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Kasse, Krone, Kompromiss: Was die Regelversorgung beim Zahnarzt wirklich leistet

Duisburg, 31. Oktober 2025 - Der Moment, in dem der Zahnarzt den Bohrer beiseite legt und erklärt, dass eine Füllung nicht mehr ausreicht, löst bei vielen Patienten ein ungutes Gefühl aus.

Kurz darauf folgt der Kostenvoranschlag, ein Dokument voller Fachbegriffe und Zahlenkolonnen. Im Zentrum steht oft ein Wort, das über Hunderte oder gar Tausende Euro an Zuzahlung entscheidet: die Regelversorgung.
Doch was verbirgt sich hinter diesem bürokratisch anmutenden Begriff?
Er definiert den Kern des gesetzlichen Krankenversicherungssystems in der Zahnmedizin und gleichzeitig die Grenze zwischen dem Notwendigen und dem Wünschenswerten. Es ist die Basisleistung, auf die jeder Versicherte einen Anspruch hat, aber sie ist oft nicht die modernste oder ästhetischste Lösung.

Der Standard: Ausreichend und wirtschaftlich
Die Regelversorgung beschreibt jene zahnärztliche Behandlung, die als medizinisch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich gilt. Diese Definition stammt direkt aus dem Sozialgesetzbuch (SGB V) und bildet das Fundament dessen, was die Solidargemeinschaft finanziert.
Konkret bedeutet das: Fehlt ein Zahn, sieht die Regelversorgung meist eine Brücke vor, um die Lücke zu schließen. Ist ein Backenzahn stark zerstört, ist die Standardlösung von einem zuverlässigen Zahnarzt in Mülheim an der Ruhr oder anderswo beispielsweise oft eine Vollgusskrone aus Metall. Diese Lösungen stellen die Kaufunktion zuverlässig wieder her. Sie sind medizinisch bewährt und haltbar. Ästhetische Überlegungen, etwa der Wunsch nach einer zahnfarbenen Keramikkrone im nicht sichtbaren Bereich, fallen jedoch aus diesem Raster heraus. Die Regelversorgung ist ein Kompromiss; sie soll die Gesundheit sicherstellen, nicht zwangsläufig Schönheitsideale erfüllen.

Der Festzuschuss: Bezahlen nach Befund
Seit 2005 bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr die Behandlung selbst, sondern gewähren einen "befundorientierten Festzuschuss". Das ist ein entscheidender Unterschied. Der Zahnarzt stellt einen Befund fest (z. B. "Zahnlücke im Seitenzahnbereich") und meldet dies der Kasse. Die Kasse prüft, was die Regelversorgung für diesen Befund wäre (in diesem Fall eine Brücke), und berechnet die durchschnittlichen Kosten dafür. Von diesen Durchschnittskosten erstattet sie einen festgelegten Prozentsatz – den Festzuschuss. Dieser liegt regulär bei 60 Prozent der Kosten für die Standardlösung.
Was der Patient am Ende tatsächlich machen lässt, ist seine eigene Entscheidung. Der Zuschuss bleibt gleich. Wählt man die Standard-Brücke, deckt der Zuschuss 60 Prozent dieser Kosten. Entscheidet man sich stattdessen für ein teureres Implantat, erhält man denselben Euro-Betrag, den man für die Brücke bekommen hätte. Der Rest ist Eigenanteil.

Mehr als Standard: Gleichartige und andersartige Versorgung
Hier wird der Kostenvoranschlag komplex. Wünscht der Patient eine bessere Lösung als den Standard, gibt es zwei Abstufungen.
Die "gleichartige Versorgung" bedeutet, man wählt die Standard-Therapie (z. B. eine Krone), aber in einer hochwertigeren Ausführung. Ein Beispiel: Die Regelversorgung sieht im Seitenzahnbereich eine Metallkrone vor. Wünscht man stattdessen eine zahnfarbene, keramisch verblendete Krone, ist das eine gleichartige Versorgung. Man erhält den Festzuschuss für die Metallkrone; die Mehrkosten für die Keramikverblendung trägt man komplett selbst.

Die "andersartige Versorgung" liegt vor, wenn man sich für einen fundamental anderen Behandlungsweg entscheidet. Das klassische Beispiel ist das Implantat statt der von der Kasse vorgesehenen Brücke. Auch hier gibt es den Festzuschuss für die Brücke, doch die gesamten, meist deutlich höheren Kosten des Implantats müssen als Privatleistung bezahlt werden.

Das Bonusheft als finanzieller Hebel
Der Eigenanteil lässt sich aktiv reduzieren. Hier kommt das Bonusheft ins Spiel. Wer nachweisen kann, dass er in den letzten fünf Jahren lückenlos die jährliche Kontrolluntersuchung wahrgenommen hat, dessen Festzuschuss erhöht sich von 60 auf 70 Prozent der Regelversorgungskosten. Kann man sogar zehn Jahre lückenloser Vorsorge belegen, steigt der Zuschuss auf 75 Prozent. Dieses System soll einen Anreiz für die Prävention schaffen, denn frühzeitig erkannte Schäden sind meist günstiger zu reparieren. Dieser Bonus ist bares Geld wert, besonders bei teurem Zahnersatz. Die Regelversorgung sichert somit die medizinische Grundversorgung für alle. Sie verhindert Zahnlosigkeit und stellt die Kaufunktion wieder her. Wer jedoch Wert auf höchste Ästhetik, modernste Materialien oder komfortablere Lösungen wie Implantate legt, muss die Lücke zwischen dem soliden Standard und dem Optimum aus eigener Tasche schließen.
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