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Loveparade 2010
Dezember 2020: Auszahlung des 2. Hilfsfond

 

Loveparade - nach Prozesseinstellung - 23.12.2020
Auszahlung des 2. Hilfsfond für Angehörige und Verletzte

Duisburg, 23. Dezember 2020 - Die Kanzlei Baum Reiter & Collegen, die weiterhin rund 80 Opfer und Angehörige der Loveparade-Katastrophe vertritt, begrüßt die von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen angekündigte und in enger Kooperation mit unserer Kanzlei erarbeitete Auszahlung des 2. Soforthilfefonds.

Die Opfer und Verletzten haben oft nur zögerlich und zu niedrige Schmerzensgeldzahlungen von der Versicherung erhalten. Daher haben wir immer wieder eine weitere Unterstützung durch die politisch Verantwortlichen gefordert.  

Die nach dem ernüchternden Abschluss des Strafverfahrens vom Land NRW im Juni beschlossene Unterstützungsleistung ist ein wichtiges Zeichen für die Anerkennung der Opfer und deren Angehörigen. Sie dürfen nicht vergessen werden.  

Wir begrüßen ebenfalls das von der Landesregierung vorgesehene unbürokratische Verfahren für die Auszahlung. So ist sichergestellt, dass die pauschalen Beträge bei den Angehörigen und Verletzten unmittelbar und vollständig ankommen. Sie dürfen keinesfalls durch ein Beibringen von einzelnen Nachweisen erneut mit den Erinnerungen an die schrecklichen Ereignisse belastet werden.  

Die Katastrophe auf der Loveparade lässt sich nicht mehr ungeschehen machen. Ebenso wenig entfällt  der durch das missglückte Strafverfahren eingetretene Ansehensverlust der Justiz. Die heute angekündigte Auszahlung sehen wir daher als wichtige Reaktion der Politik. Unsere Kanzlei wird sich in der vom Land NRW eingerichteten Expertenkommission vehement dafür einsetzen, dass die Aufklärung derartiger komplexer Unglücksereignisse signifikant verbessert wird. Die Erforschung der Unglücksereignisse mit dem Ziel, dass sich ein solches niemals wiederholt, stand für unsere Mandanten immer an erster Stelle. 

Gerhart R. Baum Rechtsanwalt | Bundesminister a.D. ­ Prof. Dr. Julius Reiter Rechtsanwalt