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Duisburg, 31. Oktober 2025 - Der Moment,
in dem der Zahnarzt den Bohrer beiseite legt und erklärt,
dass eine Füllung nicht mehr ausreicht, löst bei vielen
Patienten ein ungutes Gefühl aus.

Kurz darauf folgt der Kostenvoranschlag, ein Dokument voller
Fachbegriffe und Zahlenkolonnen. Im Zentrum steht oft ein
Wort, das über Hunderte oder gar Tausende Euro an Zuzahlung
entscheidet: die Regelversorgung. Doch was verbirgt sich
hinter diesem bürokratisch anmutenden Begriff? Er
definiert den Kern des gesetzlichen
Krankenversicherungssystems in der Zahnmedizin und
gleichzeitig die Grenze zwischen dem Notwendigen und dem
Wünschenswerten. Es ist die Basisleistung, auf die jeder
Versicherte einen Anspruch hat, aber sie ist oft nicht die
modernste oder ästhetischste Lösung.
Der
Standard: Ausreichend und wirtschaftlich Die
Regelversorgung beschreibt jene zahnärztliche Behandlung,
die als medizinisch ausreichend, zweckmäßig und
wirtschaftlich gilt. Diese Definition stammt direkt aus dem
Sozialgesetzbuch (SGB V) und bildet das Fundament dessen,
was die Solidargemeinschaft finanziert. Konkret bedeutet
das: Fehlt ein Zahn, sieht die Regelversorgung meist eine
Brücke vor, um die Lücke zu schließen. Ist ein Backenzahn
stark zerstört, ist die Standardlösung von einem
zuverlässigen
Zahnarzt in Mülheim an der Ruhr oder anderswo
beispielsweise oft eine Vollgusskrone aus Metall. Diese
Lösungen stellen die Kaufunktion zuverlässig wieder her. Sie
sind medizinisch bewährt und haltbar. Ästhetische
Überlegungen, etwa der Wunsch nach einer zahnfarbenen
Keramikkrone im nicht sichtbaren Bereich, fallen jedoch aus
diesem Raster heraus. Die Regelversorgung ist ein
Kompromiss; sie soll die Gesundheit sicherstellen, nicht
zwangsläufig Schönheitsideale erfüllen.
Der
Festzuschuss: Bezahlen nach Befund Seit 2005
bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr die
Behandlung selbst, sondern gewähren einen
"befundorientierten Festzuschuss". Das ist ein
entscheidender Unterschied. Der Zahnarzt stellt einen Befund
fest (z. B. "Zahnlücke im Seitenzahnbereich") und meldet
dies der Kasse. Die Kasse prüft, was die Regelversorgung für
diesen Befund wäre (in diesem Fall eine Brücke), und
berechnet die durchschnittlichen Kosten dafür. Von diesen
Durchschnittskosten erstattet sie einen festgelegten
Prozentsatz – den Festzuschuss. Dieser liegt regulär bei 60
Prozent der Kosten für die Standardlösung. Was der
Patient am Ende tatsächlich machen lässt, ist seine eigene
Entscheidung. Der Zuschuss bleibt gleich. Wählt man die
Standard-Brücke, deckt der Zuschuss 60 Prozent dieser
Kosten. Entscheidet man sich stattdessen für ein teureres
Implantat, erhält man denselben Euro-Betrag, den man für die
Brücke bekommen hätte. Der Rest ist Eigenanteil.
Mehr als Standard: Gleichartige und andersartige
Versorgung Hier wird der Kostenvoranschlag
komplex. Wünscht der Patient eine bessere Lösung als den
Standard, gibt es zwei Abstufungen. Die "gleichartige
Versorgung" bedeutet, man wählt die Standard-Therapie (z. B.
eine Krone), aber in einer hochwertigeren Ausführung. Ein
Beispiel: Die Regelversorgung sieht im Seitenzahnbereich
eine Metallkrone vor. Wünscht man stattdessen eine
zahnfarbene, keramisch verblendete Krone, ist das eine
gleichartige Versorgung. Man erhält den Festzuschuss für die
Metallkrone; die Mehrkosten für die Keramikverblendung trägt
man komplett selbst.
Die "andersartige Versorgung"
liegt vor, wenn man sich für einen fundamental anderen
Behandlungsweg entscheidet. Das klassische Beispiel ist das
Implantat statt der von der Kasse vorgesehenen Brücke. Auch
hier gibt es den Festzuschuss für die Brücke, doch die
gesamten, meist deutlich höheren Kosten des Implantats
müssen als Privatleistung bezahlt werden.
Das
Bonusheft als finanzieller Hebel Der Eigenanteil
lässt sich aktiv reduzieren. Hier kommt das
Bonusheft ins Spiel. Wer nachweisen kann, dass er in den
letzten fünf Jahren lückenlos die jährliche
Kontrolluntersuchung wahrgenommen hat, dessen Festzuschuss
erhöht sich von 60 auf 70 Prozent der
Regelversorgungskosten. Kann man sogar zehn Jahre
lückenloser Vorsorge belegen, steigt der Zuschuss auf 75
Prozent. Dieses System soll einen Anreiz für die Prävention
schaffen, denn frühzeitig erkannte Schäden sind meist
günstiger zu reparieren. Dieser Bonus ist bares Geld wert,
besonders bei teurem Zahnersatz. Die Regelversorgung sichert
somit die medizinische Grundversorgung für alle. Sie
verhindert Zahnlosigkeit und stellt die Kaufunktion wieder
her. Wer jedoch Wert auf höchste Ästhetik, modernste
Materialien oder komfortablere Lösungen wie Implantate legt,
muss die Lücke zwischen dem soliden Standard und dem Optimum
aus eigener Tasche schließen. ●
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