BZ-Home Medizinische Versorgung  Sonderseiten - Fotostrecken und mehr



BZ-Sitemap

 

Klinik Krankenhäuser

Klinik Apotheken

Klinik Notdienste

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 






 

Statement von Stadtdirektor und Kämmerer Martin Murrack
Informationsblatt der Stadt Duisburg für Unternehmen zu finanziellen Erleichterungen anlässlich der “Corona-Pandemie“

Duisburg, 18. März 2020 - "Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben teilweise existenzbedrohende Ausmaße für die lokale Wirtschaft erreicht. Diese Einschränkungen sind hart und zugleich unumgänglich, denn wir müssen jede Gelegenheit nutzen, um die Verbreitung des Virus zu bremsen. Nur so kann es uns gelingen, die vom Coronavirus besonders gefährdeten und betroffenen Menschen zu schützen.

Diese erheblichen Einschnitte haben schon jetzt zum Teil dramatische Folgen für den Wirtschaftsstandort Duisburg. Ob Messebauer, Caterer, Gastronom, Künstler, Klein- oder Mittelständler - von einem Tag auf den anderen Tag brechen Geschäftsgrundlagen zum Teil vollständig weg. Aber auch die nicht direkt betroffene Wirtschaft hat mit Lieferengpässen, abnehmender Nachfrage und Personalproblemen zu kämpfen. Auch das kann existenzbedrohend sein.

Die Stadt Duisburg, die nach wie vor eine Stärkungspaktkommune ist, wird alles Mögliche unternehmen, um die von der Krise Betroffenen zu stärken. Auf Antrag hin wird es möglich sein, die ausstehende kommunale Abgabe zu stunden, bei entsprechender Begründung auch zinsfrei. Zudem können Absenkungen der Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer formlos beantragt werden. Nähere Informationen dazu und entsprechende Kontaktadressen finden Sie auf dem beiliegenden Informationsblatt.

Dennoch ist schon jetzt klar, dass es deutlich weitreichendere finanzielle Unterstützung für die Betroffenen geben muss, die weit über die Leistungsfähigkeit einzelner Kommunen hinausgeht. Erste mögliche Unterstützungsangebote durch die Bundesregierung scheinen zum jetzigen Zeitpunkt in die richtige Richtung zu gehen. Dazu sind wir bereits in Gesprächen mit dem Bund und den entsprechenden Verbänden.

Einige Bundesländer sind im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen jedoch schon jetzt einen großen Schritt voraus, sodass wir die Landesregierung deshalb dringend dazu auffordern, schon jetzt tragfähige Sofortlösungen zu etablieren. Finanzielle Unterstützung die erst in Wochen oder Monaten vor Ort ankommt, kommt für viele Unternehmen zu spät. Jeder weitere Tag, an dem es für die finanziell am stärksten Betroffenen keine Unterstützung gibt, bedeutet zugleich den Verlust von Arbeitsplätzen und wirtschaftlichen Existenzen.

Die Stadt Duisburg steht Gewerbetreibenden sowie Bürgerinnen und Bürgern schon jetzt für wirtschaftliche Fragen und Auswirkungen durch den Coronavirus als Ansprechpartner per E-Mail unter Stadtkasse@stadt-duisburg.de oder telefonisch unter 0203-94000 zur Verfügung."


Informationsblatt der Stadt Duisburg für Unternehmen zu finanziellen Erleichterungen anlässlich der “Corona-Pandemie“
Die Stadt Duisburg weist darauf hin, dass Unternehmen, die infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, Hilfsangebote der Stadt Duisburg in Anspruch nehmen können.

Bereich Steuern:
Gewerbesteuerpflichtige Unternehmen und Gewerbetreibende können, wenn sich Gewinneinbrüche abzeichnen, ab sofort Anträge beim Amt für Rechnungswesen und Steuern der Stadt Duisburg auf Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlungen stellen. Der Fachbereich weist weiter darauf hin, dass es bei komplexen Steuersachverhalten auch sinnvoll sein kann, direkt eine Änderung des Grundlagenbescheides beim zuständigen Finanzamt herbeizuführen. Bei Fragen wenden sich Gewerbetreibende daher bitte frühzeitig an das zuständige Finanzamt oder an das Amt für Rechnungswesen und Steuern der Stadt Duisburg.  

Darüber hinaus verweist die Stadt Duisburg darauf, dass bei den von der Stadt erhobenen Abgaben, hier insbesondere       
Gewerbesteuer - Grundsteuer sowie Abfall-, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren - Vergnügungssteuer -      Zweitwohnungssteuer
die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Stundung von Steuerzahlungen zu stellen.

Herabsetzung von Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
Anträge können formlos per Post, per E-Mail oder per Telefax beim Amt für Rechnungswesen und Steuern der Stadt Duisburg gestellt werden. Soweit sich in Folge der Corona-Krise Gewinneinbrüche abzeichnen, werden die entsprechenden Anträge schnellstmöglich beschieden. Die Anpassung wird vorläufig nur für das Jahr 2020 vorgenommen. Die Vorauszahlungen ab 2021 werden zunächst in bisheriger Höhe beibehalten.

Die Antragstellung ist auch bei dem zuständigen Betriebsfinanzamt möglich. In den Fällen, in denen das Finanzamt einen Vorauszahlungsmessbescheid (Grundlagenbescheid) erteilt hat, muss der Antrag dort gestellt werden.

Postanschrift: Stadt Duisburg        
                            Amt für Rechnungswesen und Steuern
                            Sonnenwall 85
                            47051 Duisburg
E-Mail:          steuersachbearbeitung@stadt-duisburg.de
Telefax:                  0203/283 4473
 
Stundungen von Steuerforderungen
Soweit es infolge der Corona-Pandemie zu Liquiditätsschwierigkeiten kommt, kann bei entsprechender Begründung eine Stundung der Abgabenforderungen gewährt werden. In diesen Fällen kann auf die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet werden.

Stundungen können ebenfalls unter den o.a. Kontaktdaten beantragt werden.

Bereich Gebühren
Die WBD-AöR wird anlässlich der besonderen Umstände bei Vorlage von Stundungsanträgen  eine großzügige und zügige Einzelfallprüfung durchführen und unter Beachtung der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers/der Antragstellerin Ratenzahlungsvereinbarungen anbieten. Im Falle der Stundung von Abgaben / Gebühren wird die WBD-AöR zudem im Rahmen von Einzelfallprüfungen nach Möglichkeit auf die Erhebung von Zinsen verzichten.“ 
Kontakt: Telefon: 0203 / 283 3000 - Mail: info@wb-duisburg.de