| München/Duisburg, 11. Juli 2015 - 55 cm x 45 cm x 25 cm oder nur noch 55 cm x 35 cm x 20 cm? 
					Zur Freude 
der Fluggäste hat der Weltluftfahrtverband IATA vergangene Woche seine 
Überlegungen, die Maximal-Maße für Handgepäck zu verringern, wieder auf Eis 
gelegt. Da nun weithin Platz für Badehandtuch, extra Schuhe & Co. bleibt, gibt 
die ERV (Europäische Reiseversicherung) fünf praktische Tipps, was noch alles 
mit auf die Reise sollte.
 
 1. Alles Wichtige am "Mann"
 Wertgegenstände wie Mobiltelefon, Laptop, wichtige Medikamente, Geld, Schlüssel, 
Pass und natürlich das Ticket müssen immer ins Handgepäck. Denn sollte das 
Gepäck tatsächlich verspätet ankommen, bleibt beispielsweise die Haustür zu. Bei 
vielen Fluglinien ist es auch gestattet neben dem Handgepäck weitere persönliche 
Gegenstände, wie etwa eine Handtasche, mitzunehmen.
 
 2. Fliegen in der 
Wohlfühlzone
 Zwar gibt es meist Decken und kleine Kissen von der 
Fluggesellschaft, dennoch sollten eine (aufblasbare) Nackenrolle und Schal oder 
Halstuch in jedes Gepäck gehören. Altbewährt ist das Zwiebelprinzip für das 
passende "Outfit", bei jeder Temperatur von arktisch-kalt bis stickig-warm. 
Wichtig: Bequeme Kleidung und Schuhe für einen entspannten Flug. Augentropfen, 
Halsspray, und Kopfschmerztabletten helfen bei der häufig trockenen Luft über 
den Wolken.
 
 3. Immer schön frisch bleiben
 Unterwegs sorgen bei 
längeren Flügen Feuchttücher, Deo-Roll-On, Zahnbürste, Zahnpasta & Co. für das 
nötige Frischegefühl. Am besten alles "Travel Sized" einpacken - die Behältnisse 
dürfen 100 ml bzw. 100g nicht überschreiten. Vorteil: die kleinen Döschen und 
Tuben sparen Platz und passen auch in den verpflichtenden durchsichtigen 
Zip-Beutel. Vor allem bei einem Stop-over sind auch ein extra T-Shirt und 
Unterwäsche sehr praktisch, sollte beispielsweise der Anschlussflug Verspätung 
haben.
 
 4. Sicherheit muss sein
 Wenig Platz braucht - aber umso 
wichtiger ist - eine Reisekranken-Versicherung. Daher raten auch 
Verbraucherschützer dazu, vor jeder Reise eine zusätzliche Auslandsversicherung 
abzuschließen. Denn sollte unterwegs doch etwas passieren, kann das schnell 
teuer werden.
 
 5. Dinge, die nicht ins Handgepäck gehören
 Zu 
Hause bleiben sollten hingegen Benzinfeuerzeuge (Gasfeuerzeug oder Streichhölzer 
sind meist an Bord erlaubt), sämtliche Waffen oder waffenähnliche Gegenstände, 
spitze oder scharfe Gegenstände (Messer) sowie explosive Stoffe und Behälter, 
die unter Druck stehen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
 
 
               
 
 
 
					
 
 
 
 
     
 
 
 
 
 
 
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