NRW sorgt für mehr Sicherheit bei
Großveranstaltungen - Innenminister Jäger: Leitfaden gibt
Handlungsempfehlungen für Kommunen
14.07.2011 - NRW sorgt für mehr Sicherheit bei
Großveranstaltungen. Mit einem Leit-faden unterstützt das
Innenministerium jetzt die Kommunen bei der Genehmigung von
Großveranstaltungen. Sofort nach der Katastrophe bei der
Loveparade hatte NRW reagiert und für Großveranstaltungen im
Freien ein Sicherheitskonzept verlangt. Damit ist NRW Vorreiter.
„Wir wollen, dass die Menschen in unserem Land sicher, friedlich
und fröhlich miteinander feiern können“, sagte Innenminister
Ralf Jäger heute im Innenausschuss (14. Juli) bei der
Vorstellung des Leitfadens.
Der neue Leitfaden berücksichtigt Erfahrungen, die sich bei der
Planung, Genehmigung und Durchführung von großen Veranstaltungen
bewährt haben. So fordert er eine enge Zusammenarbeit aller
Beteiligten vom Veranstalter über die Stadtverwaltung bis hin zu
Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei. Alle Entscheidungen
müssen schriftlich dokumentiert werden. Nach der Veranstaltung
muss eine qualifizierte Nachbereitung stattfinden.
„Strukturierte und transparente Genehmigungsverfahren sorgen für
mehr Sicherheit“, sagte Jäger.
„Dabei können die Kommunen voneinander lernen.“Der Veranstalter
muss ein schlüssiges Sicherheitskonzept vorlegen, um eine
Großveranstaltung im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
durchführen zu können. Dem Konzept müssen alle
Sicherheitsbehörden, insbesondere die Polizei und Feuerwehr,
ausdrücklich zustimmen. „Sonst findet die Veranstaltung nicht
statt“, betonte Jäger.
Teil der Handlungsempfehlungen ist ein Muster für ein
Sicherheitskonzept. Es benennt die baulichen, technischen und
organisatorischen Maßnahmen, die zu einer sicheren Veranstaltung
beitragen. Dazu gehören eine Gefährdungsanalyse, genügend breite
Flucht- und Rettungswege, ein qualifizierter Sicherheitsdienst
mit einer ausreichenden Zahl von Ordnern und Lautsprecher für
Notfalldurchsagen. „Trotz alledem kann es eine absolute
Sicherheit nicht geben. Aber ich werde nicht zulassen, dass aus
Kostengründen an der Sicherheit gespart wird“, stellte Jäger
klar.
Der Abstimmungsprozess mit allen Beteiligten ist so bislang nur
in Nordrhein-Westfalen vorgegeben. „Die für die öffentliche
Sicherheit Verantwortlichen sind froh über diese Rückendeckung
durch das Land“, sagte Jäger. „Unsere neuen Anforderungen haben
zu einer höheren Sensibilität bei Veranstaltern und
Genehmigungsbehörden geführt.“
Genehmigungsverfahren für die
Durchführung von Straßenfesten, Feiern von Kleingartenvereinen
oder ähnliche Veranstaltungen
Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt der Stadt darauf hin,
dass bei öffentlichen Festen der Ausschank von alkoholischen
Getränken nach dem derzeit gültigen Gaststättengesetz
erlaubnispflichtig (sogenannter Gestattungsantrag) ist. Soweit
zum Beispiel bei einem Straßenfest oder bei einem Sommerfest des
Kleingartenvereins Alkohol ausgeschenkt wird, bedarf es einer
Genehmigung des Ordnungsamtes der Stadt Duisburg. Dies gilt
auch, wenn bei diesen Feiern Tongeräte wie Lautsprecheranlagen
oder Musikinstrumente eingesetzt werden.
Der Gestattungsantrag, der auf der Internetseite der Stadt
Duisburg unter Ordnungsamt/ Dienstleistungen/Veranstaltungen im
Außenbereich ausgedruckt werden kann, muss spätestens zwei
Wochen vor Durchführung der Veranstaltung beim Ordnungsamt
vorliegen. Im Rahmen dieser Antragstellung ist die Vorlage von
weitergehenden Unterlagen wie zum Beispiel ein Führungszeugnis
oder eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht
notwendig. Eine baurechtliche Prüfung ist in der Regel ebenfalls
nicht notwendig.
Der erlaubnispflichtige Ausschank von Alkohol oder die Benutzung
von Tongeräten ohne die erforderliche Genehmigung stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden
kann.
Die vorstehenden Regelungen gelten natürlich nicht für private
Feiern und Vereinsfeiern, bei denen die Öffentlichkeit keinen
Zutritt hat wie geschlossenen Gesellschaften.
Gliederungsvorschlag für ein
Sicherheitskonzept bei Veranstaltungen
1. Allgemeine Angaben/Unterlagen:
1 . 1 Veranstalter Veranstaltungstag, -dauer
1 .2 Art der Veranstaltung (z.B. detaillierte Beschreibung,
Programm, Zeitplan)
1 .3 Veranstaltungsort; Größe des Veranstaltungsortes,
Laufstrecke(n) detaillierter Lageplan/Streckenplan
1 .4 Erwartete Besucher-/Teilnehmerzahl
2. Aufbauten und technische Ausstattung
2.1 Bühnen (Anzahl, Größe, Standort)
2.2 Technische bzw. sonstige Aufbauten (z.B. Lautsprechertürme
etc.)
2. 3 Toiletten, Behindertentoiletten (Anzahl, Standorte)
2.4 Catering-Stände (Anzahl, Standort, Art)
2.5 Verlegung von Kabelanlagen, Versorgungsleitungen
2.6 Beleuchtung des Geländes
2.7 Absturzsicherung
2.8 Bauliche Maßnahmen (Einzäunung‚ Abschrankungen,
Blockbildung)
3. Sicherheitsrelevante Belange
3. 1 Fluchtwege im Detailplan aufnehmen (mit Angaben zu „Netto“-Fluchtwegsbreiten)
3.2 Rettungswege
3.3 Brandschutz (elektrische Anlagen, offenes Feuer, Gasgeräte)
3.4 Sonstige Gefährdungslagen (z. B. Pyrotechnik; Nähe zu
Gewässern, Unwetter)
3.5 Rettungsdienst/Sanitäter (z.B. Konzept, Einsatzplan,
Kindersammelstelle)
3.6 Ordner/Security (z.B. Anzahl, Einsatz- und Aufgabenbereich,
Kennzeichnung)
3.7 Verantwortliche Person vor Ort
3.8 Telefon-/Kommunikationsliste für den Veranstaltungstag
3.9 Informationsweitergabe an Publikum (z. B.
Lautsprecherdurchsagen)
4. Verkehrsregelung
4.1 Verkehrsrechtliche Regelungen erforderlich? (z.B.
Haltverbotszonen,
Straßensperrungen) VZ-Plan aus Vorjahr vorhanden?
4.2 Öffentlicher Personennahverkehr (Bus, Bahn, Taxen)
5. Öffentlichkeitsarbeit
5.1 unmittelbare Information der betroffenen Anwohner
5.2 Information über die örtlichen Medien
Diese Checkliste für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes
erhebt keinen
Anspruch auf Vollständigkeit und hat lediglich informativen
Charakter!
Besonderheiten der jeweiligen Veranstaltung im Hinblick auf die
Sicherheit sind durch
den Antragsteller zu ermitteln, aufzuzeigen und entsprechend zu
berücksichtigen.
Ausnahmegenehmigung
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