Die Bundeskanzlerin und
die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder fassen folgenden 9-Punkte-Beschluss:
Berlin/Duisburg, 22. März 13:00 Uhr - Die rasante
Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den
vergangenen Tagen in Deutschland ist
besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um
einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu
verhindern und unser Gesundheitssystem
leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung
von Kontakten entscheidend. Bund und Länder
verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12.
März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung
sozialer Kontakte:
1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die
Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der
Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut
nötiges Minimum zu reduzieren.
2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu
anderen als den unter I. genannten Personen ein
Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur
alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt
lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des
eigenen Hausstands gestattet.
4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe,
Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen
Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder
individueller Sport und Bewegung an der frischen
Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben
selbstverständlich weiter möglich.
5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen
Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen
sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land in
akzeptabel. Verstöße gegen die
Kontakt-Beschränkungen sollen von den
Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei
Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon
ausgenommen ist die Lieferung und Abholung
mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der
Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios,
Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe
werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine
körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch
notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit
Publikumsverkehr ist es wichtig, die
Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame
Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher
umzusetzen.
9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer
von mindestens zwei Wochen haben. Bund und
Länder werden bei der Umsetzung dieser
Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer
Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende
Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten
oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder
Landkreisen bleiben möglich.
Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es
sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber
sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu
schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung
verhältnismäßig.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder danken insbesondere den
Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen
Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben
aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und
Bürgern für ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre
Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die
Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.
Eine Stunde vorher, ab 16:30 Uhr, hatte
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet das
'2-Personen-Kontakt-Verbot' bereits für NRW verkündet.
Kontaktverbote für Menschen in Duisburg
Für alle Menschen in Duisburg gilt ab heute ein
Kontaktverbot. Das bedeutet, dass Zusammenkünfte in
der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen
verboten sind.
„Die Kontaktsperre fordert
nach allem, was wir in den vergangenen Wochen schon
erlebt haben und aushalten mussten, ein weiteres
großes Opfer. Unsere persönliche Freiheit wird
dadurch massiv eingeschränkt und unsere Geduld auf
eine harte Probe gestellt“, sagt Sören Link,
Oberbürgermeister der Stadt Duisburg. „Allerdings ist dieses Kontaktverbot unvermeidlich für den Schutz der
Bevölkerung, da sich nicht alle bislang an die
Empfehlung gehalten haben, unnötige soziale Kontakte
zu meiden. Ich appelliere daher eindringlich an alle
Bürgerinnen und Bürger von Duisburg, sich
solidarisch zu verhalten und möglichst zuhause zu
bleiben.“
Versammlungen von mehr als zwei Personen unter
freiem Himmel sind in Duisburg und in ganz
Nordrhein-Westfalen nur dann erlaubt, wenn eine
Verwandtschaft in gerader Linie besteht, oder
Ehegatten, Lebenspartner sowie Menschen, die in
häuslicher Gemeinschaft leben, zusammenkommen.
Ausnahmen sind außerdem: Beerdigungen im engsten
Familienkreis oder auch Zusammenkünfte, die bei
Besorgungen für den täglichen Bedarf oder im
öffentlichen Personennahverkehr unvermeidbar sind.
Die von Bund und Ländern verfügte Kontaktsperre soll
die Bevölkerung schützen und das Infektionsgeschehen
durch das Coronavirus weiter verlangsamen. Die
Kontaktsperre, die Teil einer Rechtsverordnung ist,
gilt bis zum 19. April. Zugleich wurde beschlossen,
dass unverzüglich alle Restaurants und Gaststätten
schließen sollen. Ausgenommen davon ist die
Belieferung, ein Außer-Haus-Verkauf sowie die
Mitnahme von Speisen und Getränken. Viele dieser
Regelungen hatte die Stadt Duisburg bereits zuvor
eigenverantwortlich umgesetzt, zum Beispiel auch die
Schließung von Frisörgeschäften. Ihrer Arbeit können
Duisburgerinnen und Duisburger weiterhin nachgehen.
Wichtig: Für alle gilt es dabei den nötigen Abstand
von 1,5 Metern zu anderen einzuhalten. Auch sollten
weiterhin die Hygienehinweise wie das regelmäßige
und gründliche Händewaschen berücksichtigt werden.
Das Bürger- und Ordnungsamt, unterstützt durch die
Polizei, kontrolliert, dass die neuen Regelungen
eingehalten werden. Festgestellte Verstöße stellen
einen Straftatbestand dar und können mit einer
Geldstrafe bzw. einer Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren bestraft werden.
Im Interesse der Gesundheit der Allgemeinheit und
aus Rücksicht auf die Risikogruppen bittet die Stadt
Duisburg ihre Bürgerinnen und Bürger nachdrücklich
darum, sich solidarisch zu verhalten und die
zwingend notwendigen Anordnungen zu befolgen.
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