Düsseldorf/Duisburg, 27. Mai 2024 - Die
effektiven Bruttomonatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sind in Nordrhein-Westfalen im ersten Quartal 2024 real
– also preisbereinigt – um 3,0 Prozent höher gewesen als im
Vorjahreszeitraum. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, übertraf
der Anstieg der Nominallöhne (+5,7 Prozent) den der
Verbraucherpreise (+2,7 Prozent). Beginnend mit dem zweiten Quartal
2023 konnte somit vier Quartale in Folge ein Anstieg der Reallöhne
verzeichnet werden.
Ab sofort werden Ergebnisse
für die Gesamtwirtschaft ausgewiesen Durch
Einbeziehung des Wirtschaftsabschnitts A „Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei” werden ab dem ersten Quartal 2023 Ergebnisse für die
Gesamtwirtschaft ausgewiesen und nicht mehr wie bisher
ausschließlich für das Produzierende Gewerbe und den
Dienstleistungsbereich. Die Ergebnisse unterscheiden sich daher
geringfügig von früheren Veröffentlichungen.
IT.NRW als
Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und
objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als
300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der
zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen
wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige
statistische Daten dienen als Grundlage für politische,
wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der
Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Eine lange Zeitreihe zu Nominal- und Reallöhnen in NRW finden Sie
unter
https://www.it.nrw/statistik/wirtschaft-und-umwelt/arbeit/verdienste
NRW: Wie im
Vorjahr verdienten Frauen im Jahr 2023 rund 17 Prozent weniger als
Männer Düsseldorf/Duisburg, 20. Januar 2024 - Mit
einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 20,78 Euro haben
Frauen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 rund 17 Prozent
(4,34 Euro) weniger verdient als ihre männlichen Kollegen
(25,12 Euro). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, lag dieser Wert damit auf dem
Niveau des Jahres 2022. Der unbereinigte Gender Pay Gap, also der
geschlechtsspezifische Verdienstunterschied, hat sich in den letzten
drei Jahren nicht verändert. In den Vorjahren hatte er sich
kontinuierlich verringert (2015: 23 Prozent). Der unbereinigte
Gender Pay Gap ist allerdings nicht gleichzusetzen mit einer
Lohndiskriminierung weiblicher Beschäftigter in dieser Höhe, da er
keine Auskunft über die Ursachen des geschlechtsspezifischen
Verdienstabstands gibt. In seinem Wert kommen nicht nur Differenzen
in der individuellen Entlohnung zum Ausdruck, sondern vor allem
Unterschiede in den Beschäftigungsstrukturen von Frauen und Männern.
Bereinigter Gender Pay Gap in NRW 2023 bei 6 Prozent
Der Verdienstabstand ist vor allem darauf zurück zu
führen, dass Frauen in Berufen, Branchen und Anforderungsniveaus
arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Hinzu kommt, dass
60 Prozent aller Frauen in Teilzeit oder in geringfügigen
Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, die häufig geringer entlohnt
werden als Vollzeittätigkeiten. Gleiches trifft jedoch nur auf
23 Prozent der Männer zu. Werden diese Faktoren bei der
Berechnung des Lohnunterschieds zwischen Männern und Frauen
berücksichtigt, erhält man den sogenannten bereinigten Gender Pay
Gap. Dieser lag 2023 in NRW bei sechs Prozent oder umgerechnet
1,65 Euro Bruttoverdienst je Arbeitsstunde. Anders ausgedrückt,
verdienten Frauen im Durchschnitt rund sechs Prozent weniger als
männlichen Kollegen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten
und Erwerbsbiografien. Ab dem Berichtsjahr 2022 basieren die
Daten auf der neuen monatlichen Verdiensterhebung. Da
unterschiedliche Datenquellen und Erhebungsmethodiken zugrunde
liegen, sind die Ergebnisse ab dem Jahr 2022 nur eingeschränkt mit
denen der Vorjahre vergleichbar.
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