Duisburg, 05. Juni 2020
Eingeschränkter Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung ab
8. Juni Ab dem 8. Juni ist wieder für alle
Kinder die Kindertagesbetreuung in den
Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegen möglich.
Die bisher geltenden Regelungen zu den Notbetreuungen sind
ab sofort hinfällig. Während die Betreuung in der
Kindertagespflege grundsätzlich im Umfang der geschlossenen
Betreuungsverträge erfolgen kann, ist die Betreuung in den
Kindertageseinrichtungen – durch die Maßgaben des
Infektionsschutzes – bis zum 31. August 2020 in zeitlich
reduziertem Umfang vorgesehen.
In Orientierung an
den Betreuungsverträgen mit einem Umfang von jeweils 25, 35
oder 45 Stunden sind dies in Kindertageseinrichtungen in
Bezug auf den zeitlichen Betreuungsumfang 15, 25 und 35
Stunden wöchentlich. Damit reduziert sich der
Betreuungsumfang für jedes Kind um zehn Wochenstunden.
Hierbei wird es nur in absoluten Ausnahmefällen in
Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt sowie dem
Landesjugendamt Einzelfalllösungen für Eltern und ihre
Kinder geben, die mit dem reduzierten Betreuungsumfang den
individuellen Bedarf nicht abdecken können.
Elternbeiträge für Juni und Juli Die Stadt Duisburg
prüft momentan inwieweit die Elternbeiträge für die
Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege für Eltern beitragsfrei gestellt werden
können. Das Land NRW hat den Vorschlag gemacht, dass die
Kommunen für die Monate Juni und Juli 2020 eine hälftige
Elternbeitragsbefreiung aussprechen. Das Land beteiligt sich
hierbei jeweils zur Hälfte an dem Ausfall der Beiträge.
Möglich ist die komplette Beitragsfreiheit für den Monat
Juni 2020. Für den Monat Juli 2020 würden die Elternbeiträge
zum Ausgleich in voller Höhe eingefordert. Bis zu einer
abschließenden Entscheidung werden die Lastschriften für den
Monat Juni 2020 ausgesetzt. Eltern, die die Beiträge per
Dauerüberweisung überwiesen haben, sollen diese dann
erstattet bekommen.
Hinweise zur weiteren
Öffnung des Schulbetriebs an Grundschulen und den
Primarstufen der Förderschulen: Ab Montag, 15.
Juni, soll an alle Grundschulen und an den Primarstufen der
Förderschulen wieder im Klassenverband unterrichtet werden.
Diese Schulen kehren damit grundsätzlich wieder zu einem
Regelbetrieb mit Unterricht möglichst gemäß Stundentafel
zurück. Dieses wird verbunden mit der Aussicht, dass das
schulische Leben nach dem Ende der Ferien so normal wie
möglich wieder stattfinden soll.
Grundlage dafür ist
eine Neuregelung der infektionsschutzrechtlichen
Rahmenbedingungen, das bedeutet: Weg vom Abstandsgebot und
hin zu konstanten (Lern-)Gruppen. Durch strikte Trennung
sollen Durchmischungen vermieden werden. Durch gestaffelte
Anfangs- und Pausenzeiten soll die Trennung der Lerngruppen
auch außerhalb des Unterrichts gewährleistet werden.
Notbetreuung: An allen Schulen, an
denen wieder ein tägliches Unterrichtsangebot gemacht werden
kann, endet die Notbetreuung mit Ablauf des 12. Juni 2020.
Kann eine weiterführende Schule für die Jahrgangsstufen 5
und 6 ein volles Unterrichtsangebot nicht gewährleisten,
wird die Notbetreuung in diesen Schulen für nicht beschulte
Kinder fortgesetzt.
Unter Beachtung des
Hygienekonzepts der Schule und der vorhandenen Kapazitäten
wird auch der Betrieb der Offenen Ganztagsschule sowie der
Betrieb der sonstigen Betreuungsangebote wieder aufgenommen.
Schulleitung und OGS-Leitung entscheiden gemeinsam, welche
Regelungen für die Teilnahme getroffen werden. Inwieweit
eine Verpflegung sichergestellt werden kann, ist vor Ort zu
entscheiden. Die für die Sommerferien vorgesehenen
OGS-Angebote werden ebenfalls unter Beachtung geltender
Infektionsschutzregeln durchgeführt. Das Ministerium für
Schule und Bildung prüft darüber hinaus, zusätzliche
Ferienangebote für weitere Schülergruppen zu ermöglichen und
entsprechend finanziell auszustatten. Zu all diesen Punkten
wird es zeitnah eine gesonderte Information geben.
An den weiterführenden Schulen ist eine Durchmischung
der Lerngruppen deutlich schwieriger zu vermeiden, daher
findet hier keine Erweiterung des Präsenzunterrichts statt.
Stattdessen gelten hier die bisherigen Regelungen (SchulMail
Nr. 20 vom 6. Mai 2020), also grundsätzlich
Präsenzunterricht nur an einzelnen Tagen, weiter.
An
den Berufskollegs soll bis zu den Sommerferien
schrittweise der Unterricht aller Schülerinnen und Schüler
und Studierenden - zumindest tageweise, und in einem
vorgegebenen priorisierten Verfahren - im Präsenzunterricht
realisiert werden.
Schülerinnen und Schülern, denen
Präsenzunterricht nicht in vollem Umfang angeboten werden
kann, erhalten weiterhin ergänzende Lernangebote für das
Lernen auf Distanz, die sich möglichst an der Stundentafel
orientieren.
Kita "Am Holderbusch"
vorsorglich geschlossen In der städtischen
Kindertageseinrichtung "Am Holderbusch" in
Duisburg-Rheinhausen wurde eine Mitarbeiterin positiv auf
das Coronavirus getestet. Die bis dahin symptomfreie
Mitarbeiterin erhielt am 3. Juni das Ergebnis der Testung
und wurde umgehend unter Quarantäne gestellt. Unter
Würdigung der Gesamtsituation bleibt die Einrichtung nun für
eine Woche geschlossen. Alle Mitarbeiter und Kinder, die
zuletzt Kontakt mit der betroffenen Mitarbeiterin hatten,
werden getestet. Die Mitarbeiterinnen und Eltern werden
durch das Jugendamt und Gesundheitsamt über den aktuellen
Stand und das weitere Vorgehen informiert.
Alltagsmasken für Beschäftigte an Schulen Mit Erlass
des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 12. Mai 2020
wurden die Schulträger gebeten, den Lehrkräften und
sonstigem Landespersonal an öffentlichen Schulen
Alltagsmasken gegen Kostenerstattung durch das Land zur
Verfügung stellen. Die Stadt Duisburg hat diese Regelung
aufgegriffen und auf alle an den Schulen Beschäftigte
(Lehrkräfte, Sekretärinnen, Hausmeister, Betreuungskräfte
etc.) ausgeweitet. Insgesamt werden rund 18.000 Masken durch
die Feuerwehr zur Verfügung gestellt. Die Auslieferung hat
bereits begonnen und wird in den kommenden Tagen
fortgesetzt.
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