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Düsseldorf/Duisburg, 12. November 2025 - Im
Jahr 2024 summierten sich die Kosten der 316 nordrhein-westfälischen
Krankenhäuser für die stationäre Krankenhausversorgung auf rund
30,2 Milliarden Euro.
Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das
7,7 % mehr als ein Jahr zuvor. Zusammen mit den Kosten für
nichtstationäre Leistungen ergaben sich für die
Krankenhausversorgung Kosten in Höhe von rund 35,6 Milliarden Euro;
das waren 7,0 % mehr als 2023. Die Zahl der vollstationären
Behandlungsfälle ist im selben Zeitraum um 1,8 % gestiegen.
Die Kosten je Behandlungsfall erneut gestiegen
Die Pro-Kopf-Kosten waren 2024 um 391 Euro bzw. 5,8 % höher
als ein Jahr zuvor: Umgerechnet auf alle rund 4,3 Millionen
vollstationär versorgten Patientinnen und Patienten lagen die
durchschnittlichen Kosten bei 7.082 Euro je Behandlungsfall. Bei
29,3 Millionen vollstationären Berechnungs- bzw. Belegungstagen im
Jahr 2024 ergaben sich für einen Krankenhaustag durchschnittliche
Kosten in Höhe von 1.029 Euro. Damit kostete ein Belegungstag im
Schnitt 72 Euro bzw. 7,5 % mehr als im Jahr 2023.
Knapp zwei Drittel der Gesamtkosten entfielen auf das Personal, mehr
als ein Drittel waren Sachkosten Die Personalkosten
der NRW-Krankenhäuser hatten mit 22,1 Milliarden Euro im Jahr 2024,
wie auch in den Jahren zuvor, einen Anteil von nahezu zwei Dritteln
(62,0 %) an den Gesamtkosten. Mit 36,4 % machten Sachkosten gut ein
Drittel der Gesamtkosten aus. Die restlichen 1,6 % entfielen auf
Kosten für Ausbildungsstätten, Zinsen und ähnliche Aufwendungen
sowie Steuern.
Die Statistik zum Kostennachweis
der Krankenhäuser erhebt jährlich die angefallenen Kosten
der Krankenhäuser differenziert nach den einzelnen Kostenarten. Es
wurden die 316 nach § 108 SGB V zugelassenen,
nordrhein-westfälischen Krankenhäuser ausgewertet, die im gemäß §
293 Abs. 6 SGB V geführten Standortverzeichnis enthalten und
berechtigt sind, Leistungen für die gesetzlichen Krankenkassen zu
erbringen. Gegenüber Berichtsjahr 2023 wurden 5 private Kliniken
(mit etwa 150 Betten) aus dem Datenbestand gestrichen, die diesem
Kriterium nicht entsprochen haben.
NRW: Preise für
Dienstleistungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen um 7,6 %
gestiegen Düsseldorf/Duisburg, 12. August 2025 - Die
Preise für Dienstleistungen in Altenwohnheimen und
Pflegeeinrichtungen sind im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum
ersten Halbjahr 2024 um 7,6 % gestiegen. Wie Information und
Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt auf Basis
von Daten des Verbraucherpreisindex (Basis 2020 = 100) mitteilt,
erhöhten sich dabei die Preise für die stationäre Pflege gesetzlich
versicherter Personen um 8,9 % und die für privat versicherte
Personen um 8,0 %. Die Aufwendungen für Altenwohnheime oder
betreutes Wohnen stiegen indes um 4,9 %.
Preise
für stationäre Pflege privat Versicherter im Fünfjahresvergleich um
21,2 % gestiegen Im Fünfjahresvergleich zeigt sich,
dass die Preise für die stationäre Pflege gesetzlich Versicherter
zwischen 2020 und 2024 um 12,9 % gestiegen sind. Der höchste
Preisanstieg zum Vorjahr wurde dabei im Jahr 2024 gemessen
(+10,5 %). Zwischen den Jahren 2021 und 2022 kam es zu einem
Preisrückgang, maßgeblich dafür war die Pflegereform 2021. Die
Preise für die stationäre Pflege privat Versicherter stieg zwischen
2020 und 2024 mit 21,2 % überdurchschnittlich stark an. Zum
Vergleich: Die Preise für Dienstleistungen in Altenwohnheimen und
Pflegeeinrichtungen insgesamt erhöhten sich um 13,9 %.
Jährliche Rentenanpassung führt zu Preisanstieg bei
stationärer Pflege gesetzlich Versicherter Im Juli
2025 verzeichneten die Preise für die stationäre Pflege gesetzlich
Versicherter einen Anstieg von 0,9 % im Vergleich zum Vormonat.
Dieser Anstieg steht u. a. im Zusammenhang mit der jährlich zum
1. Juli stattfindenden Rentenanpassung, wodurch die zu zahlenden
Eigenanteile gestiegen sind. Neben den jährlichen Rentenanpassungen
spielen bei der stationären Pflege gesetzlich Versicherter auch
weitere Faktoren wie Sozialhilfezuschüsse bei der Preisentwicklung
eine Rolle. Bei der stationären Pflege privat Versicherter haben
Sozialleistungen hingegen keinerlei direkten Einfluss auf die
Preisänderungen.
Grundlage für diese
Pressemitteilung ist der Verbraucherpreisindex (Basisjahr
2020 = 100). Die Daten stammen aus den monatlichen Preiserhebungen
der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, auf deren Basis
der Verbraucherpreisindex monatlich fortgeschrieben wird. Für
Auswertungen können verschiedene Zeiträume betrachtet werden:
Übliche Vergleiche sind die prozentualen Veränderungen zum
Vorjahresmonat (z. B. Januar 2025 mit Januar 2024) oder zwischen
zwei aufeinander folgenden Monaten (z. B. Februar 2025 mit Januar
2025). Nach Vorliegen der Dezemberergebnisse wird darüber hinaus der
Jahresdurchschnittswert berechnet. Auf Grundlage dieses
Durchschnitts kann die Preisentwicklung verschiedener Jahre
miteinander verglichen werden (z. B. zwischen den Jahren 2020 und
2024). Zudem sind Vergleiche anderer Zeiträume möglich, wie z. B.
die der Halbjahresdurchschnittswerte. Diese werden auf Grundlage der
Monate Januar bis Juni bzw. Juli bis Dezember berechnet.
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