19. Oktober 2016 - Jedes
siebte OGS-Kind in NRW ist in einer AWO-Einrichtung In NRW
stehen laut Ministerium für Schule und Weiterbildung für das
laufende Schuljahr 305.100 OGS-Plätze zur Verfügung. Mit
über 40.000 Schüler*innen in ihren Einrichtungen stellt die
AWO in NRW jedem siebten OGS-Kind einen Platz zur Verfügung.
Knapp 4.200 Mitarbeiter*innen sind in den insgesamt 451
Offenen Ganztagsschulen (im Primarbereich) der vier AWO
Bezirke beschäftigt, viele davon in Teilzeit. Auf Vollzeit
berechnet sind das 2.044 Stellen.
Finanzierung regional stark
unterschiedlich. Das Land fördert jeden OGS-Platz mit 994
Euro hinzu kommt ein pflichtiger Eigenanteil der Kommunen in
Höhe von 435 Euro pro Kind. Für Kinder mit erhöhtem
Förderbedarf gilt der doppelte Fördersatz von Seiten des
Landes (siehe Tabelle unten). Ob und in welcher Höhe die
Kommunen weitere freiwillige Zuschüsse leisten ist
unterschiedlich.
Die Spanne der gewährten freiwilligen Leistungen durch die
Städte und Gemeinden schwankt zwischen 0 und 1.771 Euro. Der
Durchschnitt liegt bei 460 Euro pro Schulkind und Jahr.
Ähnlich ist die kommunale Förderpraxis bei Schüler*innen
„mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bzw. aus
Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen“. Sie
schwankt zum Teil erheblich in der Höhe je nach Kommune.
Zudem werden den von den Schulen gemeldeten Bedarfen in
vielen Kommunen bei weitem nicht entsprochen.
Die Fördersätze von Land und
Kommunen werden jeweils zum Schuljahresbeginn (Stichtag
1.8.) um drei Prozent erhöht. Diese Anpassung ist pauschal,
sie berücksichtigt nicht tatsächliche Kostensteigerungen,
wie etwa Tarifabschlüsse.
Erhebliche Lücke zwischen Bedarf
und Förderung Anhand eines Basispaketes (herausgerechnet
sind hier etwa der Personalaufwand durch Ferienangebote oder
Rhythmisierung) errechnet die Arbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege NRW tatsächliche Kosten für einen OGS-Platz
von 3.075,18 Euro pro Jahr. Demgegenüber steht derzeit eine
Pauschale 1.429,00 Euro durch Land Städte und Gemeinden.
Ohne zusätzliche freiwillige
Leistungen der Kommunen besteht also aktuell eine
Finanzierungslücke von rund 1.646,18 Euro pro Kind und Jahr.
In Offenen Ganztagsschulen mit sechs Gruppen können durch
effizienteren Personaleinsatz etwa in der Küche Einsparungen
realisiert werden, die die Finanzierungslücke auf 1.460 Euro
reduzieren.
Bildungschancen der Kinder hängen von der Finanzlage
der Kommune ab.
Die meisten Kommunen in NRW leisten über den verpflichtenden
Eigenanteil hinaus einen freiwilligen Beitrag zur
Finanzierung der OGS. Die Höhe dieses freiwilligen
Zuschusses schwankt erheblich zwischen 0 und 1.771 €.
Die Qualität der Ganztagsschulen hängt vorrangig von
den freiwilligen Leistungen der Kommunen bzw.
Kreise ab.
Die finanziellen Rahmenbedingungen der OGS in NRW verhalten
sich somit gegenüber der sozialen Ungleichheit nicht nur
neutral, sondern verschärfen sie! Finanzschwache Kommunen,
in denen arme Familien überrepräsentiert sind, können nur
einen deutlich geringeren Beitrag leisten und müssen
dementsprechend ein qualitativ minderwertiges Angebot
vorhalten. Die Bildungschancen der Kinder in NRW hängen also
entscheidend davon ab, ob sie in einer reichen oder in einer
armen Kommune aufwachsen.
Unklare Verfahren zur Finanzierung des
sonderpädagogischen Förderbedarfs
Die aktuell gültige Erlasslage sieht einen doppelten
Grundfestbetrag für Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf vor. Es fehlen aber bislang klare Verfahren zur
Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes. Dies
führt zu erheblichen Ungleichheiten zwischen Kommunen und
zwischen Schulen. Unabhängig von den tatsächlichen Bedarfen
erfolgt die Auszahlung der doppelten Grundfestbeträge höchst
unterschiedlich. Auch die Definition von Kindern „aus
Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen“
erfolgt von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich.
Fehlende gesetzliche Grundlagen und fehlende
Standards
Verschärft wird diese Ungleichheit noch durch fehlende
verbindliche Mindeststandards für die räumlichen, sachlichen
und personellen Rahmenbedingungen des Offenen Ganztags. So
ergeben sich erhebliche Qualitätsunterschiede zwischen den
Kommunen. Abhilfe kann eine Regelung analog zu den
Regelungen des Kinderbildungsgesetzes in NRW schaffen. Dann
wären beispielsweise auch ein Fachkräftegebot sowie ein
verbindlicher Personalschlüssel pro Gruppe gesetzlich
festgelegt.
Fachkräftemangel
Offene Ganztagsschulen leiden in besonderer Weise unter dem
derzeitigen Fachkräftemangel. Ungünstige Arbeitszeiten am
Nachmittag, Teilzeitbeschäftigung, niedrige Entlohnung und
weitere Faktoren führen dazu, dass Stellen im Offenen
Ganztag vielfach nicht mehr besetzt werden können.
Fazit Die vom Land NRW eingesetzten Pauschalen zuzüglich des
per Erlass vorgeschriebenen kommunalen Anteils sind schon
heute unzureichend, um ein qualitativ hochwertiges und
fachlich angemessenes Angebot vorhalten zu können.
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