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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Landesweite Einstellung des Unterrichtsbetriebs als Vorsichtsma�nahme zur Eind�mmung des Coronavirus
'Die SchulMail' an die Schulen

Duisburg, 13. M�rz 2020 - Das Ministerium f�r Schule und Bildung teilt mit:
Das Landeskabinett hat heute die Entscheidung getroffen, den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Nordrhein-Westfalen im ganzen Land ab einschlie�lich Montag, dem 16. M�rz 2020, vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19. April 2020 einzustellen.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erkl�rte: �Die Landesregierung hat heute einen f�r den Alltag vieler Familien bedeutsamen Entschluss gefasst. Die Einstellung des Unterrichts-betriebs ist eine weitreichende Entscheidung nicht nur f�r die Sch�lerinnen und Sch�ler, sondern vor allem f�r die Eltern sowie f�r unsere Lehrkr�fte und Schulleitungen. Dieser Schritt ist nach derzeitigen Erkenntnissen richtig und angemessen. Durch diese Vorsichts-ma�nahme soll ein weiterer Beitrag zur Eind�mmung der Ausbreitung des Coronavirus geleistet werden. Ein verl�ssliches Betreuungsangebot f�r Kinder von Eltern in Berufen, die f�r die Daseinsvorsorge insbesondere im Gesundheitswesen besonders wichtig sind, wird sichergestellt. Dadurch soll die Funktionsf�higkeit des Gesundheitssystems im Besonderen sowie weiterer Einrichtungen der �ffentlichen Daseinsvorsorge erhalten und unterst�tzt werden.�

�ber die Ausgestaltung dieses Betreuungsangebots sowie �ber alle weiteren Entwicklungen mit dem Coronavirus werden s�mtliche Schulen in Nordrhein-Westfalen durch das Schulministerium kontinuierlich informiert, auch �ber den Umgang mit den anstehenden Pr�fungsverfahren. Grunds�tzlich gilt zum jetzigen Zeitpunkt:
 Die Einstellung des Unterrichts ab dem 16. M�rz bis zum Ende der Osterferien hat grunds�tzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturpr�fungen, da an der weitaus �berwiegenden Zahl der Schulen die Sch�lerinnen und Sch�ler bis zu diesem Zeitpunkt die notwendigen Vorabiturklausuren f�r die Zulassung zur Abiturpr�fung geschrieben werden konnten. Durch flexible Regelungen und Nachschreibtermine ist dar�ber hinaus sichergestellt, dass alle Sch�lerinnen und Sch�ler ihre Pr�fungen ablegen k�nnen.
 �ber den Umgang mit anderen Pr�fungsformaten � zum Beispiel Zentrale Pr�fungen in Klasse 10 (ZP 10), zentrale Klausuren in der Einf�hrungsphase (ZKE), Feststellungspr�fungen, Pr�fungen an Berufskollegs � werden die Schulen zeitnah informiert.
 Die Bem�hungen des Schulministeriums sind darauf ausgerichtet, dass den Sch�lerinnen und Sch�lern aus den getroffenen Entscheidungen keine Nachteile hinsichtlich ihrer weiteren Schullaufbahn bzw. Pr�fungen entstehen.

�Alle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden regelm��ig �berpr�ft und die Lage fortlaufend neu bewertet. Entscheidungsleitend ist die jeweils aktuelle Einsch�tzung der Lage durch das Robert-Koch-Institut und die Gesundheitsbeh�rden. Sie verf�gen �ber die n�tige Expertise und informieren regelm��ig �ber die Gef�hrdungslage f�r die gesamte Bev�lkerung. Das Ministerium f�r Schule und Bildung ist darauf vorbereitet, zeitnah auf neue Entwicklungen zu reagieren�, erkl�rte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.

Die Schulmail, mit der das Schul- und Bildungsministerium heute s�mtliche Schulen und Schultr�ger in Nordrhein-Westfalen �ber die aktuellen Entwicklungen informiert hat:
[13.03.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (4. Mail)

>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.
1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien
Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht. F�r Sch�lerinnen und Sch�ler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschr�nkt sich die Ma�nahme auf den Ausfall des Unterrichts. Die Schulen haben Kommunikationsm�glichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.

�BERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, k�nnen sie bis einschlie�lich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen w�hrend der �blichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.

F�r Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (� 59 Abs. 1 Satz 2 SchulG). Zu einer dar�ber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl. Ziff. 4.

2. Not-Betreuungsangebot
Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu f�hren, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen � arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen w�hrend der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.
N�here Informationen hierzu erhalten Sie zeitnah mit einer weiteren Schul-Mail.

3. Durchf�hrung von Pr�fungen und Erbringung von Leistungsnachweisen etc.
a) Zentralabitur in der gymnasialen Oberstufe und an Beruflichen Gymnasien

Die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. M�rz bis zum Ende der Osterferien hat grunds�tzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturpr�fungen. Die Termine sind insbesondere mit Blick auf die F�cher Deutsch, Mathematik, Englisch und Franz�sisch aufgrund des durch die Kultusministerkonferenz veranlassten l�nder�bergreifenden Aufgabenpools zwischen den L�ndern abgestimmt und bleiben in diesen und allen anderen F�chern grunds�tzlich bestehen. Auch die Konferenz des Zentralen Abiturausschusses (ZAA) am 2. April kann wie vorgesehen stattfinden, da die Schulen als Geb�ude nicht geschlossen sind.

Selbst f�r den Fall, dass der Unterricht nicht unmittelbar nach den Osterferien wieder aufgenommen werden sollte, ist vorgesehen, dass die Schulgeb�ude in Abstimmung mit den �rtlich zust�ndigen Beh�rden von Abiturientinnen und Abiturienten sowie Lehrkr�ften genutzt werden k�nnen, um an den vorgesehenen Terminen ordnungsgem��e Pr�fungen durchzuf�hren, da die Einstellung des Unterrichts einen generellen prophylaktischen Charakter hat und die R�umlichkeiten selbst nicht betroffen sind.

Sollte es in Einzelf�llen an Schulen durch Schulschlie�ungen in den vergangenen Wochen bzw. durch die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. M�rz nicht m�glich sein, dass alle angehenden Abiturientinnen und Abiturienten die notwendigen Leistungsnachweise (�Vorabiturklausuren�) erbringen konnten, so sollen die Schulen das unmittelbar nach den Osterferien nachholen. F�r diesen Fall erfolgt die Zulassung der betroffenen Sch�lerinnen und Sch�ler durch die ZAA-Konferenz bis zum 5. Mai und die Sch�lerinnen und Sch�ler legen ihre Abiturpr�fungen ab dem 7. Mai an den zentralen Nachschreibeterminen ab.

b) Informationen zu anderen Pr�fungsformaten
Weitere Informationen u.a. zu Zentralen Pr�fungen in Klasse 10 (ZP 10), zentralen Klausuren in der Einf�hrungsphase (ZKE), Pr�fungen an Berufskollegs sowie zum Umgang mit Klassenarbeiten etc. werden Ihnen in den kommenden Tagen gesondert �bermittelt und auf der Homepage des Ministeriums f�r Schule und Bildung (www.schulministerium.nrw.de) ver�ffentlicht und stetig aktualisiert.

Im �brigen wird empfohlen, die Sch�lerinnen und Sch�ler in der Zeit bis zum Beginn der Osterferien zum Lernen zu Hause anzuhalten (Lekt�re, Aufgabens�tze, Referate etc.). Hierzu sollten in der Schule vorhandene technische Infrastrukturen genutzt werden.

4. Dienstpflichten und Erreichbarkeit von Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrer
Das Ruhen des Unterrichtsbetriebes entbindet die Schulleitungen und die Lehrkr�fte nicht von den bestehenden Dienstpflichten. Das Ruhen des Unterrichts aus Gr�nden des Infektionsschutzes gilt grunds�tzlich nicht nur f�r die Sch�lerinnen und Sch�ler, sondern auch f�r die Lehrkr�fte (vgl. Schul-Mail Nr. 1 und 3). In diesem Fall erf�llen die Lehrkr�fte ihre Dienstaufgaben, soweit m�glich, am heimischen Arbeitsplatz.

Trotz der Entscheidung �ber das Ruhen des Unterrichts kann eine Schule auch teilweise weiter genutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass a) ein Zusammenkommen einer begrenzten Anzahl von Menschen mit den Zielen des Infektionsschutzes vereinbar ist und b) von den betroffenen Schulr�umen keine Infektionsgefahren ausgehen. Dieses liegt im Ermessen der zust�ndigen Beh�rden (�rtliche Ordnungsbeh�rden bzw. Gesundheits�mter). In einem solchen Fall kann die Anwesenheit der Lehrkr�fte durch die Schulleitung angeordnet werden.

Es muss in jedem Fall eine Erreichbarkeit der Schulleitungen und der Lehrkr�fte sichergestellt werden.
Der Ausbildungsbetrieb der Lehrerausbildung in Verantwortung der Zentren f�r schulpraktische Lehrerausbildung (interne und externe Seminarveranstaltungen, ausbildungsfachliche Begleitung von Lehramtsanw�rterinnen und Lehramtsanw�rtern und Praxissemesterstudierenden) sowie Veranstaltungen der staatlichen Lehrerfortbildung (Fort- und Weiterbildungsma�nahmen der Kompetenzteams und der Bezirksregierungen) werden bis auf weiteres ausgesetzt.
Das Krisenmanagement des Ministeriums und der Bezirksregierungen bleiben f�r schulische Krisen unter den bekannten Nummern erreichbar.

Weitere Informationen erhalten Sie zeitnah mit der Schul-Mail (Nr. 5).
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<