DVG-Maskenpflicht: 28
Corona-Bußgelder, 637 Schwarzfahrer Die Duisburger
Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg
kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung
der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen,
Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des
Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren
der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 war das Tragen
von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an
Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend
festgelegt. Seit dem 24. April 2021 ist das Tragen von
Masken mit mindestens FFP2-Standard oder vergleichbarem
Standard (KN95 und N95) verpflichtend. Die Ordnungsbehörden
verhängen gegen Fahrgäste ohne Maske oder nicht korrekt
angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen
Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in
regelmäßigen Abständen erfolgen.
In dieser Woche
wurden bei einer Schwerpunktkontrolle an der
U-Bahnhaltestelle „Duisburg Hauptbahnhof“ 3.624 Fahrgäste
kontrolliert. Dabei verhängte das Bürger- und Ordnungsamt
sieben Bußgelder. Bei den weiteren täglichen Kontrollen im
gesamten Streckennetz wurden 21.259 Fahrgäste kontrolliert.
Dabei verhängte das Bürger- und Ordnungsamt 21 Bußgelder.
Insgesamt wurden damit in der vergangenen Woche 24.883
Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz
sowie an den Haltestellen kontrolliert und vom Bürger- und
Ordnungsamt insgesamt 28 Bußgelder verhängt.
Die
Ergebnisse der täglichen Kontrollen: Das Ordnungsamt
hat 21 Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und
an Haltestellen verhängt.
In
Bussen und Bahnen: 59 Fahrgäste hatten den
Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt.
Fast alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der
Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz
sofort korrekt an. Die DVG musste nur in drei Fällen von
ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Fahrgäste der Fahrzeuge
verweisen.
An Haltestellen: 172
Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder
gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten
der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz
sofort korrekt an.
Die DVG veröffentlicht
regelmäßig die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der
Maskenpflicht.
Fahrkartenkontrollen
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der
Fahrgäste. Das Ergebnis der täglichen Kontrollen:
637 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis
angetroffen, davon 119 bei der Schwerpunktkontrolle und 518
bei den täglichen Kontrollen
Schwarzfahren
ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb
führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne
gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu einer
Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes
(EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer
Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die
zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen
angetroffen wurden.
Maskenpflicht: 24.463 Fahrgäste
kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 18 Bußgelder Die
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt
Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die
Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in
Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter
des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den
Kontrolleuren der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021
ist das Tragen von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen
und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung
verpflichtend festgelegt. Die Ordnungsbehörden verhängen
gegen Fahrgäste ohne medizinische Gesichtsmaske oder nicht
korrekt angelegte Maske sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt
Duisburg gehen damit weiterhin konsequent gegen die
Nichteinhaltung der Tragepflicht vor.
In der
vergangenen Woche haben die Ticketprüfer der DVG insgesamt
24.463 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten
Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert. Das
Bürger- und Ordnungsamt hat 18 Bußgelder in Höhe von 150
Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.
Die weiteren Ergebnisse der Kontrollen:
In Bussen und Bahnen: 140 Fahrgäste hatten
die medizinische Gesichtsmaske nicht korrekt oder gar nicht
angelegt. Fast alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der
Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz
sofort korrekt an. Die DVG musste in zwei Fällen von ihrem
Hausrecht Gebrauch machen und die Fahrgäste des Fahrzeugs
verweisen. An Haltestellen:
235 Fahrgäste hatten die medizinische Gesichtsmaske nicht
korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren
einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und
legten die Maske sofort korrekt an.
Die DVG veröffentlicht wöchentlich die Ergebnisse der
Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.
Fahrkartenkontrollen Darüber hinaus
kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
Die Ergebnisse: 575 Fahrgäste wurden ohne
gültigen Fahrausweis angetroffen
die Beanstandungsquote betrug 2,35 Prozent
Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine
Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die
wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu
einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten
Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei
nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten
diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und
Bahnen angetroffen wurden.
Maskenpflicht: 17.206 Fahrgäste
kontrolliert, Ordnungsamt verhängt vier Bußgelder
Duisburg, 13. April 2021 - Die Duisburger
Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg
kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung
der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen,
Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des
Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren
der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 ist das Tragen
von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an
Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend
festgelegt. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste
ohne medizinische Gesichtsmaske oder nicht korrekt angelegte
Maske sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg gehen damit
weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung der
Tragepflicht vor.
In der vergangenen Woche haben die
Ticketprüfer der DVG insgesamt 17.206 Fahrgäste in den
Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den
Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und Ordnungsamt hat
vier Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an
Haltestellen verhängt.
Die weiteren Ergebnisse der
Kontrollen: In Bussen und Bahnen: 57
Fahrgäste hatten die medizinische Gesichtsmaske nicht
korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren
einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und
legten den Schutz sofort korrekt an. An
Haltestellen: 137 Fahrgäste hatten die
medizinische Gesichtsmaske nicht korrekt oder gar nicht
angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der
Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten die Maske sofort
korrekt an.
Die DVG veröffentlicht
wöchentlich die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der
Maskenpflicht.
Fahrkartenkontrollen
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der
Fahrgäste. Die Ergebnisse: 473 Fahrgäste wurden
ohne gültigen Fahrausweis angetroffen die
Beanstandungsquote betrug 2,75 Prozent
Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine
Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die
wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu
einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten
Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei
nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten
diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und
Bahnen angetroffen wurden.
Sechs Bußgelder, 398
Schwarzfahrer bei Maskenpflichtkontrolle DVG/Ordnungsamt
Duisburg, 7. April 2021 - Die Duisburger
Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg
kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung
der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen,
Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des
Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren
der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 ist das Tragen
von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an
Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend
festgelegt. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste
ohne medizinische Gesichtsmaske oder nicht korrekt angelegte
Maske sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg gehen damit
weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung der
Tragepflicht vor.
In der vergangenen Woche haben die
Ticketprüfer der DVG insgesamt 14.637 Fahrgäste in den
Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den
Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und Ordnungsamt hat
sechs Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und
an Haltestellen verhängt.
Die weiteren Ergebnisse
der Kontrollen: In Bussen und Bahnen:
30 Fahrgäste hatten die medizinische Gesichtsmaske nicht
korrekt oder gar nicht angelegt. Fast alle Fahrgäste waren
einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und
legten den Schutz sofort korrekt an. Die DVG musste in drei
Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Fahrgäste
des Fahrzeugs verweisen.
An Haltestellen: 157
Fahrgäste hatten die medizinische Gesichtsmaske nicht
korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren
einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und
legten die Maske sofort korrekt an.
Die DVG
veröffentlicht wöchentlich die Ergebnisse der Kontrollen zur
Einhaltung der Maskenpflicht.
Fahrkartenkontrollen Darüber hinaus kontrollierte die
DVG die Fahrausweise der Fahrgäste. Die Ergebnisse:
398 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
die Beanstandungsquote betrug 2,72 Prozent
Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine
Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die
wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu
einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten
Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei
nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten
diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und
Bahnen angetroffen wurden.
22 Bußgelder,
625 Schwarzfahrer bei Maskenpflichtkontrolle DVG/Ordnungsamt Duisburg, 8. März 2021 - Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt
Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der
Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen.
Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den
Kontrolleuren der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 ist das Tragen von
medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die
Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Die Ordnungsbehörden verhängen
gegen Fahrgäste ohne medizinische Gesichtsmaske oder nicht korrekt angelegte
Maske sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg gehen damit weiterhin
konsequent gegen die Nichteinhaltung der Tragepflicht vor.
In der
vergangenen Woche haben die Ticketprüfer der DVG insgesamt
22.705 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten
Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert.
Das Bürger- und Ordnungsamt hat 22 Bußgelder in Höhe von 150
Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.
Die Ergebnisse der Kontrollen In Bussen
und Bahnen: 34 Fahrgäste hatten die medizinische
Gesichtsmaske nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Fast
alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung
der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.
Die DVG musste in fünf Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch
machen und die Fahrgäste des Fahrzeugs verweisen.
An Haltestellen: 129 Fahrgäste hatten
die medizinische Gesichtsmaske nicht korrekt oder gar nicht
angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der
Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten die Maske sofort
korrekt an.
Die DVG veröffentlicht
wöchentlich die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der
Maskenpflicht.
Fahrkartenkontrollen
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der
Fahrgäste.
Die Ergebnisse: - 625 Fahrgäste
wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen -
die Beanstandungsquote betrug 2,75 Prozent
Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine
Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die
wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu
einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten
Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei
nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten
diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und
Bahnen angetroffen wurden.
10
Bußgelder, 729 Schwarzfahrer bei Maskenpflichtkontrolle
DVG/Ordnungsamt Duisburg, 01. März 2021 - Die Duisburger
Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg
kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung
der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen,
Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des
Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren
der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 ist das Tragen
von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an
Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend
festgelegt. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste
ohne medizinische Gesichtsmaske oder nicht korrekt angelegte
Maske sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg gehen damit
weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung der
Tragepflicht vor.
In der vergangenen Woche haben die
Ticketprüfer der DVG insgesamt 24.287 Fahrgäste in den
Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den
Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und Ordnungsamt hat
zehn Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an
Haltestellen verhängt.
Die Ergebnisse der
Kontrollen: In Bussen und Bahnen: 75
Fahrgäste hatten die medizinische Gesichtsmaske
nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Fast alle Fahrgäste
waren einsichtig, folgten der Aufforderung der
DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.
Die DVG musste in fünf Fällen von ihrem
Hausrecht Gebrauch machen und die Fahrgäste des Fahrzeugs
verweisen.
An Haltestellen: 189
Fahrgäste hatten die medizinische Gesichtsmaske
nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren
einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und
legten die Maske sofort korrekt an.
Die
DVG veröffentlicht wöchentlich die Ergebnisse der Kontrollen
zur Einhaltung der Maskenpflicht.
Fahrkartenkontrollen Darüber hinaus kontrollierte die
DVG die Fahrausweise der Fahrgäste. Die Ergebnisse:
729 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
die Beanstandungsquote betrug drei Prozent
Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine
Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die
wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu
einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten
Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei
nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten
diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und
Bahnen angetroffen wurden.
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