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				   | Land senkt die Hürden für Volksbegehren |  
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					Innenminister Jäger: "Instrumente unmittelbarer 
					politischer Einflussnahme tragen dazu bei, dass Demokratie 
					lebendig bleibt"
 Düsseldorf/Duisburg 22. Dezember 2011 - Für die Bürgerinnen 
					und Bürger in NRW wird es künftig einfacher, sich auf 
					Landesebene unmittelbar an der politischen Willensbildung zu 
					beteiligen: Der nordrhein-westfälische Landtag hat jetzt ein 
					Gesetz beschlossen, das die formalen Hürden für 
					Volksbegehren senkt.
 „Volksbegehren eröffnen den Bürgerinnen und Bürgern in NRW 
					die Möglichkeit, den Gesetzgeber auf direktem Wege zu einem 
					konkreten Gesetzesvorhaben zu veranlassen“, erklärte 
					Innenminister Ralf Jäger heute (22.12.) in Düsseldorf. „Als 
					Instrument unmittelbarer politischer Einflussnahme tragen 
					sie dazu bei, dass Demokratie lebendig bleibt.“
 Für ein wirksames Volksbegehren müssen die Initiatoren in 
					NRW Unterstützungsunterschriften von etwa einer Million 
					Stimmberechtigten vorlegen. Das verabschiedete Gesetz 
					erleichtert die Unterschriftensammlung: So wird die Frist 
					für deren Erfassung in amtlichen Listen von bisher acht auf 
					achtzehn Wochen verlängert. Daneben wird eine freie 
					Unterschriftensammlung zugelassen, für die den Initiatoren 
					ein ganzes Jahr zur Verfügung steht.
 „Diese Erleichterungen machen es künftig einfacher, die 
					notwendige Unterstützung für das eigene Anliegen zu finden“, 
					erklärte der Minister.
 Die kurze Eintragungsfrist und der zwingende Gang zum Amt 
					hätten in der Vergangenheit für viele eine hohe Hemmschwelle 
					dargestellt. Laut Jäger sind die neuen Erleichterungen ein 
					erster Schritt, Volksbegehren zu vereinfachen.
 „Unser mittelfristiges Ziel muss es bleiben, auch die hohe 
					Unterschriftenhürde zu senken“, betonte der Minister. Das 
					derzeit geforderte Quorum von etwa einer Million Stimmen sei 
					zu groß. Absenken lässt sich das Quorum aber nur durch eine 
					Änderung der nordrhein-westfälischen Verfassung.
 „Dafür ist ein breiter parlamentarischer Konsens 
					erforderlich“, führte der Minister aus. „Wir werden weiter 
					daran arbeiten.“
 Seit der Übernahme der Regierungsgeschäfte im Juli 2010 
					setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass die 
					Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern 
					gestärkt werden. Anfang Dezember hatte der 
					nordrhein-westfälische Landtag die Hürden für kommunale 
					Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gesenkt. „Nicht 
					theoretische Optionen entscheiden über die Qualität von 
					Demokratie, sondern die tatsächliche Beteiligung der 
					Menschen“, betonte der Minister.
 
 
					
					Anmerkungen der Redaktion: Schon im Vorfeld des Bürgerbegehrens zur Abwahl des 
					umstrittenen Oberbürgermeisters Adolf Sauerland in Duisburg 
					war in einem Gespräch dem Minister die demokratisch wenig 
					nachvollziehbare hohe Hürde zur Abwahl eines 
					Oberbürgermeisters, die weit über der Zahl lag, die den OB 
					in Duisburg 2009 gewählt hatten, dargestellt worden. Es 
					solle keine "lex specialis" (Sauerland) geben, sagte der 
					Minister damals und konstruierte eine abenteuerliche 
					Möglichkeit.
 Es ist immer wieder erstaunlich, wie Politiker Meinungen des 
					Bürgers dermaßen falsch einschätzen. Was bleibt ist die 
					Erkenntnis, dass der stete Tropfen doch den Stein der 
					Erkenntnis höhlen kann, wobei es egal sein kann, woher diese 
					Tropfen kamen. Harald Jeschke
 
 
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					Stärkungspaktgelder werden in dieser Woche ausgezahlt |  
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					Düsseldorf/Duisburg 21. Dezember 2011 - Erstmals in der 
					Geschichte des Landes hilft die Landesregierung gezielt 34 
					Städten und Gemeinden, die überschuldet sind oder denen die 
					Überschuldung bis zum Jahr 2013 droht. Heute (21.12.) haben 
					die Kommunen ihre Bescheide von den Bezirksregierungen 
					erhalten. Morgen werden die Mittel ausgezahlt. „Wir haltenWort: Die Kommunen, deren Not am größten ist, 
					können sofort mit unserer Hilfe rechnen“, sagte 
					Kommunalminister Jäger in Düsseldorf bei der Einbringung des 
					Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2012 in den Landtag. 
					Jäger erneuerte das Versprechen der Landesregierung, die 
					Kommunen nach Kräften bei der Sanierung ihrer Haushalte zu 
					unterstützen.
 „Die Zuweisungen aus dem GFG, die alle Kommunen in 
					Nordrhein-Westfalen erhalten, sind mit 8,4 Milliarden Euro 
					so hoch wie noch nie in der Geschichte des Landes. Mit der 
					neuen Systematik sorgen wir für mehr Gerechtigkeit bei der 
					Verteilung der Gelder.“Die Modellrechnung für das GFG hatte 
					die Landesregierung bereits im Oktober bekannt gegeben, 
					damit die Kommunen besser für ihre Haushalte planen konnten.
 „Mit der zusätzlichen Unterstützung durch den Stärkungspakt 
					haben auch 34 hoch belastete Städte und Gemeinden wieder die 
					Chance, zu einer selbstbestimmten Haushaltspolitik 
					zurückzukommen“, erklärte Jäger. Die 34 
					Stärkungspakt-Kommunen haben nun die Aufgabe, mit Hilfe der 
					Landesmittel einen ausgeglichenen Haushalt zu erzielen.
 „Wir werden uns nicht damit abfinden, dass in immer mehr 
					Kommunen die Aufsichtsbehörden Haushaltsentscheidungen 
					treffen. Wir wollen die kommunale Demokratie stärken und die 
					Räte wieder in die Lage versetzen, eigenverantwortlich für 
					die Bürgerinnen und Bürger zu handeln“, machte Jäger 
					deutlich.
 80 Prozent des Geldes auf der Grundlage einer 
					finanzwissenschaftlichen Berechnung der Professoren Dr. 
					Martin Junkernheinrich und Dr. Thomas Lenk verteilt. 20 
					Prozent der Landeshilfe werden als Grundbetrag über einen 
					Einwohnerschlüssel gezahlt. Dadurch wird erreicht, dass auch 
					die kleineren Gemeinden ausreichende Leistungen aus dem 
					Stärkungspakt erhalten.
 
 
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					Raum der Stille im Landtag Nordrhein-Westfalen |  
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					Düsseldorf/Duisburg 20. Dezember 2011 - Ein Raum der Stille 
					wurde heute im Landtag Nordrhein-Westfalen feierlich seiner 
					Bestimmung übergeben. Er steht nicht nur den Abgeordneten 
					und den Beschäftigten der Fraktionen und der 
					Landtagsverwaltung, sondern auch Besucherinnen und Besuchern 
					als Ort der Nachdenklichkeit und der Besinnung zur 
					Verfügung, wie Landtagspräsident Eckhard Uhlenberg in seiner 
					Begrüßungsansprache vor geladenen Gästen sagte. Neben 
					aktuellen und ehemaligen Abgeordneten, Vertretern der 
					Landesregierung und weiteren Vertretern des öffentlichen 
					Lebens nahmen auch Rolf Krebs, Leiter des Evangelischen 
					Büros, und Martin Hülskamp, Direktor des Katholischen Büros, 
					sowie Dr. Fritz Behrens, Präsident der Kunststiftung, an der 
					Veranstaltung teil.
 Der Landtagspräsident dankte Prof. Gotthard Graubner, der 
					den Raum der Stille in Ausführung, Ausstattung und Bildern 
					künstlerisch gestaltet habe. Der international renommierte 
					Künstler habe mit zurückhaltenden bildnerischen und 
					ansprechenden architektonischen Ausdrucksmitteln einen Raum 
					geschaffen, der zu Meditation und innerer Einkehr anrege.
 
 Als Ort der Sammlung für Menschen mit ganz unterschiedlichen 
					Anschauungen sei der Raum der Stille nicht unmittelbar 
					religiös bestimmt oder gar konfessionsgebunden, stehe aber 
					natürlich allen Glaubensgemeinschaften für Gebet und 
					Begegnung offen, so Uhlenberg weiter. Der Raum der Stille 
					sei im hektischen Parlamentsbetrieb mit seiner Flut von 
					Nachrichten und Meinungen, Dokumenten und Beschlüssen, 
					Forderungen und Kontroversen ein Ort des Innehaltens. Das 
					individuelle Bedürfnis nach Abstand und Vergewisserung finde 
					hier die willkommene Chance.
 
 Biographische Angaben zu Prof. Gotthard Graubner:
 Geb.: 13. Juni 1930 in Erlbach, Vogtland
 1947 bis 1948 Studium an der Hochschule für Bildende Künste, 
					Berlin (West)
 1948 bis 1951 Dresdner Kunstakademie
 1954 bis 1959 Kunstakademie Düsseldorf
 1964 bis 1965 Kunsterzieher Lessing-Gymnasium, Düsseldorf
 1965 bis 1976 Hochschule für bildende Künste, Hamburg, bis 
					1969 Lehrauftrag,
 danach Professur
 1973 Mitglied der Akademie der Bildenden Künste in Berlin
 ab 1976 Professor für Freie Malerei, Staatliche 
					Kunstakademie Düsseldorf
 
 1988 schuf Graubner für den Amtssitz des Bundespräsidenten 
					im Schloss Bellevue in Berlin ein Gemälde. Für die 
					Protokoll- und Sitzungsräume des Bundestags kreierte er 
					einen großen, querformatigen Farbraumkörper, sogenannte 
					„Kissenbilder“.
 Graubner hat mehrere Auszeichnungen erhalten; er lebt und 
					arbeitet in Düsseldorf und auf der Museumsinsel Hombroich in 
					Neuss-Holzheim.
 
 
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					Bürgerbegehren in NRW werden einfacher  |  
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					Düsseldorf/Duisburg 9. Dezember 2011 - Bürgerinnen und 
					Bürger in NRW haben es künftig einfacher, unmittelbar an der 
					politischen Willensbildung mitzuwirken: Der 
					nordrhein-westfälische Landtag hat gestern Abend (8. 
					Dezember) beschlossen, die Hürden für kommunale 
					Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu senken. „Eine lebendige Demokratie lebt von aktiven 
					Mitwirkungsmöglichkeiten. Sie bieten die Chance, aus 
					Betroffenen Beteiligte zu machen“, betonte Kommunalminister 
					Ralf Jäger in Düsseldorf. Die Anforderungen an das 
					erforderliche Quorum für einen Bürgerentscheid wurden 
					gesenkt: Bislang war die Zustimmung von 20 Prozent der 
					Stimmberechtigten erforderlich. Künftig ist das Quorum nach 
					Größe der Städte gestaffelt. In Städten mit über 50.000 bis 
					zu 100.000 Einwohnern müssen mindestens 15 Prozent der 
					Stimmberechtigten zustimmen. Für Großstädte mit mehr als 
					100.000 Einwohnern sinkt das Quorum auf zehn Prozent der 
					Stimmberechtigten.
 „Bürgerinnen und Bürger, die ein Bürgerbegehren initiieren, 
					haben künftig eine realistische Chance, ihr Anliegen auch 
					durchzusetzen“, erklärte Jäger. Der Katalog der Themen, über 
					die ein Bürgerbegehren bisher unzulässig war, wurde 
					bereinigt und gestrafft. So dürfen die Bürgerinnen und 
					Bürger über die Frage, ob ein Bauleitplanverfahren 
					durchgeführt wird, in Zukunft entscheiden. Sie können eine 
					erwünschte Planung anstoßen, haben aber auch die 
					Möglichkeit, eine nicht konsensfähige Planung zu verhindern. 
					„Es ist ein Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, in 
					wesentlichen Fragen städtischer Entwicklung mit zu 
					entscheiden.
 Jetzt stärken wir ihren Einfluss zu Beginn eines 
					Planungsprozesses“, führte der Minister aus. Eine weitere 
					Erleichterung liegt darin, dass der bisher erforderliche 
					Vorschlag zur Deckung der Kosten eines Bürgerbegehrens 
					entfällt.
 An seine Stelle tritt eine Kostenschätzung der Verwaltung. 
					Sie wird die nötigen Informationen über den Aufwand des 
					geplanten Vorhabens liefern. „Ich bin davon überzeugt, dass 
					die Bürgerinnen und Bürger ein gutes Gespür für die 
					finanzielle Machbarkeit von kommunalen Projekten haben“, 
					unterstrich der Minister.
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					Hilfspaket für überschuldete Städte und Gemeinden ist 
					geschnürt  |  
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					Düsseldorf/Duisburg 8. Dezember 2011 - Das 
					Stärkungspaktgesetz der Landesregierung ist heute (8. 
					Dezember) vom Landtag beschlossen worden. Für notleidende 
					Städte und Gemeinden steht damit fest, dass sie in den 
					kommenden zehn Jahren mit finanzieller Hilfe des Landes bei 
					der Sanierung ihrer Haushalte rechnen können.„Heute ist ein guter Tag für die NRW-Kommunen. Gemeinsam 
					schlagen wir einen klaren Kurs ein mit dem Ziel, die 
					kommunale Selbstverwaltung zu stärken“, betonte 
					Kommunalminister Jäger in Düsseldorf. Das Land hilft 
					überschuldeten und von Überschuldung bedrohten Städten und 
					Gemeinden mit Finanzspritzen. Hierfür werden bis zum Jahr 
					2020 insgesamt 5,85 Milliarden Euro aufgebracht. Im Gegenzug 
					müssen die Städte und Gemeinden ihre Haushalte bis zum Jahr 
					2020 sanieren. „Der Haushaltsausgleich ist machbar. Es wird 
					ein gemeinsamer Kraftakt, aber er lohnt sich“, sagte Jäger .
 
 34 Städte und Gemeinden, die bereits überschuldet sind oder 
					bis 2013 überschuldet sein werden, erhalten noch im Dezember 
					ihre ersten Zahlungen. Bis zum 30. Juni 2012 müssen sie 
					einen Haushaltssanierungsplan erstellen, der aufzeigt, wie 
					der Haushaltsausgleich mit Hilfe des Landes spätestens bis 
					zum Jahr 2016 erreicht wird. In dieser ersten Phase zahlt 
					das Land eine Konsolidierungshilfe.
 Spätestens im Jahr 2021 muss der Haushaltsausgleich ohne die 
					Konsolidierungshilfe des Landes erzielt sein. In dieser 
					zweiten Phase werden die Landesmittel schrittweise 
					reduziert. „Für Kommunen in dieser schwierigen 
					Haushaltssituation ist die Teilnahme zwingend. Im Interesse 
					aller Kommunen darf uns keine einzige Gemeinde aus dem Boot 
					kippen“, erläuterte der Kommunalminister. Gemeinden, denen 
					eine Überschuldung bis zum Jahr 2016 droht, können ihre 
					Teilnahme an der zweiten Stufe des Stärkungspakts bis zum 
					31. März 2012 beantragen. Ihre Haushaltssanierungspläne 
					müssen bis zum 30. September 2012 fertig sein. Darin muss 
					der Haushaltsausgleich mit Konsolidierungshilfe des Landes 
					bis zum Jahr 2018 dargestellt sein. Auch bei ihnen muss 
					spätestens im Jahr 2021 der Haushaltsausgleich ohne die 
					Konsolidierungshilfe des Landes erreicht werden.
 
 Ab Ende 2013 sollen die Ergebnisse des Stärkungspakts 
					überprüft werden. „Dabei werden wir entscheiden, ob es eine 
					dritte Stufe mit weiteren teilnehmenden Städten und 
					Gemeinden gibt“, erläuterte Jäger. Die Landesregierung sorgt 
					mit einem breit angelegten Aktionsplan dafür, dass die 
					Kommunen ihre Finanzen konsolidieren können. Hierfür stellte 
					sie bislang rund eine Milliarde Euro bereit.
 Kommunalminister Jäger: „Wir erwarten vom Bund, dass er auch 
					seine Verantwortung für die Kommunen stärker wahrnimmt. Er 
					muss die Kommunen beim enormen Anstieg der Soziallasten, 
					insbesondere bei der Eingliederungshilfe für behinderte 
					Menschen, finanziell unterstützen.“
 
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					Konsens hilft Kommunen aus der Schuldenfalle:
					350 Millionen Euro könnten noch in 2011 ausgezahlt werden - 
					Duisburger Anteil 51,8 Mio. Euro |  
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					Düsseldorf/Duisburg 29. November 2011 - Für die 34 
					nordrhein-westfälischen Kommunen in der größten finanziellen 
					Not könnten schon bald die ersten Mittel aus dem 
					Stärkungspakt Stadtfinanzen ausgezahlt werden. „Wenn der 
					Gesetzesentwurf mit den jetzt vorgelegten Änderungsanträgen 
					in der kommenden Woche vom Landtag beschlossen wird, kann 
					das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten“, erklärte 
					Kommunalminister Ralf Jäger heute (29. November) in 
					Düsseldorf das weitere Verfahren. 
					Die bereitgestellten 350 Millionen Euro Landesmittel würden 
					dann noch im Dezember ausgezahlt werden. „Die heutige 
					Einigung beweist: Die Landespolitik zeigt Verantwortung“, 
					sagte Jäger.
 Die Mittel aus dem Stärkungspakt, mit denen Kommunen - die 
					überschuldet sind oder denen Überschuldung droht - in den 
					kommenden Jahren rechnen können, ergeben sich aus einer 
					Modellrechnung, die der Kommunalminister vorgestellt hat.
 
					
					
 Danach bekommt die Stadt Oberhausen in den nächsten Jahren 
					65,5 Millionen Euro. Die kreisangehörige Stadt 
					Castrop-Rauxel erhält 12,7 Millionen Euro jährlich und die 
					Gemeinde Welver 405.000 Euro. Grundlage dafür ist der 
					Kompromiss, auf den sich die rot-grüne Koalition und die 
					FDP-Fraktion im Landtag geeinigt haben und der nach den 
					Worten Jägers einen „Durchbruch in der Bewältigung der 
					Finanzkrise der NRW-Kommunen“ darstellt.
 Zum ersten Mal in der Geschichte des Landes ist es jetzt 
					möglich, zielgerichtet den am stärksten verschuldeten 
					Kommunen zu helfen. Denn wer sich nicht mehr selbst aus der 
					Schuldenfalle befreien kann, der braucht Hilfe. „Wir halten 
					Wort: Die Kommunen, deren Not am größten ist, können sofort 
					mit unserer Unterstützung rechnen. Wir werden gezielt helfen 
					und nicht Geld mit der Gießkanne verteilen“, erklärte 
					Kommunalminister Jäger.
 
 Doch die Hilfen gibt es nicht ohne Gegenleistung. Wie im 
					Stärkungspakt Stadtfinanzen vorgesehen, müssen die 
					Bürgermeister und Räte ihren Beitrag leisten. „Jetzt sind 
					die Kommunen am Zug“, stellte Jäger fest. „Die Kämmerer 
					müssen Vorschläge erarbeiten, wie in Zukunft ein 
					ausgeglichener Haushalt erzielt werden kann. Dann ist der 
					Rat in der Pflicht. Denn wir setzen auf eine selbstbestimmte 
					Haushaltspolitik und die Eigenverantwortung der Kommunen“, 
					unterstrich Jäger. Beim Erarbeiten der jeweiligen 
					Konsolidierungspläne vor Ort bietet das Land zur 
					Unterstützung eine professionelle Beratung durch eine 
					Task-Force an.
 Das Konzept des Stärkungspaktes Stadtfinanzen basiert 
					wesentlich auf wissenschaftlichen Ergebnissen. So werden 80 
					Prozent des Geldes auf der Grundlage einer 
					finanzwissenschaftlichen Berechnung der Professoren Dr. 
					Martin Junkernheinrich und Dr. Thomas Lenk verteilt, die im 
					Februar 2011 ihr Gutachten „Haushaltsausgleich und 
					Schuldenabbau“ vorgelegt hatten. Das Gutachten war noch von 
					der Vorgängerregierung in Auftrag gegeben worden. 20 Prozent 
					der Landeshilfe werden als Grundbetrag über einen 
					Einwohnerschlüssel gezahlt. Dadurch wird erreicht, dass auch 
					die kleineren Gemeinden ausreichende Leistungen aus dem 
					Stärkungspakt erhalten.
 
 Die Gutachter haben einen Mehrjahresdurchschnitt der 
					Haushaltsdaten der Jahre 2004 bis 2007 gebildet und bei den 
					Soziallasten auch noch die Daten des Jahres 2008 
					berücksichtigt. Ebenfalls eingerechnet wurde eine Prognose 
					zur Höhe und Entwicklung der Zinslast für 
					Liquiditätskredite. Auf diese Weise ergibt sich ein 
					konkretes und besonders umfassendes Bild der 
					Kommunalfinanzen. „Die Mittelverteilung wird hierdurch auf 
					eine breite Datengrundlage gestellt. So können wir 
					Einzelereignisse und konjunkturbedingte Schwankungen 
					ausgleichen“, betonte Jäger.
 
 Der Stärkungspakt Stadtfinanzen ist bereits das zweite große 
					Hilfspaket, das die Landesregierung zur Unterstützung der 
					Kommunen auf den Weg gebracht hat. In einem ersten Schritt 
					hatte das Land unmittelbar nach dem Regierungswechsel den 
					kommunalen Steuerverbund um mehr als 300 Millionen Euro 
					jährlich aufgestockt. Hiervon profitieren alle Kommunen. Für 
					die 34 Gemeinden in der ersten Stufe des Stärkungspaktes 
					bedeutet dies jährliche Verbesserungen von 41,7 Millionen 
					Euro. Insgesamt erhalten sie im nächsten Jahr rund 1,6& 
					Milliarden Euro aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz. Für die 
					Stadt Oberhausen bedeutet dies 155 Millionen Euro, für 
					Castrop-Rauxel 51 Millionen Euro und Welver bekommt 3,8 
					Millionen Euro.
 Außerdem können die Kommunen im Stärkungspakt Stadtfinanzen 
					die schrittweise ansteigende Übernahme der Soziallasten 
					durch den Bund einplanen. Der Bund wird ab 2014 die Ausgaben 
					im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei 
					Erwerbsminderung voll übernehmen. Träger dieser Aufgabe sind 
					die kreisfreien Städte und die Kreise. Sie können dann mit 
					zusätzlichen Einnahmen in Höhe von rund 78 Millionen Euro 
					jährlich rechnen. Für Oberhausen bedeutet dies 
					voraussichtlich elf Millionen Euro. Bei den kreisangehörigen 
					Kommunen werden indirekt Entlastungen bei der Kreisumlage 
					erwartet.
 Dass eine Konsolidierung der Haushalte möglich ist, zeigt 
					ein Finanzgutachten für die Stadt Wuppertal, das Mitte 
					November veröffentlicht wurde. „Gemeinsam schaffen wir eine 
					realistische Perspektive. Es wird ein Kraftakt für Land und 
					Kommunen, aber er lohnt sich“, versicherte der 
					Kommunalminister.
 
 Jäger appellierte erneut an den Bund: Denn gerade dessen 
					Gesetze haben dazu geführt, dass immer mehr Kommunen in 
					finanzielle Schwierigkeiten geraten: „Wir erwarten daher, 
					dass der Bund seine Verantwortung für die Kommunen stärker 
					wahrnimmt. Er muss die Kommunen beim enormen Anstieg der 
					Soziallasten, insbesondere bei der Eingliederung für 
					behinderte Menschen, finanziell unterstützen.“
 
					  
					
					
					Duisburger Anteil:  
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					Konsens hilft Kommunen aus der Schuldenfalle:
					350 Millionen Euro könnten noch in 2011 ausgezahlt werden - 
					Duisburger Anteil 51,8 Mio. Euro |  
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					Düsseldorf/Duisburg 29. November 2011 - Für die 34 
					nordrhein-westfälischen Kommunen in der größten finanziellen 
					Not könnten schon bald die ersten Mittel aus dem 
					Stärkungspakt Stadtfinanzen ausgezahlt werden. „Wenn der 
					Gesetzesentwurf mit den jetzt vorgelegten Änderungsanträgen 
					in der kommenden Woche vom Landtag beschlossen wird, kann 
					das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten“, erklärte 
					Kommunalminister Ralf Jäger heute (29. November) in 
					Düsseldorf das weitere Verfahren. 
					Die bereitgestellten 350 Millionen Euro Landesmittel würden 
					dann noch im Dezember ausgezahlt werden. „Die heutige 
					Einigung beweist: Die Landespolitik zeigt Verantwortung“, 
					sagte Jäger.
 Die Mittel aus dem Stärkungspakt, mit denen Kommunen - die 
					überschuldet sind oder denen Überschuldung droht - in den 
					kommenden Jahren rechnen können, ergeben sich aus einer 
					Modellrechnung, die der Kommunalminister vorgestellt hat.
 
					
					
 Danach bekommt die Stadt Oberhausen in den nächsten Jahren 
					65,5 Millionen Euro. Die kreisangehörige Stadt 
					Castrop-Rauxel erhält 12,7 Millionen Euro jährlich und die 
					Gemeinde Welver 405.000 Euro. Grundlage dafür ist der 
					Kompromiss, auf den sich die rot-grüne Koalition und die 
					FDP-Fraktion im Landtag geeinigt haben und der nach den 
					Worten Jägers einen „Durchbruch in der Bewältigung der 
					Finanzkrise der NRW-Kommunen“ darstellt.
 Zum ersten Mal in der Geschichte des Landes ist es jetzt 
					möglich, zielgerichtet den am stärksten verschuldeten 
					Kommunen zu helfen. Denn wer sich nicht mehr selbst aus der 
					Schuldenfalle befreien kann, der braucht Hilfe. „Wir halten 
					Wort: Die Kommunen, deren Not am größten ist, können sofort 
					mit unserer Unterstützung rechnen. Wir werden gezielt helfen 
					und nicht Geld mit der Gießkanne verteilen“, erklärte 
					Kommunalminister Jäger.
 
 Doch die Hilfen gibt es nicht ohne Gegenleistung. Wie im 
					Stärkungspakt Stadtfinanzen vorgesehen, müssen die 
					Bürgermeister und Räte ihren Beitrag leisten. „Jetzt sind 
					die Kommunen am Zug“, stellte Jäger fest. „Die Kämmerer 
					müssen Vorschläge erarbeiten, wie in Zukunft ein 
					ausgeglichener Haushalt erzielt werden kann. Dann ist der 
					Rat in der Pflicht. Denn wir setzen auf eine selbstbestimmte 
					Haushaltspolitik und die Eigenverantwortung der Kommunen“, 
					unterstrich Jäger. Beim Erarbeiten der jeweiligen 
					Konsolidierungspläne vor Ort bietet das Land zur 
					Unterstützung eine professionelle Beratung durch eine 
					Task-Force an.
 Das Konzept des Stärkungspaktes Stadtfinanzen basiert 
					wesentlich auf wissenschaftlichen Ergebnissen. So werden 80 
					Prozent des Geldes auf der Grundlage einer 
					finanzwissenschaftlichen Berechnung der Professoren Dr. 
					Martin Junkernheinrich und Dr. Thomas Lenk verteilt, die im 
					Februar 2011 ihr Gutachten „Haushaltsausgleich und 
					Schuldenabbau“ vorgelegt hatten. Das Gutachten war noch von 
					der Vorgängerregierung in Auftrag gegeben worden. 20 Prozent 
					der Landeshilfe werden als Grundbetrag über einen 
					Einwohnerschlüssel gezahlt. Dadurch wird erreicht, dass auch 
					die kleineren Gemeinden ausreichende Leistungen aus dem 
					Stärkungspakt erhalten.
 
 Die Gutachter haben einen Mehrjahresdurchschnitt der 
					Haushaltsdaten der Jahre 2004 bis 2007 gebildet und bei den 
					Soziallasten auch noch die Daten des Jahres 2008 
					berücksichtigt. Ebenfalls eingerechnet wurde eine Prognose 
					zur Höhe und Entwicklung der Zinslast für 
					Liquiditätskredite. Auf diese Weise ergibt sich ein 
					konkretes und besonders umfassendes Bild der 
					Kommunalfinanzen. „Die Mittelverteilung wird hierdurch auf 
					eine breite Datengrundlage gestellt. So können wir 
					Einzelereignisse und konjunkturbedingte Schwankungen 
					ausgleichen“, betonte Jäger.
 
 Der Stärkungspakt Stadtfinanzen ist bereits das zweite große 
					Hilfspaket, das die Landesregierung zur Unterstützung der 
					Kommunen auf den Weg gebracht hat. In einem ersten Schritt 
					hatte das Land unmittelbar nach dem Regierungswechsel den 
					kommunalen Steuerverbund um mehr als 300 Millionen Euro 
					jährlich aufgestockt. Hiervon profitieren alle Kommunen. Für 
					die 34 Gemeinden in der ersten Stufe des Stärkungspaktes 
					bedeutet dies jährliche Verbesserungen von 41,7 Millionen 
					Euro. Insgesamt erhalten sie im nächsten Jahr rund 1,6& 
					Milliarden Euro aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz. Für die 
					Stadt Oberhausen bedeutet dies 155 Millionen Euro, für 
					Castrop-Rauxel 51 Millionen Euro und Welver bekommt 3,8 
					Millionen Euro.
 Außerdem können die Kommunen im Stärkungspakt Stadtfinanzen 
					die schrittweise ansteigende Übernahme der Soziallasten 
					durch den Bund einplanen. Der Bund wird ab 2014 die Ausgaben 
					im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei 
					Erwerbsminderung voll übernehmen. Träger dieser Aufgabe sind 
					die kreisfreien Städte und die Kreise. Sie können dann mit 
					zusätzlichen Einnahmen in Höhe von rund 78 Millionen Euro 
					jährlich rechnen. Für Oberhausen bedeutet dies 
					voraussichtlich elf Millionen Euro. Bei den kreisangehörigen 
					Kommunen werden indirekt Entlastungen bei der Kreisumlage 
					erwartet.
 Dass eine Konsolidierung der Haushalte möglich ist, zeigt 
					ein Finanzgutachten für die Stadt Wuppertal, das Mitte 
					November veröffentlicht wurde. „Gemeinsam schaffen wir eine 
					realistische Perspektive. Es wird ein Kraftakt für Land und 
					Kommunen, aber er lohnt sich“, versicherte der 
					Kommunalminister.
 
 Jäger appellierte erneut an den Bund: Denn gerade dessen 
					Gesetze haben dazu geführt, dass immer mehr Kommunen in 
					finanzielle Schwierigkeiten geraten: „Wir erwarten daher, 
					dass der Bund seine Verantwortung für die Kommunen stärker 
					wahrnimmt. Er muss die Kommunen beim enormen Anstieg der 
					Soziallasten, insbesondere bei der Eingliederung für 
					behinderte Menschen, finanziell unterstützen.“
 
					  
					
					
					Duisburger Anteil:  
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					Landtagspräsident nimmt Unterschriften für den freien 
					Sonntag entgegen |  
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					Düsseldorf/Duisburg 18. November 2011 - Zehntausend 
					Unterschriften für den freien Sonntag hat die Kölner Allianz 
					für den freien Sonntag bisher gesammelt und heute an 
					Landtagspräsident Eckhard Uhlenberg überreicht. Die Kölner 
					Allianz für den freien Sonntag, im März 2011 gegründet und 
					getragen vom DGB, der Evangelischen Kirche, dem 
					Katholikenausschuss, der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung, 
					von ver.di (alle Köln) sowie der Evangelischen 
					Arbeitnehmerbewegung Rheinland, richtet sich gegen eine 
					weitere Aushöhlung der Sonn- und Feiertagsruhe.
 Die Sprecherinnen und Sprecher der Allianz begründeten ihre 
					Initiative mit dem besonderen Wert des Sonntags in einer 
					christlichen Gesellschaft sowie dem Schutz der 
					Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch für die Familien 
					sei der freie Sonntag von hoher Bedeutung. Gegen die 
					ausufernde Nutzung des Sonntags für den Konsum habe nun eine 
					Gegenbewegung eingesetzt. In der Bevölkerung sei in dieser 
					Hinsicht ein Umdenken zu registrieren. Dies sei auch ein 
					deutliches Zeichen für die Parlamente.
 
 Landtagspräsident Eckhard Uhlenberg begrüßte das Engagement 
					der Allianz für die Sonntagsruhe und teilte mit, dass sich 
					das NRW-Parlament mit dem Thema befassen werde. Der 
					Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie werde das 
					Thema Anfang 2012 beraten und in einer öffentlichen Anhörung 
					auch den Rat von Sachverständigen einholen.
 
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					Aktuelle Stunden zu „rechtem Terror“ 
					Eilantrag Eingliederungshilfe für Jobvermittlung
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					Düsseldorf/Duisburg 14. November 2011 -Der 
					rechtsextremistische Terrorismus wird durch drei Anträge 
					Thema der Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am 
					Donnerstag, 17. November 2011. Die Fraktionen von SPD und 
					Bündnis 90/DIE GRÜNEN verweisen darauf, dass die Ergebnisse 
					im Rahmen der Ermittlungen zur sogenannten „Zwickauer Zelle“ 
					neue Formen von Gewalt und Terror verdeutlichten. Es häuften 
					sich die Hinweise, dass die rechtsextremistischen Täter für 
					zahlreiche Morde und Terroraktionen verantwortlich seien.
					Auch die Fraktion DIE LINKE geht auf die Hinweise auf 
					Anschläge und Morde ein und stellt in diesem Zusammenhang 
					die Frage, ob der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz 
					über seine V-Leute nicht zumindest vage Hinweise erhalten 
					habe. Die FDP-Fraktion stellt mit der Bundesjustizministerin 
					fest, dass die Aufklärung „überhaupt nicht funktioniert“ 
					habe. Es müsse darüber geredet werden, ob der 
					Verfassungsschutz mit 16 Landes- und einer Bundesbehörde 
					„optimal organisiert“ sei. Die Fraktionen sind sich einig, 
					dass der Landtag über die Gefahr durch Rechtsextremisten 
					debattieren müsse.
 
 In ihrem Eilantrag „Eingliederungshilfe als erfolgreiches 
					Instrument der Jobvermittlung erhalten“, der in der 
					Plenarsitzung am Mittwoch, 16. November 2011 auf der 
					Tagesordnung steht, greift die FDP-Fraktion die Vorwürfe 
					gegenüber dem Internetversandhaus Amazon auf, denen sich 
					NRW-Arbeitsminister Schneider angeschlossen habe. Danach 
					sollen Mitarbeiter für das Weihnachtsgeschäft im Rahmen von 
					betrieblichen Trainingsmaßnahmen in einem 
					Probearbeitsverhältnis zwei Wochen lang ohne Bezahlung 
					eingesetzt werden.
 Die NRW-Regionaldirektion der Agentur der Arbeit habe 
					unterdessen klargestellt, dass es sich bei den Praktika um 
					ein gängiges und seit Jahren angewandtes Instrument der 
					Jobvermittlung handele, bei dem Arbeitslose bis zu vier 
					Wochen auf Probe arbeiten und dafür keinen Lohn, sondern 
					weiter Arbeitslosengeld II erhalten. Dieses Verfahren sei 
					korrekt und biete große Chancen für Langarbeitslose. Dies 
					zeige sich darin, dass die meisten der Praktikanten später 
					eingestellt würden.
 
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				„Der Fahrradreifen verliert weiterhin Luft“ - Stärkungspakt 
				Stadtfinanzen im Expertenurteil |  
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					Düsseldorf/Duisburg 
					11. November 2011 - Viel Lob für die Landesregierung: Dass 
					sie den Kommunen in ihrer finanziell schwierigen Lage helfen 
					wolle, sei ein ermutigendes Zeichen: So der Tenor der 
					Sachverständigen aus dem Kreis von Kommunen, Wissenschaft, 
					Banken, Wirtschaft und Gewerkschaften bei einer gemeinsamen 
					Anhörung von Haushalts- und Kommunalausschuss unter Leitung 
					von Carina Gödecke (SPD). Die konkreten Vorschläge des Gesetzentwurfs fanden dann aber 
					deutlich weniger Zustimmung: Das veranschlagte Volumen sei 
					zu gering, und der ausgewählte Kreis von Hilfsempfängern 
					nicht zielführend, hieß es von einer Vielzahl der Experten. 
					So wurde neben einem raschen Einstieg noch in diesem Jahr 
					eine Neuausrichtung im Jahr 2012 empfohlen. Im Folgenden 
					eine Zusammenfassung der Stellungnahmen der kommunalen 
					Spitzenverbände sowie von Professor Dr. Martin 
					Junkernheinrich, Mitverfasser eines von der Landesregierung 
					in Auftrag gegebenen Gutachtens zur finanziellen Lage der 
					Kommunen.
 
 Es sei ein „denkwürdiges“ Jahr, so Monika Kuban (Städtetag) 
					da das Land sich entschließe, den Kommunen in ihrer Lage zu 
					helfen. Einige befänden sich bereits seit Ende der 80er 
					Jahre in der Haushaltskonsolidierung. Als Folge der 
					jahrelangen strukturellen Unterfinanzierung lägen die Lasten 
					der Städte und Gemeinden in NRW deutlich über dem 
					Durchschnitt der anderen Kommunen in den alten 
					Bundesländern.
 Dies beruhe nicht zuletzt auf den gestiegenen Soziallasten, 
					die der Bund den Kommunen auferlegt hätte, erläuterte Claus 
					Hamacher (Städte- und Gemeindebund).
 
 Es sei wichtig, dass nunmehr ein Einstieg gelinge. 
					Allerdings reichten die zur Verfügung gestellten 
					Landesmittel nicht aus, um den Haushaltsausgleich aller 
					Kommunen sicherzustellen und ein Anwachsen der Kassenkredite 
					zu verhindern, so die kommunalen Spitzenverbände in einer 
					gemeinsamen Stellungnahme. Neben einer Aufstockung der 
					Hilfen forderten sie eine Gleichbehandlung aller Kommunen. 
					Beides könnte im Rahmen einer Überprüfung im Jahr 2012 
					vorgenommen werden, eine entsprechende Revisionsklausel sei 
					bereits jetzt festzuschreiben. „Mit den jetzt vorgesehenen 
					350 Millionen Euro kann es gelingen, den Fahrradreifen 
					notdürftig zu flicken, aber er verliert weiterhin Luft“, 
					kommentierte Dr. Martin Klein (Landkreistag).
 
 Finanzielle Beiträge bestimmter Kommunen (Abundanzumlage)zu 
					einem Stärkungspakt schlossen die Kommunalen Spitzenverbände 
					nicht von vornherein aus, sofern das Land zu einem „seiner 
					finanziellen Verantwortung entsprechenden 
					Finanzierungsbeitrag im Rahmen einer nachhaltigen 
					Gesamtlösung“ bereit sei. Solche Zahlungen müssten 
					jedenfalls zeitlich befristet sein und dürften die 
					betroffenen Kommunen nicht in eine finanzielle Notlage 
					bringen.
 
 „Schnelle Hilfe ist erforderlich“, mahnte auch Professor Dr. 
					Martin Junkernheinrich, Mitverfasser eines von der 
					Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens zur 
					finanziellen Lage der Kommunen. Analog zur Forderung der 
					kommunalen Spitzenverbände trat er für ein einjähriges 
					Soforthilfeprogramm und einer grundsätzlichen Überarbeitung 
					ab dem Jahre 2012 ein. Die in der ersten Stufe geplante 
					Fokussierung auf einen kleinen Kreis von 34 pflichtigen 
					Hilfeempfängern sei nicht zielführend. In einer zweiten 
					Stufe sollten zumindest die 138 Gemeinden mit einem 
					Nothaushalt erfasst werden. Eine solche breitere Auswahl 
					erleichtere auch die notwendige breite Zustimmung zum 
					geplanten Stärkungspakt.
 
 Jedenfalls solle bei der Auswahl der Gemeinden auch die Höhe 
					der Liquiditätskredite sowie die Deckungslücke im 
					konjunkturbereinigten Mehrjahresdurchschnitt, die sogenannte 
					strukturelle Lücke, erfasst werden, forderte Junkernheinrich. 
					Die vom Land bereitgestellten Finanzmittel seien mindestens 
					zu verdoppeln. Ebenfalls seien die Kommunen von Aufgaben und 
					festgelegten Standards zu befreien, damit Sparanstrengungen 
					nicht in einer „Vergeblichkeitsfalle“ stecken blieben. Bei 
					der Ausgestaltung der interkommunalen Solidarität 
					(Abundanzumlage) müssten Doppelbelastungen der betroffenen 
					Gemeinden, vor allem aber nicht zielführende Belastungen von 
					Kommunen mit Nothaushalten vermieden werden.
 
 
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					Thema „U3-Betreuungsplätze“ im Ausschuss Familie, Kinder und 
				JugendDeutsch-Türkisches 
				Anwerbeabkommen vor 50 Jahren – Feier im Landtag NRW
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					Thema „U3-Betreuungsplätze“ im Ausschuss Familie, Kinder und 
					Jugend
 Düsseldorf/Duisburg 
					9. November 2011 - 
					Eine Aktuelle Viertelstunde zum Thema „U3-Betreuungsplätze 
					und –Ausbau“ wird es am Donnerstag, 10. November 2011, 10 
					Uhr, Raum E3 – A02 im Ausschuss für Familie, Kinder und 
					Jugend (Vorsitz: Margret Vosseler, CDU) auf Antrag der 
					FDP-Fraktion als Punkt 2 der Tagesordnung geben.
 
 Zur Begründung für ihren Antrag verweist die FDP-Fraktion 
					auf die aktuellen statistischen Zahlen über die 
					Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Aus diesen 
					Zahlen gehe hervor, dass sich die Ausbaudynamik in NRW im 
					Vergleich zum Vorjahr verlangsamt habe. NRW sei bundesweit 
					Schlusslicht bei der Betreuung von Unterdreijährigen. Da das 
					Thema für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und für 
					die Umsetzbarkeit des Rechtsanspruches auf einen 
					Betreuungsplatz für Unterdreijährige sowie mit Blick auf das 
					mit dem Bund vereinbarte Ausbauziel einer 
					Bedarfsdeckungsquote von 32 Prozent für das Land NRW von 
					erheblicher Bedeutung sei, bestehe ein besonderes 
					öffentliches und parlamentarisches Interesse.
 
					  
					
					
					Thema 
					„Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserrohren“ verschobenDas Thema „Landesweite Dichtheitsprüfung von privaten 
					Abwasserrohren aussetzen – Kommunale Selbstverwaltung 
					stärken“ wird in der heutigen Sitzung des Ausschusses für 
					Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und 
					Verbraucherschutz (Vorsitz Friedhelm Ortgies, CDU) nicht 
					behandelt.
 Der entsprechende Antrag der FDP-Fraktion sowie der 
					Entschließungsantrag der CDU-Fraktion sollen in der Sitzung 
					des Ausschusses im Dezember 2011 beraten werden.
 
 
 
					
					
					
					Deutsch-Türkisches Anwerbeabkommen vor 50 Jahren – Feier im 
					Landtag NRWAn das deutsch-türkische Anwerbeabkommen, das vor 50 Jahren 
					geschlossen wurde, erinnerten der Landtag und die 
					Landesregierung NRW mit einer Feierstunde sowie einer 
					Ausstellung mit dem Titel „50 Jahre Migration aus der 
					Türkei: Geschichte, Gegenwart und Zukunft“.
 
 Seit 1961, als das Anwerbeabkommen beschlossen wurde, haben 
					viele türkischstämmige Menschen in Nordrhein-Westfalen ihr 
					Zuhause gefunden. Heute leben mehr als 800.000 Frauen, 
					Männer und Kinder türkischer Herkunft in NRW – mittlerweile 
					ist das die dritte oder gar die vierte Generation. Die 
					Beziehungen zwischen Türken und Deutschen ist geprägt von 
					Sympathie, aber auch von Ängsten, von Missverständnissen, 
					aber auch von Harmonie und Freundschaft, von traurigen und 
					schönen Ereignissen und Erlebnissen.
 Landtagspräsident Eckhard Uhlenberg begrüßte gemeinsam mit 
					dem nordrhein-westfälischen Minister für Arbeit, Integration 
					und Soziales, Guntram Schneider, und dem Generalkonsul der 
					Republik Türkei, Firat Sunel, die 250 Festgäste, darunter 
					auch zahlreiche Einwanderer der ersten Stunde, im Plenarsaal 
					des Landtags. Uhlenberg wies darauf hin, dass 50 Jahre 
					Anwerbeabkommen ein bedeutsamer Anlass und ein menschlich 
					wie politisch zwingender Grund zu Rückblick und Perspektive 
					sei. Er sprach sich aus für ein „aufgeschlossenes 
					Zusammenleben, für kulturellen Dialog, für gute Geschäfte, 
					für mehr Chancen, dass Menschen in Nordrhein-Westfalen – 
					gleich welcher Herkunft – ihren persönlichen Traum vom Glück 
					wahr machen können.“ Und er rief den türkischstämmigen 
					Menschen zu: „Sie gehören zu uns in Nordrhein-Westfalen, ob 
					schon mit oder (noch) ohne deutschen Pass. Das ist natürlich 
					eine ganz persönliche, freie Entscheidung. Unser 
					Zusammenleben: Das ist unsere Gegenwart und unser Tor in die 
					Zukunft.“
 
 Der Landtagspräsident zog eine stolze Bilanz für die 
					türkische Gemeinschaft in NRW: „Sie alle gehören ganz 
					zweifellos zum „Schatz der Köpfe“ in NRW, der für unser 
					Industrieland jetzt in der Zeit nach Kohle und Stahl 
					Rohstoff Nummer Eins ist.“ Dies werde in der Ausstellung „50 
					Jahre Migration aus der Türkei. Geschichte, Gegenwart und 
					Zukunft“ deutlich, die von Carina Gödecke, 1. 
					Vizepräsidentin des Landtags NRW, eröffnet werde.
 Die Ausstellung erzählt mit lebensgroßen Fotoporträts, mit 
					historischem Film- und Tonmaterial sowie einer Fülle von 
					Objekten und Fotos die Geschichte von nunmehr drei 
					Generationen, die ihre Wurzeln in der Türkei und ein neues 
					Zuhause in Deutschland haben.
 Die Ausstellung kann vom 9. November bis 4. Dezember 2011, 
					montags bis freitags von 10 bis 17 Uhr, besichtigt werden. 
					Bitte melden Sie sich unter Telefon 0211/884-2129 an.
 
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					Anhörungen zu Sozialticket, Intensivmastanlagen, 
				Integration, Stärkungspakt |  
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					Düsseldorf/Duisburg 
					4. November 2011 - 
					In vier öffentlichen Anhörungen ist in der kommenden Woche 
					der Rat von Experten gefragt:Ein landesweites einheitliches Sozialticket will die 
					Fraktion DIE LINKE. Gemeinsam mit den Kommunen und den 
					Verkehrsverbünden soll das Land so Geringverdienern und 
					Menschen unterhalb der Armutsgrenze das Recht auf Mobilität 
					geben und den Zugang zu kulturellen, sozialen und 
					sportlichen Angeboten ermöglichen. Das Sozialticket dürfe 
					monatlich nicht mehr als 15 Euro kosten. Die Einführung des 
					Sozialtickets soll mindestens mit 100 Millionen Euro 
					unterstützt werden. Die Anhörung im Ausschuss für Arbeit, 
					Gesundheit, Soziales und Integration (Vorsitz Günter 
					Garbrecht, SPD) zu dem Antrag „Mobilität und soziale 
					Teilhabe sind Grundrechte – Ein landesweites Sozialticket 
					ist eine Notwendigkeit“ ist am Dienstag, 8. November 2011, 
					15 Uhr in Raum E3 – A02.
 
 „Intensivmastanlagen belasten ländliche Regionen in NRW – 
					Bäuerliche Landwirtschaft stärken“ lautet der Antrag der 
					Fraktionen von SPD und GRÜNEN, der am Mittwoch, 9. November 
					2011, 10 Uhr in Raum E3 – A02 Gegenstand einer 
					Expertenanhörung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, 
					Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Vorsitz 
					Friedhelm Ortgies, CDU) ist. Nach Ansicht der beiden 
					Fraktionen nimmt die Akzeptanz gegenüber großen 
					Tierhaltungsanlagen aus Gründen des Tier-, Gesundheits- und 
					Umweltschutzes ab. Strengere Regeln im Baurecht, im 
					Immissionsschutz sowie der Gesundheitsvorsorge sollen für 
					Begrenzungen sorgen, die bäuerliche Landwirtschaft gestärkt 
					werden.
 
 Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung „zur Förderung der 
					gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in 
					Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung anderer gesetzlicher 
					Vorschriften“ soll die bereits bestehende 
					integrationspolitische Infrastruktur in NRW gesichert und 
					optimiert werden. Eine vorausschauende, aktivierende und 
					unterstützende Integrationspolitik soll ermöglicht und als 
					bedeutendes Ziel der Landespolitik verankert werden. Die 
					Stellungnahmen der Sachverständigen nimmt der Ausschuss für 
					Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration (Vorsitz Günter 
					Garbrecht, SPD) am Mittwoch, 9. November 2011, 13.30 Uhr in 
					Raum E3 – A02 entgegen.
 
 Die Haushaltskonsolidierung der Kommunen ist Thema der 
					Anhörung im Ausschuss für Kommunalpolitik (Vorsitz Carina 
					Gödecke, SPD) sowie im Haushalts- und Finanzausschuss 
					(Vorsitz Manfred Palmen, CDU) am Freitag, 11. November 2011, 
					10 Uhr, Plenarsaal. Dazu liegen vor der Entwurf des 
					Stärkungspaktgesetzes der Landesregierung sowie zwei Anträge 
					der Fraktion DIE LINKE. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den 
					Gemeinden mit besonders schwieriger Haushaltslage einen 
					nachhaltigen Haushaltsausgleich zu ermöglichen. Dafür stellt 
					das Land diesen Gemeinden von 2011 bis 2020 
					Konsolidierungshilfen zur Verfügung, an deren Finanzierung 
					sich die Kommunen durch einen Abzug bei der 
					Finanzausgleichsmasse der Gemeindefinanzierungsgesetze sowie 
					ab 2014 durch eine Solidaritätsumlage beteiligen sollen. Die 
					Fraktion DIE LINKE fordert „Echte Entschuldung der Kommunen 
					statt kaputtsparen“ und verlangt, dass die Landesregierung 
					ab 2012 einen Landes-Entschuldungsfonds einrichtet. In ihrem 
					zweiten Antrag setzt sich die Fraktion dafür ein, dass die 
					Verteilung der in diesem Jahr eingestellten 
					Konsolidierungshilfen in Höhe von 350 Mio. Euro an die am 
					meisten bedürftigen Kommunen ohne Auflagen und 
					Zwangsmaßnahmen geregelt wird.
 
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					Städte, Gemeinden und Kreise erhalten 500 Millionen Euro 
				mehr vom Land 2012 höchste Zuweisung aller Zeiten - Steigerung um 6,3 % auf 
				8,4 Milliarden Euro
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					Düsseldorf/Duisburg 
					21. Oktober 2011 - 
					Die Landesregierung wird den Kommunen mit dem 
					Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2012 rund 8,4 Milliarden 
					Euro auszahlen. Der Betrag steigt gegenüber 2011 um rund 500 
					Millionen Euro oder 6,3 Prozent. „Das ist die höchste Summe, 
					die in der Geschichte des Landes an die Kommunen gezahlt 
					wird. Wir stehen zu unserem Versprechen und unterstützen die 
					Kommunen nach Kräften bei der Sanierung ihrer Haushalte“, 
					sagte Kommunalminister Ralf Jäger heute (21. Oktober) in 
					Düsseldorf. Die gute Steuerentwicklung der vergangenen Monate ist ein 
					Grund für den Anstieg der Zuweisungen. Zusätzlich werden die 
					Kommunen seit dem Regierungswechsel nicht mehr zur 
					Konsolidierung des Landeshaushalts herangezogen und wieder 
					am Aufkommen des Landes an der Grunderwerbsteuer beteiligt. 
					Dadurch erhalten sie seit 2010 jährlich rund 300 Millionen 
					Euro zusätzlich.
 Die 350 Millionen Euro Landesmittel im Stärkungspakt 
					Stadtfinanzen eingerechnet, zahlt das Land den Kommunen im 
					nächsten Jahr rund 8,75 Milliarden Euro. „Wir gehen damit an 
					die äußerste Grenze der finanziellen Möglichkeiten des 
					Landeshaushaltes“, betonte Jäger. Mit dem GFG 2012 werden 
					die Kriterien für den kommunalen Finanzausgleich an die 
					aktuellen Entwicklungen angepasst.
 
 Die Änderungen gehen auf Vorschläge des ifo-Gutachtens aus 
					dem Jahr 2008 und Beratungsergebnisse der ifo-Kommission 
					zurück. „Die neue Systematik sorgt dafür, dass das Geld da 
					ankommt, wo es am dringendsten benötigt wird. Dies ist aus 
					verfassungsrechtlicher Sicht auch zwingend geboten. Mit der 
					zusätzlichen Unterstützung durch den Stärkungspakt haben 
					auch hoch belastete Städte und Gemeinden wieder die Chance, 
					zu einer selbstbestimmten Haushaltspolitik zurückzukommen“, 
					erklärte Jäger. Eine wesentliche Neuerung ist die stärkere 
					Gewichtung der sozialen Lasten. Sie sind in den vergangenen 
					zehn Jahren um 50 Prozent auf fast 13 Milliarden Euro 
					angestiegen.
 Neu eingeführt wird ein Flächenansatz. Er berücksichtigt die 
					besonderen Ausgaben von Flächengemeinden mit einer geringen 
					Einwohnerzahl. Schließlich soll in das 
					Finanzausgleichssystem auch ein Demografiefaktor eingefügt 
					werden, der die Folgen rückläufiger Einwohnerzahlen in 
					einzelnen Kommunen abmildert. Für einzelne Kommunen können 
					die Gewinne und Verluste im kommunalen Finanzausgleich 
					erheblich sein. „Die Entwicklung der Steuerkraft sieht von 
					Kommune zu Kommune höchst unterschiedlich aus“, erläuterte 
					Jäger. „Wer Steuerzuwächse hat, verliert zwangsläufig bei 
					den Schlüsselzuweisungen. Wo Steuern weggebrochen sind, kann 
					hingegen mit mehr Schlüsselzuweisungen gerechnet werden.“
 Es gebe allerdings auch Kommunen, die im Verhältnis zum GFG 
					2011 systembedingt verlieren. Für diese Kommunen sollen im 
					GFG 2012 einmalig Abmilderungshilfen in Höhe von insgesamt 
					rund 69 Millionen Euro vorgesehen werden. Der Gesetzentwurf 
					der Landesregierung soll im Dezember in Landtag eingebracht 
					werden. „Wir geben die Modellrechnung bereits jetzt bekannt, 
					damit die Kommunen besser für ihre eigenen Haushalte planen 
					können“, erläuterte Jäger. Aus der heute veröffentlichten 
					Modellrechnung ist für jede Kommune ersichtlich, welche 
					Mittel sie nach den derzeitigen Planungen im kommenden Jahr 
					aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten soll.
 
					  
					
					 
					Vorläufige Liste der Städte und Gemeinden, die an Stufe 1 
					des Stärkungspakts teilnehmen werden (Änderungen nach 
					Vorlage der endgültigen Haushaltsdaten möglich):
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				   | Landtag beschließt neues Schulgesetz |  
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					Düsseldorf/Duisburg 
					20. Oktober 2011 - 
					Zum sechsten Mal in der Geschichte der 
					nordrhein-westfälischen Bildungspolitik hat der Landtag 
					heute eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen (Drs. 
					15/2767). Damit können Kommunen die sogenannte 
					Sekundarschule einführen. Zudem werden gegliederte und 
					integrierte Schulformen künftig in der NRW-Verfassung 
					verankert, während der bisher garantierte Bestand der 
					Hauptschule entfällt (Drs. 15/2768). Auf diesen Konsens 
					hatten sich die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen bereits 
					vor der Sommerpause verständigt und als Ende der jahrelangen 
					schulpolitischen Auseinandersetzung gefeiert. 
					
 „Es ist durch die Verfassungsänderung gelungen, ein 
					Nebeneinander von gegliederten und integrierten Schulen 
					festzulegen“, betonte Klaus Kaiser (CDU). Zudem bringe der 
					Schulkonsens endlich Ruhe in die Schullandschaft: Jede 
					Schule, die genügend Schülerinnen und Schüler habe, könne 
					weiterexistieren und sich weiterentwickeln. Und auch die 
					Kommunen hätten ausreichend Zeit, ohne Eile Entscheidungen 
					für die Strukturen vor Ort zu treffen, so Kaiser. Dabei 
					ermögliche ihnen die Sekundarschule, auf demografischen 
					Wandel und verändertes Eltern-Schulwahl-Verhalten zu 
					reagieren. Laut Kaiser besonders wichtig in diesem Prozess: 
					gerade Hauptschullehrkräften neue Perspektiven eröffnen.
 
 Renate Hendricks (SPD) lobte den Schulkonsens als Abschluss 
					einer 40-jährigen Auseinandersetzung über die Schulstruktur 
					in NRW. Die Verfassungsänderung gebe nun einen Rahmen vor, 
					unter dem gemeinsam mit dem neuen Schulgesetz 
					Schulentwicklung vor Ort passieren könne. Dabei müssten die 
					Kommunen die Eltern mitnehmen und befragen. „Es ist eine 
					demokratische Form von Schulentwicklung“, betonte Hendricks 
					daher. Gleichzeitig erhielten mit dem neuen Schulgesetz auch 
					die kleinen Grundschulen – gerade im ländlichen Raum – 
					Planungssicherheit. Insgesamt bedauerte die SPD-Politikerin 
					jedoch, dass FDP und Linke den Konsens nicht mittrügen.
 
 Der Schulkonsens sei nicht nur eine Chance für die 
					Schülerinnen und Schüler, meinte Sigrid Beer (Grüne). „Er 
					ist auch eine Chance für die Lehrerinnen und Lehrer in 
					Nordrhein-Westfalen.“ Es müsse eine neue Schulgemeinde 
					entstehen, in der auch die mitgenommen würden, die heute in 
					möglichweise auslaufenden Schulen arbeiteten. „Es soll etwas 
					zusammenwachsen, nicht auseinanderdividiert werden“, machte 
					die Grüne deutlich. Auch betonte sie, dass die Kommunen nun 
					ausreichend Zeit für die Schulentwicklung vor Ort hätten – 
					jede Hektik sei unnötig. Und bei allem gelte: „Die Schule 
					ist für die Schülerinnen und Schüler da. Nicht für die 
					Politik, nicht für die Verbände.“
 
 „Es ist der Tag der verpassten Chancen“, kritisierte Ingrid 
					Pieper von Heiden (FDP). Ein umfassender Schulkonsens werde 
					verhindert. Die von CDU, SPD und Grünen unterstützte 
					Gesetzesänderung gefährde die hohe Qualität der 
					differenzierten Bildungsgänge durch verpflichtenden 
					integrierten Unterricht. Dieser überfordere in den meisten 
					Fällen sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrerinnen 
					und Lehrer. Hinzu komme, dass die Sekundarschule fast 
					deckungsgleich sei mit der rot-grünen Gemeinschaftsschule. 
					Zwar unterstütze die FDP das Konzept wohnortnaher 
					Grundschulen. Dem neuen Schulgesetz werde sie jedoch nicht 
					zustimmen, da es bestehende Schulformen benachteilige.
 
 Gunhild Böth (Linke) ging der integrierte Unterricht 
					hingegen nicht weit genug. „Es gibt kein Recht auf längeres 
					gemeinsames Lernen“, kritisierte sie. Das hätte ihrer 
					Meinung nach jedoch zu einem Schulkonsens dazugehört. 
					Mangelhaft in Sachen Sekundarschule sei auch: „Es ist nicht 
					zwingend vorgeschrieben, Elternbefragungen zu machen.“ Die 
					Stadträte würden damit bei der Ausgestaltung der neuen 
					Schulform einseitig gestärkt. Insofern sei der Schulkonsens 
					auf halber Strecke stehen geblieben, meinte die Linke. 
					Problematisch sei zudem: Die Sekundarschule habe anders als 
					eine Gesamtschule keine eigene Oberstufe, was den Übergang 
					und damit den Weg zum Abitur erschwere.
 
 „Nicht wir vertun eine historische Chance, sondern sie 
					vertun eine historische Chance“, reagierte Schulministerin 
					Sylvia Löhrmann (Grüne) auf die Kritik der FDP. Das Ergebnis 
					der Beratungen der vergangenen Wochen sei mehr als nur ein 
					Kompromiss zwischen drei politischen Fraktionen, es sei ein 
					großer Konsens für die ganze Gesellschaft. Er schreibe die 
					Schulstruktur für die kommenden zwölf Jahre fest, erläuterte 
					Löhrmann: „Wir machen den Weg frei für eine 
					zukunftsgerichtete, innovative und pragmatische 
					Schulentwicklung vor Ort.“ Insgesamt bestimme die Nachfrage 
					der Eltern entscheidend das Schulangebot vor Ort – ihnen 
					habe die Verfassung eine starke Rolle zugewiesen.
 
 
 Infokasten: Sekundarschule
 An der Sekundarschule mit den Klassen fünf bis zehn können 
					Schülerinnen und Schüler alle Abschlüsse der Sekundarstufe I 
					erreichen. Darüber hinaus ermöglicht sie ihnen auch den 
					Erwerb der allgemeinen Hochschulreife über mindestens eine 
					verbindliche Kooperation mit einem Gymnasium, einer 
					Gesamtschule oder einem Berufskolleg. Zudem setzt die 
					Sekundarschule auf längeres gemeinsames Lernen.
 
 „Gefahr für Demokratie“
 Bankenkrise: Einigkeit in Analyse, Unterschiede bei 
					Lösungswegen
 
 Das Thema Bankenkrise stand auf Antrag von SPD und Grünen in 
					Verbindung mit einem Antrag der Linken im Mittelpunkt einer 
					Aktuellen Stunde. Politiker aller Fraktionen zeigten dabei 
					Verständnis für die weltweiten Proteste gegen die Banken und 
					Finanzmärkte. Diese seien Ausdruck der Sorge der Menschen, 
					auch der Sorge um die Demokratie.
 
 Vor diesem Hintergrund forderte Hans-Willi Körfges (SPD) 
					eine stärkere Handlungsfähigkeit des Staates ein und 
					kritisierte „Ignoranz“ und „Fatalismus“ auf Seiten der 
					Bundesregierung. Es dürfe nicht sein, dass derjenige, der 
					auf Staatsbankrotte spekuliere, dann auch noch den Staat zu 
					Hilfe rufe.
 
 „Zaudern und Zögern verlängert die Krise“, erklärte auch 
					Stefan Engstfeld (Grüne). Heute herrsche ein Diktat der 
					Märkte, befürchtete er und forderte die Schaffung einer 
					europäischen Wirtschaftsunion mit einer einheitlichen 
					Wirtschafts-, Finanz-, Haushalts- und Sozialpolitik. Banken 
					müssten einer einheitlichen Aufsicht unterliegen, was 
					Deutschland bislang gebremst habe.
 
 Heute seien die Parlamente entmachtet, erklärte Rüdiger 
					Sagel (Linke). Banken entschieden über Staatshaushalte und 
					hätten sich für den Notfall selbst verstaatlicht. Dies sei 
					eine existentielle Bedrohung des Staates. Der 
					Linken-Sprecher forderte einen Kurswechsel hin zu 
					öffentlich-rechtlich organisierten Banken, wie dies auch der 
					IWF unterstütze.
 
 Es könne nicht sein, dass 63 Billionen Dollar, die in der 
					Realwirtschaft erarbeitet würden, 955 Billionen Dollar auf 
					den Finanzmärkten gegenüberstünden, meinte Armin Laschet 
					(CDU). Daher müsse man die Soziale Marktwirtschaft wieder 
					handlungsfähig machen. Die Deregulierung der Finanzmärkte 
					sei allerdings zu einem großen Teil unter einer rot-grünen 
					Bundesregierung erfolgt.
 
 Vor diesem Hintergrund verwahrte sich auch Angela Freimuth 
					(FDP) gegen einseitige populistische Kampagnen. Mit Blick 
					auf die WestLB warnte sie vor einer Verstaatlichung von 
					Banken. Die diskutierte Trennung von Geschäftsbanken und 
					Investmentbanken werde Kreditbedingungen verschlechtern und 
					gebe keine Sicherheit, wie die Auswirkungen des 
					Zusammenbruchs der Investmentbank Lehman zeigten.
 
 Man habe nicht mehr nur eine Wirtschafts- und Bankenkrise, 
					sondern eine Systemkrise, so Finanzminister Dr. Norbert 
					Walter-Borjans (SPD). Die Banken hätten aus den 
					Entwicklungen seit 2008 keine Lehren gezogen, also müsse man 
					handeln. Angesichts des neuen Währungsraums rund um China 
					warnte der Minister vor einer „D-Mark Nostalgie“; selbst die 
					Schweiz sei gezwungen, sich an den Euro zu koppeln.
 
 Vor einer „Krise der Demokratie“ warnte Ministerpräsidentin 
					Hannelore Kraft (SPD). Diese lasse sich nur durch große 
					Einigkeit verhindern. Kraft wandte sich gegen die Macht der 
					drei großen Ratingagenturen, die gleichzeitig bewerteten und 
					an ihren Bewertungen verdienten. Banken müssten kleiner 
					werden, damit deren Stützung nicht immer wieder als 
					„alternativlos“ hingestellt werde. T.W.
 
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				   | Aktuelle Stunden zur Kreditklemme der Kommunen und zur 
				Finanz- und Bankenkrise - Eilantrag zum Betreuungsgeld |  
				   |   
					Düsseldorf/Duisburg 
					17. Oktober 2011 - 
					„Sieht die Landesregierung eine Kreditklemme der Kommunen in 
					Nordrhein-Westfalen?“ will die CDU-Fraktion im Rahmen einer 
					Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am Mittwoch, 19. 
					Oktober 2011, wissen. Zur Begründung ihres Antrags verweist 
					die CDU-Fraktion auf die Aussage der Landesregierung in der 
					Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik in der 
					vergangenen Woche, eine Kreditklemme sei nicht bekannt, 
					Sorgen um die Kreditvergabe für Kommunen seien unbegründet. 
					Demgegenüber habe die Ministerpräsidentin in einem aktuellen 
					Interview erklärt, dass es eine sehr gefährliche Situation 
					sei, „wenn jetzt erste Banken Kommunen mit Nothaushalten 
					keine Kredite mehr geben“. Da es offensichtliche keine 
					einheitliche Haltung der Landesregierung gebe, müsse der 
					Landtag dieses Thema debattieren.
 Der Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am Donnerstag, 20. 
					Oktober 2011, liegen Anträge der Fraktionen von SPD und 
					Bündnis 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion DIE LINKE zugrunde, 
					die miteinander verbunden werden. Beide Anträge greifen die 
					bankenkritischen Demonstrationen des Wochenendes auf und 
					äußern die Befürchtung, dass die Banken- und Finanzkrise 
					sich nicht nur auf den Bund, sondern auch direkt auf Länder 
					und Kommunen auswirke. Die Linke führt in diesem 
					Zusammenhang aus, dass sich dadurch die Kreditklemme der 
					Kommunen erneut verschärfen werde. Während die 
					Landesregierung die Abwicklung der West LB mit Milliarden 
					finanziere, würden die Kommunen zu Kürzungsorgien gezwungen.
 
 Für die ersatzlose Streichung des Betreuungsgeldes soll sich 
					die Landesregierung auf Bundesebene einsetzen. Das ist der 
					Tenor eines Eilantrags „Fernhalteprämie
 verhindern – CSU-‚Herzensprojekt‘ beenden“ der Fraktionen 
					von SPD und GRÜNEN für die Plenarsitzung am Mittwoch, 19. 
					Oktober 2011. Das Betreuungsgeld sei ein „Herzensprojekt“ 
					der CSU. Die familienpolitische Leistung in Höhe von 
					voraussichtlich 150 Euro monatlich sollen Eltern erhalten, 
					die ihre ein- bis dreijährigen Kinder nicht in einer 
					Kindertagesstätte oder Kindertagespflege betreuen lassen.
 SPD und GRÜNE wenden sich grundsätzlich gegen das 
					Betreuungsgeld, das zentrale Anliegen einer präventiven 
					Bildungs- und Familienpolitik hintertreibe. So liefere es 
					gerade einkommensschwachen Eltern einen Anreiz, ihren 
					Kindern frühe Förderangebote in Bildungseinrichtungen wie 
					der Kita vorzuenthalten und sich stattdessen für die 
					Geldleistung zu entscheiden. Das Betreuungsgeld sei außerdem 
					– verfassungsrechtlich prekär - geeignet, die traditionelle 
					Rollenverteilung zwischen Mann und Frau fortzuschreiben. 
					Nicht zuletzt sei es nicht finanzierbar und müsse aus diesen 
					guten Gründen abgelehnt werden, so SPD und GRÜNE
 
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				   | Aktuelle Viertelstunde über Kreditvergabe an Kommunen 
				im Nothaushaltsrecht |  
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					Düsseldorf/Duisburg 
					13. Oktober 2011 - 
					Über den Vorstandsbeschluss der WL-Bank zur Kreditvergabe an 
					Kommunen im Nothaushaltsrecht hat die CDU-Fraktion für die 
					Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik (Vorsitz: Carina 
					Gödecke, SPD) am Freitag, 14. Oktober 2011, Raum E3 – D01 
					nach der öffentlichen Anhörung eine Aktuelle Viertelstunde 
					beantragt.
 Die CDU-Fraktion stützt sich bei ihrem Antrag auf eine 
					Mitteilung der Presse. Danach hat die WL-Bank in Münster 
					einen grundsätzlichen Vorstandsbeschluss gefasst, nach dem 
					die Bank künftig Städten und Gemeinden im Nothaushaltsrecht 
					ohne genehmigte Finanzierungspläne keine weiteren Kredite 
					gewähren werde. Einer bisher ungenannten Kommune aus dem 
					Münsterland soll die Verlängerung des (Liquiditätssicherungs-)Kredits 
					verweigert worden sein. Das Innenministerium soll zu dem 
					Vorgang Stellung nehmen.
 
 Die Ausschuss-Vorsitzende Carina Gödecke weist darauf hin, 
					dass „wegen überwiegender Belange des öffentlichen Wohls und 
					der öffentlichen Sicherheit oder schutzwürdiger Interessen 
					Einzelner die Öffentlichkeit“ bei bestimmten Informationen 
					ausgeschlossen werden könnte.
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				   | Anhörungen: Landesaltenpflegegesetz, politische Bildung, 
				Kreislaufwirtschaftsgesetz und demokratische Beteiligungsrechte |  
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					Düsseldorf/Duisburg 
					7. Oktober 2011 - 
					In der kommenden Woche stehen vier öffentliche Anhörungen 
					auf der Tagesordnung der Fachausschüsse im Landtag NRW. 
					
 „Gesetz zur Änderung des Landesaltenpflegegesetzes“ lautet 
					der Gesetzentwurf der Landesregierung, der der Anhörung im 
					Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration 
					(Vorsitz: Günter Garbrecht, SPD) am Mittwoch, 12.10.2011, 
					10.00 Uhr in Raum E 3 – A 02 zugrunde liegt. Um dem Mangel 
					an Ausbildungsplätzen in der Altenpflegeausbildung 
					entgegenzuwirken, der auch durch die besondere Belastung der 
					ausbildenden Pflegeeinrichtungen mit den Kosten der 
					Ausbildungsvergütung zu tun hat, soll eine 
					Umlagefinanzierung eingeführt werden. Mit dieser sollen die 
					Wettbewerbsnachteile der ausbildenden gegenüber den 
					nichtausbildenden Pflegeeinrichtungen ausgeglichen werden. 
					Der Entwurf einer Verordnung über die Erhebung von 
					Ausgleichsbeiträgen zur Finanzierung der 
					Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege ist ebenfalls 
					Gegenstand der Anhörung.
 
 Ebenfalls am Mittwoch, 12.10.2011, 13.00 Uhr in Raum E 3 – D 
					01 findet im Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
					(Vorsitz: Wolfgang Große Brömer, SPD) eine Anhörung zum 
					Antrag der Fraktion FDP „Die politische Bildung in 
					nordrhein-westfälischen Schulen stärken – Schülerinnen und 
					Schüler noch stärker über die Gefahren für Demokratie durch 
					Rechts- und Linksextremismus aufklären“ und zu dem Antrag 
					der Fraktionen von SPD und Grüne „Politische Bildung stärken 
					– Pluralität fördern“ statt. Beide Anträge fordern die 
					Verstärkung der Aufklärungsarbeit an Schulen und die 
					Förderung des politischen Bewusstseins von Kindern und 
					Jugendlichen. Der Schwerpunkt soll bei der Aufklärung über 
					den Nationalsozialismus gesetzt werden, verlangt wird aber 
					auch die kritische Aufarbeitung der DDR-Geschichte.
 
 Im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, 
					Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Vorsitz: Friedhelm 
					Ortgies, CDU) werden am Donnerstag, 13.10.2011, 11.00 Uhr im 
					Plenarsaal in der Anhörung zum Antrag der Fraktionen von SPD 
					und Grüne „Privat vor Staat verhindern – Röttgens 
					Kreislaufwirtschaftsgesetz ablehnen“ Experten gehört. Die 
					Fraktionen sprechen sich gegen den Gesetzentwurf von 
					Bundesumweltminister Röttgen aus und fordern u.a., dass die 
					Prinzipien der EU-Abfallrahmenrichtlinie, vor allem das der 
					Nachhaltigkeit, konsequent umgesetzt werden, die Einführung 
					einer flächendeckenden Bioabfallentsorgung vorgeschrieben 
					wird und die Kommunen weiterhin die Entscheidungshoheit 
					darüber haben, ob gewerbliche Abfallsammlungen ausgeführt 
					werden.
 
 Am Freitag, 14.10.2011, um 10.00 Uhr in Raum E 3 – D 01 
					setzt sich der Ausschuss für Kommunalpolitik (Vorsitz: 
					Carina Gödecke, SPD) im Rahmen einer Anhörung mit dem Antrag 
					der Fraktion FDP „Demokratische Beteiligungsrechte der 
					Bürgerinnen und Bürger stärken – Kumulieren und Panaschieren 
					bei Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen einführen“ 
					auseinander. Um die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten 
					der Bürgerinnen und Bürger substanziell zu stärken, soll in 
					NRW, wie schon in anderen Bundesländern, auf kommunaler 
					Ebene das Kumulieren und Panaschieren ermöglicht werden
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