Duisburg, 09. April 2020 - Die
Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor einer betrügerischen
Mail. Die Absender wollen an persönliche Kundendaten
gelangen. Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen
bundesweit unseriöse Mails, die unter der Mailadresse
kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de versandt werden.
In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert,
konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den
Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Im
Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben.
Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten,
sondern
diese umgehend löschen. Die BA ist nicht Absender
dieser Mail.
Die BA fordert Arbeitgeber auch nicht per Mail auf,
Kurzarbeitergeld zu beantragen. Informationen zur
Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe
telefonisch unter der gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber
0800 4 5555 20. Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige
zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen.
Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld schriftlich oder online
anzeigen.
Das NEUE Kurzarbeitergeld Duisburg, 20. März 2020 - Die
Unternehmen in Duisburg sind durch die Coronapandemie und
ihre Folgen stark getroffen. Um die Verluste und
Auftragsrückgänge der Unternehmen abzufedern, können
Betriebe bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit beantragen.
Aktuell haben sich knapp 600 Unternehmen in Duisburg zur
Kurzarbeit aufgrund des Coronavirus beraten lassen.
Folgende Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld
hat der Gesetzgeber beschlossen: Anspruch auf
Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der
Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10
Prozent haben. Anfallende Sozialversicherungsbeiträge
werden für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent
erstattet. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer
können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf
Kurzarbeitergeld. In Betrieben, in denen Vereinbarungen
zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den
Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
Um rückwirkend
zum 1. März Kurzarbeitergeld zu erhalten, müssen die
Unternehmen bis Ende März die Anzeige gestellt haben.
Schritte zum Kurzarbeitergeld Im ersten Schritt
zeigen Unternehmen und Betriebe die Kurzarbeit schriftlich
bei der Agentur für Arbeit an. Vordrucke und weitere
Informationen sind im Internet unter
www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit zu finden.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber füllen den Ausdruck aus,
scannen die unterschriebene Kurzarbeitsanzeige und senden
sie per E-Mail an
Essen.031-OS@arbeitsagentur.de.
Höhe des Kurzarbeitergeldes
Kurzarbeitergeld kann bis zu zwölf Monate gezahlt werden.
Das hängt von dem Einzelfall ab. Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer erhalten in dieser Zeit 60 Prozent des
pauschalierten Nettogehaltes. Wenn Arbeitnehmerinnen bzw.
Arbeitnehmer mindestens 0,5 Kinder auf der Lohnsteuersteuer
eingetragen haben, beträgt der Satz des Kurzarbeitergeldes
67 Prozent.
Alle Informationen und Möglichkeiten
der Beantragung: Online:
www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit
Unsere
Empfehlung für den schnellsten Weg, Kurzarbeit anzuzeigen
oder zu beantragen, ist der
eService der Bundesagentur für Arbeit.
Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Bei dieser
müssen sich Arbeitgeber über eine PIN verifizieren, die
automatisiert per Post zugeschickt wird. Beim
Arbeitgeber-Service erhalten sie anschließend eine Kennung.
Dieses zentrale Verfahren können wir leider vor Ort nicht
ändern. Um die erforderliche Kennung schnellstmöglich zur
Verfügung zu stellen, bieten wir den Betrieben daher jetzt
an, sich per E-Mail direkt an uns zu wenden:
Duisburg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
So erreichen Sie uns für
Beratungsanfragen:
Telefonisch Montag –
Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr: Kostenlose Hotline für
Arbeitgeber 0800 4 5555 20
über Mail:
Duisburg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Wenn Arbeitnehmer Fragen zur Kurzarbeitergeld haben
nutzen Sie bitte die neue Sammelhotline 0203 302 1111
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