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Modellrechnung: Ende 2023 hatten die NRW-Kommunen 86,3 Milliarden Euro Schulden, 4.752 Euro pro Kopf
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 1. Dezember 2024 - Im Durchschnitt entfielen auf jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner 4 752 Euro an Schulden. Dieser Wert liegt über dem Bundesdurchschnitt von 4 133 Euro. Nach den Ergebnissen einer Modellrechnung waren die nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer Beteiligungen zum Jahresende 2023 beim nicht-öffentlichen Bereich mit 86,3 Milliarden Euro verschuldet.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, ergibt sich daraus eine Verschuldung von 4 752 Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner des Landes.
Zum Vergleich: Bundesweit lag die kommunale Verschuldung bei 4 133 Euro pro Kopf. Die Modellrechnung ermöglicht einen von kommunalen Ausgliederungsentscheidungen unabhängigen Vergleich, da auch die Schulden ausgegliederter Einheiten berücksichtigt werden.  

Hauptteil der kommunalen Schulden entfiel auf die Kernhaushalte  
47,7 Milliarden Euro und damit der Hauptteil der Schulden (55,3 Prozent) entfiel auf die Kernhaushalte. Mehr als jeder dritte geschuldete Euro (29,3 Milliarden Euro; 33,9 Prozent) betraf sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen. Hierbei handelt es sich um Marktproduzenten, die ihre Kosten überwiegend mit eigenen Umsätzen decken (z. B. Ver- und Entsorgungsunternehmen). Die Extrahaushalte trugen mit 9,3 Milliarden Euro (10,7 Prozent) zur Verschuldung bei. Hierzu zählen alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) dem Sektor Staat zuzurechnen sind (z. B. Bäderbetriebe und Kulturbetriebe).  

Kreisfreie Städte: Höchste Pro-Kopf-Verschuldung in Mühlheim a. d. Ruhr; niedrigste in Hamm  
Bei Betrachtung der integrierten kommunalen Schulden insgesamt hatte Mülheim a. d. Ruhr nach der Modellrechnung Ende 2023 mit 10 682 Euro die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aller kreisfreien Städte NRWs; Oberhausen (10 101 Euro) und Remscheid (8 523 Euro) folgten auf den Plätzen zwei und drei.
Die niedrigsten Schulden je Kopf wiesen bei den kreisfreien Städten Hamm (3 196 Euro), Düsseldorf (3 266 Euro) und Bottrop (3 478 Euro) auf.  

Kreise: Höchste Pro-Kopf-Verschuldung im Kreis Herford; niedrigste im Kreis Olpe  
Bei einem Vergleich der Kreise hatten Ende 2023 der Kreis Herford (5 135 Euro), die Städteregion Aachen (5 047 Euro) und der Rhein-Sieg-Kreis (5 031 Euro) die höchste Pro-Kopf-Verschuldung.
Die niedrigsten Schulden je Einwohnerin bzw. Einwohner auf Kreisebene wiesen die Kreise Olpe (1 025 Euro), Coesfeld (1 230 Euro) und Heinsberg (1 448 Euro) auf. Hierbei wurden die Schulden der kreisangehörigen Gemeinden und der Kreisverwaltungen in Summe betrachtet.  

Detaillierte Ergebnisse deutschlandweit auf Gemeindeebene und methodische Erläuterungen enthält der als Bund-Länder-Veröffentlichung erscheinende Tabellenband „Integrierte Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände” unter https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/integrierte-schulden-der-gemeinden-und-gemeindeverbaende für 2023.
Dieser steht im gemeinsamen Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter https://www.statistikportal.de/de zum Download zur Verfügung.

Eckwerte zur Modellrechnung für NRW sind in unserem Statististiangebot unter https://statistik.nrw/gesellschaft-und-staat/oeffentliche-finanzen-und-steuern/oeffentliche-finanzen/integrierte-kommunale-schulden-beim-nicht-oeffentlichen-bereich verfügbar.  

Erweiterte Definition kommunaler Schulden für die Modellrechnung  
Bei der Berechnung wurde eine erweiterte Definition kommunaler Schulden zugrunde gelegt: Berücksichtigung fanden die Schulden der kommunalen Kernhaushalte und anteilmäßig die Schulden der öffentlichen Unternehmen, an denen die Gemeinden mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind. Das können sowohl Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform sein (Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts) als auch öffentliche Unternehmen in privater Rechtsform. Es wurden nur solche Unternehmen in privater Rechtsform berücksichtigt, an denen die öffentliche Hand zu mehr als 50 Prozent beteiligt ist.  

Der auf Basis der Beteiligungsverhältnisse errechnete aggregierte kommunale Schuldenstand unter https://www.it..nrw/nrw-kommunale-verschuldung-in-den-kernhaushalten-stieg-2023 ist nicht vergleichbar mit den im Juli 2024 veröffentlichten Ergebnissen zu den kommunalen Schulden für Ende 2023. Diese beziehen sich ausschließlich auf die kommunalen Kernhaushalte und Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform.  

Es werden ausschließlich die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich (Kreditinstitute, sonstiger inländischer und ausländischer Bereich) in die Berechnung einbezogen. Schulden von nicht-mehrheitlich öffentlich bestimmten Einheiten beziehungsweise von Einheiten mit Sitz im Ausland werden statistisch nicht erhoben und gehen daher nicht in die Modellrechnung ein.  

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass im Jahr 2023 für eine Reihe von Gemeinden, Kreisverwaltungen und kommunalen Unternehmen aufgrund von technischen Problemen infolge eines Cyberangriffs bei einem kommunalen IT-Dienstleister in Südwestfalen keine Meldungen vorlagen. Bei den betroffenen Berichtseinheiten wurden entweder die Schulden der vierteljährlichen Schuldenstatistik oder die des Vorjahres imputiert. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.it.nrw/cyberangriff-suedwestfalen-auswirkungen-auf-die-statistik      



NRW: Kommunale Verschuldung in den Kernhaushalten stieg 2023 um 3,2 Prozent auf 49,3 Milliarden Euro
Düsseldorf/Duisburg, 15. Juli 2024 - Die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände in den Kernhaushalten Nordrhein-Westfalens beliefen sich Ende 2023 auf rund 49,3 Milliarden Euro. Das waren 3,2 Prozent mehr als im Jahr zuvor (31.12.2022: 47,7 Milliarden Euro).
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, ergab sich damit rein rechnerisch eine Verschuldung von 2 715 Euro pro Kopf (2022: 2 637 Euro).

Oberhausen, Mülheim an der Ruhr und Bonn hatten 2023 die höchste Pro-Kopf-Verschuldung in den Kernhaushalten  
Im regionalen Vergleich zeigten sich für Ende 2023 Unterschiede bei der Pro-Kopf-Verschuldung in den Kernhaushalten.
Bei den kreisfreien Städten und Kreisen wurden für Oberhausen (9 419 Euro), Mülheim an der Ruhr (9 312 Euro) und Bonn (6 125 Euro) die höchsten Schulden pro Kopf ermittelt.
Landesweit die niedrigsten Werte ergaben sich für Düsseldorf (542 Euro) und die Kreise Olpe (632 Euro) und Gütersloh (661 Euro).
Die Schulden der Kreise enthalten die Verbindlichkeiten der Kreisverwaltungen und kreisangehörigen Gemeinden.  

Schulden der Kernhaushalte setzten sich zu 42,3 Prozent aus Kassenkrediten und Wertpapierschulden zur Liquiditätssicherung und zu 57,7 Prozent aus Verbindlichkeiten zu Investitionszwecken zusammen  
Die Schulden der Kernhaushalte setzten sich Ende 2023 zu 42,3 Prozent aus Kassenkrediten und Wertpapierschulden zur Liquiditätssicherung und zu 57,7 Prozent aus Verbindlichkeiten zu Investitionszwecken zusammen.
Die Schulden zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe waren mit 20,9 Milliarden Euro um 1,3 Prozent niedriger als 2022 (damals: 21,1 Milliarden Euro).
Bei den mittel- und langfristigen Krediten und Wertpapierschulden zu Investitionszwecken gab es dagegen einen Zuwachs von 7,2 Prozent auf 28,4 Milliarden Euro (31.12.2022: 26,5 Milliarden Euro).  

Hagen nutzte den überwiegenden Teil seiner Schulden zur Liquiditätssicherung – Düsseldorf für Investitionen  
Auch hinsichtlich der dominierenden Schuldenart gab es Unterschiede in den Kreisen und kreisfreien Städten: So stammte 2023 in Hagen (93,8 Prozent), Remscheid (87,5 Prozent) und Leverkusen (78,3 Prozent) der überwiegende Teil der Schulden aus Krediten zur Liquiditätssicherung.
Auf Kredite für Investitionszwecke entfiel dagegen das Gros der Schulden in Düsseldorf (100 Prozent) sowie in den Kreisen Borken (98,5 Prozent) und Gütersloh (97,0 Prozent). 

Die gesamte kommunale Verschuldung belief sich 2023 auf 63,4 Milliarden Euro  
Zu den Schulden der NRW-Kernhaushalte kamen 2023 weitere 14,1 Milliarden Euro aus Schulden der kommunalen Eigenbetriebe, der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und der kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts hinzu. Die kommunale Verschuldung belief sich bei dieser Betrachtung insgesamt auf 63,4 Milliarden Euro, das waren 3,6 Prozent mehr als Ende 2022 (damals: 61,2 Milliarden Euro).
Die Pro-Kopf-Verschuldung lag bei dieser Betrachtung bei 3 492 Euro (2022: 3 384 Euro).  

Schulden, die ein Eigenbetrieb oder eine Anstalt öffentlichen Rechts gegenüber der Trägerkommune hat, wurden in dieser Darstellung herausgerechnet. In Einzelfällen nicht auszuschließen sind Doppelzählungen, wenn Kommunen mit kommunalen Unternehmen ein Liquiditätsmanagement betreiben (Cash-Pooling).
Abweichend zu der Modellrechnung der „Integrierten Schulden” unter https://www.it.nrw/neue-modellrechnung-schulden-der-nrw-kommunen-ende-2022 werden hier als ausgegliederte Einheiten Eigenbetriebe, eigenbetriebsähnliche Einrichtungen und Anstalten öffentlichen Rechts betrachtet. Kommunale Unternehmen in privater Rechtsform und Zweckverbände werden hier nicht mit einbezogen.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass im Jahr 2023 für eine Reihe von Gemeinden, Kreisverwaltungen und kommunalen Unternehmen aufgrund von technischen Problemen infolge eines Cyberangriffs bei einem kommunalen IT-Dienstleister in Südwestfalen keine Meldungen vorlagen. Bei den betroffenen Berichtseinheiten wurden entweder die Schulden der vierteljährlichen Schuldenstatistik oder die des Vorjahres imputiert. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.it.nrw/cyberangriff-suedwestfalen-auswirkungen-auf-die-statistik.   Mit der Veröffentlichung des aktuellen Berichtsjahres ist eine Revision des Vorberichtsjahres erfolgt.