Düsseldorf/Duisburg, 06. März 2016 – In
die Parkfalle geht man auf dem weitläufigen Flughafengelände
in Düsseldorf schnell.
Denn schnell übersieht man die kleinen, unscheinbaren
Schilder an den Einfahrtstraßen des Flughafens, die auf
jegliches Parkverbot außerhalb der Parkzonen hinweist.
Warum allerdings ein Abschlepper, der von einem
Privatgelände abschleppt, ohne jegliche Gerichtsverhandlung,
ohne Gesetzesgrundlage, direkt abkassieren kann, diese Frage
beantwortet auch nicht die nachfolgende Stellungsnahme des
angesprochenen Pressesprechers des Düsseldorfer Flughafens.
Die Regelungen in der
Düsseldorf Airport City, bei der es sich um ein
Privatgelände handelt, sind klar und generell
festgelegt. An allen Zufahrten zur Airport City stehen
Hinweisschilder, die darüber informieren, welche Regeln für
das Parken auf diesem Privatgelände grundsätzlich gelten.
Unter anderem steht auf diesen Hinweisschildern, dass
Fahrzeuge hier generell nur gegen Entgelt und nur auf den
dementsprechend gekennzeichneten Stellflächen abgestellt
werden dürfen. Widerrechtliche Parker in der Airport City
werden abgeschleppt.
Die Stellplätze in der Airport
City sind zum Großteil an die Firmen vermietet und dürfen
demnach auch nur von den Berechtigten mit einem speziellen
Parkausweis genutzt werden. Denn die vermieteten Parkplätze
müssen dem Mieter selbstverständlich immer zur Verfügung
stehen. Auch auf Freiflächen darf hier nicht einfach geparkt
werden, da hier jederzeit der Straßenverkehr – oder auch der
Baustellenbetrieb – Aufrecht erhalten werden muss.
Auf dem privaten Flughafengelände ist der
Verkehrsdienst der Flughafen Düsseldorf Security GmbH mit
der Wahrung der Verkehrssicherheit beauftragt. Die
beschriebenen Regeln („Kein Parken, es sei denn spezielle
Kennzeichnung“) wurden bereits in zahlreichen
Amtsgerichts-Urteilen zugunsten des Flughafens bestätigt.
Generell gilt nun einmal: Steigt man in ein Auto, gilt
es, auf die anderen Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen.
Insbesondere am Flughafen muss hierbei eine spezielle
Verkehrssituation berücksichtigt werden: der Bereich ist
räumlich begrenzt. Es herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen
in diesem relativ kleinem Bereich. Hier gibt es Reise- sowie
Bring- und Abholverkehr, Baustellenbereiche oder
Veranstaltungen im Airport oder einem der Hotels. Darum ist
es doppelt wichtig, am Airport im Sinne der Passagiere und
Gäste einen ordnungsgemäßen Betrieb aufrecht zu erhalten.
Für Abholer und Passagiere stehen auf dem gesamten
Flughafengelände Parkplätze und Parkhäuser zur Verfügung.
Die Parkplätze am Düsseldorf Airport mit über 20.000
Stellplätzen gliedern sich in verschiedene Tarifzonen. Neben
Parkplätzen, die in direkter Terminal-Nähe liegen und
mehrheitlich von Kurztrip- und Geschäftsreisenden genutzt
werden, existieren auch viele günstige Urlauber-Parkplätze
mit attraktiven Langzeit-Tarifen. Sämtliche Parkplätze der
Langzeit- und Langzeit-Spar-Zone werden von der SITA Airport
IT GmbH unter der renommierten Marke „Parkvogel“ betrieben.
Hierzu zählen die Parkhäuser P4 und P5 sowie die Parkplätze
P23, P24 und P26. Die Parkplätze des „Parkvogels“ sind
bestens an das Terminal angebunden – fußläufig, via SkyTrain
direkt ins Terminal oder per Bus-Shuttle.
Das
gesamte Segment Langzeitparken macht etwa 10.000 Stellplätze
aus, die besonders preisgünstig sind. Auf den Parkplätzen
P24 oder P26 liegen die Preise beispielsweise bei 39 Euro
für acht Tage oder 58 Euro für bis zu 15 Tage. In
überdachten Parkhäusern zahlt der Kunde zum Beispiel im P5
bei Onlinereservierung 59 Euro für acht Tage oder 78 Euro
für 15 Tage. In den Hauptreisephasen werden vom Airport
zusätzliche weitere günstige Stellplätze (auch mit
attraktiven Online-Rabatten) angeboten, so dass jederzeit
ein umfassendes Parkangebot den Reisenden zur Verfügung
steht.
Und wo steht gesetzlich
verankert, dass ein Privatabschlepper auf einem
Privatgelände ohne Rechtsanspruch abkassieren darf?
Also, liebe Besucher des Düsseldorfer Flughafens,
aufgepasst! Auch im weitläufigen Umfeld des
unmittelbaren Flughafens wird abkassiert!
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