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Loveparade 2010
September 2015: Erstes
Loveparade-Zivilverfahren

 

Klage eines Feuerwehrmannes abgewiesen
Kein Schmerzensgeld f�r nur mittelbar verursachte psychische Sch�den
Kanzlei Baum ∙ Reiter & Collegen zum Urteil

Duisburg, 28. September 2015 - Mit einem heute verk�ndeten Urteil hat die 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg die Klage eines Feuerwehrmannes auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der tragischen Ereignisse bei der Loveparade 2010 abgewiesen. Der Kl�ger hat von der Veranstalterin L. GmbH, deren Gesch�ftsf�hrer Rainer S. und dem Land Nordrhein-Westfalen zuletzt rund 90.000 Euro verlangt.

Die Entscheidung entspricht der vom Gericht in der m�ndlichen Ver-handlung vom 1. September 2015 mitgeteilten Auffassung. Dabei ist die Kammer der Frage, wie es zu den dramatischen Ereignissen am 24. Juli 2010 kommen konnte, nicht nachgegangen. Denn selbst wenn die Beklagten hierf�r die Verantwortung tragen m�ssten, h�tte der Kl�ger nach Auffassung des Gerichts keinen Anspruch.

Grund hierf�r sei, dass nur der unmittelbar Verletzte Anspr�che habe, nicht aber derjenige, der die Verletzung oder den Tod Anderer lediglich miterlebe. Die von der Rechtsprechung hiervon anerkannten Ausnahmen tr�fen auf den Kl�ger nicht zu. Insbesondere habe er nicht die Verletzung oder den Tod naher Angeh�riger erleben m�ssen.

Die Kammer hat deshalb offen gelassen, ob der Kl�ger � wie von ihm behauptet � an einer posttraumatischen Belastungsst�rung infolge seiner Erlebnisse bei der Loveparade erkrankt ist. Eine solche Belastungsst�rung w�rde nicht unmittelbar auf einer Handlung oder einem Unterlassen der Beklagten, sondern auf einer psychisch vermittelten Sch�digung im Rahmen eines Rettungseinsatzes beruhen. Die Ersatzpflicht eines Sch�digers gehe nicht so weit, dass eine nur durch den Anblick des Leides Anderer ausgel�ste psychische Erkrankung des Retters zu entsch�digen sei.

Polizisten oder Feuerwehrleute seien aufgrund ihrer Berufswahl vermehrt seelisch belastenden Situationen ausgesetzt. Entstehe hieraus eine psychische Erkrankung, sei dies dem Berufsrisko zuzuordnen. Hierf�r m�sse gegebenenfalls der Dienstherr nach versorgungsrechtlichen Grunds�tzen einstehen, nicht aber der Verursacher einer solchen belastenden Situation.
Gegen das Urteil kann der Kl�ger binnen eines Monats Berufung zum Oberlandesgericht D�sseldorf einlegen.


Kanzlei Baum ∙ Reiter & Collegen zum Urteil
�Der vorliegende Schadensersatzprozess zeichnet ein v�llig falsches Bild der Interessen der Opfer�, so Prof. Dr. Reiter von der Kanzlei Baum Reiter & Collegen, die selbst eine gro�e Anzahl an Opfern vertritt. Es sei strategisch v�llig verfehlt, eine Klage derart �ffentlichkeitswirksam zu f�hren, bei der es kaum auf die eigentlichen Geschehnisse des Ungl�cks, sondern auf eine spezielle Rechtsfrage des Einzelfalls ankommt.

Weiter f�hrt Prof. Dr. Reiter aus: �Wir halten den Ansatz, die Anspr�che der Opfer vorschnell, teilweise in �berzogener H�he, auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen, f�r verfehlt. Im Zivilverfahren muss der Kl�ger beweisen, wer f�r den Schaden verantwortlich ist. Aufgrund der Komplexit�t und Schwierigkeit des Sachverhalts d�rfte dies dem jeweiligen Kl�ger vor Abschluss des Strafverfahrens schwerfallen. Ohnehin erwarten wir, dass das Zivilgericht im Zweifelsfall die rechtsh�ngigen Verfahren aussetzen wird, um die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Duisburg sowie der zust�ndigen Strafkammer abzuwarten�.

In der Tat sind die beiden vorgenannten Stellen seit nunmehr f�nf Jahren um eine vollumf�ngliche Aufkl�rung bem�ht. Zentrales Beweismittel ist dabei ein Sachverst�ndigengutachten, dessen Geeignetheit zur verl�sslichen Aufkl�rung der Geschehnisse vom 24. Juli 2010 jedoch umstritten ist. Das Strafverfahren befindet sich f�nf Jahren nach dem Ungl�ck noch immer im Zwischenverfahren. Eine Entscheidung �ber die Er�ffnung des Hauptverfahrens wurde vom Landgericht Duisburg noch nicht getroffen.

Das sich nun bereits seit gut eineinhalb Jahren hinziehende Zwischenverfahren bei den Strafbeh�rden stellt eine gro�e Belastung f�r Opfer und Hinterbliebene dar. Dennoch ist sich Prof. Dr. Reiter sicher: �Die Geltendmachung der Anspr�che der Gesch�digten als Nebenkl�ger im Strafverfahren ist der richtige Weg. Die Betroffenen k�nnen erst dann abschlie�en, wenn die Frage der Verantwortung gekl�rt ist�.

Der klagende Feuerwehrmann muss nun zusammen mit seiner Rechtsvertreterin entscheiden, ob er gegen das abweisende Urteil des Landgerichts Duisburg Berufung einlegt. Ob das Oberlandesgericht D�sseldorf als zust�ndiges Berufungsgericht dann eine vom Landgericht Duisburg abweichende Rechtsposition einnimmt, bleibt ungewiss.