Umweltministerium zu Gast in der
Kleingartenanlage Feierabend
Duisburg, 4. März 2015 - Anlass für den Besuch von
Abteilungsleiter Gerhard Odenkirchen in Vertretung von
Umweltminister Johannes Remmel in der Kleingartenanlage
Feierabend im Duisburger Süden sind die fortgeschrittenen
Bodensanierungsarbeiten in der Anlage. Belastungen des
Bodens, in der Hauptsache mit Blei und Cadmium, führten zu
umfangreichen Untersuchungen und der Erarbeitung eines
Sanierungskonzeptes.
Ursachen für die großflächigen Schwermetallbelastungen des
Oberbodens sind einerseits in der mehr als 100-jährigen
Industriegeschichte, andererseits aber auch in der jüngsten
Hüttenproduktion im Duisburger Süden zu finden. Aus
derartigen Prozessen haben sich über Staubniederschläge im
Laufe der Zeit Schadstoffe im Boden angereichert. Hiervon
sind insbesondere die Stadtteile Wanheim-Angerhausen und das
nördliche Hüttenheim betroffen, darüber hinaus in geringerer
Konzentration weite Bereiche des Stadtgebietes.
Die Schadstoffe im Oberboden sind in erster Linie relevant
für kleine Kinder, die beim Spielen möglicherweise
belasteten Boden verschlucken könnten (Direktkontakt) und
für Gartenbesitzer, die selbst angebautes Gemüse verzehren.
Aus diesen Gründen müssen für Kinderspielflächen, Klein- und
Hausgärten Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden.
Umweltdezernent Dr. Ralf Krumpholz bedankte sich bei dem
Treffen für die Unterstützung des Landes: „Sowohl die
intensive fachliche Unterstützung, wie auch das hohe
finanzielle Engagement des Umweltministeriums haben die
Bewältigung der großflächigen Bodenbelastungen erst möglich
gemacht. Allen Beteiligten gilt mein ausdrücklicher Dank
dafür, dass diese komplizierte Aufgabenstellung, für die
keine Standardlösung zu gebrauchen war, bewältigt werden
konnte.“
Auch Umweltminister Johannes Remmel zeigt sich angetan
davon, wie in Duisburg neue Ideen in Bezug auf den Umgang
mit flächenhaften Bodenbelastungen umgesetzt wurden:
„Die Stadt Duisburg hat dazu ein Stück Pionierarbeit
geleistet. Vor allem die Untersuchungen zur Abgrenzung der
Bodenbelastungen und die erstmalige Ausweisung eines
Bodenschutzgebietes in NRW tragen zu einer erfolgreichen
Sanierung bei. Ebenfalls beispielhaft ist die stufenweise
Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen: zunächst Spielplätze,
dann die Kleigartenanlagen und demnächst Hausgärten. Uns war
es deshalb ein besonderes Anliegen, die Arbeiten von Seiten
des Landes finanziell und durch Beratung in den
Arbeitskreisen zu unterstützen.“
Kleingartensanierung
Nachdem die Stadt in ganz Duisburg Kinderspielflächen
untersucht und da wo es nötig war saniert hat, wurden 2010
bis 2011 (als weitere empfindliche Nutzungsform)
systematisch Kleingartenanlagen untersucht. Bei den meisten
Kleingartenanlagen wurden keine flächendeckenden
sanierungsbedürftigen Bodenbelastungen festgestellt; anders
bei den im Duisburger Süden gelegenen
Kleingartenanlagen Ährenfeld, Biegerhof und Feierabend.
Mit finanzieller Unterstützung des Landes NRW und in enger
Zusammenarbeit mit dem Verband der Duisburger
Kleingartenvereine e. V. wurde die Sanierung der
Kleingarten-anlagen Biegerhof und Ährenfeld Ende 2013, bzw.
Anfang 2014 abgeschlossen. Dazu wurden auf allen Parzellen
beider Anlagen Hochbeete aufgestellt. In drei Parzellen der
Anlage Ährenfeld fanden darüber hinaus umfangreichere
Sanierungsmaßnahmen statt, da dort auch der Direktkontakt
betroffen war.
Im neueren Bereich der Kleingartenanlage Feierabend (ehem.
Sportplatz) wurden Ende 2013 in 22 Parzellen ebenfalls
Hochbeete aufgestellt. Für den älteren Teil der Anlage sind
umfangreichere Sanierungsmaßnahmen notwendig. Daher wurden
für diese 65 Parzellen individuelle Maßnahmenpläne
erarbeitet, die aktuell umgesetzt werden. Dabei werden
hauptsächlich ehemalige Zier- und Nutzbeete mit einem
Trennvlies abgedeckt und mit einer Stahlkante eingefasst, um
dort 15 cm sauberen Boden aufzubringen.
Vorhandene Rasenflächen werden verdichtet und der Boden
unter Hecken mit Mulch abgedeckt, um auf diese Weise einen
Kontakt mit dem Erdreich zu verhindern. Zusätzlich werden
auch hier in jeder Parzelle drei Hochbeete aufgestellt, auf
die der Gemüseanbau in Zukunft zu beschränken ist.
Des Weiteren findet eine Sanierung des ebenfalls belasteten
Spielplatzbereichs statt. Die Gesamtkosten für die Sanierung
der drei Anlagen belaufen sich auf rd. 600.000 €.
Hausgartensanierung
Von den hohen Bodenbelastungen im Duisburger Stadtgebiet
sind insbesondere die Stadtteile Wanheim-Angerhausen und das
nördliche Hüttenheim betroffen. In einer Vielzahl von
Privatgärten wurden daher Bodenuntersuchungen durchgeführt,
um die jeweilige Bodenbelastung zu ermitteln. Etwa die
Hälfte der Grundstücke zeigt geringe Belastungen, sodass
hier ein Verzicht auf Nahrungspflanzenanbau als Maßnahme
ausreicht. Die rechtsverbindliche Umsetzung dieses Verbotes
soll über das künftige Bodenschutzgebiet Duisburg-Süd
erfolgen. Die andere Hälfte der untersuchten Grundstücke
zeigt höhere Bodenbelastungen, die eine Sanierung erfordern.
Um nun eine qualifizierte Sanierung dieser belasteten
Grundstücke zu gewährleisten, findet in diesem Jahr eine
Sanierungsuntersuchung und -planung statt. Im Rahmen dieser
Sanierungsuntersuchung und -planung werden die auf den
einzelnen Grundstücken konkret erforderlichen Maßnahmen, der
zeitliche Ablauf sowie die Sanierungskosten ermittelt.
Als Maßnahmenträger für diesen Projektabschnitt hat die
Stadt Duisburg den Verband für Flächenrecycling und
Altlastensanierung (AAV) gewonnen. Es wurde ein
öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Umsetzung dieses
Projektabschnittes geschlossen: der AAV trägt 80 % der
Kosten, die restlichen 20% übernimmt die Stadt Duisburg. Die
Sanierungsuntersuchung und -planung findet im engen Dialog
mit den betroffenen Grundstückseigentümern statt.
Bis zur Umsetzung der tatsächlichen Sanierungsmaßnahmen
wurden alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger angehalten,
die in den persönlichen Informationsschreiben
ausgesprochenen Empfehlungen und Hinweise für die
Gartennutzung unbedingt zu beachten. Für die Durchführung
der eigentlichen Sanierung ist der Abschluss eines weiteren
öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt und dem
AAV erforderlich.
Bodenschutzgebiet
In den übrigen Bereichen des Duisburger Südens sind die
Belastungen deutlich geringer, sodass keine aufwendigen
Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Um den Umgang mit
diesen Bodenbelastungen verbindlich regeln zu können, ist
die Festlegung des Bodenschutzgebiets Duisburg-Süd
vorgesehen. Die Rechtsgrundlage zur Ausweisung eines
Bodenschutzgebietes bildet § 12 des
Landesbodenschutzgesetzes NRW.
Das Bodenschutzgebiet Duisburg-Süd wird den Bereich südlich
der Ruhr und östlich des Rheins umfassen. Es ist nach der
unterschiedlichen Höhe der Bodenbelastungen und den
erforderlichen Regelungen in drei Teilgebiete gegliedert.
Außerhalb von Wanheim-Angerhausen und dem nördlichen
Hüttenheim reicht es aus, die Empfehlungen der Stadt
Duisburg im Informationsblatt für die Gartennutzung zu
beachten bzw. in einigen Teilbereichen den Gemüseanbau auf
10 m² pro Garten zu beschränken. Ferner beinhaltet die
Rechtsverordnung vorsorgende Maßnahmen in Bezug auf die
Neuanlage von Kinderspielflächen oder Hausgärten sowie
Regelungen zur Umlagerung von Böden.
Sofern ein Grundstückseigentümer durch eine geeignete
Untersuchung nachweisen kann, dass in seinem Garten keine
Bodenbelastungen vorliegen, kann ein Antrag bei der Stadt
gestellt werden, um das betreffende Grundstück von den
Regelungen des Bodenschutzgebiets befreien zu lassen.
Bevor das Bodenschutzgebiet rechtkräftig festgesetzt wird,
ist unter anderem ein Verfahren zur Beteiligung der
Öffentlichkeit durchzuführen, das im Zeitraum vom 9. März
bis 30. April 2015 stattfinden wird. Hier hat jede Bürgerin
und jeder Bürger die Möglichkeit, sich zu dem Entwurf der
Rechtsverordnung zu äußern. In diesem Zusammenhang hat die
Stadt eine Informationsbroschüre zum Bodenschutzgebiet
Duisburg-Süd herausgegeben, um das komplizierte Thema
allgemeinverständlich darzustellen.
Der Entwurf der Rechtsverordnung kann inkl. Broschüre auf
den Internetseiten der Stadt heruntergeladen werden. Ferner
liegen die Unterlagen in gedruckter Form im Umweltamt und
den Bezirksämtern Mitte und Süd aus.
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