Hamminkeln, 24. März 2021 - Seit 11 Uhr
läuft wieder eine Videokonferenz zwischen Bundeskanzlerin
Angela Merkel und den Landesfürstinnen und -fürsten. Wie zu
hören ist, hat die Bundeskanzlerin ihr Veto eingelegt und
will trotz steigender Anzahl der Neuinfizierten die
sogenannte "Osterruhe" wieder zu den Akten legen. Gegen
12:30 Uhr soll eine Pressekonferenz aus dem Bundeskanzleramt
erfolgen.
NRW-Ministerpräsident Laschet hat gerade,
12 Uhr, im Landtag über die heutige Konferenz, immer wieder
von Zwischenrufen der rechten Seite gestört, berichtet.
"Wir alle haben diesen Beschluss gefasst, nicht nur die
Bundeskanzlerin, die die Verantwortung für die 'Osterruhe'
übernommen hat. Wir haben manche Dinge, wie Unterbrechung
von wichtigen Terminlieferung nicht bedacht, weil wir
darüber nicht informiert sind", so Laschet.
Bundeskanzlerin Merkel hat in der eigenen Presseerklärung
die Schuld für die zurückgezogene Entscheidung auf sich
genommen und sich bei den Bürgerinnen und Bürger
entschuldigt. Im Prinzip für die 16 Landesfürstinnen und
Fürsten. Die, die Vereinbarungen, die bis dato in den
jeweiligen Konferenzen getroffen wurden, "zu Hause" jedes
Mal unterlaufen.
Der Beschluss, nachdem die
'löchrige Osterruhe' komplett gecancelt wurde
Berlin/Duisburg, 25. März 2021 - Die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken
den Bürgerinnen und Bürger für ihre Solidarität im Kampf
gegen die Pandemie bei den derzeit erforderlichen
Beschränkungen. Nach deutlich sichtbaren Erfolgen bei der
Eindämmung des Infektionsgeschehens im Januar und Februar
zeigt die aktuelle Entwicklung – insbesondere aufgrund der
hohen Verbreitung von Covid-19-Variante B.1.1.7 – wieder ein
starkes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik.
Das bedeutet, dass ohne Maßnahmen, die den Anstieg der
Neuinfektionen begrenzen, bereits im April eine Überlastung
des Gesundheitswesens wahrscheinlich ist. Denn auch wenn
bereits ein relevanter Teil der älteren Bevölkerung geimpft
werden konnte, trägt die -nach aktuellen wissenschaftlichen
Erkenntnissen- deutlich höhere Sterblichkeit der in
Deutschland nun führenden Mutante B.1.1.7 und die Tatsache,
dass jüngere Patienten generell eine längere Verweildauer
auf der Intensivstation haben, dazu bei, dass in der
aktuellen Situation die Belastungsgrenze des
Gesundheitssystems zwar nicht mehr bei der gleichen
Inzidenzen wie bisher, aber bei exponentiellem Wachstum auch
zeitlich nicht sehr viel später erreicht wird, als vor der
Impfung der älteren Bevölkerung.
Bund und Länder
haben sich auf Grundlage der geplanten Impfstofflieferung
das Ziel gesetzt, im Sommer jeder Bürgerin und jedem Bürger
ein Impfangebot zu machen. Mit der zunehmenden Verfügbarkeit
von Impfstoffen werden die Impfungen von Woche zu Woche mehr
Dynamik aufnehmen. Mit der zunehmenden Durchimpfung der
Bevölkerung wird die Pandemie ihren Schrecken verlieren,
denn je mehr Menschen geimpft sind, desto schlechter kann
das Virus sich verbreiten. Der Anteil der geimpften
Bevölkerung wirkt sich also positiv auf die Senkung des
r-Wertes und damit auf die Frage aus, ob die
Neuinfektionszahlen stabilisiert oder gesenkt werden können.
Bei einem hohen r-Wert setzt die Stabilisierung des
Infektionsgeschehens durch die Impfquote später ein. Bei
hohen Neuinfektionszahlen muss über eine Stabilisierung des
Infektionsgeschehens hinaus mit Öffnungen abgewartet werden,
bis die Zahlen gesenkt werden konnten. Eine strenge
Eindämmung des Infektionsgeschehens in den nächsten Wochen
führt somit zu einer früheren Rückkehr zur Normalität und zu
insgesamt kürzeren Beschränkungen. Sie ist damit aus
gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Gründen
geboten.
Zukünftige Öffnungsschritte werden
maßgeblich von der konsequenten Testung der Bürgerinnen und
Bürger abhängen. Schnelltests und Selbsttests können
tagesaktuell zusätzliche Sicherheit bei Kontakten geben.
Regelmäßige Testungen können dabei unterstützen, auch
Infektionen ohne Krankheitssymptome zu erkennen. Infizierte
Personen können so schneller in Quarantäne gebracht und ihre
Kontakte besser nachvollzogen werden. Der Effekt ist dabei
umso größer, je mehr Bürgerinnen und Bürger sich konsequent
an dem Testprogramm beteiligen. Es geht um eine deutliche
Ausweitung der Tests im Rahmen des Testprogramm und eine
bessere Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Falle einer
Infektion. Damit die Teststrategie funktioniert, müssen
ausreichend Tests verfügbar sein. Die Teststrategie umfasst
drei Säulen: In der ersten Säule werden die Schülerinnen und
Schüler wie auch das Personal an den Schulen getestet. Die
zweite Säule umfasst die kostenlosen Tests für die
Bürgerinnen und Bürger und die Dritte Säule bilden die Tests
für die Beschäftigten in den Betrieben, bei denen eine
Präsenz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nötig ist.
Bund und Länder weisen erneut darauf hin, dass ein positiver
Schnell- oder Selbsttest eine sofortige Absonderung und
zwingend einen Bestätigungstest mittels PCR erfordert. Ein
solcher PCR-Test kann kostenlos durchgeführt werden.
Angesichts dieser Lage bedarf es konsequenter Maßnahmen.
Insbesondere Kontakte in Innenräumen müssen aufgrund der
dort erhöhten Infektionsgefahr weitestgehend vermieden oder
mit umfassenden Schutzmaßnahmen wie dem verpflichtenden
Tragen von Masken mit hoher Schutzwirkung und der Nutzung
von Schnelltests verbunden werden. Um das Übergreifen von
Infektionen aus Regionen mit höheren Inzidenzen in Regionen
mit niedrigeren Inzidenzen weitestgehend einzudämmen, muss
auch die Mobilität weiterhin eingeschränkt und auf das
absolut notwendige reduziert werden. Die Bundeskanzlerin und
die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den
nächsten Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige
Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in
Innenräumen zu vermeiden.
Vor diesem Hintergrund
vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder:
1. Die bestehenden
Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig,
sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen
trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen mit
Wirkung ab 29. März 2021 entsprechend anpassen und bis zum
18. April 2021 verlängern.
2. Angesichts der
exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im
letzten Beschluss vereinbarte Notbremse für alle
inzidenzabhängigen Öffnungsschritte („Steigt die
7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an
drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region
auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag
die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in
Kraft (Notbremse).“) konsequent umgesetzt werden.
Für
die vereinbarten Öffnungsschritte wurde als Voraussetzung
vereinbart, dass in dem Land oder der Region eine stabile
oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen
pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht wird.
Zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachstum der
Neuinfektionszahlen scheiden also auch unterhalb dieser
Inzidenzschwelle aus.
3. Angesichts des deutlich
exponentiellen Wachstums muss darüber hinaus durch
zusätzliche Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die
Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. Deshalb
werden in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100
weitergehende Schritte umgesetzt. Dies kann insbesondere
sein:
a. Tragepflicht medizinischer Masken von
Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem
Hausstand des Fahrers angehören;
b. weitergehende
Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von
Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind,
tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen.
c. Ausgangsbeschränkungen;
d. verschärfte
Kontaktbeschränkungen.
4. [Gestrichen] Anmerkung:
Die Bundeskanzlerin hat den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder am 24.03.2021 mitgeteilt, dass
Ziffer 4 des Beschlusstextes seitens der Bundesregierung
nicht umgesetzt wird.
5. Nach Ostern wird
umfangreiches Testen für die Bekämpfung der Pandemie noch
mehr eine entscheidenden Rolle spielen. Seit dem 8. März
2021 übernimmt der Bund die Kosten für mindestens einen
kostenlosen Schnelltest pro Woche (Bürgertest). Es ist den
Ländern und Kommunen seitdem sehr schnell gelungen,
flächendeckend und in Kooperation mit vielen
unterschiedlichen Partnern vor Ort (u.a. kommunale
Testzentren, Ärzte, Apotheker, Einzelhändler,
Hilfsorganisationen, uvm.) eine entsprechende Infrastruktur
für dieses Testangebot aufzubauen. Die eingesetzte Taskforce
Testlogistik hat sichergestellt, dass alle Länder für die
Monate März und April durch bereits getätigte und noch
laufende Beschaffungen ausreichend mit Schnell- und
Selbsttests versorgt sind.
Die Taskforce Testlogistik
wird weiterhin mit den Herstellern dafür Sorge tragen, dass
auch nach Ostern ausreichend Schnelltests zur Umsetzung der
Teststrategie zur Verfügung stehen.
Das
Robert-Koch-Institut wird gebeten, bis zur nächsten
Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen
und -chefs der Länder einen Bericht darüber vorzulegen, ob
bzw. ab welchem Zeitpunkt geimpfte Personen mit so
hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine
Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird.
In den Ländern werden derzeit mit der steigenden
Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests flächendeckende
Tests in Schulen und Kitas eingeführt. Mit der bevorzugten
Impfung von Kitabeschäftigten sowie Grund- und
Förderschullehrkräften wird ein wichtiger zusätzlicher
Baustein bei den Schutzmaßnahmen erreicht. Die Testungen von
Beschäftigten im Bildungsbereich und von Schülerinnen und
Schülern werden weiter ausgebaut, es werden baldmöglichst
zwei Testungen pro Woche angestrebt. Auch im Kitabereich
werden die Beschäftigten baldmöglichst zweimal pro Woche in
entsprechenden Verfahren getestet. Durch diese Maßnahme wird
zum einen ein besserer Infektionsschutz in Schulen und Kitas
erreicht, zum anderen auch das Erkennen und die
Unterbrechung von Infektionsketten in der Gesamtbevölkerung
unterstützt.
6. Im Rahmen von zeitlich befristeten
Modellprojekten können die Länder in einigen ausgewählten
Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept
einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die
Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines
konsequenten Testregimes zu untersuchen. Zentrale
Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse
als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur
Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche
Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge
Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare
Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle.
7. Für einen
umfassenden Infektionsschutz ist es gerade in der aktuellen
Phase der Pandemie wichtig, dass die Unternehmen in
Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur
Bekämpfung der Pandemie durch die Ermöglichung des Arbeitens
von zu Hause die epidemiologisch relevanten Kontakte am
Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit reduzieren und, wo
dies nicht möglich ist, ihren in Präsenz Beschäftigten
regelmäßige Testangebote machen. Dem dient die
Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände zu den
Testangeboten für die Mitarbeiter sowie die
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Angesichts der
steigenden Infektionszahlen ist eine zügige Umsetzung der
Testangebote in allen Unternehmen in Deutschland notwendig.
Die Tests sollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, so
sie nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal und bei
entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten
und auch bescheinigt werden. Anfang April werden die
Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen,
wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage
und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings wird die
Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf
in der Arbeitsschutzverordnung besteht.
8. Für die
Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders
schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen
betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes
Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben
entwickeln.
9. Bund und Länder appellieren weiterhin
eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht
zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu
verzichten – auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage.
Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus
ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in
die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass
eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach
Rückkehr besteht. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne
ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens
am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Dies gilt
aufgrund der jetzt vielfach beschriebenen längeren
Ansteckungsdauer durch Virusvarianten seit dem 8. März
ausdrücklich nicht bei Rückreisen aus
Virusvariantengebieten. Hier ist strikt eine Quarantäne von
14 Tagen einzuhalten. Darüber hinaus ist bei der
Rückreise aus Virusvariantengebieten mit eingeschränkten
Beförderungsmöglichkeiten zu rechnen.
Das Auftreten
von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite
Verbreitung haben gezeigt, dass der grenzüberschreitende
Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche
Mindestmaß begrenzt werden muss. Da insbesondere bei
beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen ist, dass Urlauber
aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19
Varianten leicht verbreiten können, erwarten Bund und Länder
von allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und
Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung
der Flüge während der Osterferien. Die Bundesregierung wird
eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, wonach
angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle
Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen
nach Deutschland vorgesehen wird.
10. Die
wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser wird durch die
Ausgleichszahlungen des Bundes nachhaltig stabilisiert. Die
Bundesregierung leistet mit dem vorgesehenen coronabedingten
Erlösausgleich für das Jahr 2021, der Ausweitung der
anspruchsberechtigten Krankenhäuser für Ausgleichszahlungen
durch Absenkung des 7-Tage-Inzidenzwertes sowie der
Verlängerung der reduzierten Zahlungsfrist für
Krankenhausrechnungen durch die Krankenkassen einen
bedeutenden Beitrag zur wirtschaftlichen Absicherung der
Krankenhäuser in der Pandemie. Zudem sollen Krankenhäuser
mit coronabedingten Liquiditätsproblemen, die trotz eines
Belegungsrückgangs im Jahr 2021 keine Ausgleichszahlungen
erhalten haben, im Vorgriff auf den nach Ablauf des
Kalenderjahres durchzuführenden coronabedingten
Erlösausgleich für das Jahr 2021 zeitnah unterstützt werden
können. Die Umsetzung dieser Regelung erfolgt im Rahmen des
aktuell laufenden Rechtsverordnungsverfahrens.
11. In
Umsetzung der Impfstrategie wurden vorrangig Bewohnerinnen
und Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie
Einrichtungen der Eingliederungshilfe und dort Beschäftigte
geimpft, dies ist ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung
schwerer und tödlicher Verläufe und zeigt bereits Erfolge.
Mit diesem Erfolg ist die Erwartung nach einer
Normalisierung der seit langem angespannten Situation für
alle Beteiligten verbunden. Dieser Erwartung steht bis zu
einer entsprechenden wissenschaftlichen Klärung und
Empfehlung durch das Robert-Koch-Institut weiterhin die
Unsicherheit gegenüber, inwieweit die Impfung eine
potenzielle Infektiosität Geimpfter ausschließt. Deshalb
haben die Bundeskanzlerin und die Regierunschefinnen und
-chefs der Länder die Gesundheitsministerkonferenz gebeten,
hierzu Empfehlungen vorzulegen. Danach ist es erforderlich,
Hygiene- und Testkonzepte weiterhin konsequent umzusetzen.
Zwei Wochen nach der Zweitimpfung können die
Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne
Ausbruchsgeschehen wieder erweitert werden und
wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote wieder
durchgeführt werden. Eine Differenzierung zwischen geimpften
und ungeimpften Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt danach
bei den Maßnahmen nicht. Die Einrichtungen sind gehalten,
ungeimpften, zum Beispiel neuen Bewohnern zügig zu einem
Impfangebot zu verhelfen. Das Unterstützungsangebot des
Bundes beim Testen, auch durch die Bundeswehr, wird vor
diesem Hintergrund weiterhin aufrechterhalten.
12.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren
Infektionsentwicklung am 12. April 2021 erneut beraten.
Löchriger
Oster-Lockdown vom 1. bis 5.4.2021 Videokonferenz zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und
Landesfürsten über Stunden unterbrochen
Berlin/Duisburg, 22./23. März 2021 - Erst
begann die Video-Konferenz mit Verspätung, dann wurde sie
bereits nach drei Stunden unterbrochen. Aus einer geplanten
Viertelstunde wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt, Dienstag,
23.3., 0:35 Uhr, knapp über sechs Stunden. Bundeskanzlerin
Angela Merkel gingen die Maßnahmen der Länder nicht weit
genug, insbesondere 'Urlaubsländer' wollten kontraproduktiv
sogar inländischen Tourismus in den Osterferien zulassen.
Shutdown der Läden und Supermärkte vom 1. bis
5.4.2021 Aktuell gingen Journalisten vor Ort
davon aus, dass der Lockdown nicht nur bis zum 18. April
2021 verlängert wird, es wird auch von einem Shutdown der
Supermärkte kurz vor und nach den Osterfeiertagen
gesprochen. Vom 1. bis 6. April ist da die Rede.
Beschlossen wurde eine 'Oster-Verlängerung' vom 1. bis zum
5. April., allerdings mit der Ausnahme, dass am Ostersamstag
Lebensmittelgeschäfte und Tankstellen öffnen dürfen.
Wieder nur eine halbgare Entscheidung!
Ausgangssperre und Schulschließungen Eine
Ausgangssperre ab einer Inzidenz über 100 in der Zeit
zwischen 22 und 5 Uhr stand ebenso im Raum, wie Schul- und
Kitaschließungen bei einer Inzidenz über 200.
Keine Quarantäne nach Urlaubsrückkehr
Reisenden drohte bei der Rückkehr nach Deutschland eine
14-tägige Quarantäne. Letztendlich steht dort nach
Gesprächen mit den Fluggesellschafften im Beschluss immerhin
ein Corona-Schnelltest, der vor der Rückreise durchgeführt
wird.
Unfassbar bleibt der Umgang mit
religiösen Organisationen
Statt eines klaren Verbots gibt es nur einen Appell, auf
'Präsenz-Zusammenkünfte' zu verzichten und stattdessen auf
virtuelle Veranstaltungen zu setzen.
Es ist
unfassbar, warum diese "Vereine" anders behandelt werden als
jeder Sportverein, in denen wir und unsere Kinder sich seit
langer Zeit nicht betätigen dürfen!
Zusammenfassung des Bund-Länder-Beschlusses
Bund und Länder verlängern die Maßnahmen zur Eindämmung der
Corona-Pandemie bis zum 18. April. Das ist das Ergebnis
einer Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit
den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder.
Kanzlerin Merkel verwies darauf, dass die Fallzahlen
exponentiell ansteigen – vor allem auch durch das Vordringen
der ansteckenderen Virusvariante B.1.1.7.
„Wir
sind in der dritten Welle. Die Lage ist ernst“, so
die Kanzlerin. Um eine Phase der Osterruhe zu entwickeln,
sollen Gründonnerstag und Ostersamstag Ruhetage mit
weitgehenden Kontaktbeschränkungen werden. Es gelte dann an
fünf Ostertagen das Prinzip „Wir bleiben zu Hause“.
Regeln gelten weiter bis zum 18. April
Die Verlängerung der bisher bestehenden Kontaktbeschränkungen bis
zum 18. April heißt konkret: Private Treffen sind mit
maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich, wobei
Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Beim Einkaufen
und im ÖPNV müssen OP-Masken oder Masken der Standards KN95
oder FFP2 getragen werden. Arbeitgeber müssen Beschäftigten Homeoffice ermöglichen
- überall dort, wo es möglich ist. Auf private Reisen und
Besuche, die nicht notwendig sind, soll verzichtet werden.
Notbremse konsequent umsetzen Bund
und Länder waren sich einig: Die kürzlich vereinbarte „Notbremse“ bei
gestiegenen Infektionszahlen muss konsequent umgesetzt
werden, um dem Infektionsgeschehen Einhalt zu gebieten.
Das bedeutet: Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem
Bundesland oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden
Tagen auf über 100, treten die strengeren
Kontaktbeschränkungen in Kraft, die bis zum 7. März galten.
Damit müssen sich private Kontakte wieder auf eine Person
außerhalb des eigenen Hausstandes beschränken, allerdings
werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Auch Öffnungen
des Einzelhandels, von Museen, Zoos oder Sportanlagen müssen
wieder rückgängig gemacht werden.
Durch zusätzliche
Maßnahmen soll dafür Sorge getragen werden, dass die
Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. In
Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 sollen
deshalb weitergehende Schritte umgesetzt werden – etwa
Schnelltests in Bereichen, in denen Abstandhalten oder
konsequentes Maskentragen erschwert sind, Ausgangs- oder
verschärfte Kontaktbeschränkungen.
Bund und Länder
hatten bei ihren Beratungen am 3. März mögliche
Öffnungsschritte bei stabiler oder sinkender Infektionslage
beschlossen. Gleichzeitig vereinbarten sie eine sogenannte Notbremse,
um schnell auf höhere Infektionsraten reagieren und
Lockerungen wieder zurücknehmen zu können.
Gründonnerstag und Ostersamstag als Ruhetage
Bund und Länder wollen die Ostertage nutzen, um durch eine
mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das
exponentielle Wachstum der dritten Welle zu durchbrechen.
Deshalb sollen Gründonnerstag, 1. April 2021, und
Ostersamstag, 3. April 2021, Ruhetage mit weitgehenden
Kontaktbeschränkungen werden.
Damit gilt über Ostern
an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip „Wir bleiben zu
Hause“. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis
der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem
weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen
beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht
mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im
öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt
und Außengastronomie wird während der fünf Tage geschlossen.
Weitere Bund-Länder-Beschlüsse Bund
und Länder haben sich darüber hinaus unter anderem auf diese
Regelungen geeinigt: Auf Reisen verzichten. Es
gilt weiterhin der Appell, auf nicht zwingende notwendige
Reisen zu verzichten – auch über die Osterfeiertage.
Flächendeckende Tests in Schulen und Kitas. Die
Testungen von Beschäftigten in Schulen und Kitas und von
Schülerinnen und Schülern werden weiter ausgebaut. Ziel sind
zwei Testungen pro Woche. Testangebote in
Betrieben. Unternehmen sollen nach wie vor – wo möglich
– Homeoffice ermöglichen. Wo dies
nicht möglich ist, sollen sie den in Präsenz Beschäftigten
regelmäßige Testangebote machen.
Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen erweitern. Mit den
weitreichenden Impfungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen
können unter anderem Besuchsmöglichkeiten erweitert werden,
bei konsequenter Umsetzung von Hygiene- und Testkonzepten.
Modellprojekte ermöglichen. In den Ländern und
einzelnen Regionen sollen zeitlich befristete Modellprojekte
möglich sein – mit strengen Schutzmaßnahmen und einem
Testkonzept –, um einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens
zu öffnen. Die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und -chefs der Länder wollen sich am 12.
April erneut beraten.
Im Wortlaut
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