Duisburg, 18.
Januar 2016 – Der europäische Gesetzgeber hat einen
einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum in Europa, die
"Single Euro Payments Area", kurz: SEPA,
geschaffen. Mit der SEPA-Migrationsverordnung Anfang 2012
legte er unter anderem fest, dass die nationalen
Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro
zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren für Firmenkunden
bereits in 2014 verpflichtend wurden. Für Privatkunden gilt
eine Übergangsfrist, die am 31. Januar 2016
endgültig ausläuft.
Ab dem 1. Februar 2016
werden damit die SEPA-Regeln auch für den Privatkunden zur
Pflicht. Dann wird nur noch die IBAN
(International Bank Account Number) bei Überweisungen in
Staaten des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) akzeptiert.
Wiederkehrende automatische Zahlungen wurden bereits bei der
Sparkasse Duisburg automatisch angepasst. Daueraufträge
wurden zentral umgestellt und Lastschriften i. d. R. vom
Zahlungsempfänger geändert. Bei Einzelüberweisungen müssen
Privatkunden zur Gesamtumstellung ab Februar 2016 nun auch
die IBAN verwenden. Die BIC (Business Identifier Code) muss
dann nicht mehr innerhalb des EWR angegeben werden.
Eine gute Hilfe bei der Umstellung ist der IBAN-Rechner der
Sparkasse Duisburg
www.sparkasse-duisburg.de/ibanrechner. Im
Handumdrehen ermitteln Sie damit aus einer Kontonummer mit
Bankleitzahl die neue IBAN. Die Bankleitzahl und die
Kontonummer sind in der IBAN weiterhin enthalten. Es werden
lediglich das Länderkennzeichen und eine zweistellige
Prüfziffer vorangestellt. Das Länderkennzeichen ist für
Deutschland immer „DE“. Kontonummern, die weniger als 10
Stellen umfassen, werden in den meisten Fällen linksbündig
mit Nullen aufgefüllt.
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