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Gesetzliche Betreuung , Recht und Gerechtigkeit – Fremdwörter in Deutschland?
Eine Gefahr nach fast vier Jahren
Eine wahre Geschichte

Duisburg, 17. April 2012 – Ich arbeite seit Mitte 2008 bei einer Firma, die sich um die ‚menschliche Seite‘ der Pflege kümmert. Seit fast vier Jahren kümmere, nein, kümmerte ich mich 180 Stunden im Monat um eine mittlerweile 92-jährige Dame, die nach einem Hirninfarkt, Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt schriftlich bestätigte, dass sie in ihrem Einfamilienhaus und nicht in einem Heim den Rest ihres Lebens verbringen möchte.
Da die Dame über den notwendigen finanziellen Hintergrund verfügte, genehmigte das der zuständige Richter Mü. am Amtsgericht Duisburg und setzte einen gesetzlichen Betreuer ein.

Das Erdgeschoss des Hauses wurde rollstuhlgerecht umgebaut und meine Kollegin und ich sorgten für den Haushalt und kümmerten uns um die Dame, die sprachlich stark und auch in ihrer Mobilität eingeschränkt war.

Die, wie wir später feststellen mussten, selbsternannte „Freundin“ der alten Damen hatte am Anfang die Nachschicht, die nächtliche Bereitschaft übernommen, sprang aber schon ein paar Wochen später ab und unsere Firma musste auch die ‚Nachtschicht‘ übernehmen.

Es war in der Rückschau eine schöne Zeit, weil es der Dame bald besser ging, sie sich mit uns verständigen und wir auch ‚Ausflüge‘ mit ihr unternehmen konnten. Und so ging es, bei schönem Wetter, mit einem Firmenwagen, in den auch der Rollstuhl passte, in die Innenstadt, ins Einkaufszentrum, auf den Friedhof, ja sogar nach Venlo zum Bummel.

Diese Unternehmungen konnten wir, die Dame ist korpulent, nur mindestens zu Zweit angehen. Die zweite Kollegin bekam das zwar nicht zusätzlich bezahlt, weil das ‚Budget‘ durch den Betreuer begrenzt war, aber das war für uns kein Problem. Das Gehalt war schon in Ordnung, man wird davon nicht reich, kann aber davon leben.

Und so ging es bis vor einem Jahr. Da musste die alte Dame wegen Wasseransammlung, u. a. in der Lunge, für vier Wochen ins Krankenhaus. Wir waren täglich dort, fütterten sie, sorgten dafür, dass sie genug Wasser trank, wuschen zu Hause die Wäsche und hatten Zeit, das Haus auf Hochglanz zu bringen.

Als die Dame aus dem Krankenhaus kam, war sie bettlägerig, konnte auch nicht mehr auf das WC gehen. Das ‚Pamperswechseln‘ machte zwar meistens der Pflegedienst, die beschmutzte Wäsche gehörte zu unserer Aufgabe. Ebenso wie füttern, sie zum Trinken bewegen, zum Mitmachen bei der Physiotherapie usw.

Nach einiger Zeit haben wir uns mehrmals mit der Chefin zusammengesetzt und gemeinsam überlegt,
ob es nicht für alle Beteiligten besser wäre, den Vertrag zu kündigen und dem Betreuer vorzuschlagen, die Betreute in ein Pflegeheim zu verlegen.
Gemeinsam haben wir beschlossen, im Interesse der Dame, entsprechend ihrer Willenserklärung und weil sich in der Zeit eine persönliche Beziehung aufgebaut hatte, den Vertrag zu erfüllen und haben uns weiter um sie gekümmert. Es war sehr arbeitsintensiv, ich fühlte mich wie ‚ausgesaugt‘.

Wir haben ‚unsere‘ alte Dame zwar nicht mehr ‚auf die Füße‘, aber immerhin zwischenzeitlich wieder in ihren Lieblingssessel zu bekommen.

Im März 2012 wechselte das Amtsgericht Duisburg den Betreuer und plötzlich bin ich, sind wir eine „Gefahr für die Gesundheit“ der Betreuten!

Unfassbar!

Meine Chefin hat uns die Schreiben von dem Betreuer Rechtsanwalt Sven E. zu lesen gegeben, in denen er behauptet, wir wären ‚eine Gefahr für die Betreute‘. Er hat den Vertrag gekündigt, nicht fristgerecht, uns Hausverbot erteilt und die alte Dame gegen ihren Willen in ein Heim eingeliefert.
Besuchen dürfen wir sie auch nicht, er droht mit einer ‚Einstweiligen Verfügung‘.

Natürlich musste meine Chefin mich und meine Kolleginnen kündigen, wir waren ja Vollzeit für die alte Dame zuständig.

Ich verstehe die Welt nicht mehr.

Darf ein Betreuer einfach etwas behaupten, dass wir den Eindruck haben, dass hier jemand erhebliche Probleme mit den tatsächlichen Begebenheiten hat, uns damit (absichtlich?) denunziert und arbeitslos macht?
Darf ein Richter einfach nur das glauben, was der Betreuer schreibt, auch wenn das nicht stimmt?
Darf ein Richter dann einfach was schreiben, was ebenfalls nicht den Tatsachen entspricht?

Ich und meine Kolleginnen waren dabei, wir wissen, dass das, was dieser Richter und dieser Rechtsanwalt, der als Betreuer auftritt, behaupten, nicht wahr ist!

Wie wehrt man sich in Deutschland, einem Rechtsstaat, gegen, meiner Meinung nach, Verleumdung und Willkür durch Richter und Rechtsanwälte?

Ich fühle mich durch diese Menschen beschmutzt, bin traurig und wütend zugleich, weil die alte Dame gegen ihren Willen doch im Heim gelandet ist.

Eins ist sicher: Ich werde eine ‚Patientenverfügung‘ schreiben in der steht, dass ich nicht gesetzlich betreut werden will. Dann lieber von meiner Schwester, auch wenn ich bei einer ‚verwandtschaftlichen Betreuung‘ auch schon negative Beispiele mitbekommen habe.

Meinen Namen möchte ich nicht nennen, ich möchte ja wieder Arbeit finden.
(Anm.: Name der Redaktion bekannt)