Duisburg, 14. November 2022 - Im Jahr
2021 haben das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes
Rheinland (LVR) und die rheinischen Fachstellen für
behinderte Menschen im Arbeitsleben Arbeitgeber in Duisburg
in 362 Fällen mit rund 1,6 Millionen Euro zur Beschäftigung
schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen unterstützt.
Von den Mitteln wurden neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze
geschaffen sowie Räumlichkeiten und Arbeitsplätze
behinderungsrecht gestaltet. Rheinlandweit waren es
insgesamt mehr als 36,5 Millionen Euro in 5.787 Fällen.
Hinzu kommen rund 9,7 Millionen Euro, die Menschen mit
Schwerbehinderung im Rheinland beispielsweise für technische
Arbeits-, Kraftfahrzeug-, Wohnungshilfen oder
Arbeitsassistenzen erhalten haben. Dies geht aus dem neuen
Jahresbericht 2021 des LVR-Inklusionsamtes hervor, den heute
der LVR-Sozialausschuss zur Kenntnis genommen hat.
„Obwohl auch das Jahr 2021 von der Corona-Pandemie geprägt
war, ist es dem LVR mit zahlreichen Leistungen erneut
gelungen, Menschen mit Behinderung beim Start ins
Berufsleben zu unterstützen, neue Arbeitsplätze zu schaffen
oder bestehende zu sichern. Das belegt der neue
Jahresbericht sehr eindrucksvoll,“ stellte Martina
Zsack-Möllmann, Vorsitzende des LVR-Sozialausschusses, fest.
Dr. Alexandra Schwarz, LVR-Dezernentin Schulen,
Inklusionsamt, Soziale Entschädigung, ergänzte: „Der Markt
bietet zahlreiche neue digitale Hilfsmittel, von denen
Menschen mit Behinderung für ein selbstständiges Arbeiten
profitieren können. Der LVR geht hier mit der Zeit und
entwickelt und erprobt Techniken, um Arbeitgebern und den
Menschen mit Behinderung weiterhin – auch in Kooperation mit
den Fachdiensten des LVR-Inklusionsamtes, den Fachstellen
für behinderte Menschen im Arbeitsleben bei den rheinischen
Kreisen und Städten sowie den Rehabilitationsträgern – ein
zuverlässiger, beratender und begleitender Partner zu sein.“
Menschen mit Schwerbehinderung im Rheinland
Insgesamt lebten 2021 in Duisburg 58.215
Menschen mit einer Schwerbehinderung, im Rheinland
1.011.900. Der Anteil der Behinderungen nimmt ab dem 45.
Lebensjahr deutlich zu: Fast 90 Prozent aller Menschen mit
Schwerbehinderung sind älter als 45 Jahre.
Arbeitsmarktsituation von Menschen mit einer
Schwerbehinderung In 2020 waren im
Arbeitsagenturbezirk Duisburg Arbeitsplätze mit
schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen besetzt
(Rheinland: 197.412). Die Arbeitgeber erreichten eine
durchschnittliche Beschäftigungsquote von 6,6 Prozent
(Rheinland: 5,44 Prozent), die damit über dem gesetzlich
vorgeschriebenen Wert von fünf Prozent liegt.
Erhebung der Ausgleichsabgabe Das
LVR-Inklusionsamt erhebt eine Ausgleichsabgabe von
Arbeitgebern, die mehr als 20 Arbeitsplätze haben, davon
aber nicht mindestens fünf Prozent mit Menschen mit einer
Schwerbehinderung beschäftigen. Arbeitgeber sollen damit
motiviert werden, Menschen mit Behinderung einzustellen. Das
LVR-Inklusionsamt hat 2021 für das Erhebungsjahr 2020 von
10.051 Arbeitgebern im Rheinland rund 88,3 Millionen Euro
erhoben. Davon wurden mehr als 8,9 Millionen Euro an die
Fachstellen im Rheinland zugewiesen, mehr als 11,4 Millionen
Euro flossen in den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium
für Arbeit und Soziales. Mit den Mitteln der
Ausgleichsabgabe unterstützt das LVR-Inklusionsamt unter
anderem die Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen
beschäftigen.
Förderung von sieben
Inklusionsbetrieben in Duisburg Ein besonderes
Instrument zur Schaffung und dauerhaften Sicherung von
Arbeitsplätzen ist die Förderung von Inklusionsbetrieben,
die auf 30 bis 50 Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit
besonderem Unterstützungsbedarf beschäftigen. Ende 2021 gab
es in Duisburg sieben anerkannte Inklusionsbetriebe mit 105
Arbeitsplätzen, davon 69 für Menschen mit einer
Schwerbehinderung. Im Rheinland insgesamt gab es 155
Inklusionsbetriebe mit 3.529 Arbeitsplätzen, davon 1.897 für
Menschen mit einer Schwerbehinderung.
Informations- und Schulungsangebot Auf
www.inklusionsamt.lvr.de informiert das
LVR-Inklusionsamt zu aktuellen Projekten, Veröffentlichungen
oder wichtigen Gesetzesänderungen. Den schnellen Kontakt zu
den jeweils örtlich zuständigen Ansprechpersonen bekommen
die Nutzer*innen über die Ansprechpartnerdatenbank. Neben
dem bestehenden Online-Informationsangebot bietet das
LVR-Inklusionsamt persönliche und individuelle Beratung an
und hat sein Online-Beratungsangebot ausgebaut. Die
Online-Beratung eröffnet einen weiteren Weg, mit den
Zielgruppen in persönlichen Kontakt zu kommen und ihnen
schnelle, gezielte und direkte Unterstützung zu leisten. Die
Zeitschriften „ZB Behinderung und Beruf“ und „ZB Rheinland“
des LVR-Inklusionsamtes erscheinen seit dem vergangenen Jahr
im Format eines Digitalmagazins. Damit informiert das
LVR-Inklusionsamt nun noch anschaulicher und ausführlicher
über gelungene Beispiele von Inklusion im Arbeitsleben und
seine Unterstützungsmöglichkeiten. Das Digitalmagazin kann
kostenfrei unter
www.bih.de/integrationsaemter/zb-magazin abonniert
werden. Darüber hinaus bietet das LVR-Inklusionsamt ein
breites Kursangebot für Inklusionsbeauftragte,
Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte,
Personalverantwortliche und weitere Interessenvertretungen.
Alle angebotenen Kurse beschäftigen sich mit dem Themenfeld
„Schwerbehinderung und Beruf“. Gerade den in diesem Jahr neu
gewählten Schwerbehindertenvertretungen, die die Seminare
kostenfrei besuchen können, wird der Einstieg in ihr neues
Ehrenamt deutlich erleichtert.
Das
LVR-Inklusionsamt Im Rheinland nimmt das
LVR-Inklusionsamt die Aufgaben des Integrationsamtes nach
dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) wahr. Es ist für
einen Großteil der Aufgaben der beruflichen Teilhabe
schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen zuständig
und führt diese in enger Zusammenarbeit mit den 37
rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im
Arbeitsleben durch. Schwerpunkte sind die Beratung von
Arbeitgebern und Menschen mit Schwerbehinderung Menschen bei
der richtigen Arbeitsplatzauswahl sowie die
behindertengerechte Gestaltung von bestehenden
Arbeitsplätzen sowie deren finanzielle Förderung. Darüber
werden auch regionale Arbeitsmarktprogramme initiiert. Alle
Leistungen werden ausschließlich aus den Mitteln der
Ausgleichsabgabe finanziert. Kosten für die
Verwaltungsaufgaben des LVR-Inklusionsamtes werden nicht aus
der Ausgleichsabgabe finanziert. Diese trägt der LVR. Der
aktuelle Jahresbericht 2021 bietet einen umfassenden
Einblick in die vielschichtigen Aufgaben des
LVR-Inklusionsamtes, seiner Fachdienste und Partner. Er ist
kostenlos als PDF-Datei unter
www.publikationen.lvr.de erhältlich.
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