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Ab 1. Februar gilt nur noch IBAN
Mit dem IBAN-Rechner der Sparkasse Duisburg sind Sie für SEPA gut gerüstet

Duisburg, 18. Januar 2016 – Der europäische Gesetzgeber hat einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum in Europa, die "Single Euro Payments Area", kurz: SEPA, geschaffen. Mit der SEPA-Migrationsverordnung Anfang 2012 legte er unter anderem fest, dass die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren für Firmenkunden bereits in 2014 verpflichtend wurden. Für Privatkunden gilt eine Übergangsfrist, die am 31. Januar 2016 endgültig ausläuft.

Ab dem 1. Februar 2016 werden damit die SEPA-Regeln auch für den Privatkunden zur Pflicht. Dann wird nur noch die IBAN (International Bank Account Number) bei Überweisungen in Staaten des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) akzeptiert. Wiederkehrende automatische Zahlungen wurden bereits bei der Sparkasse Duisburg automatisch angepasst. Daueraufträge wurden zentral umgestellt und Lastschriften i. d. R. vom Zahlungsempfänger geändert. Bei Einzelüberweisungen müssen Privatkunden zur Gesamtumstellung ab Februar 2016 nun auch die IBAN verwenden. Die BIC (Business Identifier Code) muss dann nicht mehr innerhalb des EWR angegeben werden.

Eine gute Hilfe bei der Umstellung ist der IBAN-Rechner der Sparkasse Duisburg www.sparkasse-duisburg.de/ibanrechner.
Im Handumdrehen ermitteln Sie damit aus einer Kontonummer mit Bankleitzahl die neue IBAN.
Die Bankleitzahl und die Kontonummer sind in der IBAN weiterhin enthalten. Es werden lediglich das Länderkennzeichen und eine zweistellige Prüfziffer vorangestellt. Das Länderkennzeichen ist für Deutschland immer „DE“. Kontonummern, die weniger als 10 Stellen umfassen, werden in den meisten Fällen linksbündig mit Nullen aufgefüllt.