Duisburg, 03. April 2020 - Viele
Arbeitnehmer arbeiten wegen des Coronavirus aktuell aus den
eigenen vier Wänden. Nach dem oft sehr kurzfristigen Umzug
von Rechner und Büroausstattung starten viele zum ersten Mal
in einen Berufsalltag von Zuhause aus. Dabei stellen sich so
manche Fragen: Wann muss ich erreichbar sein, gibt es eine
Dokumentationspflicht und wie strikt muss die Arbeit vom
Privaten getrennt werden?
Prof. Dr. Simon A.
Fischer, Professor für Wirtschaftsrecht an der SRH
Fernhochschule, hat Antworten auf die wichtigsten Fragen im
Zusammenhang mit der Telearbeit.
Mein Arbeitgeber
ordnet Homeoffice an: Darf er das? Eigentlich darf
der Arbeitgeber nicht einseitig Arbeit im Homeoffice
anordnen. Allerdings haben das die Gerichte bisher nur für
„normale“ Umstände entschieden und es vor allem damit
begründet, dass der Arbeitnehmer den sozialen Kontakt zu
seinen Kollegen verlieren könnte. In der jetzigen Situation
muss man das allerdings anders bewerten, denn der direkte
und persönliche Kontakt zwischen Kollegen sollte aktuell
ohnehin nur dort stattfinden, wo er wirklich notwendig ist,
also z.B. in Krankenhäusern und Supermärkten. Hinzu kommt,
dass die Zeit im Homeoffice auf wenige Wochen begrenzt sein
dürfte. Somit gehe ich davon aus, dass der Arbeitgeber das
aktuell darf.
Laptopmangel: Kann der Arbeitgeber
die Verwendung des privaten PCs fordern?
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel zu
stellen und damit auch den dienstlichen Computer. Es gibt
allerdings viele Mitarbeiter, die gerne mit ihren eigenen
Geräten arbeiten, da ihnen diese vertrauter sind. Das nennt
man BYOD (bring your own device). So zu arbeiten ist
möglich, datenschutzrechtlich allerdings kritisch zu sehen
und verlangen kann es der Arbeitgeber nicht.
Anforderungen an den Arbeitsplatz zuhause Auch
zuhause sollten, sobald ein Computer bzw. Laptop verwendet
wird, die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung zur
Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen eingehalten werden.
So müssen die Bildschirme leicht dreh- und neigbar sein, es
muss eine vom Laptop getrennte Tastatur eingesetzt werden
und so weiter. Eine pragmatische Lösung wäre, die
Mitarbeiter zu bitten ihren Desktop PC am Arbeitsplatz
abzubauen und mit nach Hause zu nehmen. Viele Arbeitgeber
werden ihre Mitarbeiter aber Hals über Kopf und mit einem
Laptop unter dem Arm nach Hause geschickt haben. Hier sollte
jedenfalls dann nachgebessert werden, wenn die Mitarbeiter
nicht sehr bald in das Büro zurückkehren können.
Erreichbarkeit im Homeoffice Man sollte während der
auch sonst üblichen Arbeitszeiten erreichbar sein. Auch wenn
der Arbeitnehmer nun von zuhause arbeitet, unterliegt er dem
Weisungsrecht des Arbeitgebers. Geht das nicht durchgängig,
weil z.B. aufgrund der KITA- und Schulschließungen Kinder zu
betreuen sind, sollte man sich bemühen, eine Absprache mit
dem Arbeitgeber zu treffen, zu welchen Zeiten man
verlässlich erreichbar ist.
Wieviel Dokumentation
muss sein? Es gibt, auch für Arbeitnehmer, (noch)
keine gesetzliche Pflicht, die Arbeitszeit ab der ersten
Minute zu dokumentieren. Allerdings ist es sicherlich
ratsam, das im Homeoffice selbst zu tun, z.B. um später eine
Argumentationsgrundlage zu haben, falls der Arbeitgeber
anzweifelt, dass ich auf meine Stunden gekommen bin.
Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser Generell
gilt sicherlich: Wenn mein Arbeitgeber mir nicht vertraut,
hätte er mich kaum ins Homeoffice geschickt. Wo Vertrauen
gut, Kontrolle aber besser ist, hat der Arbeitgeber ein
Problem. Er darf ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers
dessen Wohnung nicht betreten. Auch dürfte eine
Arbeitszeitüberwachung, wie sie z.B. durch das Auslesen
gewisser Verkehrsdaten möglich sein könnte, nicht zulässig
sein. Ich werde jedoch nicht verhindern können, dass mein
Vorgesetzter sich hin und wieder einmal telefonisch bei mir
meldet und auch meinen Arbeitsstand einer
Plausibilitätsprüfung unterzieht.
Schnell die
Wäsche aufhängen – oder doch nicht? Während der
Arbeitszeit sind private Tätigkeiten tabu, denn
Arbeitszeitbetrug ist ein Kündigungsgrund und sogar
strafbar. Allerdings hat man genauso wie im Büro auch
zuhause das Recht, die Arbeit im Rahmen von Pausen zu
unterbrechen. Da sollte das Aufhängen der Wäsche eigentlich
drin sein. Und derjenige, der flexible Arbeitszeiten hat,
kann, falls das mit den Socken wieder länger dauert, die
Zeit auch einfach hinten dranhängen.
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