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26. April - Maskenpflicht: 24.883 Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 28 Bußgelder
19. April - Maskenpflicht: 24.463 Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 18 Bußgelder
12. April - Maskenpflicht: 17.206 Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 4 Bußgelder
  7. April - Maskenpflicht: 14.637 Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 6 Bußgelder
  8. März - Maskenpflicht: 22.705 Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 22 Bußgelder
  1. März - Maskenpflicht: 24.287 Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 10 Bußgelder

DVG-Maskenpflicht: 28 Corona-Bußgelder, 637 Schwarzfahrer
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 war das Tragen von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Seit dem 24. April 2021 ist das Tragen von Masken mit mindestens FFP2-Standard oder vergleichbarem Standard (KN95 und N95) verpflichtend. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne Maske oder nicht korrekt angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen Abständen erfolgen.

In dieser Woche wurden bei einer Schwerpunktkontrolle an der U-Bahnhaltestelle „Duisburg Hauptbahnhof“ 3.624 Fahrgäste kontrolliert. Dabei verhängte das Bürger- und Ordnungsamt sieben Bußgelder. Bei den weiteren täglichen Kontrollen im gesamten Streckennetz wurden 21.259 Fahrgäste kontrolliert. Dabei verhängte das Bürger- und Ordnungsamt 21 Bußgelder. Insgesamt wurden damit in der vergangenen Woche 24.883 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert und vom Bürger- und Ordnungsamt insgesamt 28 Bußgelder verhängt.

Die Ergebnisse der täglichen Kontrollen:
Das Ordnungsamt hat 21 Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.

In Bussen und Bahnen: 59 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Fast alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. Die DVG musste nur in drei Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Fahrgäste der Fahrzeuge verweisen.

An Haltestellen: 172 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.

Die DVG veröffentlicht regelmäßig die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.

Fahrkartenkontrollen
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
Das Ergebnis der täglichen Kontrollen: 637 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, davon 119 bei der Schwerpunktkontrolle und 518 bei den täglichen Kontrollen

Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.


Maskenpflicht: 24.463 Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 18 Bußgelder
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 ist das Tragen von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne medizinische Gesichtsmaske oder nicht korrekt angelegte Maske sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg gehen damit weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung der Tragepflicht vor.

In der vergangenen Woche haben die Ticketprüfer der DVG insgesamt 24.463 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und Ordnungsamt hat 18 Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.

Die weiteren Ergebnisse der Kontrollen:
In Bussen und Bahnen: 140 Fahrgäste hatten die medizinische Gesichtsmaske nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Fast alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. Die DVG musste in zwei Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Fahrgäste des Fahrzeugs verweisen.
An Haltestellen: 235 Fahrgäste hatten die medizinische Gesichtsmaske nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten die Maske sofort korrekt an.

Die DVG veröffentlicht wöchentlich die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.

Fahrkartenkontrollen
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
Die Ergebnisse:
575 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
die Beanstandungsquote betrug 2,35 Prozent


Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.


Maskenpflicht: 17.206 Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt vier Bußgelder
Duisburg, 13. April 2021 - Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 ist das Tragen von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne medizinische Gesichtsmaske oder nicht korrekt angelegte Maske sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg gehen damit weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung der Tragepflicht vor.

In der vergangenen Woche haben die Ticketprüfer der DVG insgesamt 17.206 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und Ordnungsamt hat vier Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.

Die weiteren Ergebnisse der Kontrollen:
In Bussen und Bahnen: 57 Fahrgäste hatten die medizinische Gesichtsmaske nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.
An Haltestellen: 137 Fahrgäste hatten die medizinische Gesichtsmaske nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten die Maske sofort korrekt an.

Die DVG veröffentlicht wöchentlich die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.

Fahrkartenkontrollen
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
Die Ergebnisse:
473 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
die Beanstandungsquote betrug 2,75 Prozent

Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.


Sechs Bußgelder, 398 Schwarzfahrer bei Maskenpflichtkontrolle DVG/Ordnungsamt

Duisburg, 7. April 2021 - Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 ist das Tragen von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne medizinische Gesichtsmaske oder nicht korrekt angelegte Maske sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg gehen damit weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung der Tragepflicht vor.

In der vergangenen Woche haben die Ticketprüfer der DVG insgesamt 14.637 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und Ordnungsamt hat sechs Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.

Die weiteren Ergebnisse der Kontrollen:
In Bussen und Bahnen:
30 Fahrgäste hatten die medizinische Gesichtsmaske nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Fast alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. Die DVG musste in drei Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Fahrgäste des Fahrzeugs verweisen.

An Haltestellen: 157 Fahrgäste hatten die medizinische Gesichtsmaske nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten die Maske sofort korrekt an.

Die DVG veröffentlicht wöchentlich die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.

Fahrkartenkontrollen
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
Die Ergebnisse:
398 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
die Beanstandungsquote betrug 2,72 Prozent

Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.


22 Bußgelder, 625 Schwarzfahrer bei Maskenpflichtkontrolle DVG/Ordnungsamt
Duisburg, 8. März 2021 - Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 ist das Tragen von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne medizinische Gesichtsmaske oder nicht korrekt angelegte Maske sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg gehen damit weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung der Tragepflicht vor.

In der vergangenen Woche haben die Ticketprüfer der DVG insgesamt 22.705 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert.

Das Bürger- und Ordnungsamt hat 22 Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.

Die Ergebnisse der Kontrollen

In Bussen und Bahnen: 34 Fahrgäste hatten die medizinische Gesichtsmaske nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Fast alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. Die DVG musste in fünf Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Fahrgäste des Fahrzeugs verweisen.

An Haltestellen: 129 Fahrgäste hatten die medizinische Gesichtsmaske nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten die Maske sofort korrekt an.

Die DVG veröffentlicht wöchentlich die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.

Fahrkartenkontrollen
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.

Die Ergebnisse:
- 625 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
- die Beanstandungsquote betrug 2,75 Prozent

Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.


10 Bußgelder, 729 Schwarzfahrer bei Maskenpflichtkontrolle DVG/Ordnungsamt
Duisburg, 01. März 2021 - Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 ist das Tragen von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne medizinische Gesichtsmaske oder nicht korrekt angelegte Maske sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg gehen damit weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung der Tragepflicht vor.

In der vergangenen Woche haben die Ticketprüfer der DVG insgesamt 24.287 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und Ordnungsamt hat zehn Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.

Die Ergebnisse der Kontrollen:
In Bussen und Bahnen: 75 Fahrgäste hatten die medizinische Gesichtsmaske nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Fast alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.
Die DVG musste in fünf Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Fahrgäste des Fahrzeugs verweisen.

An Haltestellen: 189 Fahrgäste hatten die medizinische Gesichtsmaske nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten die Maske sofort korrekt an.

Die DVG veröffentlicht wöchentlich die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.

Fahrkartenkontrollen
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
Die Ergebnisse:
729 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
die Beanstandungsquote betrug drei Prozent

Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.