Duisburg, 28. April 2015 - „Es geht um
Entscheidungen, die vor 15 Jahren getroffen wurden. Und diese
wirken nach“, so Thomas Patermann, Geschäftsführer der
Wirtschaftsbetriebe Duisburg am Tag nach dem
Oberverwaltungsgerichtsurteil. In einer rund einstündigen
Ausführung versuchte Thomas Patermann, die weitreichenden
Entscheidungen des Gerichts zur komplizierten Vertragslage
aufzubröseln - auch ohne der noch nicht eingetroffenen
schriftlichen Urteilsbegründung.
Worum geht es?
Es geht um Leistungsentgelte, was sich in
wichtige Unterpunkte Energieerlöse der GMVA
Niederrhein (2012 mit 28,7 Mio. Entgelterlöse bei 60 Mio.
Gesamtvolumen der Energieerlöse), dem Gewinn- und
Wagniszuschlag (laut Gericht zu hoch) und um
Vorhaltekosten- und Vorhaltemengen, (also der
Kapazitätsvorhaltung für die Städte Oberhausen, Duisburg und
Kleve) und um Grund- und Leistungsgebühren.
Es geht aber auch darum, ob alle (GMVA, WB
Duisburg und die Städte) vorgesorgt haben. Dabei geht es um
Rückstellungen und auch darum, dass rund 200 Mitarbeiter der
GMVA auch in Zukunft ihren Job behalten.
In der 2014er Bilanz der
Wirtschaftsbetriebe Duisburg wurden 121 837
Tonnen Hausmüll und 11 321 Tonnen Sperrmüll (nicht
Gesamtvolumen, nur das, was auch zur GMVA ging) aufgeführt.
Konkret geht es um die Klagefälle und wie diese
nun nach dem Urteil behandelt werden.
Thomas Patermann machte deutlich: „Wenn
niemand gegen dieses OVG-Urteil, das keine Revision zuließ,
weiter klagt, geht es aus Sicht der Wirtschaftsbetriebe
Duisburg zum Jahr 2012 um sieben Klagefälle. Sechs wurden
davon bearbeitet, ein Fall muss noch behandelt werden. 477
sogenannte Anträge auf einen Zweitbescheid sind offen. Seit
2012 stehen 6460 Bescheide unter Vorbehalt, wobei die
deutliche Mehrheit der 70 000 Bescheide Bestandskraft haben,
sie sind formaljuristisch nicht mehr angreifbar. Wir
wollen alle Bescheide aus 2012 aber gleich stellen, egal ob
geklagt wurde oder nicht!“
Dafür wurden von den Wirtschaftsbetrieben
Duisburg bis Ende 2014 7,2 Mio. Euro an Rückstellungen
bereitgestellt. „Dieses Geld aber werden wir uns natürlich
von der GMVA zurückholen, das ist doch klar.“ Thomas
Patermann kommentierte aber nicht eine Rückerstattungssumme
,die Haus und Grund auf rund 30 Euro je Haushalt
veröffentlicht hatte.
Den optimalen Fahrplan zur Rückerstattung
zum Jahr 2012 sieht Thomas Patermann, wenn
-
die GMVA ihre
Aufgabe ein Preisgeld zu definieren umgesetzt hat,
-
Wirtschaftsunternehmen
beauftragt werden den Entgeltsatz für Duisburg und Oberhausen
zu berechnen (geschätzte Dauer vier Wochen),
-
die
Wirtschaftsbetriebe dies durch die Preisprüfungsstelle der
Bezirksregierung hat prüfen lassen,
-
die
Wirtschaftsbetriebe aufgrund dieser Prüfung eine neu
Gebührenbedarfsrechnung je Tonne vorlegt (Ziel August 2015),
-
der Rat der
Stadt in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am
21. September 2015 diese verabschiedet
-
der
Verwaltungsrat zustimmt,
-
könnte im
Oktober/November 2015 die Rückerstattung erfolgen.
Und: Alle Bescheide für das Jahr
2013 stehen unter Vorbehalt, also alle 70000 bis 800000
Duisburger Bescheide ab dem ersten Urteil vom November 2012.
In Kürze wird zum Jahr 2013 eine (gleiche) Entscheidung
erwartet. Alles rechnet mit dem Ergebnis wie für 2012. Für
die Jahre 2014 und 2015 beruht alles auf einer anderen
Grundlage. Ab 2014 ist auch der Sachverhalt bei der GMVA
durch eine neue Rechtsform anders.
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