Duisburg, 28. Oktober 2020 - Die
Corona-Wocheninzidenz hat in Duisburg den Wert 201,5
erreicht. Um Infektionsketten zu unterbrechen ist es deshalb
ganz entscheidend, dass jeder Duisburger seine persönlichen
Kontakte auf ein Minimum reduziert.
Der Krisenstab
der Stadt Duisburg legt durch eine Allgemeinverfügung fest,
dass im öffentlichen Raum nur noch zwei Personen
zusammenkommen dürfen. Die bisherigen Ausnahmen, die in
der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
festgelegt sind, gelten auch weiterhin.
Das
bedeutet, dass sich mehr als zwei Personen im öffentlichen
Raum nur dann aufhalten dürfen, wenn es sich
·
ausschließlich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister,
Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, ·
ausschließlich um Personen aus maximal zwei verschiedenen
häuslichen Gemeinschaften ·
um die Begleitung minderjähriger und
unterstützungsbedürftiger Personen oder feste Gruppen von
Kindern, die in einer Einrichtung im Sinne der
Coronabetreuungsverordnung ohne Einhaltung von
Mindestabständen betreut werden dürfen, oder ·
um zwingend notwendige Zusammenkünfte aus
betreuungsrelevanten Gründen handelt.
Die neue
Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg gilt ab dem morgigen
Donnerstag, 29. Oktober.
Das
Bürger- und Ordnungsamt wird die neue Regelung
kontrollieren, ein Verstoß wird mit einem
Bußgeld in Höhe von 250 Euro
geahndet.
Trageverpflichtung des Mund-Nasen-Schutzes in
Fußgängerbereichen Der Krisenstab der Stadt
Duisburg hatte aufgrund der steigenden Inzidenzzahl die
Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung für bestimmte
Fußgängerbereiche im Stadtgebiet durch eine
Allgemeinverfügung ab 22. Oktober angeordnet. In den letzten
Tagen haben die Mitarbeiter des Außendienstes viele
Aufklärungsgespräche mit den Duisburgerinnen und Duisburgern
geführt, um die Akzeptanz der Maßnahme zu verstärken.
Die Trageverpflichtung des Mund-Nasen-Schutzes
wird aktuell durch die Anbringung von
Hinweisschildern in den betroffenen Bereichen
verdeutlicht. Sobald die Beschilderung angebracht ist,
werden die Verstöße mit einem Verwarngeld
in Höhe von 50 Euro geahndet. Wer dies
nicht akzeptiert, muss mit der Einleitung eines
Bußgeldverfahrens rechnen.
Die Stadt Duisburg
appelliert noch einmal eindringlich an die Duisburger
Bevölkerung, zum Eindämmen des Coronavirus beizutragen.
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