NRW setzt Beschlüsse aus der
Bund Länder Konferenz um - neue Regeln gelten auch für
Duisburg Duisburg, 30. Oktober
2020 - Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs
der Länder haben neue Maßnahmen zur Eindämmung der
Corona-Pandemie beschlossen. Mit Einführung der neuen
Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen gelten die
Regelungen ab Montag, 2. November auch in Duisburg. Um
Infektionsketten zu unterbrechen, ist es dabei weiterhin
ganz entscheidend, dass jeder Duisburger seine persönlichen
Kontakte auf ein absolutes Minimum reduziert.
Diese
Vorgaben gelten nun in Duisburg: - Treffen in der
Öffentlichkeit sind nur mit den Angehörigen des eigenen
Hausstandes und eines weiteren Hausstandes erlaubt.
Insgesamt dürfen sich aber nicht mehr als zehn Personen
zusammen aufhalten.
-
Geschlossen werden Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und
Kneipen. Die Abholung und Lieferung von Speisen bleibt
erlaubt.
- Untersagt ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb
mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit
dem eigenen Hausstand - Profisportveranstaltungen können
nur ohne Zuschauer stattfinden.
- Geschlossen werden z. B. Theater, Opern, Kinos,
Freizeitparks, Fitnessstudios, Schwimmbäder und andere
Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen.
- Geschlossen werden Betriebe für Körperpflege wie
Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios.
Friseurbesuche unter den bestehenden Hygiene-Auflagen
bleiben erlaubt. - Übernachtungsangebote gibt es nur
noch für notwendige, nicht touristische Zwecke.
Die
neue Verordnung sieht vor, dass Kitas und Schulen
gegebenenfalls ihre Hygienekonzepte nachschärfen sollen,
jedoch geöffnet bleiben. Auch der Groß- und Einzelhandel
bleibt unter Auflagen geöffnet.
Unternehmen und
Einrichtungen, die von temporären Schließung erfasst sind,
wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe
gewähren. Bestehende Hilfsmaßnahmen werden verlängert. Dies
gilt etwa für den Bereich der Kultur- und
Veranstaltungswirtschaft und die Solo-Selbstständigen.
Nach Ablauf von zwei Wochen werden Bund und Länder sich
erneut beraten und notwendige Anpassung vornehmen. Den
vollständigen Beschluss von Bund und Land gibt es hier: www.land.nrw/corona.
Berlin/Duisburg, 28. Oktober 2020 - Bis dato
hat Bundeskanzlerin Angela Merkel gerade in der
'Corona-Pandemie' einen besonnenen und seriösen Eindruck
hinterlassen, zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Worte
gefunden, auch wenn sie die 'Landesfürsten' leider nicht auf
eine Linie in der 'Corona-Schutzverordnung' bringen konnte.
Erich Honeckers späte Rache Jetzt
scheint Frau Merkel mit ihren Forderungen weit an dem Ziel
vorbei zu schießen und zumindest einen Teil der deutschen Wirtschaft vorsätzlich
an die Wand fahren zu wollen. So macht sie ihrem Ruf als
'Erich Honeckers späte Rache' alle Ehre!
Hotels und
Restaurants, die sich von dem ersten Lockdown im Frühjahr
diesen Jahres noch nicht erholt haben, sollen wieder
zwangsschließen, obwohl doch jeglicher Beweis, dass diese zu
dem dramatischen Anstieg der Neuinfiziertenzahlen auch
dementsprechend beigetragen haben, fehlt. Schulen, die
nachweislich durch Schließungen die Infiziertenzahl um ca.
15 Prozent reduzierten und jetzt immer wieder durch positve
Coronavirus-Tests ganze Klassen nach Hause schicken, sollen
mit Gewalt offen gehalten werden. Warum? Weil viele
Mütter und Väter überfordert sind, wenn sie ihre Kinder
nicht mehr in die Ganztagsbetreuung geben können? Wie
haben es nur unsere Eltern und Großeltern vor der Einführung
der staatlichen Betreuung geschafft? Hilft den Kindern
dieser 'Flickenteppich', mit dem sie seit März 2020
"beschult" werden?
Warum werden (private)
Veranstaltungen, auf denen 100, 300 und auch 600 Menschen in
engem Kontakt unter Missachtung jeglicher Hygieneregeln
feiern, nicht strenger kontrolliert und unterbunden? Auch in
Stadtteilen mit mehrheitlichem Migrations- und
Zuwanderungshintergrund. Und wenn, wie u. a. in Duisburg,
das Ordnungsamt personell damit überfordert ist, kann doch
die Hilfe der Bundeswehr angenommen werden.
Auch muss man fragen, ob sich eine Demokratie auf lange
Sicht Demonstrationen leisten muss, die die Demokratie mit
Füßen treten, völlig in Frage stellen und Falschmeldungen
verbreiten.
Was Frau Merkel in ihrem schon
blindwütigen Aktionismus veranstaltet, bezeichne ich als
'Symptombekämpfung'. Die Ursachen werden dabei höchstens
gestreift!
Ab dem 02.11.2020 bis Ende
November (30.11.2020) gilt - Hotel für Touristen
geschlossen Keine touristische
Übernachtungsangebote, Geschäftsreisen erlaubt
- Restaurants, Bars, Kneipen, Clubs, Diskotheken
geschlossen Speisen-Lieferung und 'to go'
erlaubt
- Freizeiteinrichtungen wie Theater
und Konzerthäuser geschlossen
- Kein mannschaftlicher
Freizeit- und Amateursport
- Profisport ohne
Zuschauer
- Kosmetik- und Tattoostudies geschlossen
- Massagepraxen geschlossen, aber Physiotherapie
erlaubt!
- Kontaktbeschränkungen
Nur Angehörige, max. ein weiterer Hausstand erlaubt, bis 10
Personen
- Schulen, Kitas und Groß- und Einzelhandel bleiben
geöffnet
Ziel ist es, den
7-Tage-Inzidenz in den Städten und Kreisen unter 50 zu
bringen.
Beschluss vom 28.10.2020 Bekämpfung der
SARS-Cov2-Pandemie
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