Düsseldorf/Duisburg, 9. März 2024 - Die Zahl
der Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden ist im
Zehnjahresvergleich um 55,0 Prozent zurückgegangen. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, wurden 12 397 junge Menschen im Jahr 2022 von
Gerichten in NRW verurteilt, darunter waren 5 028 Jugendliche unter
18 Jahren und 7 369 Heranwachsende im Alter von 18 bis unter
21 Jahren. Im Jahr 2012 hatte es 27 538 Verurteilungen gegeben
(11 309 Jugendliche und 16 229 Heranwachsende). Die Zahl der
Verurteilungen von Erwachsenen (ab 21 Jahre) sank im Vergleich dazu
im selben Zeitraum lediglich um 14,1 Prozent.
Die
meisten verurteilten Jugendlichen und Heranwachsenden 2022 waren
männlich Im Jahr 2022 waren bei den Jugendlichen und
Heranwachsenden 82,4 Prozent der Verurteilten männlich und
17,6 Prozent weiblich. Die Zahl der Verurteilungen hat sich bei
beiden Geschlechtern im Zehnjahresvergleich ähnlich entwickelt.
Während es im Jahr 2012 insgesamt 22 312 männliche Verurteilte
gegeben hatte, waren es im Jahr 2022 nur noch 10 211
(−54,2 Prozent). Bei den weiblichen Verurteilten gab es im
Zehnjahresvergleich einen Rückgang von 5 226 auf 2 186
(−58,2 Prozent).
Die verschiedenen Straftaten, nach denen
Personen verurteilt werden, werden sog. Hauptdeliktsgruppen
zugeordnet. Jugendliche und Heranwachsende wurden im Jahr 2022
am häufigsten wegen „anderen Straftaten gegen die Person (außer im
Straßenverkehr)” (22,4 Prozent), „anderen Vermögens- und
Eigentumsdelikten” (18,9 Prozent) und „Diebstahl und Unterschlagung”
(17,6 Prozent) verurteilt.
Den größten Rückgang gab es im
Zehnjahresvergleich in der Hauptdeliktsgruppe „Diebstahl und
Unterschlagung”. Die Zahl der Verurteilungen von Jugendlichen und
Heranwachsenden sank von 6 784 im Jahr 2012 auf 2 188 Verurteilungen
im Jahr 2022 (−67,7 Prozent). In der Hauptdeliktsgruppe „Andere
Vermögens- und Eigentumsdelikte” hatte es im Jahr 2012 insgesamt
6 138 verurteilte Jugendliche und Heranwachsende gegeben. Im Jahr
2022 waren es nur noch 2 346 verurteilte Personen (−61,8 Prozent).
Auch in den anderen Hauptdeliktsgruppen ging die Zahl der
Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden zurück.
Lediglich in der Hauptdeliktsgruppe „Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung” stieg die Zahl der Verurteilungen von 214 (2012)
auf 413 Verurteilungen (2022). Dieser Hauptdeliktsgruppe sind jedoch
2022 nur 3,3 Prozent der Verurteilungen der Jugendlichen und
Heranwachsenden zuzuordnen.
Mehr Ergebnisse der
Strafverfolgungsstatistik liefert die Web-Anwendung „Strafverfolgung
NRW interaktiv”, die ausgewählte Daten zu den durch die
nordrhein-westfälischen Strafgerichte rechtskräftig ab- und
verurteilten Personen im Zeitvergleich visualisiert. In der
Anwendung sind nun auch Daten zu den Verurteilten nach
Hauptdeliktsgruppen enthalten. Nutzende können z. B. betrachten, wie
sich die Zahl der Verurteilungen von Jugendlichen, Heranwachsenden
und Erwachsenen in den verschiedenen Hauptdeliktsgruppen entwickelt
hat. Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass als
Jugendliche Personen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren zählen, für
die die Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes gelten.
Heranwachsende sind Personen im Alter von 18 bis unter 21 Jahren,
die sowohl nach Jugendstrafrecht als auch nach allgemeinem
Strafrecht verurteilt werden können. Erwachsene sind Personen vom
vollendeten 21. Lebensjahr an.
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