| Duisburg, 28. August 2012 - Die Stadt 
					hatte zur Mercatorhalle eingeladen und viele folgten dem 
					Ruf.
  Die Brandschutzproblematik, die zur 
					Schließung der Mercatorhalle und der angrenzenden Tagungs- 
					und Konferenzbereiche geführt hat, wurde im Rahmen einer 
					Begehung des Objekts sichtbar gemacht.
 
  V. l.: 
					Experten wie Uwe Rohde, Geschäftsführer des 
					Immobilien-Management Duisburg, Markus Fuchs, 
					Sachverständiger des TÜV Rheinland, Bernhard Kersting,  
					Brandschutzsachverständiger für den Hochbau der Firma 
					Kersting + Gallhow Architekten,  und Andreas Baldus, 
					Mitarbeiter des Immobilien-Management Duisburg, erläuterten 
					den zahlreichen Medienvertretern vor Ort die aufgefundenen, 
					Leben gefährdenden Mängel.
 Bei turnusgemäßen Kontroll- 
					und Prüfarbeiten stießen die Prüfer des TÜV Rheinland immer 
					wieder auf nicht ordnungsgemäß verschlossene 
					Wanddurchführungen. Diese offenen Schlitze machen aus einer 
					F90-Wand - eine Wand, die 90 Minuten einem Feuer standhalten 
					muss - eine "Nullnummer".
 
  Diese Wanddurchführungen, hier in der Decke im Foyer mit 
					nichtbrennbarer Steinwolle nachträglich ausgestopft, waren 
					nicht verschlossen
 
  Schlamperei, war der erste Gedanke der aufkam. Im Stress der 
					termingebundenen Fertigstellung übersehen.
 Weitere 
					Überprüfungen - ca. 40 Revisionsklappen, um Funktions- und 
					Regeleinheiten in Wänden und Decken erreichen zu können, 
					waren vorhanden - offenbarten weitere offene 
					Wanddurchführungen in Brandschutzwänden.
 
  Aus den 40 Klappen wurden 200 und mehr, bis schließlich 
					ganze Decken geöffnet, auch Lüftungskanäle demontiert 
					wurden.
 Und immer wieder wurden unverschlossene 
					Wanddurchführungen gefunden, auch hinter Lüftungskanälen, 
					die an der Wand anlagen.
 "Da war klar, dass wir es mit einer 
					Systematik zu tun hatten. Der OB wurde informiert und es kam zwangsläufig zur Schließung der Mercatorhalle, 
					der 
					kleineren Veranstaltungshalle, der Tagungsräume, der 
					VIP-Lounge sowie Büros der Duisburg Marketing Gesellschaft", 
					erklärte Uwe Rohde, Geschäftsführer des 
					Immobilien-Management Duisburg.
 
  Weitere Ausführungsfehler kamen ans Licht. So wurden 
					Deckenabhängungen an Trägerelementen der Lüftungskanäle 
					befestigt. Dieses ist nach den 'Technischen Regeln', auch 
					aus brandschutztechnischer Sicht, unzulässig.
 
  Das runde Rote auf dem Foto ist ein Rauch-/Brandsensor. 
					Leider noch mit der Rohbau-Schutzhaube versehen ...
 Nicht 
					nur bei der Ausführung, auch bei der Abnahme der Gewerke 
					muss geschlampt worden sein.
 
  Die aufgedeckten Decken ließen die 
					Medienvertreter ahnen, um welche Dimension der systematisch 
					weggelassenen Brandschutzeinrichtungen es ging
 Hier ist mit 
					dem Leben vieler Besucher gespielt worden. Im Brandfalle 
					hätte das Feuer die Möglichkeit gehabt, durch die nicht 
					F90-verschlossenen Wanddurchführungen in die Fluchtwege 
					einzudringen. Und das schneller als die Menschen laufen 
					könnten.
 Verursacht durch eine Reihe von 
					Fachleuten, die die Gewerke ausgeführt und mittels 
					'Fachunternehmer-Bescheinigung' die ordnungsgemäße 
					Ausführung bescheinigt hatten, durch Gutachter und 
					Sachverständige, die die Leistungen geprüft, abgenommen und 
					per Testat bestätigt hatten und dem Bauherrn, der Stadt 
					Duisburg, so geprüft übergeben hatten.
 Das alles regeln 
					übrigens die Paragrafen 81 und 82 der Landesbauordnung.
 
  "Die vorliegenden Testate sind bis auf kleinste Details 
					dokumentiert. Wir haben alle Beteiligten zur Stellungnahme 
					aufgefordert, aber noch keine Anzeige gestellt", so Uwe 
					Rohde ergänzend.
 
 Horst B., ein ehemaliger Mitarbeiter 
					der Stadt Duisburg, war Projektleiter im Auftrag des Bauherrn 
					Stadt Duisburg gewesen. Von ihm hatte sich die Stadt bereits 
					vor geraumer Zeit auch 
					wegen anderer Vorwürfe getrennt.
 Spielte hier Geld oder in 
					erster Linie der enorme Zeitdruck des Fertigstellungstermins 
					bei dieser Menschen bedrohenden Systematik eine Rolle?
 Welche Kosten nun für die Sanierung anfallen werden ist noch 
					völlig offen. Erst wenn alles genau vorliegt, ist das 
					abschätzbar. Und an eine Wiedereröffnung kann im Moment nur, in 
					vielleicht vier bis sechs Wochen, bei der kleineren 
					Veranstaltungshalle, den Tagungsräumen und Büros gedacht werden, so Uwe 
					Rohde vorsichtig abschätzend.
 
 Auszug Bauordnung für das Land 
					Nordrhein-Westfalen (BauO NW) § 82 BauO NRW(Gesetz) - 
					Landesrecht Nordrhein-WestfalenBauzustandsbesichtigung
 (1) Die 
					Bauzustandsbesichtigung zur Fertigstellung des Rohbaus und 
					der abschließenden Fertigstellung genehmigter baulicher 
					Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen (§ 
					63) wird von der 
					Bauaufsichtsbehörde durchgeführt. Die 
					Bauzustandsbesichtigung kann auf Stichproben beschränkt 
					werden und entfällt, soweit Bescheinigungen staatlich 
					anerkannter Sachverständiger nach 
					
					§ 85 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 
					gemäß 
					
					§ 72 Abs. 6 
					vorliegen. Bei Vorhaben, die im vereinfachten 
					Genehmigungsverfahren (§ 
					68) genehmigt werden, kann 
					die Bauaufsichtsbehörde auf die Bauzustandsbesichtigung 
					verzichten.
 (2) Die 
					Fertigstellung des Rohbaues und die abschließende 
					Fertigstellung genehmigter baulicher Anlagen sowie anderer 
					Anlagen und Einrichtungen (§ 
					63 Abs. 1) sind der 
					Bauaufsichtsbehörde von der Bauherrin oder dem Bauherrn oder 
					der Bauleiterin oder dem Bauleiter jeweils eine Woche vorher 
					anzuzeigen, um der Bauaufsichtsbehörde eine Besichtigung des 
					Bauzustandes zu ermöglichen. Die Bauaufsichtsbehörde kann 
					darüber hinaus verlangen, dass ihr oder von ihr Beauftragten 
					Beginn und Beendigung bestimmter Bauarbeiten von der 
					Bauherrin oder dem Bauherrn oder der Bauleiterin oder dem 
					Bauleiter angezeigt werden.
 (3) Der Rohbau ist fertiggestellt, wenn 
					die tragenden Teile, Schornsteine, Brandwände und die 
					Dachkonstruktion vollendet sind. Zur Besichtigung des 
					Rohbaus sind die Bauteile, die für die Standsicherheit und, 
					soweit möglich, die Bauteile, die für den Brand- und 
					Schallschutz wesentlich sind, derart offen zu halten, dass 
					Maße und Ausführungsart geprüft werden können. Die 
					abschließende Fertigstellung umfasst die Fertigstellung auch 
					der Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen.
 
 Kommentar von Harald Jeschke
 Schlimme Ereignisse, ja Katastrophen 
					besonderer Art hat diese Stadt in den letzten Jahren zuhauf 
					hinnehmen müssen. Immer wieder stand Duisburg 
					bedauerlicherweise nicht nur bundesweit in den Schlagzeilen. 
					Nun wird eine Menschenleben missachtende Systematik 
					deutlich, die zur größten Katastrophe hätte führen können.
 Vielleicht hat Duisburg hier einfach 
					nur Glück gehabt, dass im Zuge der allgemeinen Nachprüfungen 
					zum Brandschutz auch eine erst kürzlich eingeweihtes Gebäude 
					geprüft worden ist.
 In diesem besonders schweren Fall 
					muss in jedem Fall das höchstmögliche Maß an Strafe bei 
					allen dann juristisch nachweislich festgestellten 
					Beteiligten festgelegt werden. Es gilt auch ein Zeichen zu 
					setzen.
 
       
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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