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Villa Rheinperle darf Betrieb wieder aufnehmen

Duisburg, 24. Juli 2020 - Die Stadt Duisburg hat das neue Betriebskonzept der Villa Rheinperle genehmigt.
In diesem Konzept sind insbesondere Maßnahmen verankert, die die Einhaltung der vorgegebenen Hygiene- und Infektionsschutzstandards für die Innen- und Außengastronomie nach der Coronaschutzverordnung sicherstellen. Um die Verbreitung des Coronavirus zu vermeiden, werden dort künftig jedoch keine Tanzveranstaltungen oder Partys stattfinden.

Im Biergarten der Villa Rheinperle wird ein professioneller Sicherheitsdienst eingesetzt, der vor dem Betrieb die Abstandsregelungen in Warteschlangen und im Biergarten insbesondere den Aufenthalt der Gäste an den zugewiesenen Tischen und Bänken überwachen und durchsetzen wird. Dies wird durch bauliche Maßnahmen um die Tische und Bänke herum unterstützt. Die Gäste werden lediglich für den Gang zu den Sanitärräumen ihre Plätze verlassen.

Die Versorgung der Gäste mit Speisen und Getränken erfolgt ausschließlich über Servicekräfte an den Tischen. Darüber hinaus wird ein neues Musik- und Lautstärkekonzept dafür sorgen, dass die Gäste nicht mehr wie bisher den Eindruck gewinnen, sich in einem discoähnlichen Betrieb aufzuhalten.  

Die Stadt Duisburg wird die Umsetzung und Einhaltung des Konzepts begleiten und später durch unangekündigte Kontrollen überprüfen.    


Villa Rheinperle war zu zuversichtlich: Betrieb kann nicht wie bisher fortgesetzt werden
Betriebskonzept und Veranstaltungen nicht im Einklang mit Coronaschutzverordnung

Duisburg, 16. Juli 2020 - Der Betrieb der Villa Rheinperle kann in seiner bisherigen Form nicht weitergeführt werden. Das Bürger- und Ordnungsamt hatte bei einer Kontrolle am vergangenen Sonntag zahlreiche Beanstandungen. Das von den Betreibern der Villa Rheinperle vorgelegte Betriebskonzept bzw. die durchgeführte Veranstaltung stehen nicht im Einklang mit der Coronaschutzverordnung.

Das bedeutet, dass die von der Villa Rheinperle beworbenen Veranstaltungen, welche bereits für das kommende Wochenende geplant waren, in der bisherigen Form nicht durchgeführt werden können.

Das nach der Coronaschutzverordnung bestehende Verbot eines Clubs, einer Diskothek und einer ähnlichen Einrichtung gilt dort zunächst auch für weitere in der bisherigen Form geplante Veranstaltungen.

Die Verantwortlichen der Villa Rheinperle haben jetzt die Möglichkeit, sich zu äußern und ein geändertes Betriebskonzept vorzulegen. Danach wird die Stadt Duisburg über das weitere Vorgehen abschließend entscheiden.

Das Bürger- und Ordnungsamt hatte am vergangenen Sonntag aufgrund der Ausübung eines nach der Coronaschutzverordnung untersagten Betriebs und wegen massiver Verstöße gegen Hygiene- und Infektionsstandards den Betrieb der Villa Rheinperle unterbunden.