Duisburg, 13. M�rz 2020 -
Das Ministerium f�r Schule und Bildung teilt mit:
Das Landeskabinett hat heute die Entscheidung getroffen,
den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in
Nordrhein-Westfalen im ganzen Land ab
einschlie�lich Montag, dem 16. M�rz 2020, vorerst bis zum
Ende der Osterferien am 19. April 2020 einzustellen.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne
Gebauer erkl�rte: �Die Landesregierung hat heute einen f�r
den Alltag vieler Familien bedeutsamen Entschluss gefasst.
Die Einstellung des Unterrichts-betriebs ist eine
weitreichende Entscheidung nicht nur f�r die Sch�lerinnen
und Sch�ler, sondern vor allem f�r die Eltern sowie f�r
unsere Lehrkr�fte und Schulleitungen. Dieser Schritt ist
nach derzeitigen Erkenntnissen richtig und angemessen. Durch
diese Vorsichts-ma�nahme soll ein weiterer Beitrag zur
Eind�mmung der Ausbreitung des Coronavirus geleistet werden.
Ein verl�ssliches Betreuungsangebot f�r Kinder von Eltern in
Berufen, die f�r die Daseinsvorsorge insbesondere im
Gesundheitswesen besonders wichtig sind, wird
sichergestellt. Dadurch soll die Funktionsf�higkeit des
Gesundheitssystems im Besonderen sowie weiterer
Einrichtungen der �ffentlichen Daseinsvorsorge erhalten und
unterst�tzt werden.�
�ber die Ausgestaltung dieses
Betreuungsangebots sowie �ber alle weiteren Entwicklungen
mit dem Coronavirus werden s�mtliche Schulen in
Nordrhein-Westfalen durch das Schulministerium
kontinuierlich informiert, auch �ber den Umgang mit den
anstehenden Pr�fungsverfahren. Grunds�tzlich gilt zum
jetzigen Zeitpunkt: Die Einstellung des
Unterrichts ab dem 16. M�rz bis zum Ende der Osterferien hat
grunds�tzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei
den bevorstehenden Abiturpr�fungen, da an der weitaus
�berwiegenden Zahl der Schulen die Sch�lerinnen und Sch�ler
bis zu diesem Zeitpunkt die notwendigen Vorabiturklausuren
f�r die Zulassung zur Abiturpr�fung geschrieben werden
konnten. Durch flexible Regelungen und Nachschreibtermine
ist dar�ber hinaus sichergestellt, dass alle Sch�lerinnen
und Sch�ler ihre Pr�fungen ablegen k�nnen. �ber den
Umgang mit anderen Pr�fungsformaten � zum Beispiel Zentrale
Pr�fungen in Klasse 10 (ZP 10), zentrale Klausuren in der
Einf�hrungsphase (ZKE), Feststellungspr�fungen, Pr�fungen an
Berufskollegs � werden die Schulen zeitnah informiert.
Die Bem�hungen des Schulministeriums sind darauf
ausgerichtet, dass den Sch�lerinnen und Sch�lern aus den
getroffenen Entscheidungen keine Nachteile hinsichtlich
ihrer weiteren Schullaufbahn bzw. Pr�fungen entstehen.
�Alle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus
werden regelm��ig �berpr�ft und die Lage fortlaufend neu
bewertet. Entscheidungsleitend ist die jeweils aktuelle
Einsch�tzung der Lage durch das Robert-Koch-Institut und die
Gesundheitsbeh�rden. Sie verf�gen �ber die n�tige Expertise
und informieren regelm��ig �ber die Gef�hrdungslage f�r die
gesamte Bev�lkerung. Das Ministerium f�r Schule und Bildung
ist darauf vorbereitet, zeitnah auf neue Entwicklungen zu
reagieren�, erkl�rte Schul- und Bildungsministerin Yvonne
Gebauer.
Die Schulmail, mit der das Schul-
und Bildungsministerium heute s�mtliche Schulen und
Schultr�ger in Nordrhein-Westfalen �ber die aktuellen
Entwicklungen informiert hat: [13.03.2020]
Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (4. Mail)
>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhalten Sie
weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im
Schulbereich. 1. Ruhen des Unterrichts ab
Montag bis zum Beginn der Osterferien Alle
Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020
bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung
geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der
Unterricht in den Schulen ruht. F�r Sch�lerinnen und Sch�ler
in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschr�nkt sich
die Ma�nahme auf den Ausfall des Unterrichts. Die Schulen
haben Kommunikationsm�glichkeiten mit den Eltern in den
kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.
�BERGANGSREGELUNG: Damit die
Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation
einzustellen, k�nnen sie bis einschlie�lich Dienstag
(17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule
schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen w�hrend
der �blichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die
Einzelheiten regelt die Schulleitung.
F�r Lehrerinnen
und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag
(17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um
im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen.
Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres
Weisungsrechts (� 59 Abs. 1 Satz 2 SchulG). Zu einer dar�ber
hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl. Ziff. 4.
2. Not-Betreuungsangebot Die
Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu f�hren, dass
Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen -
insbesondere im Gesundheitswesen � arbeiten, wegen der
Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in
den Schulen w�hrend der gesamten Zeit des
Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot
vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder
in den Klassen 1 bis 6 erfasst. N�here Informationen
hierzu erhalten Sie zeitnah mit einer weiteren Schul-Mail.
3. Durchf�hrung von Pr�fungen und Erbringung
von Leistungsnachweisen etc. a) Zentralabitur in der
gymnasialen Oberstufe und an Beruflichen Gymnasien
Die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16.
M�rz bis zum Ende der Osterferien hat grunds�tzlich keine
Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden
Abiturpr�fungen. Die Termine sind insbesondere mit Blick auf
die F�cher Deutsch, Mathematik, Englisch und Franz�sisch
aufgrund des durch die Kultusministerkonferenz veranlassten
l�nder�bergreifenden Aufgabenpools zwischen den L�ndern
abgestimmt und bleiben in diesen und allen anderen F�chern
grunds�tzlich bestehen. Auch die Konferenz des Zentralen
Abiturausschusses (ZAA) am 2. April kann wie vorgesehen
stattfinden, da die Schulen als Geb�ude nicht geschlossen
sind.
Selbst f�r den Fall, dass der Unterricht nicht
unmittelbar nach den Osterferien wieder aufgenommen werden
sollte, ist vorgesehen, dass die Schulgeb�ude in Abstimmung
mit den �rtlich zust�ndigen Beh�rden von Abiturientinnen und
Abiturienten sowie Lehrkr�ften genutzt werden k�nnen, um an
den vorgesehenen Terminen ordnungsgem��e Pr�fungen
durchzuf�hren, da die Einstellung des Unterrichts einen
generellen prophylaktischen Charakter hat und die
R�umlichkeiten selbst nicht betroffen sind.
Sollte es
in Einzelf�llen an Schulen durch Schulschlie�ungen in den
vergangenen Wochen bzw. durch die vorzeitige Einstellung des
Unterrichts ab dem 16. M�rz nicht m�glich sein, dass alle
angehenden Abiturientinnen und Abiturienten die notwendigen
Leistungsnachweise (�Vorabiturklausuren�) erbringen konnten,
so sollen die Schulen das unmittelbar nach den Osterferien
nachholen. F�r diesen Fall erfolgt die Zulassung der
betroffenen Sch�lerinnen und Sch�ler durch die ZAA-Konferenz
bis zum 5. Mai und die Sch�lerinnen und Sch�ler legen ihre
Abiturpr�fungen ab dem 7. Mai an den zentralen
Nachschreibeterminen ab.
b)
Informationen zu anderen Pr�fungsformaten
Weitere Informationen u.a. zu Zentralen Pr�fungen in Klasse
10 (ZP 10), zentralen Klausuren in der Einf�hrungsphase
(ZKE), Pr�fungen an Berufskollegs sowie zum Umgang mit
Klassenarbeiten etc. werden Ihnen in den kommenden Tagen
gesondert �bermittelt und auf der Homepage des Ministeriums
f�r Schule und Bildung (www.schulministerium.nrw.de)
ver�ffentlicht und stetig aktualisiert.
Im �brigen
wird empfohlen, die Sch�lerinnen und Sch�ler in der Zeit bis
zum Beginn der Osterferien zum Lernen zu Hause anzuhalten
(Lekt�re, Aufgabens�tze, Referate etc.). Hierzu sollten in
der Schule vorhandene technische Infrastrukturen genutzt
werden.
4. Dienstpflichten und
Erreichbarkeit von Schulleitungen sowie Lehrerinnen und
Lehrer Das Ruhen des Unterrichtsbetriebes entbindet
die Schulleitungen und die Lehrkr�fte nicht von den
bestehenden Dienstpflichten. Das Ruhen des Unterrichts aus
Gr�nden des Infektionsschutzes gilt grunds�tzlich nicht nur
f�r die Sch�lerinnen und Sch�ler, sondern auch f�r die
Lehrkr�fte (vgl. Schul-Mail
Nr. 1 und
3). In diesem Fall erf�llen die Lehrkr�fte ihre
Dienstaufgaben, soweit m�glich, am heimischen Arbeitsplatz.
Trotz der Entscheidung �ber das Ruhen des Unterrichts
kann eine Schule auch teilweise weiter genutzt werden, wenn
sichergestellt ist, dass a) ein Zusammenkommen einer
begrenzten Anzahl von Menschen mit den Zielen des
Infektionsschutzes vereinbar ist und b) von den betroffenen
Schulr�umen keine Infektionsgefahren ausgehen. Dieses liegt
im Ermessen der zust�ndigen Beh�rden (�rtliche
Ordnungsbeh�rden bzw. Gesundheits�mter). In einem solchen
Fall kann die Anwesenheit der Lehrkr�fte durch die
Schulleitung angeordnet werden.
Es muss in jedem Fall
eine Erreichbarkeit der Schulleitungen und der Lehrkr�fte
sichergestellt werden. Der Ausbildungsbetrieb der
Lehrerausbildung in Verantwortung der Zentren f�r
schulpraktische Lehrerausbildung (interne und externe
Seminarveranstaltungen, ausbildungsfachliche Begleitung von
Lehramtsanw�rterinnen und Lehramtsanw�rtern und
Praxissemesterstudierenden) sowie Veranstaltungen der
staatlichen Lehrerfortbildung (Fort- und
Weiterbildungsma�nahmen der Kompetenzteams und der
Bezirksregierungen) werden bis auf weiteres ausgesetzt.
Das Krisenmanagement des Ministeriums und der
Bezirksregierungen bleiben f�r schulische Krisen unter den
bekannten Nummern erreichbar.
Weitere Informationen
erhalten Sie zeitnah mit der Schul-Mail (Nr. 5).
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