Krisenstab konkretisiert die aktuelle
Maskenregelung Wie bereits kommuniziert, entfallen ab
sofort in allen städtischen Gebäuden und bei städtischen
Veranstaltungen die 3G-Zugangskontrollen. Die
Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-Maske), Abstandsregeln
und Hygienemaßnahmen bleiben jedoch
bestehen.
Zur Klarstellung: Nach
Entscheidung des Krisenstabes gilt bei allen
städtischen Veranstaltungen (VHS, Theater,
Stadtbibliothek, Filmforum etc.) weiterhin die Pflicht zum
Tragen des vorgenannten Mund-Nasen-Schutzes auch am
Platz.
Wegfall der 3G-Zugangskontrollen in städtischen
Gebäuden und bei Veranstaltungen Duisburg, 2. April 2022 - Ab dem
3. April entfallen auch bei der Stadtverwaltung die
3G-Zugangskontrollen für die Innenräume und bei städtischen
Veranstaltungen.
In städtischen Gebäuden
und bei städtischen Veranstaltungen (VHS, Theater
etc.) gelten aber auch weiterhin die
Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-Maske), Abstandsregeln
und Hygienemaßnahmen.
Die Pflicht zum Tragen
eines vorgenannten Mund-Nasen-Schutzes gilt bei städtischen
Veranstaltungen bis zum eigenen Platz. Dort kann die Maske
dann abgenommen werden.
Aus infektiologischer Sicht
und aus gegenseitiger Rücksichtnahme wird aber empfohlen,
auch während der Veranstaltung einen Mund-Nasen-Schutz zu
tragen.
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