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Ab heute, Montag, 26.7., gilt in NRW, ab Samstag, 31.7., in Duisburg wieder Inzidenzstufe 1

Duisburg, 30. Juli 2021 - Gemäß den Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes greift in Duisburg aller Voraussicht nach ab Samstag, 31. Juli, die lokale Inzidenzstufe 1. Grund dafür ist, dass die Inzidenzgrenze 10 mit dem gestrigen Donnerstag an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde, demnach gelten ab dem übernächsten Tag festgelegte Verschärfungen. Diese betreffen beispielsweise die Kontaktbeschränkungen, die Maskenpflicht, den Freizeit-, Kultur und Sportbereich sowie die Gastronomie.

Weitere Informationen zu einzelnen Regelungen sind auf auf https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw zu finden. Im Detail können die Regelungen in der aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab 30. Juli) des Landes Nordrhein-Westfalen unter folgendem Link (PDF) nachgelesen werden:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210729_coronaschvo_ab_30.07.2021_lesefassung.pdf

Hinweis: Verbindlich gelten die neuen Regelungen der lokalen Inzidenzstufe 1, wenn das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum sowie die für das Land geltende Inzidenzstufe täglich aktuell unter www.mags.nrw veröffentlicht.

Duisburg, 26. Juli 2021 - Laut der gültigen Coronaschutzverordnung NRW vom 9.7.2021 erfolgt die Abstufung von Inzidenzstufe 0 auf 1, wenn der Wert von 10 wieder acht Tage hintereinander überschritten wird.

 

Stufe 1
Inzidenz 10,1 ≤ 35

Kontaktbeschränkungen

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten

Außerschulische
Bildung

ohne Maske am festen Sitzplatz
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test

Kinder-/Jugendarbeit

Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test
Ferienangebote und Ferienreisen mit Test

Kultur

Veranstaltungen
außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten

ab 27.08.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept

Sport

Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test

Außen über 1.000 bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, wenn Land ebenfalls in Inzidenzstufe 1: Innensport ohne Test

ab 27.08.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test; Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität.

Freizeit

Freibäder ohne Test
Bordelle usw. mit Test
 
Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 250 Personen mit Test
 
ab 27.08.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
Clubs und Disko-theken auch Innen-bereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept

Einzelhandel

Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte

Messen/Märkte

ab 27.08.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmes-elementen ohne Test

Tagungen/Kongresse

außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test

Private Veranstaltungen
 

außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test

Partys

Bis zu 100 Personen im Freien und 50 in Innenräumen ohne Abstand und Maske aber mit Test und Rückverfolgbarkeit

Große Festveranstaltungen

ab 27.08.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung

Gastronomie

wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test

Beherbergung/Tourismus

Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen