Duisburg, 17. August 2022 - Wer
Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen will, kommt
um einen Besuch nicht umhin: Ein Gutachter des Medizinischen
Dienstes verschafft sich bei einem Hausbesuch einen
Eindruck, wie selbstständig jemand seinen Alltag bewältigen
kann und welche Hilfe dabei benötigt wird. Von dieser
Beurteilung hängt dann die Einstufung in einen Pflegegrad ab
– und damit auch, wie viel Geld es für Pflegeleistungen
gibt. Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der
Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf diesen wichtigen
Termin vorzubereiten. Erläutert wird, wie dieser abläuft und
mit welchen Fragen zu rechnen ist. Eine umfangreiche
Checkliste verschafft Pflegebedürftigen und ihren
Angehörigen schon im Vorfeld einen Überblick über alle
Bereiche, die beim Begutachtungstermin abgeklopft werden.
Beim Gutachterbesuch geht es nicht darum, die Schwere
einer Krankheit zu beurteilen oder Diagnosen zu stellen,
sondern hierbei wird geschaut, ob Unterstützung bei
Alltagsaktivitäten und der Selbstversorgung angesichts
körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen notwendig
ist. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Kriterien bei
der Beurteilung des Grads der Pflegebedürftigkeit eine Rolle
spielen.Der Ratgeber erläutert diese anschaulich und zeigt,
wie die aktuelle Lebenssituation der Antragstellenden
detailliert beschrieben wird. Er gibt einen Überblick über
die Leistungen der Pflegeversicherung und begleitet vom
Antrag übers Verfahren bis hin zu einem möglichen
Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse. Ein eigenes
Kapitel behandelt Besonderheiten bei der Begutachtung von
Kindern."
Der Ratgeber „Das Pflegegutachten.
Antragstellung, Begutachtung, Bewilligung“ hat 152 Seiten
und kostet 9,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten: Im
Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder
unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den
Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel
erhältlich.
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