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Alles zum Jahreswechsel

Duisburg im Dezember 2018
- Ärztlicher Notdienst an Weihnachten, Silvester und Neujahr einsatzbereit


Erreichbarkeit des Kundenservice der Stadtwerke Duisburg
Rund um die kommenden Feiertage können Kunden die Stadtwerke Duisburg zu folgenden Zeiten erreichen:  
Kundencenter Friedrich-Wilhelm-Straße 47
·    27. und 28. Dezember: 8 bis 15 Uhr geöffnet
·    Silvester und Neujahr: geschlossen  

Telefonischer Kundenservice (0203 393939)
·    27. und 28. Dezember: 7 bis 18:30 Uhr erreichbar
·    Silvester: 7 bis 12:00 Uhr erreichbar
·         Neujahr: nicht erreichbar  
Das Forderungsmanagement der Stadtwerke Duisburg ist vom 27. bis 28. Dezember jeweils von 8 bis 12:30 Uhr telefonisch zu erreichen.

Technische Störungen der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung
können an allen Tagen rund um die Uhr bei der Netze Duisburg GmbH telefonisch unter 0203 604-2000 gemeldet werden.      

Erreichbarkeit des Kundenservice der DVG zu Weihnachten und Silvester
Rund um die kommenden Feiertage zu Weihnachten und zum Jahreswechsel ändert sich die Erreichbarkeit des Kundenservice der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG), sowohl telefonisch als auch im Kundencenter.

Kundencenter Hauptbahnhof, Harry-Epstein Platz 10
Weihnachtsfeiertage: geschlossen
31. Dezember: 7 bis 12 Uhr
Neujahr: geschlossen  

Telefonischer Kundenservice (0203 60 44 555)
Weihnachtsfeiertage: nicht erreichbar
24. und 31. Dezember: 7 bis 18 Uhr erreichbar
Neujahr: nicht erreichbar  

Verkehrsinformationen zu Bus und Bahn gibt es im Internet unter www.dvg-duisburg.de, bei der DVG-Telefonhotline unter der Rufnummer 0203 60 44 555 und in der DVG-App.
Die DVG-App steht für die gängigen iPhones und Android-Smartphones in den jeweiligen Stores kostenlos zum Download bereit. Aktuelle Informationen finden Sie auch in den sozialen Medien bei Facebook unter facebook.de/dvgduisburg oder bei Twitter unter twitter.com/dvg_verkehr.

Neue Tickets und Tarife im VRR ab dem 1. Januar 2019
 
Ab dem 1. Januar 2019 gibt es neue Tarife und neue Fahrkarten im VRR-Gebiet. Tickets, die zuvor gekauft wurden, sind nur noch bis zum 31. März 2019 gültig. Zudem führt der VRR das 4-StundenTicket ein.  
Neue VRR-Tarife
Folgende Möglichkeiten ergeben sich für VRR-Einzel-, 4er-, Gruppen-, Tages- und Zusatz-Tickets, die zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2018 erworben wurden: Abfahren: Bis zum 31. März 2019 können Fahrgäste noch mit den alten Tickets fahren.

Tauschen: Die Fahrgäste können die alten Tickets bis zum 31. Dezember 2021 gegen Fahrscheine mit dem neuen Tarif umtauschen. Sie zahlen dafür keine Bearbeitungsgebühr, sondern lediglich den Differenzbetrag zum dann gültigen Fahrpreis. Der Umtausch kann nur im Kundencenter der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) am Hauptbahnhof (Harry-Epstein-Platz) erfolgen.

Fahrgäste, die nach dem 31. März 2019 noch mit einem alten Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen werden, müssen ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60 Euro bezahlen.  
4-StundenTicket Der VRR führt ab dem 1. Januar das 4-StundenTicket ein. Fahrgäste können vier Stunden lang Bus und Bahn nutzen. Das Ticket gilt in allen Gebieten der Preisstufen A1 und A2 und kostet 4,20 Euro. Das Angebot richtet sich laut VRR vor allem an Fahrgäste, die Besorgungsfahrten in ein Stadtzentrum, Arztbesuche oder Ausflüge machen.  

Zoo Duisburg

Auch an Silvester und Neujahr stehen die Pforten des Zoos offen.
Alle Termine in der Übersicht:
Silvestertag: Kassenöffnungszeit: 9.00 – 13.00 Uhr Delfinvorführungen: nur um 11.30 Uhr
Neujahr: Kassenöffnungszeit: 9.00 – 16.00 Uhr Delfinvorführungen: 11.30 und 15.00 Uhr.
Die Tierhäuser schließen an den Tagen um 16.00 Uhr


Jahreswechsel: Sonderfahrplan für Busse und Bahnen
Wie fahren die Busse und Bahnen am 24. Dezember, an den Weihnachtsfeiertagen, Silvester und Neujahr? Die Antworten auf diese Fragen gibt wie jedes Jahr der Sonderfahrplan der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG).  
So gilt am 24. Dezember für alle Linien der übliche Samstagsfahrplan. Die letzten Fahrten starten je nach Linie zwischen circa 15 und 17 Uhr von den Endhaltestellen. Die DVG setzt zusätzlich je nach Linie zwischen circa 17.30 und 7.30 Uhr am folgenden Tag die Nachtexpress-Busse ein, die alle 60 Minuten auf den bekannten Strecken in Duisburg fahren.  
Am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag gilt der normale Sonntagsfahrplan, wobei am 25. Dezember die ersten Fahrten um circa 7 Uhr beginnen. In der Nacht vom 25. auf den 26. Dezember ist die DVG zudem je nach Linie von circa 0.30 bis 3.30 Uhr mit ihren Nachtexpress-Bussen unterwegs.  
Am 31. Dezember fahren die Busse und Bahnen nach dem üblichen Samstagsfahrplan. Die letzten Fahrten starten ab den Endhaltestellen überwiegend zwischen 19 und 22 Uhr, vereinzelt jedoch bereits ab 15 Uhr. Die U79 fährt bis 00.30 Uhr nach dem Samstagsfahrplan. Im Anschluss fährt die U79 bis circa 3.30 Uhr im 30-Minuten-Takt. Die Nachtexpresslinien fahren zwischen circa 00.30 und 7.30 Uhr jeweils stündlich.
Am Neujahrstag gilt der normale Sonntagsfahrplan, wobei je nach Linie die ersten Fahrten ab circa 7 Uhr beginnen.  
Die Abfahrtszeiten können über die elektronische Fahrplanauskunft im Internet unter www.dvg-duisburg.de abgerufen werden. Im DVG-Kundencenter und auf der DVG-Internetseite gibt es zudem einen Flyer mit dem Sonderfahrplan.  

Wirtschaftsbetriebe Duisburg
Durch Feiertage verschiebt sich die Hausmüll-, Biotonnen- und Altpapierabfuhr in der Regel um einen Tag nach hinten. In Ausnahmefällen wird einen Tag (1. Weihnachtstag) vorgeholt.
Für die gelben Wertstofftonnen ist in der Druckversion des Abfallkalenders die Feiertagsverschiebung bereits berücksichtigt.
Die gelben Wertstofftonnen werden Rosenmontag durch unsere Tochter Kreislaufwirtschaft Duisburg GmbH geleert.
Im Online-Abfallkalender und in der App ist für alle Abfallarten die Feiertagsverschiebung bereits berücksichtigt.
1. Weihnachtstag, Di., 25.12.2018
von Dienstag, den 25.12.2018 vorgeholt auf  Montag, den 24.12.2018
von Montag (Heiligabend), den 24.12.2018 vorgeholt auf Samstag, den 22.12.2018
2. Weihnachtstag, Mi., 26.12.2018
von Mittwoch, den 26.12.2018 auf Donnerstag, den 27.12.2018, usw., je einen
Tag später bis Samstag, den 29.12.2018

Über Neujahr verschieben sich die Hausmüll-, Biotonnen- und Altpapierabfuhr.

Das bedeutet:

Reguläre Abfuhr                                                          Neuer Termin
Dienstag, 01.01.2019                                                   Mittwoch, 02.01.2019
Mittwoch, 02.01.2019                                                   Donnerstag, 03.01.2019
Donnerstag, 03.01.2019                                               Freitag, 04.01.2019
Freitag, 04.01.2019                                                     Samstag, 05.01.2019

Für die gelben Wertstofftonnen ist in der Druckversion des Abfallkalenders die Verschiebung bereits berücksichtigt. Auch im Online-Abfallkalender und in der App „WBD-Abfall“ sind die Termine für alle Abfallarten richtig aufgeführt.

An Silvester und Neujahr bleiben das KundenserviceCenter sowie die vier Recyclinghöfe der Wirtschaftsbetriebe Duisburg geschlossen. Alle aktuellen Termine sind online unter www.wb-duisburg.de zu finden.

Betriebsferien der Stadtverwaltung Duisburg  

Auch in diesem Jahr wird die Duisburger Stadtverwaltung einschließlich der städtischen Kindertageseinrichtungen in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, vom 24. Dezember 2018 bis einschließlich 1. Januar 2019, in weiten Bereichen geschlossen bleiben. Einzelne Dienststellen sind von dieser Regelung ausgenommen, wie beispielsweise die Feuerwehr (mit Ausnahme ihrer Verwaltung), die Kulturbetriebe oder der Notdienst im Standesamt.  
Die Stadtbibliothek und die Volkshochschule im Stadtfenster sowie alle Bezirks- und Stadtteilbibliotheken bleiben bis einschließlich 1. Januar 2019 geschlossen. Die Onleihe, mit mehr als 30.000 Medien, bleibt natürlich während der gesamten Zeit über das Internet mit einem gültigen Bibliotheksausweis nutzbar. Das Kultur- und Stadthistorische Museum und das Museum der Deutschen Binnenschifffahrt haben Heiligabend, 1. Weihnachtstag, Silvester und Neujahr geschlossen. Am 2. Weihnachtstag und zwischen den Feiertagen können die Museen zu den üblichen Zeiten besucht werden.  
Die Spielstätten der Kulturbetriebe der Stadt Duisburg und die Theaterkasse halten ihren Dienstbetrieb zwischen Weihnachten und Neujahr wie gewohnt aufrecht. Informationen zu den Öffnungszeiten oder den Spielplänen gibt es im Internet unter www2.duisburg.de/micro2/kulturbetriebe.  
Die städtischen Bäder bleiben vom 24. Dezember 2018 bis zum 1. Januar 2019 geschlossen. In den Hallenbädern Neudorf, Toeppersee sowie im Rhein-Ruhr-Bad und Allwetterbad Walsum beginnt der Betrieb wieder am 2. Januar 2019 zu den üblichen Öffnungszeiten. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage www.duisburgsport.de. Die gesamte Verwaltung ist ab dem 2. Januar 2019 wieder erreichbar.  
Mit den Betriebsferien können durch den Abbau von Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub oder Freizeitausgleich sowie die Reduzierung von Energiekosten weitere Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung erzielt werden. Durch die CO2-Reduzierung (Heizung, Strom, Pendelverkehr) ergeben sich positive Effekte für die Umwelt.  
Notdienst Standesamt: Für die zentrale Beurkundung von Sterbefällen aus dem gesamten Stadtgebiet ist für Bestatter im Standesamt West am Körnerplatz 1 (47226 Rheinhausen) vom 27. bis zum 28. Dezember, von 8 bis 16 Uhr, ein Notdienst eingerichtet.    

Auch für die Duisburger Kunstmuseen gelten während der Feiertage geänderte Öffnungszeiten:
 
Lehmbruck Museum:
24. und 25. Dezember               geschlossen
26. Dezember                           11-17 Uhr
27.-29. Dezember                     12-17 Uhr
30. Dezember                           11-17 Uhr
31. Dezember                           geschlossen

1. Januar 2019  13-17 Uhr, 15 Uhr Neujahrsführung mit Sektempfang

MKM Museum Küppersmühle:
24. und 31.Dezember                geschlossen
25. bis 30. Dezember                11-18 Uhr
1. Januar 2019                          11-18 Uhr

IHK zum Jahreswechsel: „Notdienst“ für Export-Beglaubigungen  
Einen besonderen Service für exportorientierte Unternehmen hat die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr eingerichtet: Mit einem „Notdienst“ ist sie für Betriebe auch an Brückentagen erreichbar, an denen in diesem Jahr ansonsten nicht geöffnet ist.  
Eingerichtet ist dieser Notdienst in der IHK-Zweigstelle Kleve am Donnerstag, 27. Dezember, und in der IHK-Hauptgeschäftsstelle Duisburg am Freitag, 28. Dezember. An diesen Standorten und den genannten Tagen ist die IHK jeweils in der Zeit von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Die besonderen Öffnungszeiten gelten für Beglaubigungen im Außenwirtschaftsverkehr, die keinen weiteren Aufschub dulden. Auch elektronisch eingereichte Dokumente werden ausschließlich in den genannten Notdienstzeiten bearbeitet.  
Ab dem 2. Januar 2019 stehen dann wieder sämtliche Ansprechpartner und Services in Duisburg, Wesel und Kleve in gewohnter Weise zur Verfügung.  

Terminänderungen bei den Duisburger Wochenmärkten

An den Feiertagen kommt es zu Terminänderungen bei den Duisburger Wochenmarktveranstaltungen.
- Ausfall und Verlegungen von Wochenmärkten am 25. Dezember 2018 – 1. Weihnachtsfeiertag:
Die Wochenmärkte am Dienstag, 25. Dezember 2018, in Hamborn (Hamborner Altmarkt), Beeck (Marktplatz), Laar (Werth-/Schillstraße), Homberg (Bismarckplatz), Neudorf (Ludgeriplatz), Duissern (Königsberger Allee), Wanheimerort (Michaelplatz, Bergheim (Alfred-Hitz-Platz), Friemersheim (Kaiser-/Kronprinzenstraße), Buchholz (Münchener Straße) entfallen ersatzlos.
Der Wochenmarkt in Aldenrade (Kometenplatz) und der Bauernmarkt werden auf Heiligabend, 24.12.2018, verlegt, wobei der Bauernmarkt dann bis 14:00 Uhr stattfindet.
- Ausfall von Wochenmärkten am 26. Dezember 2018 – 2. Weihnachtsfeiertag:
Die Wochenmärkte am Mittwoch, 26. Dezember 2018, in Vierlinden (Frannz-LenzePlatz), Marxloh (August-Bebel-Platz), Neumühl (Hohenzollernplatz), Beeckerwerth (Schwalbenplatz), Ruhrort (Neumarkt), Hochfeld (Saarbrücker Straße/Fröbelstraße), Wanheim (Am Tollberg/Molbergstraße), Mittelmeiderich (Bahnhofvorplatz/von-derMark-Straße), Hochheide (Bürgermeister-Bongartz-Platz), Hochemmerich (Atroper Straße/Duisburger Straße) und Wedau (Wedauer Markt) entfallen ersatzlos.
- Terminänderungen bei den Wochenmärkten zum Jahreswechsel:
Aufgrund des Neujahrsfeiertages entfallen die Wochenmärkte Hamborn (Hamborner Altmarkt), Beeck (Marktplatz), Laar (Werth-/Schillstraße), Homberg (Bismarckplatz), Neudorf (Ludgeriplatz), Duissern (Königsberger Allee), Wanheimerort (Michaelplatz), Bergheim (Alfred-Hitz-Platz), Friemersheim (Kaiser-/Kronprinzenstraße), Buchholz (Münchener Straße) ersatzlos.
Der Wochenmarkt in Aldenrade (Kometenplatz) und der Bauernmarkt werden auf Montag, 31.12.2018, verlegt.

Verbraucherzentrale Duisburg

Während der zweitägigen Verschnaufpause zwischen den Jahren legt die Beratungsstelle Duisburg in diesem Jahr am 27. und 28. Dezember auch eine Beratungsauszeit ein.

Dennoch hat die Verbraucherzentrale NRW an diesen beiden Arbeitstagen ein offenes Ohr für Ratsuchende – und zwar am Donnerstag, dem 27. Dezember, und am Freitag, dem 28. Dezember. Für Anliegen von Verbrauchern sitzen ihre Berater am landesweiten Verbrauchertelefon von 9 bis 17 Uhr bereit – erreichbar unter der Rufnummer 0900-1-89 79 69 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können variieren.

Gerne beantwortet ein Beratungsteam der Verbrauchzentrale Anfragen auch online – Kontakt hier unter www.verbraucherzentrale.nrw/kontakt-nrw.

 

 

Überblick zu den Änderungen

Komplett-Übersicht: www.verbraucherzentrale.nrw/2019

Gesetzliche Veränderungen ab dem 1. Januar bzw. 1 Juli 2019


Bundesrat stimmt Familienentlastungsgesetz zu
Der Bundesrat hat am Freitag, 23. November einige Beschlüsse verkündet. So  dem rund 10 Milliarden starken Paket zur Entlastung der Familien zugestimmt. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden überwiegend im kommenden Jahr in Kraft treten.
Mehr Kindergeld ab Juli 2019
Hierzu zählt unter anderem die Anhebung des Kindergeldes ab Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 Euro, für das dritte 210 und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro monatlich.
Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst - er steigt ab 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro. Grundfreibetrag wird erhöht Ebenfalls steuermindernd wirkt sich die Erhöhung des Grundfreibetrags aus. Von derzeit 9000 Euro jährlich steigt dieser im nächsten Jahr auf 9168 Euro an, 2020 dann auf 9408 Euro. Erst ab dieser Grenze muss das Einkommen versteuert werden.
Ausgleich der kalten Progression
Eine weitere Maßnahme ist der Ausgleich der kalten Progression, also des Effektes, wonach Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz mitunter aufgezehrt werden. Um diese schleichende Steuererhöhung künftig zu verhindern, werden die Eckwerte bei der Einkommenssteuer ab Januar 2019 entsprechend der Inflation verschoben.
Für 2019 setzt das Gesetz eine Inflationsrate von 1,84 Prozent, für 2020 eine von 1,95 Prozent an. Verkündung und Inkrafttreten Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet und wie geplant in weiten Teilen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Krankenkassenbeiträge: Finanzierung wieder zu gleichen Teilen

Der Bundesrat hat heute das Versichertenentlastungsgesetz gebilligt. Danach zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Krankenversicherung einschließlich der Zusatzbeiträge ab 1. Januar 2019 wieder je zur Hälfte. Die Reform der großen Koalition von 2005, nach der Arbeitnehmer für die Zusatzbeiträge allein aufkommen mussten, ist damit wieder rückgängig gemacht. Auch kleine Selbstständige werden entlastet.
Von den Neuregelungen profitieren auch Selbständige mit geringen Einnahmen, die freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Bei ihnen halbiert sich der monatliche Mindestbeitrag auf 171 Euro. Abbau der Finanzpolster Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz Krankenkassen mit einem besonders großen Finanzpolster, ihre Reserven abzubauen. So dürfen ihre Rücklagen künftig eine Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Tun sie das, ist es den Krankenkassen untersagt, ihre Zusatzbeiträge anzuheben.
Ab 2020 sollen außerdem Abbaumechanismen greifen, um Überschüsse stufenweise für Beitragssenkungen und Leistungsverbesserungen zu nutzen. Der weitere Verlauf Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet und zu weiten Teilen am Tag darauf in Kraft treten. 

Rentengarantie steht: Länder billigen Rentenpaket

Die staatliche Rente verbessern und stabilisieren. Das soll mit dem Rentenpaket des Bundestages erreicht werden, das der Bundesrat am 23. November 2018 gebilligt hat. Eckpfeiler des Gesetzes ist die sogenannte doppelte Haltelinie: Danach soll das Rentenniveau bis 2025 auf dem heutigen Stand von 48 Prozent bleiben.
Der Beitragssatz darf die 20 Prozent-Marke bis 2025 nicht überschreiten. Um dies zu ermöglichen, leistet der Bund Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro an die allgemeine Rentenversicherung. Erweiterung der Mütterrente Die sogenannte Mütterente wird durch das Rentenpaket erweitert: Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen künftig ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt.

Verbesserungen für Frührentner und Midi-Jobber
Weiterer Bestandteil des Gesetzes ist eine bessere Absicherung bei verminderter Erwerbstätigkeit: Menschen, die wegen Krankheit in Frührente müssen, werden so gestellt, als ob sie bis zum aktuellen Rentenalter gearbeitet hätten. Außerdem entlastet das Gesetz Geringverdiener bei den Sozialbeiträgen. Hierfür ist die Anhebung der Einkommensgrenze vorgesehen, ab der die vollen Sozialbeiträge gezahlt werden müssen: Sie soll von 850 auf 1.300 Euro steigen. Wie es weitergeht Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Verbraucherzentrale NRW hat die wichtigsten Änderungen im Überblick
Mehr Mütterrente und Mindestlohn, ein Plus bei Hartz IV und Kindergeld, Zuschlag für Rentner und Trennungskinder: unterm Strich bringt das Jahr 2019 für fast alle mehr Geld. Und der Finanzminister will alle Steuerzahler schonen, denn die sogenannte kalte Progression wird abgeschwächt. Zudem werden Grundfreibetrag und Kinderfreibeträge erhöht. Mehr netto vom Brutto verspricht die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung auf 2,5 Prozent. Zudem teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab Januar wieder den Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung.
Allerdings: Der Pflegeversicherungsbeitrag steigt um 0,5 Prozentpunkte. Die i-TAN-Listen fürs Onlinebanking stehen 2019 vor dem Aus. Und das neue Verpackungsgesetz bringt Pfand für mehr Getränke. Womit Verbraucher im Jahr 2018 sonst noch rechnen müssen, hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt: www.verbraucherzentrale.nrw/2019.

Beschäftigte, die auf dem Weg der Entgeltumwandlung für die spätere Betriebsrente eigenes Geld sparen wollen, profitieren bei Vertragsabschlüssen ab 1. Januar von einer neuen Zuschusspflicht des Arbeitgebers. Wer ab dem Jahreswechsel Erwerbsminderungsrente beantragt, wird mit höheren Zurechnungszeiten für mehr Rente punkten können: Bei der Berechnung wird künftig fiktiv davon ausgegangen, dass 65 Jahre und 8 Kalendermonate gearbeitet wurden.

Pflegebedürftige und deren Angehörige können 2019 auf eine Reihe von Rezepten setzen, die die Versorgung und Betreuung verbessern. Für Taxifahrten zum Arzt gibt es in vielen Fällen künftig eine automatische Erlaubnis durch die Krankenkasse. Bei Kuraufenthalten von pflegenden Angehörigen kann der Pflegebedürftige dort mit betreut werden. Und die neue Brückenteilzeit macht es einfacher, Arbeitszeit wegen der Pflege befristet zu reduzieren und danach wieder auf die ursprüngliche Stundenzahl zurückzukehren.

2019 wird für umweltfreundliche Mobilität geblinkt: Spendiert der Arbeitgeber eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen, muss die Kostenersparnis nicht mehr versteuert werden. Nutzen Arbeitnehmer einen neuen Elektro- oder Hybridfirmenwagen auch privat, gibt sich der Fiskus mit der Versteuerung des halben geldwerten Vorteils zufrieden.
Auch bei der privaten Nutzung des Dienstfahrrads oder-E-Bikes will das Finanzamt nicht mehr teilhaben.

Kllartext ist künftig beim Abschluss von Versicherungen angesagt: Dazu soll in Hausrat-, Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitspolicen deutlich durch Häkchen oder ein rotes „X“ signalisiert werden, wo sich die wichtigsten Informationen zum Vertrag befinden. Voraussichtlich Mitte Mai verpasst die EU Telefonaten von Handy oder Festnetz ins EU-Ausland einen Deckel: Eine Gesprächsminute darf dann maximal 19 Cent kosten. Für eine SMS dürfen maximal 6 Cent pro Textnachricht berechnet werden. Mit der Ausgabe von fälschungssichereren 100- und 200-Euro-Scheinen will die Europäische Zentralbank ab Ende Mai 2019 Gaunern das Handwerk erschweren.

Auch für Minijobber gilt der neue Mindestlohn von 9,19 pro Stunde. Allerdings: Weil die Verdienstgrenze für die geringfügige Beschäftigung weiterhin 450 Euro beträgt, müssen sie mit spitzem Bleistift rechnen, wie viel Stunden Arbeit da noch drin sind (48 Stunden x 9,19 Euro = 441,12 Euro). Außerdem wird der Zeitraum für eine kurzfristige Beschäftigung auf 50 Arbeitstage oder zwei Monate (bisher: 70 Arbeitstage oder drei Monate) pro Kalenderjahr reduziert. Das müssen vor allem Ferienjobber und Saisonarbeitskräfte im Blick haben.