Duisburg, 31. März 2021 - Aufgrund der
weiter steigenden Inzidenzwerte (über 170) und der in
Duisburg stark verbreiteten britischen Mutation werden ab
Donnerstag, 01.04.2021, Kontaktbeschränkungen
nunmehr auch für den privaten Bereich eingeführt.
Treffen im privaten Bereich sind nur noch unter
Beteiligung von maximal zwei Hausständen
und nur bis zu einer Gesamtzahl von fünf Personen
gestattet. Bei der Berechnung der Personenzahl werden die zu
diesen Hausständen gehörenden Kinder bis zu einem Alter von
einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt. Paare gelten
unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein
Hausstand.
Darüber hinaus ist ab Dienstag,
06.04.2021, auch für die Inanspruchnahme von
Friseurdienstleistungen und nichtmedizinischer
Fußpflege ein bestätigter negativer Schnell- oder
Selbsttest erforderlich. Das Testergebnis darf bei
Inanspruchnahme der Dienstleistung nicht älter als 24
Stunden sein. Die Testbestätigung ist bei der
Inanspruchnahme mitzuführen.
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