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Bodensanierung Duisburg-Süd

Umweltministerium zu Gast in der Kleingartenanlage Feierabend  
Duisburg, 4. März 2015 - Anlass für den Besuch von Abteilungsleiter Gerhard Odenkirchen in Vertretung von Umweltminister Johannes Remmel in der Kleingartenanlage Feierabend im Duisburger Süden sind die fortgeschrittenen Bodensanierungsarbeiten in der Anlage. Belastungen des Bodens, in der Hauptsache mit Blei und Cadmium, führten zu umfangreichen Untersuchungen und der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes.

Ursachen für die großflächigen Schwermetallbelastungen des Oberbodens sind einerseits in der mehr als 100-jährigen Industriegeschichte, andererseits aber auch in der jüngsten Hüttenproduktion im Duisburger Süden zu finden. Aus derartigen Prozessen haben sich über Staubniederschläge im Laufe der Zeit Schadstoffe im Boden angereichert. Hiervon sind insbesondere die Stadtteile Wanheim-Angerhausen und das nördliche Hüttenheim betroffen, darüber hinaus in geringerer Konzentration weite Bereiche des Stadtgebietes.  
Die Schadstoffe im Oberboden sind in erster Linie relevant für kleine Kinder, die beim Spielen möglicherweise belasteten Boden verschlucken könnten (Direktkontakt) und für Gartenbesitzer, die selbst angebautes Gemüse verzehren. Aus diesen Gründen müssen für Kinderspielflächen, Klein- und Hausgärten Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden.  

Umweltdezernent Dr. Ralf Krumpholz bedankte sich bei dem Treffen für die Unterstützung des Landes: „Sowohl die intensive fachliche Unterstützung, wie auch das hohe finanzielle Engagement des Umweltministeriums haben die Bewältigung der großflächigen Bodenbelastungen erst möglich gemacht. Allen Beteiligten gilt mein ausdrücklicher Dank dafür, dass diese komplizierte Aufgabenstellung, für die keine Standardlösung zu gebrauchen war, bewältigt werden konnte.“
Auch Umweltminister Johannes Remmel zeigt sich angetan davon, wie in Duisburg neue Ideen in Bezug auf den Umgang mit flächenhaften Bodenbelastungen umgesetzt wurden:
„Die Stadt Duisburg hat dazu ein Stück Pionierarbeit geleistet. Vor allem die Untersuchungen zur Abgrenzung der Bodenbelastungen und die erstmalige Ausweisung eines Bodenschutzgebietes in NRW tragen zu einer erfolgreichen Sanierung bei. Ebenfalls beispielhaft ist die stufenweise Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen: zunächst Spielplätze, dann die Kleigartenanlagen und demnächst Hausgärten. Uns war es deshalb ein besonderes Anliegen, die Arbeiten von Seiten des Landes finanziell und durch Beratung in den Arbeitskreisen zu unterstützen.“  
Kleingartensanierung
Nachdem die Stadt in ganz Duisburg Kinderspielflächen untersucht und da wo es nötig war saniert hat, wurden 2010 bis 2011 (als weitere empfindliche Nutzungsform)  systematisch Kleingartenanlagen untersucht. Bei den meisten Kleingartenanlagen wurden keine flächendeckenden sanierungsbedürftigen Bodenbelastungen festgestellt; anders bei den im Duisburger Süden gelegenen Kleingartenanlagen Ährenfeld, Biegerhof und Feierabend.

Mit finanzieller Unterstützung des Landes NRW und in enger Zusammenarbeit mit dem Verband der Duisburger Kleingartenvereine e. V. wurde die Sanierung der Kleingarten-anlagen Biegerhof und Ährenfeld Ende 2013, bzw. Anfang 2014 abgeschlossen. Dazu wurden auf allen Parzellen beider Anlagen Hochbeete aufgestellt. In drei Parzellen der Anlage Ährenfeld fanden darüber hinaus umfangreichere Sanierungsmaßnahmen statt, da dort auch der Direktkontakt betroffen war.  
Im neueren Bereich der Kleingartenanlage Feierabend (ehem. Sportplatz) wurden Ende 2013 in 22 Parzellen ebenfalls Hochbeete aufgestellt. Für den älteren Teil der Anlage sind umfangreichere Sanierungsmaßnahmen notwendig. Daher wurden für diese 65 Parzellen individuelle Maßnahmenpläne erarbeitet, die aktuell umgesetzt werden. Dabei werden hauptsächlich ehemalige Zier- und Nutzbeete mit einem Trennvlies abgedeckt und mit einer Stahlkante eingefasst, um dort 15 cm sauberen Boden aufzubringen.
Vorhandene Rasenflächen werden verdichtet und der Boden unter Hecken mit Mulch abgedeckt, um auf diese Weise einen Kontakt mit dem Erdreich zu verhindern. Zusätzlich werden auch hier in jeder Parzelle drei Hochbeete aufgestellt, auf die der Gemüseanbau in Zukunft zu beschränken ist.  
Des Weiteren findet eine Sanierung des ebenfalls belasteten Spielplatzbereichs statt. Die Gesamtkosten für die Sanierung der drei Anlagen belaufen sich auf rd. 600.000 €.  
Hausgartensanierung  
Von den hohen Bodenbelastungen im Duisburger Stadtgebiet sind insbesondere die Stadtteile Wanheim-Angerhausen und das nördliche Hüttenheim betroffen. In einer Vielzahl von Privatgärten wurden daher Bodenuntersuchungen durchgeführt, um die jeweilige Bodenbelastung zu ermitteln. Etwa die Hälfte der Grundstücke zeigt geringe Belastungen, sodass hier ein Verzicht auf Nahrungspflanzenanbau als Maßnahme ausreicht. Die rechtsverbindliche Umsetzung dieses Verbotes soll über das künftige Bodenschutzgebiet Duisburg-Süd erfolgen. Die andere Hälfte der untersuchten Grundstücke zeigt höhere Bodenbelastungen, die eine Sanierung erfordern.  
Um nun eine qualifizierte Sanierung dieser belasteten Grundstücke zu gewährleisten, findet in diesem Jahr eine Sanierungsuntersuchung und -planung statt. Im Rahmen dieser Sanierungsuntersuchung und -planung werden die auf den einzelnen Grundstücken konkret erforderlichen Maßnahmen, der zeitliche Ablauf sowie die Sanierungskosten ermittelt.
Als Maßnahmenträger für diesen Projektabschnitt hat die Stadt Duisburg den Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) gewonnen. Es wurde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Umsetzung dieses Projektabschnittes geschlossen: der AAV trägt 80 % der Kosten, die restlichen 20% übernimmt die Stadt Duisburg. Die Sanierungsuntersuchung und -planung findet im engen Dialog mit den betroffenen Grundstückseigentümern statt.  
Bis zur Umsetzung der tatsächlichen Sanierungsmaßnahmen wurden alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger angehalten, die in den persönlichen Informationsschreiben ausgesprochenen Empfehlungen und Hinweise für die Gartennutzung unbedingt zu beachten. Für die Durchführung der eigentlichen Sanierung ist der Abschluss eines weiteren öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt und dem AAV erforderlich.  

Bodenschutzgebiet  
In den übrigen Bereichen des Duisburger Südens sind die Belastungen deutlich geringer, sodass keine aufwendigen Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Um den Umgang mit diesen Bodenbelastungen verbindlich regeln zu können, ist die Festlegung des Bodenschutzgebiets Duisburg-Süd vorgesehen. Die Rechtsgrundlage zur Ausweisung eines Bodenschutzgebietes bildet § 12 des Landesbodenschutzgesetzes NRW.  
Das Bodenschutzgebiet Duisburg-Süd wird den Bereich südlich der Ruhr und östlich des Rheins umfassen. Es ist nach der unterschiedlichen Höhe der Bodenbelastungen und den erforderlichen Regelungen in drei Teilgebiete gegliedert.  
Außerhalb von Wanheim-Angerhausen und dem nördlichen Hüttenheim reicht es aus, die Empfehlungen der Stadt Duisburg im Informationsblatt für die Gartennutzung zu beachten bzw. in einigen Teilbereichen den Gemüseanbau auf 10 m² pro Garten zu beschränken. Ferner beinhaltet die Rechtsverordnung vorsorgende Maßnahmen in Bezug auf die Neuanlage von Kinderspielflächen oder Hausgärten sowie Regelungen zur Umlagerung von Böden.  
Sofern ein Grundstückseigentümer durch eine geeignete Untersuchung nachweisen kann, dass in seinem Garten keine Bodenbelastungen vorliegen, kann ein Antrag bei der Stadt gestellt werden, um das betreffende Grundstück von den Regelungen des Bodenschutzgebiets befreien zu lassen.  
Bevor das Bodenschutzgebiet rechtkräftig festgesetzt wird, ist unter anderem ein Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen, das im Zeitraum vom 9. März bis 30. April 2015 stattfinden wird. Hier hat jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit, sich zu dem Entwurf der Rechtsverordnung zu äußern. In diesem Zusammenhang hat die Stadt eine Informationsbroschüre zum Bodenschutzgebiet Duisburg-Süd herausgegeben, um das komplizierte Thema allgemeinverständlich darzustellen.
Der Entwurf der Rechtsverordnung kann inkl. Broschüre auf den Internetseiten der Stadt heruntergeladen werden. Ferner liegen die Unterlagen in gedruckter Form im Umweltamt und den Bezirksämtern Mitte und Süd aus.