzahl der gemeldeten
Insolvenzverfahren in NRW war im Februar 2024 mit 2 280 Verfahren um
15,9 Prozent höher als im entsprechenden Vorjahresmonat (Februar
2023: 1 967 Verfahren) und um 2,0 Prozent höher als im Vormonat
(Januar 2024: 2 235 Verfahren). Damit lag die Zahl der
Insolvenzverfahren insgesamt 8,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau
von 2019 (Monatsdurchschnitt 2019: 2 100 Verfahren). Die Zahl der
gemeldeten Unternehmensinsolvenzen war um 2,2 Prozent höher als im
Jahr 2019 (Monatsdurchschnitt Unternehmen: 446 Verfahren) und die
Zahl der gemeldeten Verbraucherinsolvenzen lag mit 4,5 Prozent über
dem Niveau von 2019 (Monatsdurchschnitt Verbraucher: 1 316
Verfahren).
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