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Inzidenz >100 (Bundesnotbremse) |
Stufe 1 Inzidenz 100-50 |
Stufe 2 Inzidenz < 50 |
Ausgangs-beschränkungen
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Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr mit
Ausnahmen |
keine Ausgangs- beschränkungen |
keine Ausgangs- beschränkungen |
Kontakt-beschränkungen
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Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind
erlaubt für Angehörige des eigenen Haushalts + 1
Person eines weiteren Haushalts |
Eigener Haushalt plus 1 Person (plus Kinder bis
einschl. 14 Jahren) Außerdem wieder 5
Personen aus 2 Haushalten (plus Kinder bis
einschl. 14 Jahren) |
Treffen mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten
(plus Kinder bis 14 Jahren) möglich |
Kultur |
Konzerte und Aufführungen
in Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern und
Kinos sind untersagt. Auch der Betrieb von
Museen, Kunstausstellungen, Galerien,
Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen
Einrichtungen ist untersagt. |
Konzerte unter freiem Himmel mit max. 500
Personen (Sitzplan) und negativem Testergebnis
möglich Der Besuch von Museen,
Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern,
Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen
Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung
möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen
max. 1 Besucherin/Besucher pro 20 Quadratmeter
Ausstellungsfläche. |
Konzerte und Aufführungen auch in Theatern,
Opern- und Konzerthäusern und anderen
öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind
zulässig. Voraussetzungen sind ein negatives
Testergebnis der Zuschauer, Einhaltung des
Mindestabstands und Kontaktrückverfolgung (Sitzplan) |
Sport |
Erlaubt bleibt im Freien
(auch auf Außensportanlagen) die kontaktlose
Ausübung von Individualsportarten allein, zu
zweit oder mit Angehörigen des eigenen
Hausstands. Bei Kindern unter 14 Jahren ist
Sport in Gruppen von maximal 5 Personen
zulässig. Fitnessstudios geschlossen. |
Ausübung von kontaktfreiem Sport auf
Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20
Personen Kontaktsport unter freiem
Himmel in Gruppen wie bei den allgemeinen
Kontaktbeschränkungen sowie für Gruppen von bis
zu 20 Kindern bis einschl. 14 Jahre
Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem
Testergebnis wieder erlaubt ( bis zu 20 Prozent
der Kapazität, max. 500 Personen, Sitzplan) |
Sport im Freien ohne Personen-begrenzung erlaubt
Hallensport/ Fitnessstudios mit Test und
Kontakt-nachverfolgung, Kontaktsport innen nur
in Gruppen wie bei den allgemeinen
Kontaktbeschränkungen Zuschauer unter
freiem Himmel auch ohne Test erlaubt ( bis zu 20
Prozent der Kapazität, max. 500 Personen)
Zuschauer in Innenräumen nur auf Sitzplätzen mit
negativem Testergebnis, bis zu 20 Prozent der
Kapazität, höchstens jedoch 250 Personen |
Freizeit
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Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder,
Klubs, Spielhallen, Spielbanken,
Wettannahmestelle, Solarien,
Prostitutionsstätten, bleiben geschlossen. |
Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen: Minigolf,
Kletterpark, Hochseilgarten, Voraussetzung:
negatives Testergebnis Freibäder dürfen zur
Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen,
Begrenzung der Besucheranzahl Voraussetzung ist
negatives Testergebnis |
Öffnung von Freibädern auch mit Liegewiesen mit
negativem Testergebnis und Personenbegrenzung
Betrieb von Spielhallen, Wettbüros, und
ähnl. Einrichtungen möglich mit
Personenbegrenzung und negativem Testergebnis |
Einzelhandel |
Geschäfte, die nicht
Grundversorgung sind, geschlossen (Inzidenz über
150) bzw. nur mit click&meet plus negativem
Testestergebnis und Begrenzung auf einen Kunden
pro 40 qm (Inzidenz zwischen 150 und 100), |
Alle Geschäfte geöffnet. Geschäfte, die nicht
Grundversorgung sind, mit negativem
Testergebnis, ohne Terminbuchung , Reduzierung
Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 20
Quadratmeter, Voraussetzung ist negatives
Testergebnis |
Reduzierung der Kundenbegrenzung auf einen
Kunden pro 10 Quadratmeter, kein Test
erforderlich |
Gastronomie |
Betrieb ist nicht zulässig |
Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist im
Außenbereich und mit negativem Testergebnis für
Gäste und Bedienung zulässig |
Betrieb von gastronomischen Einrichtungen auch
im Innenbereich mit negativem Testergebnis für
Gäste und Bedienung zulässig, , Abstandsregeln
Betrieb von Kantinen und Mensen zulässig
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Beherbergung |
Private Übernachtungen nur
in Härtefällen zulässig |
Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf
Campingplätzen mit negativem Testergebnis
zulässig Übernachtungsangebote zu
privaten Zwecken in Hotels u.ä. Einrichtungen
mit bis zu 60 Prozent der Kapazität
zulässig,Voraussetzung ist negatives
Testergebnis |
Wegfall der Kapazitätsbegrenzung bei Hotels |
Messen/ Märkte |
Betrieb ist nicht zulässig |
Betrieb ist nicht zulässig |
Unter Hygieneauflagen zulässig, 1 Be-sucher pro
7qm der für Besucher zu-gänglichen Fläche |
Tagungen/ Kongresse |
Veranstaltung ist nicht
zulässig |
Veranstaltung ist nicht zulässig |
Zulässig mit Personenbegrenzung und Test |
Private Veranstaltungen |
Nicht zulässig |
Nicht zulässig |
Im Außenbereich mit max. 100 Personen zulässig,
in Innenräumen mit max. 50 Personen – jeweils
mit negativem Testergebnis |