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Loveparade 2010
13. Juli 2015:
Ergänzungsgutachten liegt mit Übersetzung vor

 

Loveparade-Strafverfahren: Stand des Zwischenverfahren
Mögliche Hauptverhandlung wohl nicht mehr in 2015

Duisburg, 13. Juni 2015 - Im  Loveparade-Strafverfahren  hat  die  Kammer  das  eingeholte  Ergänzungsgutachten  mitsamt  Übersetzung  den  Verfahrensbeteiligten  zugeleitet.  Diese  haben  nunmehr  Gelegenheit,  bis  zum  25.09.2015  zu  den 78  Seiten  umfassenden  Ausführungen  des  Sachverständigen  Stellung zu nehmen.  Innerhalb dieser Frist besteht zudem Gelegenheit, im Zwischenverfahren abschließend Stellung zu nehmen.

Im  Loveparade-Strafverfahren  prüft  die  Kammer,  ob  die  Anklage  der Staatsanwaltschaft Duisburg zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird  (sogenanntes  Zwischenverfahren). Zentrales Beweismittel des Verfahrens ist ein von der Staatsanwaltschaft eingeholtes Sachverständigengutachten.  Hierzu  hatte  die  Kammer  zuletzt  zahlreiche  Ergänzungsfragen an den Sachverständigen gerichtet. Die vom Sachverständigen  in  englischer  Sprache  vorgelegten  Antworten  hat  die  Kammer übersetzen  lassen  und  allen  Verfahrensbeteiligten  zugeleitet. 

Der Grundsatz rechtlichen Gehörs gebietet es, den Verfahrensbeteiligten vor einer  Entscheidung  über  die  Eröffnung  des  Hauptverfahrens  Gelegenheit zur Stellungnahme auch zu diesen Ausführungen des Sachverständigen  zu  geben.  Der  Vorsitzende  hat  hierfür  sowie  zugleich  für  abschließende  Stellungnahmen  im  Zwischenverfahren  eine  Frist  bis  zum 25.09.2015 bestimmt.

Das  bei  der  Entscheidung  zu  berücksichtigende  Aktenmaterial  beläuft sich aktuell  auf mehr als  44.000 Seiten Hauptakte, 800 Aktenordner Anlagenbände und einige Terabyte Videomaterial. In die Prüfung über die Zulassung  der  Anklage  werden  außerdem  die  noch  zu  erwartenden Stellungnahmen  der  Verfahrensbeteiligten  zum  Ergänzungsgutachten einzubeziehen sein. Eine Entscheidung über die Zulassung der Anklage dürfte  daher  nicht  unmittelbar  nach  Fristablauf  ergehen. 
Eine  etwaige Hauptverhandlung dürfte damit voraussichtlich nicht mehr im Jahr 2015 beginnen können.