Düsseldorf/Duisburg, 8. Mai 2024 - Im Jahr
2022 gab es in Nordrhein-Westfalen 3,4 Prozent mehr Todesfälle durch
einen Schlaganfall als ein Jahr zuvor (2021: 10 059 Personen).
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt anlässlich des Tages gegen den Schlaganfall
(10. Mai 2024) mitteilt, sind 10 402 Personen an den Folgen
eines Schlaganfalles gestorben. 55,8 Prozent der an dieser
Todesursache Gestorbenen waren Frauen (4 602 Männer und 5 800
Frauen). Hirninfarkte waren im Jahr 2022 bei 3 274 Personen
(31,5 Prozent) der an den Folgen von Schlaganfällen Gestorbenen
ursächlich für den Tod. Weitere 3 142 Personen (30,2 Prozent)
starben an den Folgen von zerebrovaskulären Krankheiten und 1 723
Personen (16,6 Prozent) an nicht näher bezeichneten Schlaganfällen.
Zwei Drittel der an Schlaganfällen gestorbenen
Menschen waren 80 Jahre oder älter Schlaganfälle mit
Todesfolge traten in Nordrhein-Westfalen auch im Jahr 2022 häufiger
bei älteren als bei jüngeren Menschen auf: Zwei Drittel
(66,9 Prozent) waren 80 Jahre oder älter, 1,3 Prozent waren noch
keine 50 Jahre alt. Das durchschnittliche Sterbealter der an
einem Schlaganfall Gestorbenen lag wie auch im Jahr 2021 bei
81,8 Jahren (Männer: 79,1 Jahre, Frauen: 83,8 Jahre).
Der
Anteil von Sterbefällen durch einen Schlaganfall an allen
Gestorbenen hat sich im Land in den vergangenen Jahren weiterhin
verringert: Wurde im Jahr 2012 in NRW noch bei 6,3 Prozent der
Todesfälle ein Schlaganfall als Todesursache festgestellt, so lag
dieser Anteil im Jahr 2022 bei 4,4 Prozent (2021: 4,6 Prozent).
Niedrigste durch Schlaganfall bedingte Sterberate
verzeichnete 2022 die Stadt Köln Die kreisfreie Stadt
Köln verzeichnete 2022 die niedrigste durch Schlaganfall bedingte
Sterberate mit 41 Sterbefällen je 100 000 Einwohner. Die höchste
Rate wurde mit 83 Sterbefällen je 100 000 Einwohner für die
kreisfreie Stadt Mönchengladbach ermittelt. Landesweit starben 58
Personen von jeweils 100 000 Einwohnern an den Folgen eines
Schlaganfalles.
Das Statistische Landesamt weist darauf
hin, dass die Zuordnung der Todesursachen in der
Todesursachenstatistik auf den Angaben der den Tod bescheinigenden
Ärztinnen und Ärzte in den ausgestellten Todesbescheinigungen
basiert. Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um eine
nachweisbare Untergrenze. Im Jahr 2022 wurden für 2,0 Prozent der
Sterbefälle keine Todesbescheinigungen an das Statistische Landesamt
übermittelt. Diese Fälle wurden den ungenau oder nicht näher
bezeichneten Todesursachen (ICD-Kapitel R00-R99) zugeordnet.
Insgesamt entfielen 8,4 Prozent der Todesfälle auf diese Rubrik.
|