Düsseldorf/Duisburg, 29. April 2023 -
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) und die
Krankenkassen im Rheinland haben sich auf eine Vergütung der
Corona-Impfungen verständigt. Damit sind Impfungen gegen das
Coronavirus nun Bestandteil der regionalen Impfvereinbarung
und für die von der Ständigen Impfkommission (StiKo)
empfohlenen Personengruppen weiterhin zu Lasten der
gesetzlichen Krankenversicherung möglich – dazu zählen
insbesondere Immungeschwächte und über 60-Jährige. Die
Vereinbarung tritt am Dienstag, den 2. Mai 2023,
in Kraft.
„Ich begrüße die nun erzielte Einigung.
Damit liegen zum Fortgang des Impfgeschehens in ganz NRW
klare Strukturen und Verhältnisse vor. Wichtig ist, dass
diejenigen Patientinnen und Patienten, für die eine
Corona-Schutzimpfung regelmäßig erfolgen soll, diese
weiterhin niedrigschwellig erhalten können“, kommentiert Dr.
med. Frank Bergmann, KVNO-Vorstandsvorsitzender, das
Verhandlungsergebnis. „Um die Corona-Impfungen künftig noch
besser in den Praxisalltag integrieren zu können, bräuchte
es aber unbedingt die seitens der Ärzteschaft schon lange
geforderten Einzeldosen. Die bislang ausschließlich
verfügbaren Großpackungen bzw. Vials für mindestens sechs
durchzuführende Impfungen sind für die Praxen mit großem
Termin- und Koordinierungsaufwand verbunden. Auch mit Blick
auf unnötigen Verfall von Vakzinen müssen Praxen rasch die
Freiheit bekommen, mit kleineren Impfmengen zielgenau planen
zu können - zumal die Vergütung für dieses komplexe
Prozedere nun gesunken ist“, so Bergmann.
Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung NRW fügt hinzu:
„Es waren lange und zugegeben nicht ganz leichte
Verhandlungen. Umso erfreuter bin ich nun über die erzielte
Einigung. Sie erspart den gesetzlich Krankenversicherten in
Nordrhein das bürokratische Kostenerstattungsverfahren nach
einer Corona-Impfung.“
Matthias Mohrmann,
stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK
Rheinland/Hamburg erklärt: „Das Verhandlungsergebnis schafft
Klarheit für die Versicherten, die nun nicht in Vorleistung
für eine Corona-Impfung gehen müssen. Es zeigt sich zudem
erneut, dass die Selbstverwaltung der Vertragspartner im
Rheinland funktioniert und zu guten Lösungen führt.“
Auch Grippeschutzimpfung wird aufgewertet Die Impfung
gegen das Corona-Virus in Nordrhein wird den Ärztinnen und
Ärzten ab dem 2. Mai mit 15 Euro honoriert. Im Rahmen der
bis Anfang April noch geltenden Impfverordnung des Bundes
betrug die Vergütung für Corona-Impfungen in der Regel 28
Euro. Zusammen mit der Neubewertung der Corona-Impfung wurde
zwischen KVNO und den hiesigen Kassen auch über weitere
Anpassungen der regionalen Impfvereinbarungen verhandelt. Im
Ergebnis heben die Kostenträger ab 1. April 2023 auch die
Vergütung gegen die Grippeschutzimpfung im Landesteil
Nordrhein an, von bisher rund acht auf nun zehn Euro.
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