Duisburg, 28. Februar 2014 – So geht man mit den Sorgen und Nöten von Müttern seitens
des Duisburger Jobcenters um. Der Ton macht auch hier die Musik, hier wird
wieder einmal der Aspekt des Förderns einseitig vom Jobcenter ausgeblendet.
Nach außen publiziert die Geschäftsführung des Jobcenters einen neuen
zeitgemäßen würdigen Umgang mit ihren Kunden, nach innen ist davon nichts zu
bemerken. Scheint sich hier wieder einmal zu bewahrheiten, dass der Fisch vom
Kopf her anfängt zu st...... ?
Die Frage der betroffenen Mutter scheint
berechtigt, warum ein Bürger gegenüber einer Behörde, die ja gerade für den
Bürger da sein soll und auch entsprechend aus Steuermitteln finanziert wird,
keine Frist zu einem Sachverhalt stellen darf. Auch ich konnte, trotz
gründlicher Recherche, hier keine gesetzliche Bestimmung finden, die eine
derartige bürgerfeindliche Vorgehensweise legitimiert. Man darf also auf die
Antwort des Jobcenters zu dem eingelegten Widerspruch gespannt sein.
Bescheid vom XXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXX Zeichen:
XXX
- Widerspruch -
Sehr geehrte Frau XXXXXX, sehr geehrte Damen und
Herren,
hiermit lege ich form – und fristgerecht
gegen den o.a. Bescheid Widerspruch
ein.
Mein Wunsch zur Vorabgenehmigung eines Umzuges
diente dem problemlosen schulischen Übergang aus der
Grundschule meines Sohnes.
Durch einen zeitnah
genehmigten Umzug sollte einem möglichen späteren
Genehmigungsverfahren unter Zeitdruck
entgegen gewirkt werden. Ihre These, dass
der jetzige Wohnraum den kommunalen Bestimmungen entspricht,
wird von mir vorbehaltlos unterstützt. Um auch mit dem
neuen Wohnraum den kommunalen Bestimmungen entsprechen zu
können, macht es Sinn, eben nicht unter Zeitdruck handeln zu
müssen. Ich muss einräumen, dass das Umfeld nicht alleine
prägend für einen heranwachsenden Menschen ist.
Jedoch , so auch von Fachleuten beschrieben und vom Leiter
des Jobcenters Duisburg
Herrn Norbert Maul
publiziert , ist das Umfeld von
ausschlaggebender Bedeutung für die Entwicklung
(u.a.
schulisch und auch beruflich ) eines jungen Menschen.
In diesem Zusammenhang möchte ich mich
für den wenig hilfreichen Hinweis bedanken, dass das
Mannesmann Gymnasium einen guten Ruf hat. Mein Sohn wird
jedoch einen anderen Weg aus dem Schulangebot, welches den
Empfehlungen des Lehrkörpers entspricht, beschreiten. Man
betont seitens des Jobcenters bei jeder Gelegenheit, den
Umgang mit den Kunden des Hauses verbessern zu wollen.
Die Geschäftsführung des Jobcenters fördert eine
vorbeugend frühzeitig einsetzende Weichenstellung, um
möglichst durch gute Schul-und Ausbildung die späteren
Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen; so noch kürzlich
öffentlich publiziert.
Dieser sinnvollen Ideologie
folgend, habe ich meine Bitte zur frühzeitigen Genehmigung
eines Umzuges vorgetragen.
Schließlich wird Hochfeld nicht nur von
Teilen der Politik, der Verwaltung, der Geschäftsführung des
Jobcenters, der Polizeipräsidentin, den Ordnungsbehörden
usw. nicht als Vorzeigestadtteil, frei von elementaren und
essenziellen Problemen betrachtet. Sie als Mitarbeiterin
des Jobcenters können natürlich den Wahrheitsgehalt
öffentlich getätigter Aussagen der Pressestelle und der
Geschäftsführung Ihres Hauses, besser einschätzen als ich.
Ihrer Feststellung, ich als Kunde des Hauses dürfe keine
Fristsetzung Ihnen gegenüber vornehmen, muss ich vehement
widersprechen. Die Ihrer Behauptung untermauernde
gesetzliche Bestimmung konnte ich leider, trotz
umfangreicher Recherche im Internet, nicht finden.
Ich bitte daher im Widerspruchsbescheid den Gesetzestext mir
mitzuteilen, woraus hervorgeht, dass Bürger Behörden
gegenüber keine Fristsetzung vornehmen dürfen und unter
welcher Strafandrohung der mündige Bürger dabei steht.
Um den weiteren „ Umgang „ mit ihren Kunden
bürgernah und
menschlich zu gestalten, entsprechend
den Vorgaben ihrer eigenen Geschäftsführung,
wäre es hilfreich Umgang und Ton gegenüber den
Leistungsempfängern und Sicherungsgebern der Arbeitsplätze
des Jobcenters dem herrschenden Zeitgeist anzupassen.
Mein Antrag vom 27.01.2014 bleibt vollumfänglich
bestehen mit dem Hinweis auch den Investiven
Gedanken
der „ Aktivierenden Hilfe „ des SGB 2 zu folgen.
(siehe auch § 2 (1) SGB 2 )
Mit
freundlichen Grüßen
Ein
Jobcenter, welches sich konstant seit Jahren in der Rangliste im Bereich der
Roten Laterne bewegt, wird von der Stärkung der Eigenverantwortung ( § 1 SGB II
) wenig gehört haben. Dabei gibt es sehr aufschlussreiche Lektüre zu diesem
Thema. Ich empfehle der Geschäftsführung sich Wissen und Tipps aus
entsprechender Fachliteraturl anzueignen.
Hier ein Tipp:
"Fördern und Fordern" auf der Grundlage des SGB 2 von Prof. Dr. Claus Reis,FH
Frankfurt Institut für Stadt - und Regionalentwicklung.
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