| Düsseldorf/Duisburg, 06. März 2016 – In 
					die Parkfalle geht man auf dem weitläufigen Flughafengelände 
					in Düsseldorf schnell.
  Denn schnell übersieht man die kleinen, unscheinbaren 
					Schilder an den Einfahrtstraßen des Flughafens, die auf 
					jegliches Parkverbot außerhalb der Parkzonen hinweist.
 
 Warum allerdings ein Abschlepper, der von einem 
					Privatgelände abschleppt, ohne jegliche Gerichtsverhandlung, 
					ohne Gesetzesgrundlage, direkt abkassieren kann, diese Frage 
					beantwortet auch nicht die nachfolgende Stellungsnahme des 
					angesprochenen Pressesprechers des Düsseldorfer Flughafens.
 
 Die Regelungen in der 
					Düsseldorf Airport City, bei der es sich um ein 
					Privatgelände handelt, sind klar und generell 
					festgelegt. An allen Zufahrten zur Airport City stehen 
					Hinweisschilder, die darüber informieren, welche Regeln für 
					das Parken auf diesem Privatgelände grundsätzlich gelten. 
					Unter anderem steht auf diesen Hinweisschildern, dass 
					Fahrzeuge hier generell nur gegen Entgelt und nur auf den 
					dementsprechend gekennzeichneten Stellflächen abgestellt 
					werden dürfen. Widerrechtliche Parker in der Airport City 
					werden abgeschleppt.
 
 Die Stellplätze in der Airport 
					City sind zum Großteil an die Firmen vermietet und dürfen 
					demnach auch nur von den Berechtigten mit einem speziellen 
					Parkausweis genutzt werden. Denn die vermieteten Parkplätze 
					müssen dem Mieter selbstverständlich immer zur Verfügung 
					stehen. Auch auf Freiflächen darf hier nicht einfach geparkt 
					werden, da hier jederzeit der Straßenverkehr – oder auch der 
					Baustellenbetrieb – Aufrecht erhalten werden muss.
 
 Auf dem privaten Flughafengelände ist der 
					Verkehrsdienst der Flughafen Düsseldorf Security GmbH mit 
					der Wahrung der Verkehrssicherheit beauftragt. Die 
					beschriebenen Regeln („Kein Parken, es sei denn spezielle 
					Kennzeichnung“) wurden bereits in zahlreichen 
					Amtsgerichts-Urteilen zugunsten des Flughafens bestätigt.
 
 Generell gilt nun einmal: Steigt man in ein Auto, gilt 
					es, auf die anderen Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen. 
					Insbesondere am Flughafen muss hierbei eine spezielle 
					Verkehrssituation berücksichtigt werden: der Bereich ist 
					räumlich begrenzt. Es herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen 
					in diesem relativ kleinem Bereich. Hier gibt es Reise- sowie 
					Bring- und Abholverkehr, Baustellenbereiche oder 
					Veranstaltungen im Airport oder einem der Hotels. Darum ist 
					es doppelt wichtig, am Airport im Sinne der Passagiere und 
					Gäste einen ordnungsgemäßen Betrieb aufrecht zu erhalten.
 
 Für Abholer und Passagiere stehen auf dem gesamten 
					Flughafengelände Parkplätze und Parkhäuser zur Verfügung. 
					Die Parkplätze am Düsseldorf Airport mit über 20.000 
					Stellplätzen gliedern sich in verschiedene Tarifzonen. Neben 
					Parkplätzen, die in direkter Terminal-Nähe liegen und 
					mehrheitlich von Kurztrip- und Geschäftsreisenden genutzt 
					werden, existieren auch viele günstige Urlauber-Parkplätze 
					mit attraktiven Langzeit-Tarifen. Sämtliche Parkplätze der 
					Langzeit- und Langzeit-Spar-Zone werden von der SITA Airport 
					IT GmbH unter der renommierten Marke „Parkvogel“ betrieben. 
					Hierzu zählen die Parkhäuser P4 und P5 sowie die Parkplätze 
					P23, P24 und P26. Die Parkplätze des „Parkvogels“ sind 
					bestens an das Terminal angebunden – fußläufig, via SkyTrain 
					direkt ins Terminal oder per Bus-Shuttle.
 
 Das 
					gesamte Segment Langzeitparken macht etwa 10.000 Stellplätze 
					aus, die besonders preisgünstig sind. Auf den Parkplätzen 
					P24 oder P26 liegen die Preise beispielsweise bei 39 Euro 
					für acht Tage oder 58 Euro für bis zu 15 Tage. In 
					überdachten Parkhäusern zahlt der Kunde zum Beispiel im P5 
					bei Onlinereservierung 59 Euro für acht Tage oder 78 Euro 
					für 15 Tage. In den Hauptreisephasen werden vom Airport 
					zusätzliche weitere günstige Stellplätze (auch mit 
					attraktiven Online-Rabatten) angeboten, so dass jederzeit 
					ein umfassendes Parkangebot den Reisenden zur Verfügung 
					steht.
 
 Und wo steht gesetzlich 
					verankert, dass ein Privatabschlepper auf einem 
					Privatgelände ohne Rechtsanspruch abkassieren darf?
 
 Also, liebe Besucher des Düsseldorfer Flughafens, 
					aufgepasst!
 Auch im weitläufigen Umfeld des 
					unmittelbaren Flughafens wird abkassiert!
 
 
                    
					       
     
       
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
 
 
               
 
 
 
					
 
 
 
 
     
 
 
 
 
 
 
					    |