Düsseldorf/Duisburg, 1. Dezember 2024 - Im
Durchschnitt entfielen auf jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner
4 752 Euro an Schulden. Dieser Wert liegt über dem
Bundesdurchschnitt von 4 133 Euro. Nach den Ergebnissen einer
Modellrechnung waren die nordrhein-westfälischen Gemeinden und
Gemeindeverbände einschließlich ihrer Beteiligungen zum Jahresende
2023 beim nicht-öffentlichen Bereich mit 86,3 Milliarden Euro
verschuldet.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, ergibt sich daraus eine
Verschuldung von 4 752 Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner des
Landes. Zum Vergleich: Bundesweit lag die kommunale Verschuldung
bei 4 133 Euro pro Kopf. Die Modellrechnung ermöglicht einen von
kommunalen Ausgliederungsentscheidungen unabhängigen Vergleich, da
auch die Schulden ausgegliederter Einheiten berücksichtigt werden.
Hauptteil der kommunalen Schulden entfiel auf die
Kernhaushalte 47,7 Milliarden Euro und damit der
Hauptteil der Schulden (55,3 Prozent) entfiel auf die Kernhaushalte.
Mehr als jeder dritte geschuldete Euro (29,3 Milliarden Euro;
33,9 Prozent) betraf sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen und
Unternehmen. Hierbei handelt es sich um Marktproduzenten, die ihre
Kosten überwiegend mit eigenen Umsätzen decken (z. B. Ver- und
Entsorgungsunternehmen). Die Extrahaushalte trugen mit
9,3 Milliarden Euro (10,7 Prozent) zur Verschuldung bei. Hierzu
zählen alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die
nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher
Gesamtrechnungen (ESVG) dem Sektor Staat zuzurechnen sind (z. B.
Bäderbetriebe und Kulturbetriebe).
Kreisfreie
Städte: Höchste Pro-Kopf-Verschuldung in Mühlheim a. d. Ruhr;
niedrigste in Hamm Bei Betrachtung der integrierten
kommunalen Schulden insgesamt hatte Mülheim a. d. Ruhr nach der
Modellrechnung Ende 2023 mit 10 682 Euro die höchste
Pro-Kopf-Verschuldung aller kreisfreien Städte NRWs; Oberhausen
(10 101 Euro) und Remscheid (8 523 Euro) folgten auf den Plätzen
zwei und drei. Die niedrigsten Schulden je Kopf wiesen bei den
kreisfreien Städten Hamm (3 196 Euro), Düsseldorf (3 266 Euro) und
Bottrop (3 478 Euro) auf.
Kreise: Höchste
Pro-Kopf-Verschuldung im Kreis Herford; niedrigste im Kreis Olpe
Bei einem Vergleich der Kreise hatten Ende 2023 der Kreis
Herford (5 135 Euro), die Städteregion Aachen (5 047 Euro) und der
Rhein-Sieg-Kreis (5 031 Euro) die höchste Pro-Kopf-Verschuldung.
Die niedrigsten Schulden je Einwohnerin bzw. Einwohner auf
Kreisebene wiesen die Kreise Olpe (1 025 Euro), Coesfeld
(1 230 Euro) und Heinsberg (1 448 Euro) auf. Hierbei wurden die
Schulden der kreisangehörigen Gemeinden und der Kreisverwaltungen in
Summe betrachtet.
Detaillierte Ergebnisse deutschlandweit
auf Gemeindeebene und methodische Erläuterungen enthält der als
Bund-Länder-Veröffentlichung erscheinende Tabellenband „Integrierte
Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände” unter
https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/integrierte-schulden-der-gemeinden-und-gemeindeverbaende
für 2023. Dieser steht im gemeinsamen Statistikportal der
Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter
https://www.statistikportal.de/de zum Download zur Verfügung.
Eckwerte zur Modellrechnung für NRW sind in unserem
Statististiangebot unter
https://statistik.nrw/gesellschaft-und-staat/oeffentliche-finanzen-und-steuern/oeffentliche-finanzen/integrierte-kommunale-schulden-beim-nicht-oeffentlichen-bereich
verfügbar.
Erweiterte Definition kommunaler
Schulden für die Modellrechnung Bei der Berechnung
wurde eine erweiterte Definition kommunaler Schulden zugrunde
gelegt: Berücksichtigung fanden die Schulden der kommunalen
Kernhaushalte und anteilmäßig die Schulden der öffentlichen
Unternehmen, an denen die Gemeinden mittelbar oder unmittelbar
beteiligt sind. Das können sowohl Unternehmen in
öffentlich-rechtlicher Rechtsform sein (Eigenbetriebe,
Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts) als auch öffentliche
Unternehmen in privater Rechtsform. Es wurden nur solche Unternehmen
in privater Rechtsform berücksichtigt, an denen die öffentliche Hand
zu mehr als 50 Prozent beteiligt ist.
Der auf Basis der
Beteiligungsverhältnisse errechnete aggregierte kommunale
Schuldenstand unter
https://www.it..nrw/nrw-kommunale-verschuldung-in-den-kernhaushalten-stieg-2023
ist nicht vergleichbar mit den im Juli 2024 veröffentlichten
Ergebnissen zu den kommunalen Schulden für Ende 2023. Diese beziehen
sich ausschließlich auf die kommunalen Kernhaushalte und Unternehmen
in öffentlich-rechtlicher Rechtsform.
Es werden
ausschließlich die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich
(Kreditinstitute, sonstiger inländischer und ausländischer Bereich)
in die Berechnung einbezogen. Schulden von nicht-mehrheitlich
öffentlich bestimmten Einheiten beziehungsweise von Einheiten mit
Sitz im Ausland werden statistisch nicht erhoben und gehen daher
nicht in die Modellrechnung ein.
Das Statistische
Landesamt weist darauf hin, dass im Jahr 2023 für eine Reihe von
Gemeinden, Kreisverwaltungen und kommunalen Unternehmen aufgrund von
technischen Problemen infolge eines Cyberangriffs bei einem
kommunalen IT-Dienstleister in Südwestfalen keine Meldungen
vorlagen. Bei den betroffenen Berichtseinheiten wurden entweder die
Schulden der vierteljährlichen Schuldenstatistik oder die des
Vorjahres imputiert. Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.it.nrw/cyberangriff-suedwestfalen-auswirkungen-auf-die-statistik
NRW: Kommunale
Verschuldung in den Kernhaushalten stieg 2023 um 3,2 Prozent auf
49,3 Milliarden Euro Düsseldorf/Duisburg, 15. Juli 2024 - Die
Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände in den Kernhaushalten
Nordrhein-Westfalens beliefen sich Ende 2023 auf rund
49,3 Milliarden Euro. Das waren 3,2 Prozent mehr als im Jahr zuvor
(31.12.2022: 47,7 Milliarden Euro). Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, ergab sich
damit rein rechnerisch eine Verschuldung von 2 715 Euro pro Kopf
(2022: 2 637 Euro).
Oberhausen, Mülheim an der Ruhr
und Bonn hatten 2023 die höchste Pro-Kopf-Verschuldung in den
Kernhaushalten Im regionalen Vergleich zeigten sich
für Ende 2023 Unterschiede bei der Pro-Kopf-Verschuldung in den
Kernhaushalten. Bei den kreisfreien Städten und Kreisen wurden
für Oberhausen (9 419 Euro), Mülheim an der Ruhr (9 312 Euro) und
Bonn (6 125 Euro) die höchsten Schulden pro Kopf ermittelt.
Landesweit die niedrigsten Werte ergaben sich für Düsseldorf
(542 Euro) und die Kreise Olpe (632 Euro) und Gütersloh (661 Euro).
Die Schulden der Kreise enthalten die Verbindlichkeiten der
Kreisverwaltungen und kreisangehörigen Gemeinden.
Schulden der Kernhaushalte setzten sich zu 42,3 Prozent aus
Kassenkrediten und Wertpapierschulden zur Liquiditätssicherung und
zu 57,7 Prozent aus Verbindlichkeiten zu Investitionszwecken
zusammen Die Schulden der Kernhaushalte setzten sich
Ende 2023 zu 42,3 Prozent aus Kassenkrediten und Wertpapierschulden
zur Liquiditätssicherung und zu 57,7 Prozent aus Verbindlichkeiten
zu Investitionszwecken zusammen. Die Schulden zur Überbrückung
kurzfristiger Liquiditätsengpässe waren mit 20,9 Milliarden Euro um
1,3 Prozent niedriger als 2022 (damals: 21,1 Milliarden Euro).
Bei den mittel- und langfristigen Krediten und Wertpapierschulden zu
Investitionszwecken gab es dagegen einen Zuwachs von 7,2 Prozent auf
28,4 Milliarden Euro (31.12.2022: 26,5 Milliarden Euro).
Hagen nutzte den überwiegenden Teil seiner Schulden zur
Liquiditätssicherung – Düsseldorf für Investitionen
Auch hinsichtlich der dominierenden Schuldenart gab es Unterschiede
in den Kreisen und kreisfreien Städten: So stammte 2023 in Hagen
(93,8 Prozent), Remscheid (87,5 Prozent) und Leverkusen
(78,3 Prozent) der überwiegende Teil der Schulden aus Krediten zur
Liquiditätssicherung. Auf Kredite für Investitionszwecke entfiel
dagegen das Gros der Schulden in Düsseldorf (100 Prozent) sowie in
den Kreisen Borken (98,5 Prozent) und Gütersloh (97,0 Prozent).
Die gesamte kommunale Verschuldung belief sich 2023 auf
63,4 Milliarden Euro Zu den Schulden der
NRW-Kernhaushalte kamen 2023 weitere 14,1 Milliarden Euro aus
Schulden der kommunalen Eigenbetriebe, der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen und der kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts
hinzu. Die kommunale Verschuldung belief sich bei dieser Betrachtung
insgesamt auf 63,4 Milliarden Euro, das waren 3,6 Prozent mehr als
Ende 2022 (damals: 61,2 Milliarden Euro). Die
Pro-Kopf-Verschuldung lag bei dieser Betrachtung bei 3 492 Euro
(2022: 3 384 Euro).
Schulden, die ein Eigenbetrieb oder
eine Anstalt öffentlichen Rechts gegenüber der Trägerkommune hat,
wurden in dieser Darstellung herausgerechnet. In Einzelfällen nicht
auszuschließen sind Doppelzählungen, wenn Kommunen mit kommunalen
Unternehmen ein Liquiditätsmanagement betreiben (Cash-Pooling).
Abweichend zu der Modellrechnung der „Integrierten Schulden” unter
https://www.it.nrw/neue-modellrechnung-schulden-der-nrw-kommunen-ende-2022
werden hier als ausgegliederte Einheiten Eigenbetriebe,
eigenbetriebsähnliche Einrichtungen und Anstalten öffentlichen
Rechts betrachtet. Kommunale Unternehmen in privater Rechtsform und
Zweckverbände werden hier nicht mit einbezogen.
Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass im Jahr 2023 für eine
Reihe von Gemeinden, Kreisverwaltungen und kommunalen Unternehmen
aufgrund von technischen Problemen infolge eines Cyberangriffs bei
einem kommunalen IT-Dienstleister in Südwestfalen keine Meldungen
vorlagen. Bei den betroffenen Berichtseinheiten wurden entweder die
Schulden der vierteljährlichen Schuldenstatistik oder die des
Vorjahres imputiert. Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.it.nrw/cyberangriff-suedwestfalen-auswirkungen-auf-die-statistik.
Mit der Veröffentlichung des aktuellen Berichtsjahres ist eine
Revision des Vorberichtsjahres erfolgt.
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