Duisburg, 23. August 2018 - Die Masern
bis 2010 ausrotten – das hatte sich die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Ziel gesetzt. Doch die
Zahl der Masererkrankungen ist in Europa wieder stark
gestiegen. Die WHO gab aktuell bekannt, dass sich im ersten
Halbjahr 2018 mehr als 41.000 Menschen in Europa mit Masern
infiziert haben. Damit sind das bereits jetzt mehr Fälle als
im gesamten Jahr 2017. Was Masern sind und was Verbraucher
über Behandlung und Prävention wissen sollten, erklärt Dr.
Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV Deutsche
Krankenversicherung.
Was sind Masern und wie
äußert sich eine Infektion? Masern sind eine
akute Infektionskrankheit. Auslöser ist das gleichnamige
Virus. „Es befällt sowohl die Zellen als auch das
Immunsystem des Körpers“, weiß Dr. Wolfgang Reuter. Oft
ahnen Betroffene erst einmal nichts von der Infektion, denn
die Symptome treten nach gut anderthalb Wochen auf. An
Masern erkrankte Patienten klagen dann über Kopf- und
Gliederschmerzen, Übelkeit, Fieber, Hustenreiz und
Halsschmerzen. Typisch sind aufgedunsene Stellen auf der
Haut, besonders im Gesicht, sowie ein rötlicher juckender
Hautausschlag. Auch eine erhöhte Lichtempfindlichkeit zählt
zu den Symptomen. Der Experte warnt, dass sich durch die
massive Schwächung des Immunsystems Mittelohr-, Lungen- oder
gar Hirnhautentzündungen entwickeln können.
Behandlungsmöglichkeiten Eine spezielle Therapie
gegen Masern gibt es nicht. In den meisten Fällen empfehlen
die Ärzte Bettruhe, schmerzstillende Medikamente gegen die
Kopfschmerzen, ausgiebiges Trinken gegen den Hustenreiz und
abgedunkelte Räume gegen die Lichtempfindlichkeit.
Schmerzlindernde Cremes und kühlende Lotionen helfen gegen
den windpockenähnlichen Ausschlag. Dr. Reuter rät aber auch
zur Selbstdisziplin: „Erkrankte sollten sich an den
juckenden Hautstellen nicht kratzen. Aufgekratzte Flecken
können zu Narben oder bakteriellen Entzündungen führen.“ Im
Normalfall klingen die Symptome nach gut fünf Tagen langsam
ab, hartnäckige Erkrankungen können aber auch länger dauern.
Wichtig: Um Komplikationen oder einen langen
Krankheitsverlauf zu vermeiden, sollte ein Arzt den
Patienten begleiten. Wann er wieder Kindergarten, Schule
oder Arbeit besuchen darf, kann nur der Mediziner
beurteilen.
Vorbeugung durch Impfpflicht?
Zwar ist es möglich, sich mit einer Impfung innerhalb der
ersten drei Tage nach der Infektion gegen den Ausbruch der
Masern zu schützen. Die Impfung kann den Ausbruch der
Krankheit verhindern oder zumindest abschwächen. Da sich die
ersten Symptome allerdings erst nach mehreren Tagen zeigen,
kommt die Impfung häufig zu spät. „Daher ist eine
vorbeugende Impfung bereits im Kleinkindalter sinnvoll“, rät
der Experte. Eine Impfpflicht gibt es in Deutschland
allerdings nicht. Die Impfkommission des
Robert-Koch-Instituts empfiehlt dennoch die erste Impfung
zwischen dem neunten und vierzehnten Monat. Für einen
langfristigen Schutz sollte kurz vor dem zweiten Geburtstag
eine weitere Impfung erfolgen. Für Erwachsene gilt: Wer nach
1970 geboren wurde und höchstens eine Impfung gegen Masern
erhalten hat, sollte seinen Schutz auffrischen. „Wer über
seinen Impfstatus nicht Bescheid weiß, kann mittels einer
Blutuntersuchung herausfinden, ob er geschützt ist“, weiß
Dr. Wolfgang Reuter. Allerdings sind die Laborbefunde nicht
immer eindeutig. Deshalb ist es ratsam, sich im Zweifelsfall
impfen zu lassen.
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