BZ-Home BZ-Duisburg Reisen Sonderseiten - Fotostrecken und mehr



BZ-Sitemap

Archiv








 

'Abzocke' auf dem Sondergebiet 'Flughafen Düsseldorf'
'Privat-Abschlepper' auf Privatgelände?
Jochem Knörzer

Düsseldorf/Duisburg, 06. März 2016 – In die Parkfalle geht man auf dem weitläufigen Flughafengelände in Düsseldorf schnell.

Denn schnell übersieht man die kleinen, unscheinbaren Schilder an den Einfahrtstraßen des Flughafens, die auf jegliches Parkverbot außerhalb der Parkzonen hinweist.

Warum allerdings ein Abschlepper, der von einem Privatgelände abschleppt, ohne jegliche Gerichtsverhandlung, ohne Gesetzesgrundlage, direkt abkassieren kann, diese Frage beantwortet auch nicht die nachfolgende Stellungsnahme des angesprochenen Pressesprechers des Düsseldorfer Flughafens.

Die Regelungen in der Düsseldorf Airport City, bei der es sich um ein Privatgelände handelt, sind klar und generell festgelegt. An allen Zufahrten zur Airport City stehen Hinweisschilder, die darüber informieren, welche Regeln für das Parken auf diesem Privatgelände grundsätzlich gelten. Unter anderem steht auf diesen Hinweisschildern, dass Fahrzeuge hier generell nur gegen Entgelt und nur auf den dementsprechend gekennzeichneten Stellflächen abgestellt werden dürfen. Widerrechtliche Parker in der Airport City werden abgeschleppt.

Die Stellplätze in der Airport City sind zum Großteil an die Firmen vermietet und dürfen demnach auch nur von den Berechtigten mit einem speziellen Parkausweis genutzt werden. Denn die vermieteten Parkplätze müssen dem Mieter selbstverständlich immer zur Verfügung stehen. Auch auf Freiflächen darf hier nicht einfach geparkt werden, da hier jederzeit der Straßenverkehr – oder auch der Baustellenbetrieb – Aufrecht erhalten werden muss.

Auf dem privaten Flughafengelände ist der Verkehrsdienst der Flughafen Düsseldorf Security GmbH mit der Wahrung der Verkehrssicherheit beauftragt. Die beschriebenen Regeln („Kein Parken, es sei denn spezielle Kennzeichnung“) wurden bereits in zahlreichen Amtsgerichts-Urteilen zugunsten des Flughafens bestätigt.

Generell gilt nun einmal: Steigt man in ein Auto, gilt es, auf die anderen Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen. Insbesondere am Flughafen muss hierbei eine spezielle Verkehrssituation berücksichtigt werden: der Bereich ist räumlich begrenzt. Es herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen in diesem relativ kleinem Bereich. Hier gibt es Reise- sowie Bring- und Abholverkehr, Baustellenbereiche oder Veranstaltungen im Airport oder einem der Hotels. Darum ist es doppelt wichtig, am Airport im Sinne der Passagiere und Gäste einen ordnungsgemäßen Betrieb aufrecht zu erhalten.

Für Abholer und Passagiere stehen auf dem gesamten Flughafengelände Parkplätze und Parkhäuser zur Verfügung. Die Parkplätze am Düsseldorf Airport mit über 20.000 Stellplätzen gliedern sich in verschiedene Tarifzonen. Neben Parkplätzen, die in direkter Terminal-Nähe liegen und mehrheitlich von Kurztrip- und Geschäftsreisenden genutzt werden, existieren auch viele günstige Urlauber-Parkplätze mit attraktiven Langzeit-Tarifen. Sämtliche Parkplätze der Langzeit- und Langzeit-Spar-Zone werden von der SITA Airport IT GmbH unter der renommierten Marke „Parkvogel“ betrieben. Hierzu zählen die Parkhäuser P4 und P5 sowie die Parkplätze P23, P24 und P26. Die Parkplätze des „Parkvogels“ sind bestens an das Terminal angebunden – fußläufig, via SkyTrain direkt ins Terminal oder per Bus-Shuttle.

Das gesamte Segment Langzeitparken macht etwa 10.000 Stellplätze aus, die besonders preisgünstig sind. Auf den Parkplätzen P24 oder P26 liegen die Preise beispielsweise bei 39 Euro für acht Tage oder 58 Euro für bis zu 15 Tage. In überdachten Parkhäusern zahlt der Kunde zum Beispiel im P5 bei Onlinereservierung 59 Euro für acht Tage oder 78 Euro für 15 Tage. In den Hauptreisephasen werden vom Airport zusätzliche weitere günstige Stellplätze (auch mit attraktiven Online-Rabatten) angeboten, so dass jederzeit ein umfassendes Parkangebot den Reisenden zur Verfügung steht.

Und wo steht gesetzlich verankert, dass ein Privatabschlepper auf einem Privatgelände ohne Rechtsanspruch abkassieren darf?

Also, liebe Besucher des Düsseldorfer Flughafens, aufgepasst!
Auch im weitläufigen Umfeld des unmittelbaren Flughafens wird abkassiert!