Duisburg im Dezember 2018
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Ärztlicher Notdienst an Weihnachten, Silvester und Neujahr
einsatzbereit
Erreichbarkeit des Kundenservice
der Stadtwerke Duisburg
Rund um die kommenden Feiertage können Kunden die
Stadtwerke Duisburg zu folgenden Zeiten erreichen:
Kundencenter Friedrich-Wilhelm-Straße 47
· 27. und 28. Dezember: 8 bis 15 Uhr geöffnet
· Silvester und Neujahr: geschlossen
Telefonischer Kundenservice (0203 393939)
· 27. und 28. Dezember: 7 bis 18:30 Uhr erreichbar
· Silvester: 7 bis 12:00 Uhr erreichbar
· Neujahr: nicht erreichbar
Das Forderungsmanagement der Stadtwerke Duisburg ist vom 27.
bis 28. Dezember jeweils von 8 bis 12:30 Uhr telefonisch zu
erreichen.
Technische Störungen der Strom-, Gas-, Wasser- und
Fernwärmeversorgung können an allen Tagen
rund um die Uhr bei der Netze Duisburg GmbH telefonisch
unter 0203 604-2000 gemeldet werden.
Erreichbarkeit des Kundenservice der DVG zu
Weihnachten und Silvester Rund um die kommenden
Feiertage zu Weihnachten und zum Jahreswechsel ändert sich
die Erreichbarkeit des Kundenservice der Duisburger
Verkehrsgesellschaft AG (DVG), sowohl telefonisch als auch
im Kundencenter.
Kundencenter Hauptbahnhof, Harry-Epstein
Platz 10
Weihnachtsfeiertage:
geschlossen
31. Dezember: 7 bis 12 Uhr
Neujahr:
geschlossen
Telefonischer Kundenservice (0203 60 44 555)
Weihnachtsfeiertage: nicht erreichbar
24. und 31. Dezember:
7 bis 18 Uhr erreichbar
Neujahr: nicht erreichbar
Verkehrsinformationen zu Bus und Bahn gibt es im Internet
unter
www.dvg-duisburg.de, bei der DVG-Telefonhotline unter
der Rufnummer 0203 60 44 555 und in der DVG-App.
Die DVG-App steht für die gängigen iPhones und
Android-Smartphones in den jeweiligen Stores kostenlos zum
Download bereit. Aktuelle Informationen finden Sie auch in
den sozialen Medien bei Facebook unter
facebook.de/dvgduisburg oder bei Twitter unter
twitter.com/dvg_verkehr.
Neue Tickets und Tarife im VRR ab
dem 1. Januar 2019
Ab dem 1. Januar 2019 gibt es neue Tarife und neue
Fahrkarten im VRR-Gebiet. Tickets, die zuvor gekauft wurden,
sind nur noch bis zum 31. März 2019 gültig. Zudem führt der
VRR das 4-StundenTicket ein.
Neue VRR-Tarife
Folgende Möglichkeiten ergeben sich für VRR-Einzel-, 4er-,
Gruppen-, Tages- und Zusatz-Tickets, die zwischen dem 1.
Januar und 31. Dezember 2018 erworben wurden: Abfahren: Bis
zum 31. März 2019 können Fahrgäste noch mit den alten
Tickets fahren.
Tauschen: Die Fahrgäste können die alten Tickets bis zum 31.
Dezember 2021 gegen Fahrscheine mit dem neuen Tarif
umtauschen. Sie zahlen dafür keine Bearbeitungsgebühr,
sondern lediglich den Differenzbetrag zum dann gültigen
Fahrpreis. Der Umtausch kann nur im Kundencenter der
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) am Hauptbahnhof
(Harry-Epstein-Platz) erfolgen.
Fahrgäste, die nach dem 31. März 2019 noch mit einem alten
Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen werden, müssen ein
erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60 Euro
bezahlen.
4-StundenTicket Der VRR führt ab dem 1. Januar das
4-StundenTicket ein. Fahrgäste können vier Stunden lang Bus
und Bahn nutzen. Das Ticket gilt in allen Gebieten der
Preisstufen A1 und A2 und kostet 4,20 Euro. Das Angebot
richtet sich laut VRR vor allem an Fahrgäste, die
Besorgungsfahrten in ein Stadtzentrum, Arztbesuche oder
Ausflüge machen.
Zoo Duisburg
Auch an Silvester und Neujahr stehen die Pforten des Zoos
offen.
Alle Termine in der Übersicht:
Silvestertag: Kassenöffnungszeit: 9.00 – 13.00 Uhr
Delfinvorführungen: nur um 11.30 Uhr
Neujahr: Kassenöffnungszeit: 9.00 – 16.00 Uhr
Delfinvorführungen: 11.30 und 15.00 Uhr.
Die Tierhäuser
schließen an den Tagen um 16.00 Uhr
Jahreswechsel: Sonderfahrplan für
Busse und Bahnen Wie fahren die Busse und
Bahnen am 24. Dezember, an den Weihnachtsfeiertagen,
Silvester und Neujahr? Die Antworten auf diese Fragen gibt
wie jedes Jahr der Sonderfahrplan der Duisburger
Verkehrsgesellschaft AG (DVG). So gilt am 24. Dezember
für alle Linien der übliche Samstagsfahrplan. Die letzten
Fahrten starten je nach Linie zwischen circa 15 und 17 Uhr
von den Endhaltestellen. Die DVG setzt zusätzlich je nach
Linie zwischen circa 17.30 und 7.30 Uhr am folgenden Tag die
Nachtexpress-Busse ein, die alle 60 Minuten auf den
bekannten Strecken in Duisburg fahren. Am 1. und 2.
Weihnachtsfeiertag gilt der normale Sonntagsfahrplan, wobei
am 25. Dezember die ersten Fahrten um circa 7 Uhr beginnen.
In der Nacht vom 25. auf den 26. Dezember ist die DVG zudem
je nach Linie von circa 0.30 bis 3.30 Uhr mit ihren
Nachtexpress-Bussen unterwegs. Am 31. Dezember fahren
die Busse und Bahnen nach dem üblichen Samstagsfahrplan. Die
letzten Fahrten starten ab den Endhaltestellen überwiegend
zwischen 19 und 22 Uhr, vereinzelt jedoch bereits ab 15 Uhr.
Die U79 fährt bis 00.30 Uhr nach dem Samstagsfahrplan. Im
Anschluss fährt die U79 bis circa 3.30 Uhr im
30-Minuten-Takt. Die Nachtexpresslinien fahren zwischen
circa 00.30 und 7.30 Uhr jeweils stündlich. Am
Neujahrstag gilt der normale Sonntagsfahrplan, wobei je nach
Linie die ersten Fahrten ab circa 7 Uhr beginnen. Die
Abfahrtszeiten können über die elektronische
Fahrplanauskunft im Internet unter www.dvg-duisburg.de
abgerufen werden. Im DVG-Kundencenter und auf der
DVG-Internetseite gibt es zudem einen Flyer mit dem
Sonderfahrplan.
Wirtschaftsbetriebe Duisburg
Durch Feiertage verschiebt sich die
Hausmüll-, Biotonnen- und Altpapierabfuhr in der Regel um
einen Tag nach hinten. In Ausnahmefällen wird einen Tag (1.
Weihnachtstag) vorgeholt.
Für die gelben Wertstofftonnen ist
in der Druckversion des Abfallkalenders die
Feiertagsverschiebung bereits berücksichtigt.
Die gelben Wertstofftonnen werden Rosenmontag durch unsere
Tochter Kreislaufwirtschaft Duisburg GmbH geleert.
Im Online-Abfallkalender und in der
App ist für alle Abfallarten die Feiertagsverschiebung
bereits berücksichtigt.
1. Weihnachtstag, Di., 25.12.2018
von Dienstag, den 25.12.2018 vorgeholt auf Montag, den
24.12.2018
von Montag (Heiligabend), den 24.12.2018 vorgeholt auf
Samstag, den 22.12.2018
2. Weihnachtstag, Mi., 26.12.2018
von Mittwoch, den 26.12.2018 auf Donnerstag, den 27.12.2018,
usw., je einen
Tag später bis Samstag, den 29.12.2018
Über Neujahr verschieben sich die
Hausmüll-, Biotonnen- und Altpapierabfuhr.
Das bedeutet:
Reguläre Abfuhr
Neuer Termin
Dienstag, 01.01.2019
Mittwoch, 02.01.2019
Mittwoch, 02.01.2019
Donnerstag, 03.01.2019
Donnerstag, 03.01.2019
Freitag, 04.01.2019
Freitag, 04.01.2019
Samstag, 05.01.2019
Für die gelben Wertstofftonnen ist in der
Druckversion des Abfallkalenders die Verschiebung bereits
berücksichtigt. Auch im Online-Abfallkalender und in der App
„WBD-Abfall“ sind die Termine für alle Abfallarten richtig
aufgeführt.
An Silvester und Neujahr bleiben das KundenserviceCenter
sowie die vier Recyclinghöfe der Wirtschaftsbetriebe
Duisburg geschlossen. Alle aktuellen Termine sind online
unter www.wb-duisburg.de zu finden.
Betriebsferien der
Stadtverwaltung Duisburg Auch in diesem Jahr
wird die Duisburger Stadtverwaltung einschließlich der
städtischen Kindertageseinrichtungen in der Zeit zwischen
Weihnachten und Neujahr, vom 24. Dezember 2018 bis
einschließlich 1. Januar 2019, in weiten Bereichen
geschlossen bleiben. Einzelne Dienststellen sind von dieser
Regelung ausgenommen, wie beispielsweise die Feuerwehr (mit
Ausnahme ihrer Verwaltung), die Kulturbetriebe oder der
Notdienst im Standesamt. Die Stadtbibliothek und die
Volkshochschule im Stadtfenster sowie alle Bezirks- und
Stadtteilbibliotheken bleiben bis einschließlich 1. Januar
2019 geschlossen. Die Onleihe, mit mehr als 30.000 Medien,
bleibt natürlich während der gesamten Zeit über das Internet
mit einem gültigen Bibliotheksausweis nutzbar. Das Kultur-
und Stadthistorische Museum und das Museum der Deutschen
Binnenschifffahrt haben Heiligabend, 1. Weihnachtstag,
Silvester und Neujahr geschlossen. Am 2. Weihnachtstag und
zwischen den Feiertagen können die Museen zu den üblichen
Zeiten besucht werden. Die Spielstätten der
Kulturbetriebe der Stadt Duisburg und die Theaterkasse
halten ihren Dienstbetrieb zwischen Weihnachten und Neujahr
wie gewohnt aufrecht. Informationen zu den Öffnungszeiten
oder den Spielplänen gibt es im Internet unter
www2.duisburg.de/micro2/kulturbetriebe. Die
städtischen Bäder bleiben vom 24. Dezember 2018 bis zum 1.
Januar 2019 geschlossen. In den Hallenbädern Neudorf,
Toeppersee sowie im Rhein-Ruhr-Bad und Allwetterbad Walsum
beginnt der Betrieb wieder am 2. Januar 2019 zu den üblichen
Öffnungszeiten. Weitere Informationen gibt es auf der
Homepage www.duisburgsport.de. Die gesamte Verwaltung ist ab
dem 2. Januar 2019 wieder erreichbar. Mit den
Betriebsferien können durch den Abbau von Rückstellungen für
nicht genommenen Urlaub oder Freizeitausgleich sowie die
Reduzierung von Energiekosten weitere Einsparungen zur
Haushaltskonsolidierung erzielt werden. Durch die
CO2-Reduzierung (Heizung, Strom, Pendelverkehr) ergeben sich
positive Effekte für die Umwelt. Notdienst Standesamt:
Für die zentrale Beurkundung von Sterbefällen aus dem
gesamten Stadtgebiet ist für Bestatter im Standesamt West am
Körnerplatz 1 (47226 Rheinhausen) vom 27. bis zum 28.
Dezember, von 8 bis 16 Uhr, ein Notdienst eingerichtet.
Auch für die Duisburger Kunstmuseen gelten während der Feiertage
geänderte Öffnungszeiten:
Lehmbruck Museum:
24. und 25. Dezember
geschlossen
26. Dezember
11-17 Uhr
27.-29. Dezember
12-17 Uhr
30. Dezember
11-17 Uhr
31. Dezember
geschlossen
1.
Januar 2019 13-17 Uhr, 15 Uhr Neujahrsführung mit
Sektempfang
MKM Museum Küppersmühle:
24. und 31.Dezember
geschlossen
25. bis 30. Dezember
11-18 Uhr
1. Januar 2019
11-18 Uhr
IHK zum Jahreswechsel: „Notdienst“ für
Export-Beglaubigungen Einen besonderen
Service für exportorientierte Unternehmen hat die
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer
Duisburg-Wesel-Kleve für die Zeit zwischen Weihnachten und
Neujahr eingerichtet: Mit einem „Notdienst“ ist sie für
Betriebe auch an Brückentagen erreichbar, an denen in diesem
Jahr ansonsten nicht geöffnet ist. Eingerichtet ist
dieser Notdienst in der IHK-Zweigstelle Kleve am Donnerstag,
27. Dezember, und in der IHK-Hauptgeschäftsstelle Duisburg
am Freitag, 28. Dezember. An diesen Standorten und den
genannten Tagen ist die IHK jeweils in der Zeit von 9 bis 13
Uhr geöffnet. Die besonderen Öffnungszeiten gelten für
Beglaubigungen im Außenwirtschaftsverkehr, die keinen
weiteren Aufschub dulden. Auch elektronisch eingereichte
Dokumente werden ausschließlich in den genannten
Notdienstzeiten bearbeitet. Ab dem 2. Januar 2019
stehen dann wieder sämtliche Ansprechpartner und Services in
Duisburg, Wesel und Kleve in gewohnter Weise zur Verfügung.
Terminänderungen bei den Duisburger
Wochenmärkten An den Feiertagen kommt es zu
Terminänderungen bei den Duisburger
Wochenmarktveranstaltungen. - Ausfall und Verlegungen
von Wochenmärkten am 25. Dezember 2018 – 1.
Weihnachtsfeiertag: Die Wochenmärkte am Dienstag, 25.
Dezember 2018, in Hamborn (Hamborner Altmarkt), Beeck
(Marktplatz), Laar (Werth-/Schillstraße), Homberg
(Bismarckplatz), Neudorf (Ludgeriplatz), Duissern
(Königsberger Allee), Wanheimerort (Michaelplatz, Bergheim
(Alfred-Hitz-Platz), Friemersheim
(Kaiser-/Kronprinzenstraße), Buchholz (Münchener Straße)
entfallen ersatzlos. Der Wochenmarkt in Aldenrade
(Kometenplatz) und der Bauernmarkt werden auf Heiligabend,
24.12.2018, verlegt, wobei der Bauernmarkt dann bis 14:00
Uhr stattfindet. - Ausfall von Wochenmärkten am 26.
Dezember 2018 – 2. Weihnachtsfeiertag: Die Wochenmärkte
am Mittwoch, 26. Dezember 2018, in Vierlinden
(Frannz-LenzePlatz), Marxloh (August-Bebel-Platz), Neumühl
(Hohenzollernplatz), Beeckerwerth (Schwalbenplatz), Ruhrort
(Neumarkt), Hochfeld (Saarbrücker Straße/Fröbelstraße),
Wanheim (Am Tollberg/Molbergstraße), Mittelmeiderich
(Bahnhofvorplatz/von-derMark-Straße), Hochheide
(Bürgermeister-Bongartz-Platz), Hochemmerich (Atroper
Straße/Duisburger Straße) und Wedau (Wedauer Markt)
entfallen ersatzlos. - Terminänderungen bei den
Wochenmärkten zum Jahreswechsel: Aufgrund des
Neujahrsfeiertages entfallen die Wochenmärkte Hamborn
(Hamborner Altmarkt), Beeck (Marktplatz), Laar
(Werth-/Schillstraße), Homberg (Bismarckplatz), Neudorf
(Ludgeriplatz), Duissern (Königsberger Allee), Wanheimerort
(Michaelplatz), Bergheim (Alfred-Hitz-Platz), Friemersheim
(Kaiser-/Kronprinzenstraße), Buchholz (Münchener Straße)
ersatzlos. Der Wochenmarkt in Aldenrade (Kometenplatz)
und der Bauernmarkt werden auf Montag, 31.12.2018, verlegt.
Verbraucherzentrale
Duisburg
Während der zweitägigen
Verschnaufpause zwischen den Jahren legt die Beratungsstelle
Duisburg in diesem Jahr am 27.
und 28. Dezember auch eine Beratungsauszeit ein.
Dennoch hat die
Verbraucherzentrale NRW an diesen beiden Arbeitstagen ein
offenes Ohr für Ratsuchende – und zwar am Donnerstag, dem
27. Dezember, und am Freitag, dem 28. Dezember. Für Anliegen
von Verbrauchern sitzen ihre Berater am landesweiten
Verbrauchertelefon von 9 bis 17 Uhr bereit – erreichbar
unter der Rufnummer 0900-1-89 79 69 für 1,86 Euro pro Minute
aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können
variieren.
Gerne
beantwortet ein Beratungsteam der Verbrauchzentrale Anfragen
auch online – Kontakt hier unter
www.verbraucherzentrale.nrw/kontakt-nrw.
Überblick zu den
Änderungen
|
Komplett-Übersicht:
www.verbraucherzentrale.nrw/2019
Gesetzliche Veränderungen ab dem 1. Januar
bzw. 1 Juli 2019
Bundesrat stimmt
Familienentlastungsgesetz zu
Der Bundesrat hat am Freitag, 23. November einige
Beschlüsse verkündet. So dem rund 10
Milliarden starken Paket zur Entlastung der Familien
zugestimmt. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden
überwiegend im kommenden Jahr in Kraft treten.
Mehr Kindergeld ab Juli 2019
Hierzu zählt unter anderem die Anhebung des
Kindergeldes ab Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und
Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann
204 Euro, für das dritte 210 und für das vierte und
jedes weitere Kind 235 Euro monatlich.
Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst
- er steigt ab 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020 um
jeweils 192 Euro. Grundfreibetrag wird erhöht
Ebenfalls steuermindernd wirkt sich die Erhöhung des
Grundfreibetrags aus. Von derzeit 9000 Euro jährlich
steigt dieser im nächsten Jahr auf 9168 Euro an,
2020 dann auf 9408 Euro. Erst ab dieser Grenze muss
das Einkommen versteuert werden.
Ausgleich der kalten Progression
Eine weitere Maßnahme ist der Ausgleich der kalten
Progression, also des Effektes, wonach
Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation
durch den progressiven Steuersatz mitunter
aufgezehrt werden. Um diese schleichende
Steuererhöhung künftig zu verhindern, werden die
Eckwerte bei der Einkommenssteuer ab Januar 2019
entsprechend der Inflation verschoben.
Für 2019 setzt das Gesetz eine Inflationsrate von
1,84 Prozent, für 2020 eine von 1,95 Prozent an.
Verkündung und Inkrafttreten Das Gesetz wird nun
über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur
Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im
Bundesgesetzblatt verkündet und wie geplant in
weiten Teilen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Krankenkassenbeiträge:
Finanzierung wieder zu gleichen Teilen
Der Bundesrat hat heute das
Versichertenentlastungsgesetz gebilligt. Danach
zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur
Krankenversicherung einschließlich der
Zusatzbeiträge ab 1. Januar 2019 wieder je zur
Hälfte. Die Reform der großen Koalition von 2005,
nach der Arbeitnehmer für die Zusatzbeiträge allein
aufkommen mussten, ist damit wieder rückgängig
gemacht. Auch kleine Selbstständige werden
entlastet.
Von den Neuregelungen profitieren auch Selbständige
mit geringen Einnahmen, die freiwillig Mitglied in
der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Bei ihnen
halbiert sich der monatliche Mindestbeitrag auf 171
Euro. Abbau der Finanzpolster Darüber hinaus
verpflichtet das Gesetz Krankenkassen mit einem
besonders großen Finanzpolster, ihre Reserven
abzubauen. So dürfen ihre Rücklagen künftig eine
Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Tun sie das,
ist es den Krankenkassen untersagt, ihre
Zusatzbeiträge anzuheben.
Ab 2020 sollen außerdem Abbaumechanismen greifen, um
Überschüsse stufenweise für Beitragssenkungen und
Leistungsverbesserungen zu nutzen. Der weitere
Verlauf Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung
dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.
Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet und zu
weiten Teilen am Tag darauf in Kraft treten.
Rentengarantie steht: Länder billigen
Rentenpaket
Die staatliche Rente verbessern und stabilisieren.
Das soll mit dem Rentenpaket des Bundestages
erreicht werden, das der Bundesrat am 23. November
2018 gebilligt hat. Eckpfeiler des Gesetzes ist die
sogenannte doppelte Haltelinie: Danach soll das
Rentenniveau bis 2025 auf dem heutigen Stand von 48
Prozent bleiben.
Der Beitragssatz darf die 20 Prozent-Marke bis 2025
nicht überschreiten. Um dies zu ermöglichen, leistet
der Bund Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen
Euro an die allgemeine Rentenversicherung.
Erweiterung der Mütterrente Die sogenannte
Mütterente wird durch das Rentenpaket erweitert:
Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden,
bekommen künftig ein weiteres halbes
Kindererziehungsjahr in der gesetzlichen
Rentenversicherung anerkannt.
Verbesserungen für Frührentner und Midi-Jobber
Weiterer Bestandteil des Gesetzes ist eine bessere
Absicherung bei verminderter Erwerbstätigkeit:
Menschen, die wegen Krankheit in Frührente müssen,
werden so gestellt, als ob sie bis zum aktuellen
Rentenalter gearbeitet hätten. Außerdem entlastet
das Gesetz Geringverdiener bei den Sozialbeiträgen.
Hierfür ist die Anhebung der Einkommensgrenze
vorgesehen, ab der die vollen Sozialbeiträge gezahlt
werden müssen: Sie soll von 850 auf 1.300 Euro
steigen. Wie es weitergeht Das Gesetz kann nun vom
Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im
Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll
überwiegend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Verbraucherzentrale NRW hat die wichtigsten
Änderungen im Überblick
Mehr Mütterrente und
Mindestlohn, ein Plus bei Hartz IV und Kindergeld,
Zuschlag für Rentner und Trennungskinder: unterm
Strich bringt das Jahr 2019 für fast alle mehr Geld.
Und der Finanzminister will alle Steuerzahler
schonen, denn die sogenannte kalte Progression wird
abgeschwächt. Zudem werden Grundfreibetrag und
Kinderfreibeträge erhöht. Mehr netto vom Brutto
verspricht die Senkung des Beitrags zur
Arbeitslosenversicherung auf 2,5 Prozent. Zudem
teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab Januar
wieder den Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung.
Allerdings: Der Pflegeversicherungsbeitrag steigt um
0,5 Prozentpunkte. Die i-TAN-Listen fürs
Onlinebanking stehen 2019 vor dem Aus. Und das neue
Verpackungsgesetz bringt Pfand für mehr Getränke.
Womit Verbraucher im Jahr 2018 sonst noch rechnen
müssen, hat die Verbraucherzentrale NRW
zusammengestellt:
www.verbraucherzentrale.nrw/2019.
Beschäftigte, die auf dem Weg der Entgeltumwandlung
für die spätere Betriebsrente eigenes Geld sparen
wollen, profitieren bei Vertragsabschlüssen ab 1.
Januar von einer neuen Zuschusspflicht des
Arbeitgebers. Wer ab dem Jahreswechsel
Erwerbsminderungsrente beantragt, wird mit höheren
Zurechnungszeiten für mehr Rente punkten können: Bei
der Berechnung wird künftig fiktiv davon
ausgegangen, dass 65 Jahre und 8 Kalendermonate
gearbeitet wurden.
Pflegebedürftige und deren
Angehörige können 2019 auf eine Reihe von Rezepten
setzen, die die Versorgung und Betreuung verbessern.
Für Taxifahrten zum Arzt gibt es in vielen Fällen
künftig eine automatische Erlaubnis durch die
Krankenkasse. Bei Kuraufenthalten von pflegenden
Angehörigen kann der Pflegebedürftige dort mit
betreut werden. Und die neue Brückenteilzeit macht
es einfacher, Arbeitszeit wegen der Pflege befristet
zu reduzieren und danach wieder auf die
ursprüngliche Stundenzahl zurückzukehren.
2019 wird für umweltfreundliche
Mobilität geblinkt: Spendiert der Arbeitgeber eine
kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und
Bahnen, muss die Kostenersparnis nicht mehr
versteuert werden. Nutzen Arbeitnehmer einen neuen
Elektro- oder Hybridfirmenwagen auch privat, gibt
sich der Fiskus mit der Versteuerung des halben
geldwerten Vorteils zufrieden.
Auch bei der privaten Nutzung des Dienstfahrrads
oder-E-Bikes will das Finanzamt nicht mehr
teilhaben.
Kllartext ist künftig beim
Abschluss von Versicherungen angesagt: Dazu soll in
Hausrat-, Haftpflicht- oder
Berufsunfähigkeitspolicen deutlich durch Häkchen
oder ein rotes „X“ signalisiert werden, wo sich die
wichtigsten Informationen zum Vertrag befinden.
Voraussichtlich Mitte Mai verpasst die EU
Telefonaten von Handy oder Festnetz ins EU-Ausland
einen Deckel: Eine Gesprächsminute darf dann maximal
19 Cent kosten. Für eine SMS dürfen maximal 6 Cent
pro Textnachricht berechnet werden. Mit der Ausgabe
von fälschungssichereren 100- und 200-Euro-Scheinen
will die Europäische Zentralbank ab Ende Mai 2019
Gaunern das Handwerk erschweren.
Auch für Minijobber gilt der neue
Mindestlohn von 9,19 pro Stunde. Allerdings: Weil
die Verdienstgrenze für die geringfügige
Beschäftigung weiterhin 450 Euro beträgt, müssen sie
mit spitzem Bleistift rechnen, wie viel Stunden
Arbeit da noch drin sind (48 Stunden x 9,19 Euro =
441,12 Euro). Außerdem wird der Zeitraum für eine
kurzfristige Beschäftigung auf 50 Arbeitstage oder
zwei Monate (bisher: 70 Arbeitstage oder drei
Monate) pro Kalenderjahr reduziert. Das müssen vor
allem Ferienjobber und Saisonarbeitskräfte im Blick
haben.
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