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31.5.: Maskenpflicht- und Fahrkartenkontrolle ergab 62 Bußgelder und 494 Schwarzfahrer
25.5.: Maskenpflicht- und Fahrkartenkontrolle ergab 35 Bußgelder und 479 Schwarzfahrer
20.5.: Maskenpflicht- und Fahrkartenkontrolle ergab 9 Bußgelder und 73 Schwarzfahrer
17.5.: Maskenpflicht- und Fahrkartenkontrolle ergab 45 Bußgelder und 304 Schwarzfahrer
10.5.: Maskenpflicht- und Fahrkartenkontrolle ergab 81 Bußgelder und 387 Schwarzfahrer
3.5.: Maskenpflicht- und Fahrkartenkontrolle ergab 3 Bußgelder und 449 Schwarzfahrer

Maskenpflicht: 22.185 Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 62 Bußgelder
Duisburg, 31. Mai 2021 - Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 war das Tragen von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Seit dem 24. April 2021 ist das Tragen von Masken mit mindestens FFP2-Standard oder vergleichbarem Standard (KN95 und N95) verpflichtend. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne Maske oder nicht korrekt angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen Abständen erfolgen.

In der vergangenen Woche haben die Ticketprüfer der DVG insgesamt 22.185 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und Ordnungsamt hat 62 Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.

Die weiteren Ergebnisse der täglichen Kontrollen:
 • In Bussen und Bahnen: 55 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. 14 Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. Die DVG musste in 41 Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Fahrgäste der Fahrzeuge verweisen.

• An Haltestellen: 168 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.
Die DVG veröffentlicht wöchentlich die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.

Fahrkartenkontrollen
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
Die Ergebnisse:
•        494 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
•        die Beanstandungsquote betrug 2,23 Prozent

Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.


Maskenpflicht: 23.059 Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 35 Bußgelder

Duisburg, 25. Mai 2021 - Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs.

Seit dem 25. Januar 2021 war das Tragen von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Seit dem 24. April 2021 ist das Tragen von Masken mit mindestens FFP2-Standard oder vergleichbarem Standard (KN95 und N95) verpflichtend. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne Maske oder nicht korrekt angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen Abständen erfolgen.

In der vergangenen Woche wurden bei einer Schwerpunktkontrolle an der Haltestelle „Pauluskirche“ 2.359 Fahrgäste kontrolliert. Dabei verhängte das Bürger- und Ordnungsamt neun Bußgelder. Bei den weiteren täglichen Kontrollen in der vergangenen Woche im gesamten Streckennetz wurden 20.700 Fahrgäste kontrolliert. Dabei verhängte das Bürger- und Ordnungsamt 26 Bußgelder. Insgesamt wurden damit in der vergangenen Woche 23.059 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert und vom Bürger- und Ordnungsamt insgesamt 35 Bußgelder verhängt.

Die Ergebnisse der weiteren täglichen Kontrollen:
In Bussen und Bahnen: 44 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Die DVG musste in 41 Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Fahrgäste der Fahrzeuge verweisen.

An Haltestellen: 189 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.

Die DVG veröffentlicht regelmäßig die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.

Fahrkartenkontrollen
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste. Das Ergebnis der täglichen Kontrollen:
479 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
die Beanstandungsquote betrug 2,31 Prozent

Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.


Duisburg, 23. Mai 2021 - Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 war das Tragen von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Seit dem 24. April 2021 ist das Tragen von Masken mit mindestens FFP2-Standard oder vergleichbarem Standard (KN95 und N95) verpflichtend. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne Maske oder nicht korrekt angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen Abständen erfolgen.

Eine dieser mehrstündigen Kontrollen fand am Donnerstag (20.5.) an der Haltestelle „Pauluskirche“ in Duisburg-Hochfeld statt. Die Angestellten des städtischen Ordnungsamts und der Polizei Duisburg kontrollierten mit Unterstützung des Ticketprüfpersonals der DVG insgesamt 2.359 Fahrgäste in 120 Fahrzeugen.

Die Ergebnisse:
• Die Ordnungsbehörden verhängten neun Bußgelder.
• Die DVG musste in zwei Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Fahrgäste der Fahrzeuge oder der Haltestellen verweisen. Die Polizei hat bei der Aktion elf Personalien festgestellt.

Darüber hinaus nutzte die DVG die gemeinsame Schwerpunktkontrolle zur Überprüfung der Fahrausweise.
Das Ergebnis: 
73 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung.



17.5.: Maskenpflicht- und Fahrkartenkontrolle ergab 45 Bußgelder und 304 Schwarzfahrer
Duisburg, 20. Mai 2021 - Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 war das Tragen von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Seit dem 24. April 2021 ist das Tragen von Masken mit mindestens FFP2-Standard oder vergleichbarem Standard (KN95 und N95) verpflichtend. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne Maske oder nicht korrekt angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen Abständen erfolgen.

In der vergangenen Woche haben die Ticketprüfer der DVG insgesamt 16.454 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und Ordnungsamt hat 45 Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.

Die weiteren Ergebnisse der täglichen Kontrollen:
In Bussen und Bahnen: 37 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. 14 Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. Die DVG musste in 23 Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Fahrgäste der Fahrzeuge verweisen.

An Haltestellen: 154 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.

Die DVG veröffentlicht wöchentlich die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.

Fahrkartenkontrollen
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
Die Ergebnisse:
304 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffendie Beanstandungsquote betrug 1,85 Prozent

Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.


10.5.: Maskenpflicht- und Fahrkartenkontrolle ergab 81 Bußgelder und 387 Schwarzfahrer
Duisburg, 10. Mai 2021 - Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 war das Tragen von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Seit dem 24. April 2021 ist das Tragen von Masken mit mindestens FFP2-Standard oder vergleichbarem Standard (KN95 und N95) verpflichtend. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne Maske oder nicht korrekt angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen Abständen erfolgen.

In der vergangenen Woche haben die Ticketprüfer der DVG insgesamt 17.850 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und Ordnungsamt hat 81 Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.

Die weiteren Ergebnisse der täglichen Kontrollen:
In Bussen und Bahnen: 24 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Zehn Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. Die DVG musste in 14 Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Fahrgäste der Fahrzeuge verweisen.

An Haltestellen: 197 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.

Die DVG veröffentlicht wöchentlich die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.
Fahrkartenkontrollen
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
Die Ergebnisse:
387 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
die Beanstandungsquote betrug 2,17 Prozent

Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.



Duisburg, 3. Mai 2021 - Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 war das Tragen von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Seit dem 24. April 2021 ist das Tragen von Masken mit mindestens FFP2-Standard oder vergleichbarem Standard (KN95 und N95) verpflichtend. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne Maske oder nicht korrekt angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen Abständen erfolgen.

In der vergangenen Woche haben die Ticketprüfer der DVG insgesamt 19.685 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und Ordnungsamt hat drei Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.

Die Ergebnisse der täglichen Kontrollen:
Das Ordnungsamt hat drei Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.

In Bussen und Bahnen: 154 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. Die DVG musste in keinem Fall von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Fahrgäste der Fahrzeuge verweisen.

An Haltestellen: 148 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.

Die DVG veröffentlicht wöchentlich die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.

Fahrkartenkontrollen
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
Die Ergebnisse:
449 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
die Beanstandungsquote betrug 2,28 Prozent

Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.